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     201  0 Kommentare Vieles neu macht der Mai - worauf Bauherren in 2014 achten sollten / Einführung EnEV 2014, Energieeffizienz-Expertenliste, Erweiterungsgrenze / Anpassung der Voraussetzungen für KfW-Förderung

    München (ots) - Zeitgleich mit der Einführung der EnEV am 1. Mai
    2014 ändert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Juni
    einige Förderkriterien. "Immobilienbesitzer können teilweise
    profitieren. Die Änderungen sind zwar nicht umfangreich, jedoch
    können sich für Darlehensnehmer neben verschärften Auflagen ebenso
    finanzielle und qualitative Vorteile ergeben", sagt Michiel Goris,
    Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, Deutschlands größtem
    Vermittler privater Baufinanzierungen. Der Experte fasst die
    wichtigsten Änderungen zusammen und erklärt deren Auswirkungen für
    Bauherren.

    Die größten Neuerungen ergeben sich für Bauherren dadurch, dass ab
    dem 1. Mai 2014 die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in
    Kraft tritt. Mit der EnEV 2014 verschärfen sich die Anforderungen an
    den Gesamteffizienzwert neu gebauter Immobilien um 25 Prozent. Zudem
    müssen Sachverständige ihre Modernisierungsempfehlung in den
    Energieausweis aufnehmen. Demzufolge müssen Darlehensnehmer
    beispielsweise den Wärmeschutz der Gebäudehüllen erhöhen oder
    Heizkessel beim Einbau einer neuen Heizung außer Betrieb nehmen.
    Gleichzeitig wurde jedoch der EnEV-Nachweis für Erweiterungen
    vereinfacht. "Insgesamt werden die verschärften Richtlinien
    Immobilienvorhaben in Deutschland weiter verteuern - weshalb wir
    damit rechnen, dass Immobilienkäufer mittelfristig höhere
    Kreditsummen aufnehmen müssen", sagt Michiel Goris. "Wir empfehlen,
    rechtzeitig die Einbindung von KfW-Krediten zu prüfen. Denn
    finanzierungsseitig ist es kein Problem, Darlehen mit einer
    KfW-Tranche zu kombinieren, um die finanzielle Belastung zu
    reduzieren."

    Aber auch die KfW selbst hat Änderungen eingeführt. So müssen sich
    beispielsweise alle Sachverständige, die für eines der KfW-Programme
    einbezogen werden wollen, ab 1. Juni 2014 auf der
    Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes
    eintragen. Bislang genügte es ihnen, als Sachverständiger vom
    Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig zu sein. "Die Nachweise, die
    zur Aufnahme auf die Liste erforderlich sind, werden sorgfältig
    staatlich geprüft. Darüber hinaus müssen gelistete Sachverständige
    alle zwei Jahre Fortbildungsmaßnahmen nachweisen und Praxisberichte
    einreichen. Für Finanzierungsnehmer bedeutet das mehr Qualität der
    Beratung oder der Bauvorhabenbegleitung", erklärt Goris. Derzeit sind
    bereits über 7.000 Experten gelistet.

    Eine weitere KfW-Änderung betrifft förderfähige Erweiterungen von
    bestehenden Wohnflächen. Bislang war es Kreditnehmern im Rahmen der
    energetischen Bestandssanierung nur möglich, Wohnflächen am Gebäude
    durch Ausbau von nicht beheizten Flächen oder durch Anbau förderfähig
    zu erweitern, sofern die Wohnfläche um nicht mehr als 50 Quadratmeter
    erweitert wurde. Diese Obergrenze entfällt ab dem 1. Juni 2014. "Wer
    sein Wohneigentum mit einer Förderung der KfW vergrößern möchte, muss
    sich künftig nicht mehr auf einzelne Zimmer oder Anbauten
    beschränken, sondern kann großzügiger planen", sagt Goris.

    Über die Interhyp Gruppe

    Die Unternehmen der Interhyp Gruppe mit den Marken Interhyp, die
    sich direkt an den Endkunden richtet, und Prohyp, die sich an
    Einzelvermittler und institutionelle Partner wendet, haben 2013 ein
    Baufinanzierungsvolumen von 8,9 Milliarden Euro erfolgreich bei ihren
    mehr als 400 Bankpartnern platziert. Damit ist die Interhyp Gruppe
    der größte Vermittler für private Baufinanzierungen in Deutschland.

    Die Interhyp Gruppe beschäftigt mehr als 1.000 Mitarbeiter und ist
    an derzeit 69 Standorten persönlich vor Ort für ihre Kunden und
    Partner präsent.

    OTS: Interhyp AG
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    Pressekontakt:
    Heidi Müller, Leiterin Public Relations, Telefon (089) 20 30 7 - 13
    05, E-Mail: heidi.mueller@interhyp.de; interhyp.de



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