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Hess AG: Untersuchungsbericht zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen
DGAP-News: Hess AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Stellungnahme
Hess AG: Untersuchungsbericht zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen
13.11.2013 / 12:00
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Hess AG: Untersuchungsbericht zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen
vorgestellt
- Untersuchung durch Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Ebner Stolz abgeschlossen
- Erhebliche Unrichtigkeiten in den Abschlüssen der Hess AG festgestellt
- Untersuchungsbericht im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt
Stuttgart, 13. November 2013. Die vom Insolvenzverwalter der Hess AG,
Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Stuttgart, in Auftrag gegebene Untersuchung
zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen der Hess AG ist abgeschlossen.
Der Untersuchungsbericht der mandatierten Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz, Stuttgart, umfasst die
Jahresabschlüsse 2007 bis 2011 sowie die IFRS-Konzernzwischenabschlüsse zum
30. Juni 2012 und zum 30. September 2012. Bei den Geschäftsjahren 2007 bis
2011 handelt es sich jeweils um die Einzelabschlüsse der Hess AG nach HGB.
Die Konzern-Zwischenabschlüsse 2012 folgten den IFRS-Regelungen.
Im Rahmen einer Pressekonferenz haben die Rechtsanwälte Dr. Volker Grub und
Martin Mucha sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz in
Stuttgart den Bericht vorgestellt. Der Untersuchungsbericht weist für die
genannten Zeiträume auf Basis des Ergebnisses vor Steuern (EBT) erhebliche
Unrichtigkeiten aus:
Ergebnisabweichung:
Geschäftsjahr 2007 TEUR - 1.068
Geschäftsjahr 2008 TEUR - 1.141
Geschäftsjahr 2009 TEUR - 1.225
Geschäftsjahr 2010 TEUR - 3.418
Geschäftsjahr 2011 TEUR - 17.482
Zwischenabschluss zum 30.06.2012 TEUR - 8.628
Quartalsabschluss zum 30.09.2012 TEUR - 20.423
Der Gesamtbedarf der Bilanzberichtigungen auf Basis EBT beträgt
entsprechend den dargestellten Unrichtigkeiten für den genannten Zeitraum
knapp EUR 45 Mio. Auf der Grundlage dieser Feststellungen wird der
Insolvenzverwalter nunmehr die Bilanzen der Jahre 2009 bis 2011 korrigieren
und die Bilanz zum 31.12.2012 aufstellen.
Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass die ehemaligen Vorstände
Christoph Hess und Peter Ziegler die Aktien der Hess AG im Oktober 2012 mit
falschen Bilanzzahlen an die Börse gebracht haben.
Den Aktionären ist der Schaden zu erstatten, der ihnen durch den Kauf der
Aktien entstanden ist. Die entsprechenden Forderungen können zur
Insolvenztabelle angemeldet werden und werden mit der noch erforderlichen
Zustimmung des Gläubigerausschusses mit der Insolvenzquote bedient.
vorgestellt
- Untersuchung durch Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Ebner Stolz abgeschlossen
- Erhebliche Unrichtigkeiten in den Abschlüssen der Hess AG festgestellt
- Untersuchungsbericht im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt
Stuttgart, 13. November 2013. Die vom Insolvenzverwalter der Hess AG,
Rechtsanwalt Dr. Volker Grub, Stuttgart, in Auftrag gegebene Untersuchung
zu Unrichtigkeiten in den Bilanzen der Hess AG ist abgeschlossen.
Der Untersuchungsbericht der mandatierten Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz, Stuttgart, umfasst die
Jahresabschlüsse 2007 bis 2011 sowie die IFRS-Konzernzwischenabschlüsse zum
30. Juni 2012 und zum 30. September 2012. Bei den Geschäftsjahren 2007 bis
2011 handelt es sich jeweils um die Einzelabschlüsse der Hess AG nach HGB.
Die Konzern-Zwischenabschlüsse 2012 folgten den IFRS-Regelungen.
Im Rahmen einer Pressekonferenz haben die Rechtsanwälte Dr. Volker Grub und
Martin Mucha sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz in
Stuttgart den Bericht vorgestellt. Der Untersuchungsbericht weist für die
genannten Zeiträume auf Basis des Ergebnisses vor Steuern (EBT) erhebliche
Unrichtigkeiten aus:
Ergebnisabweichung:
Geschäftsjahr 2007 TEUR - 1.068
Geschäftsjahr 2008 TEUR - 1.141
Geschäftsjahr 2009 TEUR - 1.225
Geschäftsjahr 2010 TEUR - 3.418
Geschäftsjahr 2011 TEUR - 17.482
Zwischenabschluss zum 30.06.2012 TEUR - 8.628
Quartalsabschluss zum 30.09.2012 TEUR - 20.423
Der Gesamtbedarf der Bilanzberichtigungen auf Basis EBT beträgt
entsprechend den dargestellten Unrichtigkeiten für den genannten Zeitraum
knapp EUR 45 Mio. Auf der Grundlage dieser Feststellungen wird der
Insolvenzverwalter nunmehr die Bilanzen der Jahre 2009 bis 2011 korrigieren
und die Bilanz zum 31.12.2012 aufstellen.
Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass die ehemaligen Vorstände
Christoph Hess und Peter Ziegler die Aktien der Hess AG im Oktober 2012 mit
falschen Bilanzzahlen an die Börse gebracht haben.
Den Aktionären ist der Schaden zu erstatten, der ihnen durch den Kauf der
Aktien entstanden ist. Die entsprechenden Forderungen können zur
Insolvenztabelle angemeldet werden und werden mit der noch erforderlichen
Zustimmung des Gläubigerausschusses mit der Insolvenzquote bedient.
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