PORR AG
Einberufung Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta005/23.04.2014/08:00) - PORR AG FN 34853 f Stammaktien ISIN AT0000609607 und AT0000A17548 Kapitalanteilscheine ISIN AT0000609664 Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Inhaberinnen und Inhaber von Kapitalanteilscheinen ein zur 134. ordentlichen Hauptversammlung der PORR AG am Donnerstag, dem 22.05.2014, um 11 Uhr (MEZ), in 1120 Wien, Am Euro-Platz 2, EURO-PLAZA, Gebäude G.
Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014 6. Neuwahl des Aufsichtsrats
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 01.05.2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG DURCH AKTIONÄRE Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 01.05.2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 01.05.2014 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG DURCH AKTIONÄRE Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 01.05.2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
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