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    DGAP-News  500  0 Kommentare OpenLimit Holding AG: Neue OpenLimit Signatur-Technologie nach Signaturgesetz bestätigt



    DGAP-News: OpenLimit Holding AG / Schlagwort(e):
    Produkteinführung/Sonstiges
    OpenLimit Holding AG: Neue OpenLimit Signatur-Technologie nach
    Signaturgesetz bestätigt

    05.03.2012 / 15:40




    OpenLimit Holding AG

    Zugerstrasse 76b
    CH - 6341 Baar

    Telefon +41 41 560 1020
    Fax +41 41 560 1039

    www.openlimit.com

    ISIN: CH.002.223.700.9

    OpenLimit Holding AG  |  Zugerstrasse 76b  |  CH - 6341 Baar

    Corporate News
    OpenLimit Holding AG: Neue OpenLimit Signatur-Technologie nach
    Signaturgesetz bestätigt

    Bestätigungsstelle der T-Systems stellt offizielle Urkunde aus

    (Baar/Bonn, 05.03.2012) Die von der Bundesnetzagentur akkreditierte
    Bestätigungsstelle der T-Systems hat offiziell bestätigt, dass die neue
    Signaturanwendungskomponente ´OpenLimit Signature Kernel V 3.0´ den hohen
    Anforderungen des deutschen Signaturgesetzes entspricht. T-Systems hat die
    Ergebnisse der durchgeführten Prüfung der Bundesnetzagentur überreicht. Der
    OpenLimit Signature Kernel ist Bestandteil einer Vielzahl der OpenLimit
    Produkte. Die Signatursoftware für den Einzelplatz ´OpenLimit CC Sign´ wird
    ab sofort nur noch mit dem Signature Kernel V 3.0 ausgeliefert.

    ´Wir freuen uns sehr, dass wir den aufwendigen Evaluierungsprozess zum
    vierunddreißigsten mal erfolgreich gemeistert haben´, sagt Marc Gurov, CEO
    von OpenLimit. ´Wir stellen unseren Kunden unsere neueste
    Technologiegeneration, die neben einer Vielzahl von Signaturkarten auch den
    neuen Personalausweis für qualifizierte elektronische Signaturen konform
    zum Signaturgesetz unterstützt, ab sofort als sicherheitsbestätigte
    Software zur Verfügung. Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass
    die mit OpenLimit Produkten erstellten Signaturen absolut sicher und
    rechtsverbindlich sind. Dafür bürgt bei uns die Sicherheitsbestätigung nach
    dem Signaturgesetz.´

    Die Einzelplatzlösung OpenLimit CC Sign ist nicht nur äußerst günstig im
    Preis. Ihr Einsatz ermöglicht Unternehmen spürbare Einsparungen an
    Arbeitsaufwand und Geld. Da Sie Dokumente mit CC Sign elektronisch
    unterschreiben, entfallen jede Menge Druck-, Papier und Portokosten - und
    Sie gewinnen Zeit, die Sie für andere Aufgaben einsetzen können. Dank der
    elektronischen Signatur kann Ihr Workflow vollständig digital und
    rechtssicher abgebildet werden. Wenn innerhalb einzelner Prozessstufen eine
    Unterschrift verlangt wird, leisten Sie diese mit einer kurzen PIN-Eingabe
    plus Mausklick. Ausdrucke und Postversand werden überflüssig, mögliche
    Fehlerquellen weiter reduziert. Stattdessen verkürzen sich Ihre
    Bearbeitungszeiten deutlich und Ihre Prozesse erreichen mehr Effizienz und
    Qualität.

    In Deutschland müssen Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen
    die in § 17 des deutschen Signaturgesetzes (SigG) und § 15 der deutschen
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