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    IVG Immobilien AG: Ladung der Aktionäre zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren

    DGAP-News: IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    IVG Immobilien AG: Ladung der Aktionäre zum gerichtlichen Erörterungs-

    und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren

    26.02.2014 / 10:01

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    Ladung der Aktionäre

    der

    IVG Immobilien AG

    WKN 620570

    ISIN DE0006205701

    zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren

    (AG Bonn - Az.: 99 IN 153/13) über das Vermögen der IVG Immobilien AG (

    'Schuldnerin'),

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4148,

    gesetzlich vertreten durch den Vorstand Prof. Dr. Wolfgang Schäfers, Dr.

    Hans Volkert Volckens, Guido Piñol und Hans-Joachim Ziems

    Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn

    vom 1. November 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet und die

    Eigenverwaltung angeordnet. Der Vorstand hat am 20.02.2014 einen

    Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Bonn - Insolvenzgericht -

    eingereicht.

    1. Einsichtnahme des Insolvenzplans und Veröffentlichung seiner

    Zusammenfassung

    Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.02.2014 wurde ein Termin zum

    Erörterungs- und Abstimmungstermin über den von der Schuldnerin

    eingereichten und am 24.02.2014 zur Einsichtnahme für die Beteiligten

    niedergelegten Insolvenzplan bestimmt.

    Der Darstellende und Gestaltende Teil des Insolvenzplan, dessen Anlagen und

    die eingereichten Stellungnahmen können ab dem 24.02.2014 auf der

    Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, Zimmer

    Nr. W 1.20 a Wilhelmbau eingesehen werden.

    Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Plans (Zusammenfassung

    des Plans) ist gemäß § 235 Abs. 3 Satz 4 InsO auf der Internetseite der

    Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem weiterführenden Link

    'http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren' abrufbar.

    2. Erörterungs- und Abstimmungstermin

    Der Erörterungs- und Abstimmungstermin findet statt am

    20.03.2014, 10.00 Uhr

    Amtsgericht Bonn

    Erdgeschoss Sitzungssaal S 0.11 des Landgerichts Bonn

    Wilhelmstraße 21 / Eingang Landgericht

    53111 Bonn

    Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird durch das Amtsgericht Bonn im

    Internet (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de) öffentlich bekannt

    gemacht.

    In dem Termin wird der Vorstand zunächst den eingereichten und

    niedergelegten Insolvenzplan erläutern.

    Nach Erörterung der Stimmrechte der Teilnehmer wird über den Insolvenzplan

    abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt in den im Insolvenzplan dargestellten

    Gruppen. Die Gruppeneinteilung können Sie dem niedergelegten Insolvenzplan

    oder der gemäß § 235 Abs. 3 Satz 4 InsO veröffentlichten Zusammenfassung

    des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans entnehmen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Plan grundsätzlich noch bis zum Ende

    des Erörterungstermins geändert werden und im Anschluss über den geänderten

    Plan abgestimmt werden kann.

    3. Anforderungen für die Teilnahme an dem Erörterungs- und

    Abstimmungstermin

    Die Aktionäre der IVG Immobilien AG haben die Möglichkeit am Erörterungs-

    und Abstimmungstermin teilzunehmen und ihr Stimmrecht in ihrer Gruppe

    auszuüben. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Erörterungs- und

    Abstimmungstermin ein Gerichtstermin ist, keine Hauptversammlung.

    Dementsprechend ist auch keine Beköstigung der Teilnehmer vorgesehen. Eine

    Hauptversammlung der Schuldnerin ist derzeit nicht geplant.

    Eine Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur

    Ausübung des Stimmrechts gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Schuldnerin ist

    nicht erforderlich. Zur Erleichterung der Vorbereitung und aufgrund

    begrenzter Kapazitäten bittet die Schuldnerin jedoch nachdrücklich um

    Voranmeldung der Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin. Aktionäre

    können sich durch Ausfüllen des Formulars anmelden, welches auf der

    Internetseite der Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem

    weiterführenden Link

    'http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren' abrufbar

    ist.

    Eine solche Voranmeldung über dieses Formular ist nur für Aktionäre der

    Schuldnerin vorgesehen.

    In Vorbereitung auf den Erörterungs- und Abstimmungstermin im

    Insolvenzverfahren wird darüber hinaus im Folgenden auf die Anforderungen

    für die Teilnahme an Gläubigerversammlungen und Abstimmungen hingewiesen.

    a) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Zugang in das Gericht

    eine Sicherheitskontrolle und dann bei Zugang in den Sitzungssaal die

    Berechtigung zur Teilnahme an der Sitzung geprüft wird. Bitte richten Sie

    sich darauf ein, mindestens 1 Std. vor dem Termin anwesend zu sein, damit

    die Eingangskontrolle erfolgen kann und Sie rechtzeitig im Sitzungssaal

    sein können.

    b) Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Teilnehmer der

    Gläubigerversammlung schon bei Zutritt zum Versammlungsort persönlich

    auszuweisen hat (Personalausweis oder Reisepass).

    c) Aktionäre haben (schon bei Zutritt zum Versammlungsort) ihre

    Aktionärsstellung durch Vorlage eines aktuellen in Textform (§ 126b BGB)

    erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende

    Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut nachzuweisen. Der

    Nachweis muss den Aktionär als Inhaber bezeichnen sowie die Anschrift des

    Inhabers, ISIN und WKN, die Anzahl bzw. den Gesamtnennwert der vom

    jeweiligen Gläubiger gehaltenen Aktien angeben. Insbesondere im Hinblick

    auf die Feststellung des Stimmrechts muss der Nachweis mit einem

    Sperrvermerk versehen sein, wonach die von dem Aktionär gehaltenen Aktien

    für den Zeitraum ab Ausstellung bis zum Ablauf des Tages des Erörterungs-

    und Abstimmungstermin am 20.3.2014 bei der Depotbank gesperrt gehalten

    werden. Ein Musterformular für einen Depotnachweis mit Sperrvermerk als

    Orientierungshilfe (in englischer und deutscher Sprache) kann auf der

    Internetseite der Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem

    weiterführenden Link

    'http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren' abgerufen

    werden.

    d) Organschaftliche Vertreter (Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen)

    sollten neben ihren Ausweispapieren einen aktuellen beglaubigten

    Handelsregisterauszug oder (bei ausländischen Gläubigern) vergleichbare

    Dokumente vorlegen können.

    e) Rechtsanwälte oder sonstige (rechtsgeschäftliche) Vertreter, die für

    ihren Mandanten Rechte wahrnehmen, sollten eine schriftliche Vollmacht

    (Original) zur Hand haben. Zudem sind ggf. Dokumente, die die

    Vertretungsmacht der Unterzeichner der Vollmacht belegen, beizufügen.

    f) Vertreter ausländischer Gläubiger haben den Vertretungsnachweis in einer

    in Deutschland anerkannten Form (ggf. Apostille) zu erbringen.

    g) Die unter lit c) bis lit. f) genannten Originaldokumente verbleiben beim

    Insolvenzgericht.

    h) Die Gerichtssprache ist deutsch (§184 GVG) und die Gerichtstermine

    finden daher in deutscher Sprache statt. Bitte sorgen Sie daher für einen

    ordnungsgemäß bevollmächtigen und der deutschen Sprache hinreichend

    mächtigen Terminsvertreter.

    i) Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine

    Eintrittskarten zum Termin übersandt.

    4. Beschwerdevoraussetzungen (Hinweis gemäß § 253 Abs. 3 InsO)

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem

    der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach

    § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

    (i) dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll

    widersprochen hat, (ii) er gegen den Plan gestimmt hat und (iii) er

    glaubhaft machen kann, dass er durch den Plan wesentlich schlechter

    gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil

    nicht durch eine Zahlung aus Mitteln, die im gestaltenden Teil des

    Insolvenzplans für den Fall des Nachweises einer Schlechterstellung

    bereitgestellt werden, ausgeglichen werden kann.

    Bonn, Februar 2014

    IVG Immobilien AG Horst Piepenburg

    Der Vorstand Rechtsanwalt und Sachwalter

    Ende der Corporate News

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    26.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

    übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

    verantwortlich.

    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

    Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

    http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: IVG Immobilien AG

    Zanderstr. 5-7

    53177 Bonn

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)228 844-400

    Fax: +49 (0)228 844-372

    E-Mail: ir@ivg.de

    Internet: www.ivg.de

    ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5

    WKN: 620570, A0JQMH

    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt

    (Prime Standard), München; Freiverkehr in Hamburg,

    Hannover, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    254445 26.02.2014





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