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OpenLimit Holding AG: Neue OpenLimit Signatur-Technologie nach Signaturgesetz bestätigt
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Produkteinführung/Sonstiges
OpenLimit Holding AG: Neue OpenLimit Signatur-Technologie nach
Signaturgesetz bestätigt
05.03.2012 / 15:40
OpenLimit Holding AG
Zugerstrasse 76b
CH - 6341 Baar
Telefon +41 41 560 1020
Fax +41 41 560 1039
www.openlimit.com
ISIN: CH.002.223.700.9
OpenLimit Holding AG | Zugerstrasse 76b | CH - 6341 Baar
Corporate News
OpenLimit Holding AG: Neue OpenLimit Signatur-Technologie nach
Signaturgesetz bestätigt
Bestätigungsstelle der T-Systems stellt offizielle Urkunde aus
(Baar/Bonn, 05.03.2012) Die von der Bundesnetzagentur akkreditierte
Bestätigungsstelle der T-Systems hat offiziell bestätigt, dass die neue
Signaturanwendungskomponente ´OpenLimit Signature Kernel V 3.0´ den hohen
Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes entspricht. T-Systems hat die
Ergebnisse der durchgeführten Prüfung der Bundesnetzagentur überreicht. Der
OpenLimit Signature Kernel ist Bestandteil einer Vielzahl der OpenLimit
Produkte. Die Signatursoftware für den Einzelplatz ´OpenLimit CC Sign´ wird
ab sofort nur noch mit dem Signature Kernel V 3.0 ausgeliefert.
´Wir freuen uns sehr, dass wir den aufwendigen Evaluierungsprozess zum
vierunddreißigsten mal erfolgreich gemeistert haben´, sagt Marc Gurov, CEO
von OpenLimit. ´Wir stellen unseren Kunden unsere neueste
Technologiegeneration, die neben einer Vielzahl von Signaturkarten auch den
neuen Personalausweis für qualifizierte elektronische Signaturen konform
zum Signaturgesetz unterstützt, ab sofort als sicherheitsbestätigte
Software zur Verfügung. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass
die mit OpenLimit Produkten erstellten Signaturen absolut sicher und
rechtsverbindlich sind. Dafür bürgt bei uns die Sicherheitsbestätigung nach
dem Signaturgesetz.´
Die Einzelplatzlösung OpenLimit CC Sign ist nicht nur äußerst günstig im
Preis. Ihr Einsatz ermöglicht Unternehmen spürbare Einsparungen an
Arbeitsaufwand und Geld. Da Sie Dokumente mit CC Sign elektronisch
unterschreiben, entfallen jede Menge Druck-, Papier und Portokosten - und
Sie gewinnen Zeit, die Sie für andere Aufgaben einsetzen können. Dank der
elektronischen Signatur kann Ihr Workflow vollständig digital und
rechtssicher abgebildet werden. Wenn innerhalb einzelner Prozessstufen eine
Unterschrift verlangt wird, leisten Sie diese mit einer kurzen PIN-Eingabe
plus Mausklick. Ausdrucke und Postversand werden überflüssig, mögliche
Fehlerquellen weiter reduziert. Stattdessen verkürzen sich Ihre
Bearbeitungszeiten deutlich und Ihre Prozesse erreichen mehr Effizienz und
Qualität.
In Deutschland müssen Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen
die in § 17 des deutschen Signaturgesetzes (SigG) und § 15 der deutschen
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