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    WDH/'FAZ'/EnBW-Deal  339  0 Kommentare Gutachten sieht keine vorsätzliche Untreue

    (Wiederholung: Im zweiten Absatz wurde der letzte Satz ersatzlos gestrichen. Der Landtag wird den Schlussbericht nicht am 30. April diskutieren.)

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Nach einem bereits 2012 erstellten Gutachten zum Kauf von EnBW -Aktien durch das Land Baden-Württemberg gibt es keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Untreue seitens des damaligen Regierungschefs Stefan Mappus (CDU). Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstag) zitiert das Gutachten einer Kölner Anwaltskanzlei mit den Worten, bereits "die äußeren politischen Umstände" sprächen "gegen einen bedingten Vorsatz im Hinblick auf die Verursachung eines Vermögensnachteils für das Land". Die jetzige grün-rote Landesregierung habe bereits im Juni 2012 Kenntnis von diesem im Auftrag des Finanzministeriums erstellten Gutachten gehabt, berichtete die Zeitung.

    Die Gutachter argumentierten demnach, Mappus habe mit dem Ende 2010 abgeschlossenen Geschäft seine Wirtschaftskompetenz demonstrieren wollen. Bei einem überzogenen Kaufpreis hätte sich dies aber ins Gegenteil verkehrt. Das Gutachten liegt dem Zeitungsbericht zufolge auch den Mitgliedern des EnBW-Untersuchungsausschusses des Stuttgarter Landtags vor. Dieser sollte klären, ob Mappus dem französischen EDF -Konzern Ende 2010 für ein 45-prozentiges EnBW-Aktienpaket zum Preis von 4,7 Milliarden Euro zu viel gezahlt hat.

    Die Landesregierung ist der Meinung, der frühere Ministerpräsident habe mehr als 800 Millionen Euro zu viel ausgegeben, um sich bei der Landtagswahl 2011 mit dem Coup zu brüsten. Die CDU hält den Kaufpreis für angemessen, kritisiert aber das Verfahren. Bei der Transaktion hatte Mappus das Parlament übergangen - was der Staatsgerichtshof als verfassungswidrig rügte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus wegen Untreue und wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss. Mappus weist beide Vorwürfe zurück./pz/DP/stb





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