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    DGAP-Adhoc  438  0 Kommentare WESTGRUND Aktiengesellschaft beschließt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung 2014/2016


    WESTGRUND Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe

    03.04.2014 15:08

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin, teilt mit, dass der Vorstand am
    heutigen Tage mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, eine
    Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht und Wandlungspflicht im
    Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 19.860.000,00 zu begeben.

    Die Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am 23. April 2014
    begeben und hat eine Laufzeit bis zum 22. April 2016. Die Anleihegläubiger
    haben während der Laufzeit das unentziehbare Recht,
    Teilschuldverschreibungen innerhalb der Wandlungszeiträume in Stückaktien
    der WESTGRUND Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am
    Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu wandeln. Die Wandelschuldverschreibung
    wird mit einem Zinssatz von 5 % p.a. auf ihren Nennbetrag verzinst.

    Das Wandlungsverhältnis beträgt EUR 3,70 nominal zu einer Stückaktie.
    Nach den erfolgten Akquisitionen von 1.228 Wohnungen im Dezember 2013 und
    803 Wohneinheiten im Januar 2014 hat die WESTGRUND Aktiengesellschaft ihren
    Bestand auf 7.000 Wohneinheiten erhöht und durch Erlöse der jüngsten
    Kapitalmaßnahmen finanziert. Der Emissionserlös aus der
    Wandelschuldverschreibung soll insbesondere der Finanzierung weiteren
    Wachstums durch Akquisitionen und für allgemeine Unternehmenszwecke dienen.
    Mit dieser Maßnahme sieht sich die Gesellschaft gut positioniert, den
    Ausbau des Wohnungsbestandes unter Einhaltung einer angemessenen
    Finanzierungsstruktur im Jahr 2014 voranzutreiben.

    Der Vorstand macht mit seiner Entscheidung von seiner Ermächtigung zur
    Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß den Beschlüssen der
    Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 19. Dezember 2011 sowie vom 24.
    August 2012 Gebrauch und gewährt den Aktionären der WESTGRUND
    Aktiengesellschaft ein Bezugsrecht auf bis zu 19.860.000
    Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,00 in Form des
    mittelbaren Bezugsrechts. Das Bezugsverhältnis beträgt 4:3, d.h. die
    Aktionäre haben das Recht, für jeweils 4 Aktien der Gesellschaft 3
    Teilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 zu beziehen. Es ist
    nur der Bezug einer ganzen Teilschuldverschreibung oder einem ganzzahligen
    Vielfachen davon möglich. Die Teilschuldverschreibungen werden den
    Aktionären nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG prospektfrei angeboten.

    Im speziellen Fall ermöglicht die Gesellschaft mit dieser
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