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    Freihandel - Kanada  5547  0 Kommentare EU-Kommission setzt Europa ungeahnten Risiken aus - Seite 2

    Doch aus einem sinnvollen Schutzmechanismus ist mittlerweile ein knallhartes Geschäftsmodell geworden. Vor allem multinationale Konzerne können sich praktisch unbegrenzt an Staaten schadlos halten, wenn sie behaupten, dass ihre Investments durch falsche Behörden-Entscheidungen, neue Gesetze oder lästige Bürgerinitiativen an Wert verloren haben.

    Die Ebene, auf der Streitigkeiten zwischen Staaten und internationalen Unternehmen ausgetragen werden, sind Schiedsgerichte: Die Staaten und die Unternehmen einigen sich, Rechtsstreitigkeiten auf außergerichtlichem Wege beizulegen.

    Auch das ist theoretisch vernünftig: Der Rechtsweg ist für ein internationales Unternehmen oft mühsam und mit erheblichen Risiken verbunden. Schließlich ist ein ordentliches Gericht für einen Staat meist eine Art Heimspiel, während sich der Investor mit einem ihm fremden Rechtssystem in fremder Sprache herumschlagen muss.

    Verfechter der Schiedsgerichtsbarkeit zitieren in diesem Zusammenhang gerne das „Tagebuch eines irischen Landmanns aus dem Jahr 1831, in dem Humphrey O’Sullivan schrieb: „Es hat wenig Sinn, gegen den Teufel vor Gericht zu ziehen, wenn die Verhandlung in der Hölle stattfindet.“

    Für viele Staaten ist das eine sehr gefährliche Entwicklung: Vor den Schiedsgerichten werden zwar formal Sachverhalte auf Basis des Völkerrechts diskutiert. Doch das Ergebnis ist nicht ein Urteil durch ein unabhängiges Gericht, sondern ein Deal zwischen den Parteien. Fällt diese zum Nachteil der Staaten und der Steuerzahler aus, haben sie keine Möglichkeit mehr, gegen den Deal Berufung einzulegen. Die Steuerzahler müssen zahlen – egal, ob Mittel dafür im Haushalt vorgesehen sind oder nicht. Aus diesem Grund ist Australien im Frühjahr 2013 aus dem System ausgestiegen: Die Regierung schließt keine Handelsabkommen mehr, die im Streitfall vor einem Schiedsgericht landen.

    Die EU und Kanada gehen genau den umgekehrten Weg.

    Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten konnten in die Vereinbarung zum Investment-Kapitel vom 17. Mai Einsicht nehmen.

    Darin haben beide Verhandlungspartner ihren Völkern eine sehr weitreichende Aufgabe der nationalen Gerichtsbarkeiten auferlegt.

    Das bedeutet: Auf beiden Seiten haben sich die Industrie-Lobbyisten durchgesetzt – auf Kosten der Völker Europas und Kanadas.

    Denn obwohl das EU-Parlament darauf gedrungen hatte, dass im Streitfall zuerst die ordentlichen Gerichte angerufen werden müssen, findet sich der vom Parlament geforderte Wortlaut zum Paragraph 31 der Vereinbarung mit keinem Wort wieder. Das Parlament hatte gefordert, „dass die vorliegende Form der Vereinbarung dahingehend geändert werden muss, dass sie eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der gewöhnlichen Rechtsweges vorsehen“ – zumindest in dem Fall, wo die Gerichte in der Lage sind, eine vernünftige Lösung von Streitfällen sicherzustellen.

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    Redaktion DWN
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    Der Text erschien ursprünglich auf der Seite der "Deutsche Wirtschafts Nachrichten": www.deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
    Verfasst von 2Redaktion DWN
    Freihandel - Kanada EU-Kommission setzt Europa ungeahnten Risiken aus - Seite 2 Das Freihandels-Abkommen der EU mit Kanada wird die europäische Gerichtsbarkeit für US-Investoren abschaffen. Vielen Multis wird mit diesem Abkommen die Tür zu Europa geöffnet. Im Wind-Schatten der NSA-Debatte opfert Brüssel das europäische Rechtssystem.

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