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    Deutsche Börse  351  0 Kommentare Clearstream nimmt Vergleichsgespräche mit OFAC auf

    Frankfurt (www.aktiencheck.de) - Die zur Deutsche Börse AG (ISIN DE0005810055/ WKN 581005) gehörende Tochter Clearstream nimmt Vergleichsgespräche mit der US-amerikanische Exportkontrollbehörde, die sogenannte Office of Foreign Assets Control (OFAC), auf. Dies teilte der Börsenbetreiber am Mittwoch mit.

    Den Angaben zufolge hat die OFAC Clearstream kontaktiert, weil sie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb des Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 nach den US-amerikanischen Handelssanktionsvorschriften gegen den Iran untersucht. Mit diesen Übertragungen wurde die Entscheidung der Clearstream aus dem Jahr 2007 umgesetzt, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen. DIe OFAC war im Vorfeld über die Schließung dieser Konten informiert worden.

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    Die OFAC hat den weiteren Angaben zufolge gegenüber Clearstream nunmehr angeregt, die Angelegenheit im Detail zu besprechen und entsprechend dem bei der OFAC üblichen Verfahren im Wege einer vergleichsweisen Einigung zu erledigen. Clearstream hat daraufhin am heutigen Tag beschlossen, Vergleichsverhandlungen mit der OFAC aufzunehmen.

    Die vorläufige Einschätzung der OFAC lautet, dass (1) im Jahr 2008 im Zusammenhang mit den vorgenannten Wertpapierübertragungen US-amerikanische Handelssanktionen offenbar verletzt worden sein können und (2) die OFAC, wenn sie eine Mitteilung über eine noch zu verhängende Geldbuße erließe, in dieser Mitteilung als Geldbuße einen Betrag von ungefähr 340 Mio. US-Dollar ausweisen würde. Diese Einschätzung wurde Clearstream von der OFAC lediglich zu Diskussionszwecken genannt und kann sich in Abhängigkeit vom Ausgang der Gespräche mit der OFAC wesentlich zugunsten von Clearstream ändern, hieß es.

    Clearstream ist nach wie vor der Überzeugung, dass sie sämtliche US-amerikanischen Vorschriften über Handelssanktionen befolgt hat und hält den von der OFAC genannten vorläufigen Betrag für nicht gerechtfertigt und überhöht.

    Eine abschließende Entscheidung hat OFAC bisher weder hinsichtlich des Vorliegens eines Verstoßes noch hinsichtlich der Höhe der Geldbuße getroffen. Ein Vergleich mit der OFAC würde keine Feststellung eines Verstoßes durch Clearstream beinhalten.

    Die Aktie der Deutschen Börse notiert derzeit mit einem Minus von 0,16 Prozent bei 46,84 Euro. (09.01.2013/ac/n/d)



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