IVG
Insolvenzplan von Aktionären und Gläubigern angenommen
Die Gläubiger des Immobilienkonzerns IVG haben am Donnerstag mehrheitlich dem Insolvenzplan des Unternehmens zugestimmt. Alle im Zuge des
Insolvenzplanverfahrens gebildeten Gruppen stimmten dem Insolvenzplan zu. Innerhalb der einzelnen Gruppen wurde der Insolvenzplan von den Gläubigern bzw. Aktionären entweder einstimmig oder mit
überwiegender Mehrheit angenommen, melden die Bonner. Dabei war die Zustimmung bei den Aktionären mit 56,93 Prozent der Stimmen deutlich geringer als bei den Gläubigern, die auf 99,47 Prozent
Zustimmung kommen. Zum Insolvenzplan fehlt nun noch die Zustimmung des zuständigen Gerichts.
Der Insolvenzplan sieht die Zahlung einer Insolvenzquote von mindestens 60 Prozent an nicht nachrangige unbesicherte Gläubiger vor. Das Bezugsrecht der Altaktionäre bei den nach einer Kapitalherabsetzung auf Null vorgesehenen Kapitalerhöhungen wurde ausgeschlossen. Für Nachranggläubiger wurde im Insolvenzplan keine Regelung getroffen, so IVG. Die Gesellschaft rechnet damit, dass das Insolvenzverfahren im dritten Quartal aufgehoben werden kann. Zuvor soll die Kapitalerhöhung des Unternehmens stattfinden.
Der Insolvenzplan sieht die Zahlung einer Insolvenzquote von mindestens 60 Prozent an nicht nachrangige unbesicherte Gläubiger vor. Das Bezugsrecht der Altaktionäre bei den nach einer Kapitalherabsetzung auf Null vorgesehenen Kapitalerhöhungen wurde ausgeschlossen. Für Nachranggläubiger wurde im Insolvenzplan keine Regelung getroffen, so IVG. Die Gesellschaft rechnet damit, dass das Insolvenzverfahren im dritten Quartal aufgehoben werden kann. Zuvor soll die Kapitalerhöhung des Unternehmens stattfinden.
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