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    DGAP-News  530  0 Kommentare Ecolutions Management GmbH berichtet über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA sowie der Aktionärin Theolia S.A. - Seite 2


    Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 06. September
    2012 (Az.: 20 W 279/12) die Beschwerde zurückgewiesen.

    2. ecolutions Management GmbH./. ecolutions GmbH & Co. KGaA: Die ecolutions
    Management GmbH und die Aktionärin Impera Total Return AG haben gegen die
    ecolutions GmbH & Co. KGaA beim Landgericht Frankfurt am Main (AZ. 3-05 O
    114/12) eine sogenannte Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bezüglich den am
    10. September 2012 von einem Teil der Aktionäre gefassten Beschlüssen
    erhoben. Es ist insbesondere streitig, ob es sich bei der Zusammenkunft am
    10. September 2012 um eine Hauptversammlung handelt und ob diese wirksame
    Beschlüsse gefasst hat. Die Aktionärin Theolia S.A. ist auf Seiten der
    ecolutions GmbH & Co. KGaA als Nebenintervenientin dem Rechtsstreit
    beigetreten. Mit Urteil vom 12. März 2013 hat das Landgericht Frankfurt am
    Main der Klage insoweit stattgegeben, als die Beschlüsse der
    Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten 9a bis 9c für nichtig erklärt
    wurden. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Am 12. April 2013 haben die
    ecolutions Management GmbH und die Impera Total Return AG Berufung gegen
    das Urteil beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt (Az: 5-U
    65/13).

    In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main
    am 05. März 2013 zur Berufung zum einstweiligen Verfügungsverfahren auf
    vorübergehende Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
    (folgt in diesem Bericht) hat das Oberlandesgericht zur Frage der
    Beschlüsse der Versammlung von Kommanditaktionären am 10. September 2012
    bereits die Auffassung vertreten, dass diese nichtig seien. Um eine
    Entscheidung in der Sache und zu den Beschlüssen des 10. September 2012
    durch das Oberlandesgericht zu vermeiden, hat der Aufsichtsratsvorsitzende
    Dr. Jürgen Zierlein sodann eigenmächtig und ohne Beschluss seines Gremiums
    entschieden, die Berufung zurückzunehmen. Von dem beim Gerichtstermin
    anwesenden Aufsichtsratsmitglied Sascha Magsamen wurde ebenso wenig wie von
    den weiteren, nicht anwesenden Aufsichtsratsmitgliedern, die Zustimmung zu
    dieser verfahrensbeendenden Prozesshandlung erbeten. Erst im Nachgang wurde
    ein Beschluss des Herrn Dr. Jürgen Zierlein seitens des Aufsichtsrats
    gefasst.

    Sofern der Senat seiner Auffassung vom 05. März 2013 im Berufungsverfahren
    folgt, wären die Beschlüsse auf der Hauptversammlung am 10. September 2012
    allesamt nichtig.

    3. Theolia S.A., ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. ecolutions Management GmbH:
    Die Aktionärin der ecolutions GmbH & Co. KGaA, Theolia S.A., Frankreich,
    hat beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die ecolutions Management GmbH
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