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    Solvency II  1216  0 Kommentare Zeitplan steht

    EU hat sich auf Kapitalvorschriften für Versicherer geeinigt. Starttermin 2016. BaFin: Frühzeitig mit der Umsetzung beginnen.

    In der vergangenen Woche haben sich die Trilogparteien aus Europäischem Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission auf die Details der sogenannten Omnibus-II-Richtlinie geeinigt. Sie konkretisiert wichtige Punkte von Solvency II, wodurch die Versicherungsbranche reguliert wird. „Die Omnibus-II-Richtlinie wurde erforderlich, um Anpassungen aufgrund der neuen Kompetenzen der europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA vorzunehmen und neue rechtliche Vorgaben für die Durchführungsbestimmungen durchzusetzen“, erläutert Julia Unkel von PwC Deutschland in der „Börsen-Zeitung“. „Nachdem die vorgesehenen Bewertungsmethoden und Parameter für die versicherungstechnischen Rückstellungen aufgrund der durch die Finanzmarktkrise verschärften historischen Zinstiefphase und der Volatilitäten auf den Finanzmärkten ad absurdum geführt wurden, sollte auch dieses für die Branche brisante Thema in der Omnibus-II-Richtlinie neu gestaltet werden.“

    Das verabschiedete Paket beinhaltet Maßnahmen zum sogenannten „Volatility Adjustment“, einem „Matching Adjustment“ und einer „Transitional Measure“. Das „Volatility Adjustment“ soll verhindern, dass insbesondere Lebensversicherungen aufgrund des langfristigen Zeithorizonts ihrer Anlagen starke Marktvolatilitäten teilweise nicht in ihren Bilanzen abbilden. Mit dem „Matching Adjustment“ wollen die Regulierer erreichen, dass die Bewertungsdiskrepanz zwischen illiquiden Vermögenswerten und zugehörigen Verbindlichkeiten eliminiert wird. Die „Transitional Measure“ verfolgt schließlich das Ziel, einen problemlosen Übergang der Bestandswertung vom derzeitigen Aufsichtssystem (Solvency I) auf das Solvency II zu gewährleisten. „Dieses Maßnahmenpaket setzt jetzt die Basis, um die weiteren Umsetzungsdetails zu erarbeiten“, sagt Unkel. Sie erwartet dabei noch zahlreiche Diskussionen über die angemessene aufsichtsrechtliche Reflexion des langläufigen Geschäfts von Versicherungen sowie deren Abhängigkeit zum volatilen Markt. „Mit der Umsetzung von Solvency II wird diese Diskussion vor allem eine Herausforderung im Zusammenspiel zwischen Aufsicht und Versicherungsindustrie in der neuen prinzipien- und risikoorientierten Aufsicht sein.“

    Solvency II startet am 1. Januar 2016

    Der Zeitplan für die Umsetzung steht indes auch. Das neue Regelwerk wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Bis März 2015 sollen die neugefassten Kapitalanforderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Mitte nächsten Jahres will die EU-Kommission Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Regeln machen. Im Spätsommer 2014 soll es zu einer verbindlichen Abfrage der Solvenz deutscher Lebensversicherer durch die Aufsicht kommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will zu diesem Zeitpunkt noch keine Solvenzdeckung nach dem neuen Regelwerk verlangen, sondern sich lediglich ein Bild über den Zustand der Branche verschaffen. „Das Umsetzungsdatum ist sehr ambitioniert“, kommentiert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den Zeitplan. „Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Frist zwischen Finalisierung und Scharfschaltung der Regeln sehr kurz sein wird.“ Der Versicherungswirtschaft fordere dies viel ab. Das hat auch die BaFin erkannt. Felix Hufeld, Exekutivdirektor der Behörde, möchte in der Vorbereitungsphase einen intensiven Dialog zwischen Versicherungswirtschaft und Aufsicht anstreben. Er versprach Augenmaß, warnte jedoch: „Bitte warten Sie nicht, bis sich im Jahr 2015 die Blätter bunt färben.“ Die BaFin empfiehlt den betroffenen Unternehmen ausdrücklich, mit der Umsetzung der Leitlinien so früh wie möglich zu beginnen, um sich auf Solvency II vorzubereiten. Mit dem Start der Regulierung werde es in den Bereichen der Leitlinien grundsätzlich keine weiteren Übergangsregelungen geben. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen können daher sofort greifen. Bis zum 31. Dezember 2013 sollen die nationalen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union gegenüber der EIOPA erklären, ob sie die Leitlinien ab dem 1. Januar 2014 anwenden werden.

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    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
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