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    Biofrontera AG  1226  0 Kommentare Durch Ameluz® behandelbare Aktinische Keratose als Berufskrankheit anerkannt

    Biofrontera AG / Biofrontera AG: Durch Ameluz® behandelbare Aktinische Keratose als Berufskrankheit anerkannt . Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    Leverkusen, 20. September 2013 - Die Biofrontera AG (DSE: B8F) teilt mit, dass die Aktinische Keratose, zu deren Behandlung ihr Medikament Ameluz® europaweit zugelassen ist, in Deutschland als Berufskrankheit eingestuft wurde. Zu diesem Ergebnis kam der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

    Aktinische Keratosen sind oberflächliche Hauttumore, die eine Vorstufe des bösartigen Stachelzellkarzinoms darstellen. Die wissenschaftliche Begründung für die Einstufung als Berufskrankheit wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesregierung veröffentlicht1. Der Sachverständigenbeirat kam zu der Annahme, dass eine zusätzliche berufsbedingte UV-Belastung von 40 % am Ort der Tumorentstehung für eine überwiegend arbeitsbedingte Verursachung spricht. Voraussetzung zur Anerkennung als Berufskrankheit ist der Nachweis einer ausreichend langen beruflichen Tätigkeit im Freien, die insbesondere bei folgenden Berufsgruppen vorkommen kann: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Seefahrt, Baugewerbe und Handwerk (z. B. Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken), Straßenarbeiter, Müllabfuhr, Fensterputzer, Sportlehrer, Bademeister, Kindergärtner, Bergführer, u. ä.. In Deutschland sind in diesen Berufsgruppenetwa zwei Millionen Arbeitnehmer beschäftigt1. Zur Umsetzung müssen nun die gesetzlichen Unfallversicherungen entsprechende Formtexte / Anträge schnellstmöglich zur Verfügung stellen.

    Die Konsequenz einer Anerkennung von multipler Aktinischer Keratose als berufsbedingte Erkrankung ist, dass Patienten Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten durch die Berufsgenossenschaften haben. Ähnlich wie bei privaten Krankenkassen können ärztliche Leistungen dann einzeln abgerechnet werden, anstatt wie bei den gesetzlichen Kassen weitestgehend üblich über eine definierte Pauschale.

    Die photodynamische Therapie ist eine ärztliche Leistung, bei der ein Arzneimittel in Kombination mit einer Rotlichtlampe eingesetzt wird, die derzeit bei den meisten gesetzlichen Versicherungen über die allgemeine Patientenpauschale abgegolten wird. Die Anerkennung als Berufskrankheit eröffnet nun gesetzlich versicherten Patienten den Zugang zur dieser hochwirksamen Behandlungsform.

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