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    DGAP-News: Hess AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Stellungnahme
    Hess AG: Untersuchungsbericht zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen

    13.11.2013 / 12:00

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    Hess AG: Untersuchungsbericht zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen
    vorgestellt

    - Untersuchung durch Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
    Ebner Stolz abgeschlossen
    - Erhebliche Unrichtigkeiten in den Abschlüssen der Hess AG festgestellt
    - Untersuchungsbericht im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt

    Stuttgart, 13. November 2013. Die vom Insolvenzverwalter der Hess AG,
    Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Stuttgart, in Auftrag gegebene Untersuchung
    zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen der Hess AG ist abgeschlossen.

    Der Untersuchungsbericht der mandatierten Wirtschaftsprüfungs- und
    Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz, Stuttgart, umfasst die
    Jahresabschlüsse 2007 bis 2011 sowie die IFRS-Konzernzwischenabschlüsse zum
    30. Juni 2012 und zum 30. September 2012. Bei den Geschäftsjahren 2007 bis
    2011 handelt es sich jeweils um die Einzelabschlüsse der Hess AG nach HGB.
    Die Konzern-Zwischenabschlüsse 2012 folgten den IFRS-Regelungen.

    Im Rahmen einer Pressekonferenz haben die Rechtsanwälte Dr. Volker Grub und
    Martin Mucha sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz in
    Stuttgart den Bericht vorgestellt. Der Untersuchungsbericht weist für die
    genannten Zeiträume auf Basis des Ergebnisses vor Steuern (EBT) erhebliche
    Unrichtigkeiten aus:

    Ergebnisabweichung:
    Geschäftsjahr 2007 TEUR - 1.068
    Geschäftsjahr 2008 TEUR - 1.141
    Geschäftsjahr 2009 TEUR - 1.225
    Geschäftsjahr 2010 TEUR - 3.418
    Geschäftsjahr 2011 TEUR - 17.482
    Zwischenabschluss zum 30.06.2012 TEUR - 8.628
    Quartalsabschluss zum 30.09.2012 TEUR - 20.423

    Der Gesamtbedarf der Bilanzberichtigungen auf Basis EBT beträgt
    entsprechend den dargestellten Unrichtigkeiten für den genannten Zeitraum
    knapp EUR 45 Mio. Auf der Grundlage dieser Feststellungen wird der
    Insolvenzverwalter nunmehr die Bilanzen der Jahre 2009 bis 2011 korrigieren
    und die Bilanz zum 31.12.2012 aufstellen.

    Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass die ehemaligen Vorstände
    Christoph Hess und Peter Ziegler die Aktien der Hess AG im Oktober 2012 mit
    falschen Bilanzzahlen an die Börse gebracht haben.

    Den Aktionären ist der Schaden zu erstatten, der ihnen durch den Kauf der
    Aktien entstanden ist. Die entsprechenden Forderungen können zur
    Insolvenztabelle angemeldet werden und werden mit der noch erforderlichen
    Zustimmung des Gläubigerausschusses mit der Insolvenzquote bedient.
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