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    Presse  438  0 Kommentare 150 Arbeitsplätze bei Prokon in Gefahr - Vertrieb betroffen

    ITZEHOE/BREMEN (dpa-AFX) - Beim angeschlagenen Windkraft-Unternehmen Prokon müssen einem Bericht des Bremer "Weser-Kuriers" zufolge mindestens 150 Mitarbeiter mit ihrer Entlassung rechnen. Betroffen seien insbesondere der direkte Verkauf von Strom sowie der Vertrieb in Itzehoe, zitierte die Zeitung den Prokon-Vertriebsleiter Rüdiger Gronau am Samstag. Für den Vertrieb gebe es keine Verwendung mehr - laut Gronau sieht der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin hier "keine Chance und keinen Bedarf, weiteres Kapital einzuwerben".

     

    Im Januar hatte die Prokon Regenerative Energien GmbH - eine von mehreren Prokon-Firmen - einen Insolvenzantrag gestellt. 74 000 Anleger hatten Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro an Kapital in Form von Genussrechten zur Verfügung gestellt. Die Prokon Regenerative Energien GmbH hat rund 480 Mitarbeiter, die Prokon-Gruppe rund 1300.

     

    Penzlin, der seit einer Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts Itzehoe allein über Prokon verfügt, war ebenso wie das Unternehmen selbst für eine Stellungnahme am Wochenende nicht erreichbar.

     

    Am Donnerstag hatte Penzlin in Hamburg die Situation des Unternehmens ausführlich dargelegt. Die Sanierung der Prokon Regenerative Energien GmbH zeige "erste Erfolge". Zwar sei damit zu rechnen, dass das Amtsgericht im Mai ein Insolvenzverfahren eröffnen werde. Aber die Fortführung der Geschäftsbereiche "Betriebsführung Windparks" (Deutschland und Polen) und "Projektierung Windparks" (Deutschland, Polen und Finnland) sei "für den Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits gesichert".

     

    Die Fortführung weiterer Geschäftsbereiche werde intensiv geprüft, hieß es in einer Pressemitteilung Penzlins vom 27. März. Zur Situation des Vertriebs hatte er sich dabei nicht geäußert.

     

    Rund 400 Millionen Euro Genussrechte-Kapital seien gekündigt worden, sagte Penzlin. "Mutmaßungen, die Genussrechtsinhaber müssten mit einem Totalverlust rechnen, sind falsch. Richtig ist jedoch, dass die Genussrechtsinhaber durchaus Verluste werden hinnehmen müssen."

     

    Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, würden automatisch alle Gläubiger voraussichtlich bis Mitte Juni angeschrieben werden, um ihre Forderungen zu benennen. Wer seine Genussrechte gekündigt oder Klage erhoben habe, sei nicht im Vorteil, betonte Penzlin.

     

    Die Anordnung des Amtsgerichts Itzehoe, ihm die "starke vorläufige Insolvenzverwaltung" zur Sicherung des Bestellwesens zu geben, habe auch juristische Konsequenzen: Laufende Rechtsstreitigkeiten gegen Prokon seien unterbrochen, Klageverfahren von Genussrechtsinhabern würden nicht fortgeführt, neue Klageerhebungen seien unzulässig.

     

    Zu Medien-Spekulationen, es sei eine Insolvenzquote von 70 Prozent im Gespräch, äußerte sich Penzlin nicht. Die Quote müsste erst in einem Insolvenzplan vorgeschlagen und dann von der Gläubigerversammlung mit Mehrheit akzeptiert werden.

     

    Prokon-Geschäftsführer Carsten Rodbertus hatte vor wenigen Tagen Pläne zum Aufbau einer Genossenschaft bestätigt und den Stromvertrieb dabei als ein mögliches Geschäftsfeld genannt. Den Vorstand dieser Genossenschaft solle dann die Mitgliederversammlung wählen. "Ich werde mich selbst zur Wahl stellen", kündigte Rodbertus an.

     

    Penzlin bezeichnete die von Rodbertus initiierte Genossenschaft als eine "private Gründung", die nichts mit einer Umwandlung von Prokon zu tun habe: "Derartige Maßnahmen sind in einem Insolvenzeröffnungsverfahren rechtlich ausgeschlossen."/bsp/DP/he

     

     

     

     





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