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    EANS-Hauptversammlung  405  0 Kommentare Frauenthal Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 3


    Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
    Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
    unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
    verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
    Erteilung strafbar wäre.
    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
    Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
    an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
    Post an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
    Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at übermittelt werden.

    Anträge in der Hauptversammlung
    Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
    in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
    Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
    rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
    voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können
    nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten,
    vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. Mai 2014
    in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
    die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
    fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
    über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
    anzuschließen.

    Informationen auf der Internetseite
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
    110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
    www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2014 zugänglich.

    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG

    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
    Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
    Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei
    Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der
    Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 17. Mai 2014
    (Nachweisstichtag).

    Inhaberaktien Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
    berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
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