Die Hauptversammlung der URBANARA Home AG steht vor der Tür
Wie kann ich teilnehmen?
Die erste Hauptversammlung der URBANARA Home AG steht vor der Tür: Am 08.08.14 wird die
Veranstaltung in Berlin statt finden.
Stimmberechtigt sind alle URBANARA Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister verzeichnet sind und sich zur Hauptversammlung angemeldet haben. Darüber hinaus ist es möglich, als
Nichtaktionär an der Veranstaltung in Berlin teilzunehmen - allerdings können wir hier nur ein begrenztes Kontingent an Plätzen vorhalten.
Wie kann ich als Aktionär an der Hauptversammlung von URBANARA teilnehmen?
Generell gilt: Als Aktieninhaber von URBANARA haben Sie das Recht, an der Hauptversammlung von URBANARA teilzunehmen und Ihr Stimmrecht auszuüben. Sie erhalten hierzu innerhalb der gesetzlichen
Frist eine offizielle Einladung in Ihr BERGFÜRST Postfach und müssen sich oder einen Vertreter zur Hauptversammlung verbindlich anmelden.
Wie kann ich als Gast an der Hauptversammlung von URBANARA teilnehmen?
Auch als Nichtaktionär können Sie an der Hauptversammlung von URBANARA teilnehmen. Allerdings können wir nur ein begrenztes Platzkontingent für Gäste reservieren. Bitte lassen Sie sich deshalb
bereits jetzt vormerken, und wir senden Ihnen Anfang Juli eine Einladung, wenn noch Plätze verfügbar
sind.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie als Nichtaktionär kein stimmberechtigter Teilnehmer der Hauptversammlung sind.
Was passiert auf einer Hauptversammlung? Hier finden Sie einen kurze Definition des Begriffs.