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Shareholder Value Beteiligungen AG: Formwechsel bei der Sto AG vorläufig gestoppt - Shareholder Value Beteiligungen AG für Rechte des Streubesitzes erfolgreich
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Rechtssache
Shareholder Value Beteiligungen AG: Formwechsel bei der Sto AG
vorläufig gestoppt - Shareholder Value Beteiligungen AG für Rechte des
Streubesitzes erfolgreich
13.01.2014 / 16:30
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Frankfurt am Main, den 13. Januar 2014.
Der Formwechsel der Sto AG (WKN: 727413) in die geplante Sto SE & Co. KGaA
ist vorläufig gestoppt. Nachdem bereits das Landgericht Mannheim der
Anfechtungsklage gegen den Formwechsel bei der Sto AG in erster Instanz
stattgegeben hatte, hat am vergangenen Freitag die Sto AG den Antrag im
Freigabeverfahren zurückgenommen. Dies geschah, nachdem das Gericht zu
erkennen gab, dass es kein vorrangiges Vollzugsinteresse der Gesellschaft
sieht. 'Damit ist der Formwechsel erst einmal vom Tisch', so Reiner Sachs,
Vorstandmitglied der Shareholder Value Beteiligungen AG (WKN:605996).
Der Formwechsel hat aus Sicht der Klägerin keinerlei erkennbaren Vorteil
für die Sto AG. Er dient vielmehr dem Machterhalt der Familie Stotmeister
im Unternehmen, unabhängig von deren künftigen Kapitalbeteiligung. 'Das
liegt nicht im Unternehmensinteresse, belastet aber die Sto AG und somit
alle Aktionäre mit vermeidbaren Kosten in bis zu siebenstelliger Höhe. Das
ist nicht hinnehmbar', so Sachs. 'Da sind wir uns mit den anderen
Streubesitz-Aktionären einig.'
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist, dass gemäß dem Inhalt des
Umwandlungsbeschlusses auch das Zustimmungsrecht der Aktionäre in der
Hauptversammlung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen
ausgeschlossen wird. 'Dies stellt zu Lasten der Aktionäre eine Abweichung
vom gesetzlichen Leitbild der Kommanditgesellschaft auf Aktien dar', so
Sachs. 'Außerdem wird der Aufsichtsrat als Vertretung aller Aktionäre durch
den Formwechsel zum reinen ,Grüß-Gott-August'. Das lassen wir so nicht
durchgehen.'
Die Hauptversammlung der STO AG hatte am 12.Juni 2013 beschlossen, die AG
in die Rechtsform einer SE & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
umzuwandeln. Nach Angabe von Sto sollte dies den Einfluss der Familie
Stotmeister auf den STO-Konzern auch nach dem in den nächsten Jahren
anstehenden altersbedingten Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Jochen
Stotmeister und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Gerd
Stotmeister dienen. Die Geschäfte der STO SE & Co. KGaA würden dann
zukünftig von der STO Management SE geführt werden. Diese hat lediglich die
Stotmeister Beteiligungs GmbH und damit mittelbar die Mitglieder der
Frankfurt am Main, den 13. Januar 2014.
Der Formwechsel der Sto AG (WKN: 727413) in die geplante Sto SE & Co. KGaA
ist vorläufig gestoppt. Nachdem bereits das Landgericht Mannheim der
Anfechtungsklage gegen den Formwechsel bei der Sto AG in erster Instanz
stattgegeben hatte, hat am vergangenen Freitag die Sto AG den Antrag im
Freigabeverfahren zurückgenommen. Dies geschah, nachdem das Gericht zu
erkennen gab, dass es kein vorrangiges Vollzugsinteresse der Gesellschaft
sieht. 'Damit ist der Formwechsel erst einmal vom Tisch', so Reiner Sachs,
Vorstandmitglied der Shareholder Value Beteiligungen AG (WKN:605996).
Der Formwechsel hat aus Sicht der Klägerin keinerlei erkennbaren Vorteil
für die Sto AG. Er dient vielmehr dem Machterhalt der Familie Stotmeister
im Unternehmen, unabhängig von deren künftigen Kapitalbeteiligung. 'Das
liegt nicht im Unternehmensinteresse, belastet aber die Sto AG und somit
alle Aktionäre mit vermeidbaren Kosten in bis zu siebenstelliger Höhe. Das
ist nicht hinnehmbar', so Sachs. 'Da sind wir uns mit den anderen
Streubesitz-Aktionären einig.'
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist, dass gemäß dem Inhalt des
Umwandlungsbeschlusses auch das Zustimmungsrecht der Aktionäre in der
Hauptversammlung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen
ausgeschlossen wird. 'Dies stellt zu Lasten der Aktionäre eine Abweichung
vom gesetzlichen Leitbild der Kommanditgesellschaft auf Aktien dar', so
Sachs. 'Außerdem wird der Aufsichtsrat als Vertretung aller Aktionäre durch
den Formwechsel zum reinen ,Grüß-Gott-August'. Das lassen wir so nicht
durchgehen.'
Die Hauptversammlung der STO AG hatte am 12.Juni 2013 beschlossen, die AG
in die Rechtsform einer SE & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
umzuwandeln. Nach Angabe von Sto sollte dies den Einfluss der Familie
Stotmeister auf den STO-Konzern auch nach dem in den nächsten Jahren
anstehenden altersbedingten Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden Jochen
Stotmeister und des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Gerd
Stotmeister dienen. Die Geschäfte der STO SE & Co. KGaA würden dann
zukünftig von der STO Management SE geführt werden. Diese hat lediglich die
Stotmeister Beteiligungs GmbH und damit mittelbar die Mitglieder der
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