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Ecolutions Management GmbH berichtet über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA sowie der Aktionärin Theolia S.A. - Seite 2
Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 06. September
2012 (Az.: 20 W 279/12) die Beschwerde zurückgewiesen.
2. ecolutions Management GmbH./. ecolutions GmbH & Co. KGaA: Die ecolutions
Management GmbH und die Aktionärin Impera Total Return AG haben gegen die
ecolutions GmbH & Co. KGaA beim Landgericht Frankfurt am Main (AZ. 3-05 O
114/12) eine sogenannte Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bezüglich den am
10. September 2012 von einem Teil der Aktionäre gefassten Beschlüssen
erhoben. Es ist insbesondere streitig, ob es sich bei der Zusammenkunft am
10. September 2012 um eine Hauptversammlung handelt und ob diese wirksame
Beschlüsse gefasst hat. Die Aktionärin Theolia S.A. ist auf Seiten der
ecolutions GmbH & Co. KGaA als Nebenintervenientin dem Rechtsstreit
beigetreten. Mit Urteil vom 12. März 2013 hat das Landgericht Frankfurt am
Main der Klage insoweit stattgegeben, als die Beschlüsse der
Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten 9a bis 9c für nichtig erklärt
wurden. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Am 12. April 2013 haben die
ecolutions Management GmbH und die Impera Total Return AG Berufung gegen
das Urteil beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt (Az: 5-U
65/13).
In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
am 05. März 2013 zur Berufung zum einstweiligen Verfügungsverfahren auf
vorübergehende Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
(folgt in diesem Bericht) hat das Oberlandesgericht zur Frage der
Beschlüsse der Versammlung von Kommanditaktionären am 10. September 2012
bereits die Auffassung vertreten, dass diese nichtig seien. Um eine
Entscheidung in der Sache und zu den Beschlüssen des 10. September 2012
durch das Oberlandesgericht zu vermeiden, hat der Aufsichtsratsvorsitzende
Dr. Jürgen Zierlein sodann eigenmächtig und ohne Beschluss seines Gremiums
entschieden, die Berufung zurückzunehmen. Von dem beim Gerichtstermin
anwesenden Aufsichtsratsmitglied Sascha Magsamen wurde ebenso wenig wie von
den weiteren, nicht anwesenden Aufsichtsratsmitgliedern, die Zustimmung zu
dieser verfahrensbeendenden Prozesshandlung erbeten. Erst im Nachgang wurde
ein Beschluss des Herrn Dr. Jürgen Zierlein seitens des Aufsichtsrats
gefasst.
Sofern der Senat seiner Auffassung vom 05. März 2013 im Berufungsverfahren
folgt, wären die Beschlüsse auf der Hauptversammlung am 10. September 2012
allesamt nichtig.
3. Theolia S.A., ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. ecolutions Management GmbH:
Die Aktionärin der ecolutions GmbH & Co. KGaA, Theolia S.A., Frankreich,
hat beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die ecolutions Management GmbH