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    Leerverkäufe  625  0 Kommentare Hohn und Spott für Großbritannien

    Die ESMA darf Leerverkäufe verbieten. Der EuGH hat eine Klage Großbritanniens abgewiesen. „Sieg für den gesunden Menschenverstand.“

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) darf künftig ungedeckte Leerverkäufe verbieten. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die ESMA verstoße nicht gegen europäisches Recht, wenn sie in kritischen Phasen solche Transaktionen einschränke oder komplett untersage. Mit der Entscheidung hat der EuGH gleichzeitig eine Klage Großbritanniens gegen diese Kompetenzerweiterung der Behörde abgewiesen. Angaben der „Börsen-Zeitung“ zufolge, war das Urteil durchaus überraschend. Denn die Richter entschieden gegen den Schlussantrag des Generalanwalts des EU-Gerichtshofs, der im Spätsommer 2013 zu einer gegenteiligen Ansicht gekommen war. In der Regel schließen sich die Richter dessen Meinung an.

    Hintergrund des Urteils ist eine vor zwei Jahren verabschiedete EU-Verordnung, die die Regeln für ungedeckte Leerverkäufe harmonisieren sollte. Dahinter stand die Angst, dass Wetten auf sinkende Kurse das Risiko von Bankenpleiten erhöhen könnten. Die Briten waren dagegen und klagten vor dem EuGH. Anders als London erkannten die Richter aber nun keine unangemessene Kompetenzerweiterung der Behörde. Darüber hinaus unterliege sie in der Ausübung ihrer Befugnisse Grenzen.

    „Stärkung der Europäischen Demokratie bei Finanzmarktgesetzgebung“

    Das EU-Parlament begrüßt die Entscheidung aus Luxemburg: „Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“, spottet Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im Parlament, auf seiner Website. „Das Urteil der Luxemburger Richter ist ein großer Sieg des gesunden Menschenverstands über klagewütige Europaskeptiker aus Großbritannien.“ In langwierigen Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedsländer habe das EU-Parlament erstritten, dass ungedeckte Leerverkäufe europaweit verboten werden können. „Die Klage gegen die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse der ESMA ist auf ganzer Linie gescheitert“, freut sich der Grüne. „Das Urteil eröffnet nun dem Europäischen Gesetzgeber die Möglichkeit, rechtssicher weitergehende Finanzmarktregeln aufzustellen.“ Denn nun sei klargestellt worden, dass die EU ausreichend präzise beschriebene Ermessensentscheidungen an EU-Agenturen übertragen könne. Giegold spricht gar von einer Stärkung der Europäischen Demokratie im Bereich der Finanzmarktgesetzgebung: „Finanzmarktregulierungen können nun per Mehrheitsentscheidungen zwischen den Mitgliedsländern und dem Europaparlament strenger werden.“ Er setzt noch einen drauf: „Diese Klage kann blockadefreudige Mitgliedsländer wie Großbritannien mit ihrer Vorliebe für Marktliberalismus im Finanzmarkt noch teuer zu stehen kommen.“

    Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber schließt sich seinem Kollegen an: „Der Versuch der britischen Regierung, ein wesentliches Element der EU-Finanzmarktgesetzgebung zu torpedieren, ist gescheitert“, zitiert ihn die „Börsen-Zeitung“. „Die ESMA darf nun auch höchstrichterlich Leerverkäufe verbieten, die eine brandgefährliche destruktive Wirkung haben können.“ Die Strategie Londons, Mehrheitsentscheidungen im Rat, die die Regierung nicht hätte verhindertkönnen, auf gerichtlichem Wege zu Fall zu bringen, nannte er „dreist“. „Die Briten müssen akzeptieren, dass es keine einseitigen vermeintlichen Wettbewerbsvorteile für nationale Finanzplätze mehr geben kann.“

    (PD)




    Patrick Daum
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    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
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    Verfasst von 2Patrick Daum
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