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    DGAP-WpÜG  614  0 Kommentare Kontrollerwerb;



    Zielgesellschaft: S&T AG; Bieter: grosso holding Gesellschaft mbH

    WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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    Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die S&T AG gem. § 35 Abs.
    1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
    (WpÜG) und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO



    Bieter:
    grosso holding Gesellschaft mbH, Walfischgasse 5, 1015 Wien, FN 123293p


    Zielgesellschaft:
    S&T AG, Industriezeile 35, A-4021 Linz

    Angaben des Bieters:

    grosso holding Gesellschaft mbH, Walfischgasse 5, 1015 Wien, Österreich, FN
    123293p, ('Bieter') hält unmittelbar 6.074.039 Stückaktien der S&T AG mit
    Sitz in Linz ('S&T') mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
    1,00 je Aktie (ISIN AT0000A0E9W5)
    (nachfolgend die 'S&T-Aktien'). Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil
    von 15,44 %.

    Da die S&T ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der S&T jedoch
    ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt in Deutschland
    zugelassen sind, ist österreichisches Recht für die Frage des Bestehens der
    Angebotspflicht anzuwenden.

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') ist gemäß § 2
    Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des
    Inhalts der Angebotsunterlage sowie des Angebotsverfahrens zuständig. Diese
    Fragen sind nach den Vorschriften des WpÜG sowie nach § 2
    WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu beurteilen.

    Die Frage der Angebotspflicht richtet sich nach österreichischem Recht. Mit
    Bescheid vom 08. Mai 2013 hat der 2. Senat der österreichischen
    Übernahmekommission ('Kommission') gemäß § 26b i.V.m. § 33 des
    österreichischen Übernahmegesetzes ('ÜbG') entschieden, dass der Bieter
    gemeinsam mit (i) Quanmax Inc. 5F. No. 415, Ti-Ding Blvd. Sec. 2, NeiHu
    District, Taipei, Taiwan 114, ('Quanmax T'), die unmittelbar 1.300.000
    S&T-Aktien, was einem Stimmrechtsanteil von 3,31 % entspricht, hält, und
    (ii) Quanmax Malaysia Sdn. Bhd., Lorong Perusahaan, Plot 13600 Penang
    Malaysia ('Quanmax M'), die unmittelbar 11.160.877 S&T-Aktien, was einem
    Stimmrechtsanteil von 28,37% entspricht, hält und (iii) Hannes
    Niederhauser, Lärchenauerstraße 36d, A-4060 Leonding, Österreich
    ('Niederhauser', gemeinsam mit Quanmax T und Quanmax M die 'Weiteren
    Kontrollierenden Rechtsträger'), der unmittelbar 902.627 S&T-Aktien, was
    einem Stimmrechtsanteil von 2,29% entspricht, hält, als gemeinsam
    vorgehender Rechtsträger gem. § 1 Z 6 ÜbG zu qualifizieren ist. Dies hat
    zur Folge, dass die vom Bieter und den Weiteren Kontrollierenden
    Rechtsträgern gehaltenen Beteiligungen an der S&T AG wechselseitig
    zugerechnet werden gem. § 23 Abs. 1 ÜbG und somit der Stimmrechtsanteil als
    gemeinsam vorgehender Rechtsträger insgesamt 49,41% (39.337.459
    Stimmrechte) beträgt. Gemäß § 23 Abs. 3 ÜbG i.V.m. § 27b ÜbG sind der
    Bieter und die Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger zur Stellung eines
    Übernahmeangebots (Pflichtangebots) verpflichtet.

    Gegen den Bescheid der Kommission vom 08. Mai 2013 ist die Beschwerde durch
    den Bieter und die Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger beim
    österreichischen Verfassungsgerichtshof zulässig, wobei diese Beschwerde
    innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides erhoben
    werden muss und durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen ist.

    Diese Veröffentlichung durch den Bieter erfolgt auch zugleich im Namen der
    Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger.


    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von S&T-Aktien dar. Die
    das Pflichtangebot betreffenden Bestimmungen werden nach Gestattung der
    Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
    Investoren und Aktionären der S&T AG wird dringend empfohlen, die
    Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
    Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
    worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

    Ende der WpÜG-Meldung

    06.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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    Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart


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