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    DGAP-News  978  0 Kommentare African Metals Corporation berichtet über den aktuellen Stand der verbindlichen Rahmenvereinbarung mit XinXing Development Group Co. Ltd.



    DGAP-News: African Metals Corporation / Schlagwort(e): Vereinbarung
    African Metals Corporation berichtet über den aktuellen Stand der
    verbindlichen Rahmenvereinbarung mit XinXing Development Group Co.
    Ltd.

    08.03.2013 / 09:32




    Vancouver, British Columbia, Kanada. 7. März 2013. African Metals
    Corporation (WKN: 912759; TSX Venture Exchange: AFR) berichtet über den
    aktuellen Stand der Rahmenvereinbarung, die das Unternehmen mit XinXing
    Development Group Co. Ltd. (´XXD´) zur Entwicklung des Kupfer- und
    Kobaltprojekts Luisha South in der Provinz Katanga der Demokratische
    Republik Kongo geschlossen hat.

    Eine der Konditionen der Vereinbarung ist, dass XXD eine zweiphasige Due
    Diligence (Prüfung mit gebührender Sorgfalt) des Unternehmens zur
    Bestimmung der Eignung der Transaktion durchführen wird. Zurzeit schließen
    AFR und XXD die Phase 1 der Due Diligence ab und bereiten den Beginn der
    Phase 2 der Due Diligence vor.

    Konditionen der Vereinbarung

    AFR berichtet ebenfalls über den aktuellen Stand der Konditionen der
    Vereinbarung. Laut Konditionen des Abkommens hat XXD das Anrecht zur
    Zeichnung von 19,9 % der ausgegebenen und ausstehenden Aktien AFRs durch
    eine Privatplatzierung in Höhe von bis zu 1,8 Mio. CAD zu einem Preis von
    0,053 CAD pro Aktie (die ´Transaktion´). Dies unterliegt noch der
    Genehmigung der zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden. Die Geldmittel
    dieser Finanzierung werden für die Entwicklung des Luisha-South-Projekts
    und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

    Nach Abschluss der Transaktion wird XXD das Anrecht haben: (a) zur
    Ernennung eines Board-Mitglieds in den Board of Directors von AFR,
    vorausgesetzt ihr Aktienanteil fällt nicht unter 15 % und (b) zum Erhalt
    ihres Anteilsniveaus durch den Erwerb zusätzlicher Aktien von AFR, sollte
    AFR etwaige weitere Finanzierungen durchführen. Dieses Anrecht gilt für
    einen Zeitraum von zwei Jahren ab Zeichnungsdatum.

    AFR hebt hervor, dass die Transaktion einer Anzahl notwendiger
    Voraussetzungen unterliegt, einschließlich:

    - des Abschlusses obenerwähnter Due Diligence, die die Prüfung aller
    Unternehmensdetails umfasst, einschließlich Lizenzen und Geschäftsablagen.
    XXD hat allein dafür 90 Tage Zeit.
    - des Abschlusses endgültiger Vereinbarungen (die ´endgültigen
    Vereinbarungen´), die die aktuelle Vereinbarung ersetzen.
    - der Genehmigung der TSX Venture Exchange (die ´Börse´) und anderer
    Behörden.

    Die Vereinbarung sieht vor, dass XXD 100.000 CAD an AFR zahlen muss, falls
    XXD es vorzieht, nicht mit den Verhandlungen der endgültigen Vereinbarungen
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