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Dr. Greger & Collegen: RENA GmbH stellt Insolvenzantrag - Was kommt jetzt auf die Anleihegläubiger zu? (deutsch)
Dr. Greger & Collegen: RENA GmbH stellt Insolvenzantrag - Was kommt jetzt auf die Anleihegläubiger zu?
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: RENA GmbH stellt Insolvenzantrag - Was kommt
jetzt auf die Anleihegläubiger zu?
26.03.2014 / 13:06
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Regensburg, den 26.03.2014 Nun ging doch alles schneller als erwartet: Die
Geschäftsführung der Rena GmbH hat heute Vormittag einen Insolvenzantrag
beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen gestellt. Ausweislich einer
Pressemitteilung wurde dieser Schritt deswegen notwendig, weil die
angestrebte Finanzierungslösung an Mithaftungsfragen für Verbindlichkeiten
der insolventen Tochtergesellschaft SH+E gescheitert war.
Betroffen hiervon sind auch die folgenden Anleihen, die das Unternehmen
2010 und 2013 ausgegeben hat:
- 7,000 %-Anleihe (WKN: A1E8W9), emittiert am 15.12.2010 mit einer Laufzeit
bis zum 15.12.2015 und einem Emissionsvolumen von EUR 75 Mio. und die
- 8,250 %-Anleihe (WKN:A1TNHG), emittiert am 11.07.2013 mit einer Laufzeit
bis zum 11.07.2018 und einem Emissionsvolumen von EUR 40 Mio.
Das Unternehmen plant nunmehr eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Dies hat
zunächst für das Unternehmen den Vorteil, dass es sich für drei Monate
unter einen sog. "Schutzschirm" flüchten und in dieser Zeit einen
Sanierungsplan erarbeiten kann. In dieser Zeit wird das Unternehmen auch
weiterhin durch die Geschäftsführung weitergeführt, lediglich ein sog.
Sachwalter wird ihr zur Seite gestellt. Für die Anleihegläubiger bedeutet
dies jedoch in der Regel, dass diese mit erheblichen finanziellen
Zugeständnissen zur Sanierung beitragen müssen, beispielsweise im Rahmen
eines sog. "Debt to Equity - Swap" oder eines sog. Haircut.
Es ist nunmehr zu erwarten, dass das Unternehmen zeitnah eine
Gläubigerversammlung für die Anleihegläubiger einberufen wird, um mögliche
finanzielle Zugeständnisse der Anleihegläubiger zu fordern. Auch die Wahl
eines Gemeinsamen Vertreters kann auf einer solchen Gläubigerversammlung
erfolgen. Hier gilt es, die wirtschaftlichen Interessen der
Anleihegläubiger wirkungsvoll geltend zu machen. Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät daher
betroffenen Anleihegläubigern, sich bereits jetzt zu organisieren und ihre
Interessen im Rahmen einer Interessengemeinschaft zu bündeln. "Nur wenn
alle Anleihegläubiger ihre Interessen vereint ausüben und ihre Rechte
geltend machen, werden sie auch vom Unternehmen als wichtige Größe
wahrgenommen" erklärt Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger. "Unsere Erfahrung
hat gezeigt, dass die Rechte und Interessen einer starken
Interessengemeinschaft wirkungsvoller Gehör finden als die Stimmen
Einzelner".
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat hierfür eine eigene Homepage
www.rena-geschädigt.de eingerichtet, auf der sich Anleihegläubiger der Rena
GmbH kostenlos registrieren lassen können. "Nach der Registrierung erhalten
Sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren. Gerne vertreten wir
Sie auch kostenlos auf einer einzuberufenen Anleihegläubigerversammlung der
RENA GmbH. Auch hierüber halten wir Sie informiert." so Rechtsanwalt Dr.
Greger.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen
Anleihegläubigern daher zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der
Ansprüche zu verlieren.
Kontakt:
Kanzlei Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Web: www.dr-greger.de
Ende der Finanznachricht
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