DGAP-Adhoc
WESTGRUND Aktiengesellschaft beschließt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung 2014/2016
WESTGRUND Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe
03.04.2014 15:08
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin, teilt mit, dass der Vorstand am
heutigen Tage mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, eine
Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht und Wandlungspflicht im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 19.860.000,00 zu begeben.
Die Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am 23. April 2014
begeben und hat eine Laufzeit bis zum 22. April 2016. Die Anleihegläubiger
haben während der Laufzeit das unentziehbare Recht,
Teilschuldverschreibungen innerhalb der Wandlungszeiträume in Stückaktien
der WESTGRUND Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu wandeln. Die Wandelschuldverschreibung
wird mit einem Zinssatz von 5 % p.a. auf ihren Nennbetrag verzinst.
Das Wandlungsverhältnis beträgt EUR 3,70 nominal zu einer Stückaktie.
Nach den erfolgten Akquisitionen von 1.228 Wohnungen im Dezember 2013 und
803 Wohneinheiten im Januar 2014 hat die WESTGRUND Aktiengesellschaft ihren
Bestand auf 7.000 Wohneinheiten erhöht und durch Erlöse der jüngsten
Kapitalmaßnahmen finanziert. Der Emissionserlös aus der
Wandelschuldverschreibung soll insbesondere der Finanzierung weiteren
Wachstums durch Akquisitionen und für allgemeine Unternehmenszwecke dienen.
Mit dieser Maßnahme sieht sich die Gesellschaft gut positioniert, den
Ausbau des Wohnungsbestandes unter Einhaltung einer angemessenen
Finanzierungsstruktur im Jahr 2014 voranzutreiben.
Der Vorstand macht mit seiner Entscheidung von seiner Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß den Beschlüssen der
Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 19. Dezember 2011 sowie vom 24.
August 2012 Gebrauch und gewährt den Aktionären der WESTGRUND
Aktiengesellschaft ein Bezugsrecht auf bis zu 19.860.000
Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,00 in Form des
mittelbaren Bezugsrechts. Das Bezugsverhältnis beträgt 4:3, d.h. die
Aktionäre haben das Recht, für jeweils 4 Aktien der Gesellschaft 3
Teilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 zu beziehen. Es ist
nur der Bezug einer ganzen Teilschuldverschreibung oder einem ganzzahligen
Vielfachen davon möglich. Die Teilschuldverschreibungen werden den
Aktionären nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG prospektfrei angeboten.
Im speziellen Fall ermöglicht die Gesellschaft mit dieser
heutigen Tage mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, eine
Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht und Wandlungspflicht im
Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 19.860.000,00 zu begeben.
Die Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am 23. April 2014
begeben und hat eine Laufzeit bis zum 22. April 2016. Die Anleihegläubiger
haben während der Laufzeit das unentziehbare Recht,
Teilschuldverschreibungen innerhalb der Wandlungszeiträume in Stückaktien
der WESTGRUND Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu wandeln. Die Wandelschuldverschreibung
wird mit einem Zinssatz von 5 % p.a. auf ihren Nennbetrag verzinst.
Das Wandlungsverhältnis beträgt EUR 3,70 nominal zu einer Stückaktie.
Nach den erfolgten Akquisitionen von 1.228 Wohnungen im Dezember 2013 und
803 Wohneinheiten im Januar 2014 hat die WESTGRUND Aktiengesellschaft ihren
Bestand auf 7.000 Wohneinheiten erhöht und durch Erlöse der jüngsten
Kapitalmaßnahmen finanziert. Der Emissionserlös aus der
Wandelschuldverschreibung soll insbesondere der Finanzierung weiteren
Wachstums durch Akquisitionen und für allgemeine Unternehmenszwecke dienen.
Mit dieser Maßnahme sieht sich die Gesellschaft gut positioniert, den
Ausbau des Wohnungsbestandes unter Einhaltung einer angemessenen
Finanzierungsstruktur im Jahr 2014 voranzutreiben.
Der Vorstand macht mit seiner Entscheidung von seiner Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß den Beschlüssen der
Hauptversammlungen der Gesellschaft vom 19. Dezember 2011 sowie vom 24.
August 2012 Gebrauch und gewährt den Aktionären der WESTGRUND
Aktiengesellschaft ein Bezugsrecht auf bis zu 19.860.000
Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,00 in Form des
mittelbaren Bezugsrechts. Das Bezugsverhältnis beträgt 4:3, d.h. die
Aktionäre haben das Recht, für jeweils 4 Aktien der Gesellschaft 3
Teilschuldverschreibungen zum Bezugspreis von EUR 1,00 zu beziehen. Es ist
nur der Bezug einer ganzen Teilschuldverschreibung oder einem ganzzahligen
Vielfachen davon möglich. Die Teilschuldverschreibungen werden den
Aktionären nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG prospektfrei angeboten.
Im speziellen Fall ermöglicht die Gesellschaft mit dieser
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