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    DGAP-WpÜG  362  0 Kommentare Kontrollerwerb;



    Zielgesellschaft: BHE Beteiligungs-Aktiengesellschaft; Bieter: SUPERIOR Private Equity GmbH

    WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.



    Veröffentlichung über die Kontrollerlangung über die BHE
    Beteiligungs-Aktiengesellschaft nach § 35 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs-
    und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieterin: SUPERIOR Private Equity GmbH, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg,
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Hamburg unter HRB 89382

    Zielgesellschaft: BHE Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Ladestraße 1, 22926
    Ahrensburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Lübeck unter HRB
    11345 HL (Inhaberaktien: WKN 822250 / ISIN DE0008222506)

    Am 6. März 2012 hat die Bieterin im Wege eines Anteilskaufs die Kontrolle
    gemäß § 35 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 2 WpÜG, über die BHE
    Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Ahrensburg (WKN 822250 / ISIN
    DE0008222506) erlangt.

    Seit dem 6. März 2012 verfügt die Bieterin unmittelbar über insgesamt
    409.067 Stückaktien von insgesamt 528.750 Aktien der Zielgesellschaft. Dies
    entspricht 77,36 % der Stimmrechte in der Zielgesellschaft.

    Seit dem 6. März 2012 sind der Bieterin außerdem mittelbar die Stimmrechte
    aus weiteren 50.000 Stückaktien der Zielgesellschaft zuzurechnen. Dies
    entspricht 9,46 % der Stimmrechte in der Zielgesellschaft. Dies ergibt sich
    aus dem Umstand, dass die RSI Societas GmbH am 6. März 2012 im Wege eines
    Anteilskaufs 50.000 Stückaktien von insgesamt 528.750 Aktien der
    Zielgesellschaft erworben hat. Die Stimmrechte aus diesen Aktien muss sich
    die Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zurechnen lassen.

    Insgesamt kann die Bieterin somit die Kontrolle über 86,82 % der
    Stimmrechte in der Zielgesellschaft ausüben.

    Wegen § 30 Abs. 2 WpÜG sind umgekehrt auch der RSI Societas GmbH seit dem
    5. März 2012 die Stimmrechte der Bieterin aus 409.067 Aktien, mithin
    Stimmrechte in Höhe von 77,36 % in der Zielgesellschaft zuzurechnen.
    Gemeinsam mit den von ihr unmittelbar gehaltenen 50.000 Stückaktien der
    Zielgesellschaft und den daraus resultierenden 9,46% der Stimmrechte kann
    somit auch die RSI Societas GmbH die Kontrolle über 86,82 % der Stimmrechte
    in der Zielgesellschaft ausüben. Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1
    i.V. m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch in ihrem Namen.

    Der Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 6
    WpÜG geschuldet hat infolge der vorgenannten Anteilserwerbe durch die
    Bieterin und die RSI Societas GmbH seit dem 6. März 2012 auch Herr Jörn
    Reinecke, geboren am 30. Mai 1972 in Schleswig, derzeit wohnhaft in
    Hamburg, Deutschland, mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft
    erlangt.

    Herrn Jörn Reinecke sind die Stimmrechte der Bieterin aus 409.067 Aktien,
    mithin Stimmrechte in Höhe von 77,36 % in der Zielgesellschaft zuzurechnen.
    Außerdem sind ihm die Stimmrechte der RSI Societas GmbH aus 50.000 Aktien,
    mithin Stimmrechte in Höhe von 9,46 % in der Zielgesellschaft zuzurechnen.

    Insgesamt kann Herr Jörn Reinecke somit die Kontrolle über 86,82 % der
    Stimmrechte in der Zielgesellschaft ausüben, weshalb diese Veröffentlichung
    gemäß § 35 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 3 WpÜG auch in seinem Namen erfolgt.

    Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
    Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot
    gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft
    abgeben. Die Angebotsunterlage wird im Internet unter
    http://www.superior-gmbh.de/pflichtangebot veröffentlicht.

    Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §
    35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Herrn Jörn Reinecke und der RSI
    Societas GmbH erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot
    für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

    Hamburg, den 6. März 2012

    SUPERIOR Private Equity GmbH

    Ende der WpÜG-Meldung

    06.03.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


    Notiert: Regulierter Markt Berlin, Hamburg, Hannover; Freiverkehr
    Frankfurt, Stuttgart;

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