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    EANS-News  321  0 Kommentare ANDRITZ AG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

    EANS-News: ANDRITZ AG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Einräumung von Aktienoptionen an leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands

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    Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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    Unternehmen

    Graz (euro adhoc) - Es ist beabsichtigt, das in der 107. ordentlichen

    Hauptversammlung am 21. März 2014 beschlossene

    Aktienoptionsprogramm 2014 durchzuführen. Hierüber erstatten der Vorstand und

    der Aufsichtsrat gemäß § 95 Abs. 6 AktG nachstehenden Bericht:

    1. Zielsetzung und Grundsätze des Programms

    Zielsetzung des Programms ist es, die Höhe der variablen Entlohnung direkt

    an die Ergebnis- und Kursentwicklung des Unternehmens zu binden. Damit

    wird auch der im österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)

    vorgeschlagenen Empfehlung, dass "ein Stock Option Plan auf vorher

    festgelegte Vergleichsparameter, wie z.B. die Wertentwicklung von

    Aktienindices, Kursziele oder geeignete Benchmarks, zu beziehen ist"

    (Regel 28), entsprochen. Das Management von ANDRITZ soll sich dadurch

    auch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und

    auch am erreichten Erfolg partizipieren. Ebenso wird die Wartefrist zur

    Ausübung der Optionen gemäß EU-Vergütungsempfehlung und gemäß dem ÖCGK

    auf mindestens drei Jahre festgelegt. Ferner ist für die Teilnehmer am

    Optionsprogramm auch ein Eigeninvestment in ANDRITZ-Aktien für die

    gesamte Dauer des Programms notwendig.

    In Bezug auf die Gesamtzahl der pro Geschäftsbereich zugeteilten

    Optionen wurden bei diesem Programm erstmals Rentabilität und Umsatzhöhe

    herangezogen, wobei Rentabilität und Umsatzhöhe zu je 50% gewichtet

    wurden. Damit orientiert sich die Anzahl der Optionen je Geschäftsbereich

    noch stärker am Umsatz- und Ergebnisbeitrag der jeweiligen

    Geschäftsbereiche.

    Aufgrund der schlechten Ergebnisentwicklung 2013 wurde als Bezugspunkt zur

    Erreichung der Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie" nicht

    der niedrige Gewinn je Aktie 2013 gewählt sondern der Gewinn je Aktie 2012,

    der den bisherigen Höchstwert in der Unternehmensgeschichte darstellt.

    Ferner wurden die notwendigen prozentuellen Steigerungen des Gewinns je

    Aktie, damit die Ausübungsbedingung "Steigerung des Gewinns je Aktie"

    erfüllt ist, von 15% bzw. 20% der vergangenen Optionsprogramme auf

    nunmehr 20% bzw. 25% angehoben. Damit wurden die Zielvorgaben zur

    Ausübung der Optionen durch das Management noch stärker an die

    Erwartungen und Interessen der Aktionäre hinsichtlich der zukünftigen

    Ertragsentwicklung und Wertschaffung angepasst. Die nunmehrigen

    Zielvorgaben zur Ausübung der Optionen sind im Vergleich zu

    Optionsprogrammen anderer Firmen daher als sehr fordernd anzusehen.

    Ferner wurde die Gesamtzahl der zugeteilten Optionen gegenüber den

    vorherigen Optionsprogrammen halbiert.

    2. Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Aktienoptionen;

    Dauer des Programms

    Es sollen rund 100-120 leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE sowie die

    Mitglieder des Vorstands in das Aktienoptionsprogramm einbezogen werden.

    Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je

    nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands

    jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus von der Gesellschaft

    rückerworbenen eigenen Aktien bedient werden. Insgesamt können maximal

    1.300.000 Aktienoptionen begeben werden. Davon entfallen 187.500

    Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands, der Rest auf

    leitende Angestellte.

    Die Ausübung des Aktienoptionsprogramms soll am 1. Mai 2017 beginnen und

    am 30. April 2019 enden.

    3. Ausübungsbedingungen

    3.1. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie.

    3.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der Berechtigte vom

    1.5.2014 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung

    der unter 3.4. beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen

    in einem aktiven Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer zur

    ANDRITZ-GRUPPE gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von

    diesen Erfordernissen im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen

    werden kann. Weitere Voraussetzung ist ein Eigeninvestment in

    ANDRITZ-Aktien von zumindest EUR 20.000 für leitende Angestellte

    und EUR 40.000 für Mitglieder des Vorstands, das spätestens zum

    Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen am 1.6.2014 erbracht werden

    muss. Dieses Eigeninvestment muss bis zu einer allfälligen Ausübung

    der Optionen ununterbrochen von den am Optionsprogramm 2014

    teilnehmenden Personen gehalten werden und bei Ausübung nachgewiesen

    werden.

    Berechtigte Personen, die aufgrund der Teilnahme am laufenden

    Aktienoptionsprogramm bereits ein Eigeninvestment geleistet haben,

    können dieses Eigeninvestment für das neue Beteiligungsprogramm

    verwenden. Aktien, welche in Stiftungen gehalten werden, bei denen

    berechtigte Personen Stifter und Begünstigter sind, können auch als

    Eigeninvestment herangezogen werden. Personen, die bisher noch

    nicht am Beteiligungsprogramm teilgenommen haben, müssen bis

    spätestens 1.6.2014 ihr Eigeninvestment nachweisen.

    3.3. Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen (im Folgenden "der

    Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt der

    Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf die

    107. ordentliche Hauptversammlung vom 21. März 2014 folgenden

    Kalenderwochen.

    3.4. Es können insgesamt höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie

    Optionen begeben wurden.

    Die Optionen können in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis 30. April 2019

    (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn

    - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von

    zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai

    2016 bis 30. April 2017 mindestens 15% über dem in 3.3. ermittelten

    Ausübungspreis liegt und

    - der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten

    Aktien) des Geschäftsjahrs 2015 oder der Gewinn je Aktie des

    Geschäftsjahrs 2016 (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten

    Aktien) mindestens 20% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die

    Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt,

    oder wenn

    - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von

    zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai

    2017 bis 30. April 2018 mindestens 20% über dem unter Punkt 3.3.

    ermittelten Ausübungspreis liegt und

    - der Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl der gelisteten

    Aktien) des Geschäftsjahrs 2016 oder der Gewinn je Aktie (bezogen

    auf die Gesamtzahl der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2017

    mindestens 25% über dem Gewinn je Aktie (bezogen auf die Gesamtzahl

    der gelisteten Aktien) des Geschäftsjahrs 2012 liegt.

    Im Falle der Erfüllung der Ausübungsbedingungen können 50% der

    Optionen sofort nach Beginn der Ausübungsfrist (Punkt 2.), 25% der

    Optionen nach drei Monaten und die restlichen 25% nach weiteren drei

    Monaten bezogen werden.

    3.5. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Erklärung an die

    Gesellschaft ausgeübt werden.

    4. Anzahl und Aufteilung der bereits eingeräumten Optionen auf Arbeitnehmer,

    leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder unter Angabe

    der jeweils beziehbaren Anzahl an Aktien

    Derzeit sind aus laufenden Optionsprogrammen 2.187.000 Aktienoptionen für

    79 Führungskräfte begeben. Davon entfallen insgesamt 420.000

    Aktienoptionen auf die fünf Mitglieder des Vorstands (100.000

    Aktienoptionen für den Vorstandsvorsitzenden, jeweils 80.000

    Aktienoptionen für die weiteren Mitglieder des Vorstands), der Rest auf

    leitende Angestellte. Die Anzahl der je berechtigter Führungskraft

    gewährten Aktienoptionen beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu

    40.000.

    Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug zu einer Aktie.

    5. Allgemeines

    5.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar.

    5.2. Die in Ausübung der Aktienoptionen bezogenen Aktien unterliegen keiner

    Behaltefrist.

    Graz, im April 2014

    Der Vorstand Der Aufsichtsrat

    Rückfragehinweis:

    Dr. Michael Buchbauer

    Head of Group Treasury

    Tel.: +43 316 6902 2979

    Fax: +43 316 6902 465

    mailto:michael.buchbauer@andritz.com

    Unternehmen: Andritz AG

    Stattegger Straße 18

    A-8045 Graz

    Telefon: +43 (0)316 6902-0

    FAX: +43 (0)316 6902-415

    Email: welcome@andritz.com

    WWW: www.andritz.com

    Branche: Maschinenbau

    ISIN: AT0000730007

    Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five

    Börsen: Amtlicher Handel: Wien

    Sprache: Deutsch




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