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    W.O.M.  558  0 Kommentare Übertragungsbeschluss im Handelsregister eingetragen

    Berlin (www.aktiencheck.de) - Der Medizintechnikgerätehersteller W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG (ISIN DE0006637390/ WKN 663739) gab am Montag in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass der Übertragungsbeschluss seiner Aktien ins Handelsregister eingetragen wurde. Damit wird die Notierung der Aktien der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG in Kürze eingestellt.

    Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. Juni 2012 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ATON GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 12,72 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie wurde am 27. Juli 2012 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der W.O.M.-Minderheitsaktionäre auf die ATON GmbH als Hauptaktionärin übergegangen. Gemäß § 327e Absatz 3 AktG verbriefen die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktienurkunden ab sofort nur noch den Anspruch auf die angemessene Barabfindung.

    Die W.O.M.-Aktie notierte heute im Xetra zuletzt bei 13,69 Euro (+1,41 Prozent). (30.07.2012/ac/n/nw)





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    W.O.M. Übertragungsbeschluss im Handelsregister eingetragen Berlin (www.aktiencheck.de) - Der Medizintechnikgerätehersteller W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG (ISIN DE0006637390/ WKN 663739) gab am Montag in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt, dass der Übertragungsbeschluss seiner Aktien ins Handelsregister …

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