TTIP - Debatte unerwünscht
Intransparent und undemokratisch: Widerstand gegen Investitionsschutzklausel
Ex-Weltbankchef Robert Zoellick meldet sich zum Transatlantischen Freihandelsabkommen zu Wort: Die besonders strittige Klausel zum Investorenschutz sei nicht erforderlich. Doch was bedeutet diese Klausel überhaupt, die im Zuge des ohnehin schon komplizierten Transatlantischen Freihandelsabkommens gerne unter den Tisch gekehrt wird?
Viel Neues gibt es derzeit – trotz des Besuchs des US-amerikanischen Präsidenten Barack Obama vor Kurzem in Brüssel - nicht zu berichten vom Transatlantischen Freihandelsabkommen (engl.
Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika. Nur wenig an substanziellen Informationen dringt an die Öffentlichkeit. Dafür lag
zuletzt zu viel im Argen. Besonders die NSA-Affäre strapazierte die transatlantischen Beziehungen. Doch in dem Ukraine-Konflikt hätten beide Verhandlungspartner zumindest wieder einen gemeinsamen
Nenner gefunden, so "Spiegel
online“. Ob dieser groß genug ist, um in Sachen TTIP voranzukommen, bleibt aber fraglich. Nicht zuletzt, weil es in kritischen Punkten noch keinen Konsens gibt.
Strittig ist insbesondere die Klausel für Investorenschutz (ISDS). Mit Klauseln wie dieser sollten ursprünglich Investoren in Regionen mit wenig entwickelten Rechtssystemen geschützt werden. Vor
speziellen Schiedsgerichten können ausländische Investoren – zumeist international tätige Konzerne – Staaten oder Kommunen vor allem wegen ausbleibender Gewinne aufgrund von Gesetzesänderungen auf
Schadensersatz verklagen. Entscheidend ist dabei, dass nur ausländische Investoren den jeweiligen Staat vor das Schiedsgericht zerren können. In diesen nicht öffentlichen Schiedsverfahren
entscheiden drei Anwälte - nicht selten über Milliarden-Summen. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Nicht nur ein „Monitor“-Bericht des WDR (vom 06.06.2013) spricht deswegen von einem „Parallelrecht“, das neben dem jeweils geltenden Recht besteht und dies sogar übertrumpfen kann. Die breite
Öffentlichkeit bekommt davon nichts mit.
Internationale Schiedsgerichte - ein hausgemachtes Probleme
Bereits 1959 habe die Bundesrepublik den völkervertraglichen Investitionsschutz durch solche Klauseln vorangetrieben, berichtet „Legal Tribune Online“. Die Autoren sprechen
deshalb von einem „Bumerangeffekt“, da in den letzten Jahren zunehmend Industrienationen wie Deutschland vor den Schiedsgerichten verklagt wurden. Die derzeit bekanntesten Fälle solcher Klagen
stammen allesamt aus dem Jahr 2011: Der Energiekonzern Vattenfall verklagt Deutschland auf Schadensersatz, der Marlboro-Hersteller Phillip Morris Australien und Uruguay, der Gaskonzern Lone Pine
den kanadischen Staat, berichtet „Politik im Spiegel“.
Die speziellen Gründe sind verschieden: Mal geht es um den Atomausstieg (Vattenfall), mal um Ekelbilder auf Zigarettenpackungen (Phillip Morris) und dann um das Verbot von Fracking in der
kanadischen Provinz Quebec (Lone Pine). Doch ihnen gleich ist, dass Konzerne den Gaststaat wegen internationaler Investitionsabkommen auf Schadensersatz verklagen. Demokratische
Entscheidungsprozesse des Landes, der Mehrheitswillen der jeweiligen Bevölkerung spielen keine Rolle, kritisiert Pia Eberhardt in ihrem Artikel "Konzerne versus Staaten: Mit Schiedsgerichten gegen die Demokratie".
Abseits der beherrschenden Nachrichten hat sich insbesondere aufgrund dieser Investitionsklausel Widerstand gegen das TTIP formiert. Umso brisanter ist der Vorschlag des ehemaligen
Weltbankpräsidenten Zoellick. Wie der „Spiegel“ berichtet, hält er ein Abkommen auch ohne eine solche Klausel für möglich: „Als wir Amerikaner ein Handelsabkommen mit Australien verhandelten, haben wir diese Klausel
weitgehend rausgelassen, denn Amerikaner vertrauen australischen Gerichten und umgekehrt. Warum sich also lange mit so einem kontroversen Punkt aufhalten?“
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Ist eine öffentliche Debatte überhaupt erwünscht?
Währenddessen versucht die EU-Kommission eine öffentliche Debatte über die Klausel zum Investorenschutz anzustoßen. Problematisch sind aber laut „fr-online“ nicht nur die Summen, um die es vor den Schiedsgerichten geht,
sondern auch die Intransparenz der Verfahren. Im Falle der Klage von Vattenfall bekämen selbst Parlamentarier kaum Antworten. „Die Schiedsverfahren nach der ICSID-Konvention sind vertraulich“,
teilte das Wirtschaftsministerium dem Bericht zufolge vor gut einem Jahr mit. ICSID, das steht für „International Centre for Settlement of Investment Disputes“ oder auf Deutsch: „Internationales
Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“. Es ist bei der Weltbank in Washington beherbergt. Vor dieser Einrichtung werden die meisten der Schiedsverfahren verhandelt, zu denen die
Parteien selbst die Schiedsrichter auswählen dürfen.
Der ehemalige Verfassungsrichter, Prof. Winfried Hassemer, wird in dem "Monitor"-Bericht wie folgt zitiert: "Es geht darum, dass der Verdacht nicht abzuweisen ist, dass es nur eine ganz kleine
Gruppe von Leuten gibt, die das eigentlich entscheiden und die dann das Ganze auch nicht öffentlich machen. Und es geht halt darum, dass man den Verdacht nicht los wird, dass hier Leute am Werk
sind, die befangen sind. Also, die ein bestimmtes Interesse daran haben, dass ein bestimmtes Verfahren so und nicht anders verläuft." Außerdem verweist der Bericht auf verschiedene Statistiken, die
zugleich zeigen, wie verstrickt und brisant diese Verfahren sind: Zum Einen seien da 15 Schiedsrichter weltweit, die 55 Prozent aller Verfahren entscheiden. Zum Anderen sei laut einer UN-Statistik
im Jahr 2012 eine überwiegende Mehrheit von 70 Prozent der Fälle für die klagenden Unternehmen entschieden worden. Bleibt die Frage: Kann das noch demokratisch sein?