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    DGAP-Adhoc  712  0 Kommentare Anfechtungsklage gegen den auf der Hauptversammlung der CinemaxX AG am 29. August 2013 gefassten Squeeze Out-Beschluss (deutsch)

    Anfechtungsklage gegen den auf der Hauptversammlung der CinemaxX AG am 29. August 2013 gefassten Squeeze Out-Beschluss

    CinemaxX AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    23.10.2013 18:22

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Der Gesellschaft ist am 23. Oktober 2013 die Anfechtungsklage eines

    Aktionärs zugestellt worden, mit der dieser die Erklärung der Nichtigkeit

    des auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. August

    2013 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 (Ausschluss von

    Minderheitsaktionären - Squeeze Out) begehrt.

    Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG verwiesen.

    23.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: CinemaxX AG

    Valentinskamp 18-20

    20354 Hamburg

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)40 45068-0

    Fax: +49 (0)40 45068-201

    E-Mail: presse@cinemaxx.de

    Internet: www.cinemaxx.de

    ISIN: DE0005085708

    WKN: 508570

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg;

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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