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African Metals Corporation berichtet über den aktuellen Stand der verbindlichen Rahmenvereinbarung mit XinXing Development Group Co. Ltd.
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African Metals Corporation berichtet über den aktuellen Stand der
verbindlichen Rahmenvereinbarung mit XinXing Development Group Co.
Ltd.
08.03.2013 / 09:32
Vancouver, British Columbia, Kanada. 7. März 2013. African Metals
Corporation (WKN: 912759; TSX Venture Exchange: AFR) berichtet über den
aktuellen Stand der Rahmenvereinbarung, die das Unternehmen mit XinXing
Development Group Co. Ltd. (´XXD´) zur Entwicklung des Kupfer- und
Kobaltprojekts Luisha South in der Provinz Katanga der Demokratische
Republik Kongo geschlossen hat.
Eine der Konditionen der Vereinbarung ist, dass XXD eine zweiphasige Due
Diligence (Prüfung mit gebührender Sorgfalt) des Unternehmens zur
Bestimmung der Eignung der Transaktion durchführen wird. Zurzeit schließen
AFR und XXD die Phase 1 der Due Diligence ab und bereiten den Beginn der
Phase 2 der Due Diligence vor.
Konditionen der Vereinbarung
AFR berichtet ebenfalls über den aktuellen Stand der Konditionen der
Vereinbarung. Laut Konditionen des Abkommens hat XXD das Anrecht zur
Zeichnung von 19,9 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien AFRs durch
eine Privatplatzierung in Höhe von bis zu 1,8 Mio. CAD zu einem Preis von
0,053 CAD pro Aktie (die ´Transaktion´). Dies unterliegt noch der
Genehmigung der zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden. Die Geldmittel
dieser Finanzierung werden für die Entwicklung des Luisha-South-Projekts
und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.
Nach Abschluss der Transaktion wird XXD das Anrecht haben: (a) zur
Ernennung eines Board-Mitglieds in den Board of Directors von AFR,
vorausgesetzt ihr Aktienanteil fällt nicht unter 15 % und (b) zum Erhalt
ihres Anteilsniveaus durch den Erwerb zusätzlicher Aktien von AFR, sollte
AFR etwaige weitere Finanzierungen durchführen. Dieses Anrecht gilt für
einen Zeitraum von zwei Jahren ab Zeichnungsdatum.
AFR hebt hervor, dass die Transaktion einer Anzahl notwendiger
Voraussetzungen unterliegt, einschließlich:
- des Abschlusses obenerwähnter Due Diligence, die die Prüfung aller
Unternehmensdetails umfasst, einschließlich Lizenzen und Geschäftsablagen.
XXD hat allein dafür 90 Tage Zeit.
- des Abschlusses endgültiger Vereinbarungen (die ´endgültigen
Vereinbarungen´), die die aktuelle Vereinbarung ersetzen.
- der Genehmigung der TSX Venture Exchange (die ´Börse´) und anderer
Behörden.
Die Vereinbarung sieht vor, dass XXD 100.000 CAD an AFR zahlen muss, falls
XXD es vorzieht, nicht mit den Verhandlungen der endgültigen Vereinbarungen
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