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    DGAP-News  315  0 Kommentare Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG (deutsch)

    Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    DGAP-News: Marbert Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs.

    2 Satz 1 WpHG

    17.02.2012 / 17:15

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    MARBERT Holding AG

    Düsseldorf

    Veröffentlichung nach § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat

    festgestellt, dass der Konzernabschluss zum 31.12.2009, der

    Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 und der Zwischenlagebericht

    für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2010 der MARBERT Holding AG

    fehlerhaft sind:

    1. Die MARBERT Holding AG hat in der Konzerngesamtergebnisrechnung im

    Konzernabschluss die sonstigen betrieblichen Erträge und damit das

    Konzerngesamtergebnis um EUR 3,5 Mio. zu hoch ausgewiesen und es

    unterlassen, stattdessen richtigerweise in der Bilanz eine

    Verbindlichkeit in Höhe von EUR 3,5 Mio. auszuweisen, weil sie einen

    Forderungsverzicht vom 05.05.2010 in Höhe von EUR 3,5 Mio.

    ertragswirksam berücksichtigt hat.

    Dies verstößt gegen IAS 10.10, wonach die im Abschluss erfassten Beträge

    wegen eines nicht zu berücksichtigten Ereignisses nach dem

    Abschlussstichtag nicht angepasst werden dürfen.

    2. Die MARBERT Holding AG hat im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr

    2009 nicht über das Liquiditätsrisiko berichtet, dass aus der

    Geschäftsbeziehung mit der Beauty Brands Vertriebs GmbH, Baden-Baden,

    einer Tochtergesellschaft der Beauty Brands Holding & Lizenz GmbH,

    Salzburg, resultiert. Es fehlt weiterhin die Erläuterung des Risikos

    für die Vermögenslage, das sich aus einem Forderungsbestand zum

    Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses am 23.06.2010 gegenüber

    der Beauty Brands Vertriebs GmbH in Höhe von EUR 6,3 Mio. ergibt

    (Gesamtbestand Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum

    31.12.2009: EUR 2,5 Mio.).

    Auch über das Risiko für die Ertragslage, das aus der Abhängigkeit der

    künftigen Umsatzerlöse von der Geschäftsbeziehung mit der Beauty Brands

    Vertriebs GmbH resultiert, wird nicht berichtet. Schließlich fehlt die

    Darstellung, Beurteilung und Erläuterung der Entscheidung, die Beauty

    Brands Holding & Lizenz unmittelbar nach dem Aufstellungszeitpunkt des

    Konzernabschlusses zu übernehmen.

    Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach im Konzernlagebericht

    die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

    zu beurteilen und zu erläutern ist.

    3. Die MARBERT Holding AG hat im Zwischenlagebericht für die ersten sechs

    Monate des Geschäftsjahrs 2010 nicht über die Chancen und Risiken für

    die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage berichtet, die aus der am

    13.07.2010 erfolgten Übernahme von 70 % der Anteile an der Beauty

    Brands Holding & Lizenz GmbH resultieren.

    Dies verstößt gegen §§ 37 y, 37 w Abs. 4 Satz 1 WpHG, wonach wesentliche

    Chancen und Risiken für die dem Berichtszeitraum folgenden sechs Monate des

    Geschäftsjahrs zu beschreiben sind.

    Düsseldorf, Februar 2012

    MARBERT Holding AG

    Der Vorstand

    Ende der Corporate News

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    17.02.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Marbert Holding AG

    Bonner Straße 155

    40589 Düsseldorf

    Deutschland

    Telefon: 0211-7953-0

    Fax: 0211-7953-222

    E-Mail: info@marbert.de

    Internet: www.marbertfinance.com

    ISIN: DE000A0S84W0

    WKN: A0S84W

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    157285 17.02.2012





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