PTA-PVR
Zumtobel AG: Veränderung der Zumtobel Aktionärsstruktur
Beteiligungsmeldung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
Nach österreichischem Recht ist ein Unternehmen zur Veröffentlichung verpflichtet, wenn der Anteil eines Aktionärs einen bestimmten Wert (z.B. 4%, 5% oder 10%) über- oder unterschreitet.
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(Ende)
[ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20130214005 ]
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