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    EANS-News  411  0 Kommentare C-QUADRAT Investment AG / Veröffentlichung gemäß § 4 Abs. 3 VeröffentlV / Wiederveräußerung eigener Aktien

    EANS-News: C-QUADRAT Investment AG / Veröffentlichung gemäß § 4 Abs. 3 VeröffentlV / Wiederveräußerung eigener Aktien

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    Aktienrückkauf/Wiederveräußerung eigener Aktien

    Wien/Frankfurt (euro adhoc) - Mit Beschluss der 26. ordentlichen

    Hauptversammlung vom 03.05.2013 wurde der

    Vorstand der C-QUADRAT Investment AG ermächtigt, auf Inhaber lautende eigene

    Nennbetragsaktien bis höchstens 10% des Grundkapitals der C-QUADRAT Investment

    AG während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu

    einem niedrigsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu

    einem höchsten Gegenwert, der einem Börsekurs von EUR 40,-- entspricht zu

    erwerben. Weiters wurde der Vorstand ermächtigt, die Wiederveräußerung

    erworbener eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 65 Abs. 1b

    AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung und unter Ausschluss des

    Bezugsrechts der Aktionäre auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein

    öffentliches Angebot durchzuführen.

    Der Vorstand der C-QUADRAT Investment AG hat am heutigen Tag von seiner

    Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von

    73.140 Stück, d.s. rd. 1,68% vom stimmberechtigten Grundkapital der

    Gesellschaft, unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre auf andere Art

    als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern.

    Wie zuletzt mit Ad-hoc-Mitteilung vom 31.03.2014 bekannt gegeben ist es infolge

    der nachhaltig positiven wirtschaftlichen Entwicklung der BCM Gruppe und der

    Verkürzung des vertraglich relevanten Betrachtungszeitraumes zu einer

    nachträglichen Kaufpreiserhöhung zugunsten der Verkäuferin der BCM Gruppe

    gekommen. Die aus der Erhöhung resultierende Kaufpreisforderung soll teilweise

    mit eigenen Aktien der Gesellschaft beglichen werden.

    Der entsprechende Bericht des Vorstandes über die beabsichtigte

    Wiederveräußerung der eigenen Aktien einschließlich des Ausschlusses des

    Bezugsrechts gemäß § 171 (1) AktG wird in den nächsten Tagen auf der Website der

    C-QUADRAT Investment AG veröffentlicht. Die notwendige Zustimmung des

    Aufsichtsrates kann erst zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieses Berichtes

    erfolgen.

    Rückfragehinweis:

    Mag. Andreas Wimmer

    Stubenring 2

    A-1010 Wien

    Tel.: +43 1 515 66 316

    Mail: a.wimmer@investmentfonds.at

    www.c-quadrat.com

    Unternehmen: C-QUADRAT Investment AG

    Stubenring 2

    A-1010 Wien

    Telefon: +43 1 515 66-0

    FAX: +43 1 515 66-159

    Email: c-quadrat@investmentfonds.at

    WWW: www.c-quadrat.at

    Branche: Finanzdienstleistungen

    ISIN: AT0000613005

    Indizes: Standard Market Auction

    Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien

    Sprache: Deutsch





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