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    Ad hoc  616  0 Kommentare HEAD NV gibt die Ergebnisse zum bedingten Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien bekannt.

    Head N.V. / Ad hoc: HEAD NV gibt die Ergebnisse zum bedingten Angebot zum Rückkauf ihrer Aktien bekannt. . Verarbeitet und übermittelt durch NASDAQ OMX Corporate Solutions. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Source: Globenewswire

    NICHT ZU VERÖFFENTLICHEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN

    Presseinformation

    Amsterdam - 27. Dezember 2013 - Head NV (VSX: HEAD; U.S. OTC: HEDYY.PK) ("Head" oder "Gesellschaft"), ein weltweit führender Hersteller und Anbieter von Sportartikeln, gab heute bekannt, Annahmeerklärungen für 15.908.018 Aktien erhalten zu haben.

    Das Angebot stand unter der Bedingung, dass Aktionäre, die insgesamt mindestens 19.214.042 Aktien halten, das Angebot während der Angebotsfrist annehmen.

    Da für weniger als 19.214.042 Aktien das Angebot von den Aktionären angenommen wurde, hat die Gesellschaft entschieden, die Angebotsfrist bis 17. Jänner 2014, 17.00 Uhr CET, zu verlängern. Die Depotbank muss bis spätestens 21. Jänner 2014, 16.00 Uhr CET, die Annahmeerklärungen an die Zahl- und Einreichstelle weiterleiten. Sollten Aktionäre, die insgesamt mindestens 19.214.042 Aktien halten, das Angebot annehmen, wird der Kaufpreis am neuen Zahltag, dem 23. Jänner 2014, ausgezahlt. Alle anderen Bestimmungen und Konditionen des Angebots gelten unverändert weiter.

    Vollständige Details zum Angebot, einschließlich der sonstigen Bestimmungen und Konditionen, sind im Dokument "Bedingtes Angebot zum Rückkauf von Aktien" wiedergegeben, das auf unserer Web-Seite abgerufen werden kann. Alle in dieser Presseinformation in Fettdruck hervorgehobenen Wörter haben die gleiche Bedeutung wie im "Bedingten Angebot zum Rückkauf von Aktien" definiert.

    Diese Presseinformation dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist kein Angebot Aktien von Head NV zu kaufen.

    Einschränkungen
    Dieses Angebot wird nicht in oder für solche Rechtsordnungen gemacht, in denen dies rechtlich nicht erlaubt ist. Die Gesellschaft kann nicht haftbar gemacht werden für Angebote von oder für Aktionäre aus Rechtsordnungen, in denen die Legung dieses Angebots nicht im Einklang mit den Gesetzen oder Vorschriften dieser Rechtsordnung steht, oder wo eine Registrierung oder Einreichung bei einer Aufsichtsbehörde erforderlich wäre. Personen, die Unterlagen zu diesem Angebot erhalten haben, müssen die jeweils gültigen lokalen rechtlichen Einschränkungen beachten. Die Nichteinhaltung rechtlicher Einschränkungen kann eine Verletzung anwendbarer Gesetze und Vorschriften darstellen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für den Fall der Verletzung anwendbarer rechtlicher Einschränkungen. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich bei ihren unabhängigen Steuerberatern über die möglichen steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots zu erkundigen.

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