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    PTA-PVR  501  0 Kommentare Zumtobel AG: Veränderung der Zumtobel Aktionärsstruktur

    Beteiligungsmeldung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG


    Nach österreichischem Recht ist ein Unternehmen zur Veröffentlichung verpflichtet, wenn der Anteil eines Aktionärs einen bestimmten Wert (z.B. 4%, 5% oder 10%) über- oder unterschreitet.

    (Ende)



    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20130214005 ]


    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-PVR Zumtobel AG: Veränderung der Zumtobel Aktionärsstruktur Beteiligungsmeldung gemäß § 93 Abs. 2 BörseGNach österreichischem Recht ist ein Unternehmen zur Veröffentlichung verpflichtet, wenn der Anteil eines Aktionärs einen bestimmten Wert (z.B. 4%, 5% oder 10%) über- oder unterschreitet.(Ende)[ …