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    DGAP-WpÜG  506  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE0007201907

    Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: FS Technology Holding S.à.r.l.

    WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

    Lesen Sie auch

    öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34

    des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieter:

    FS Technology Holding S.à r.l.

    19, rue de Bitbourg

    1273 Luxemburg

    Luxemburg

    eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B 186360

    Zielgesellschaft:

    First Sensor AG

    Peter-Behrens-Straße 15

    12459 Berlin

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter

    HRB 69326

    ISIN: DE0007201907

    WKN: 720190

    Die FS Technology Holding S.à r.l. ('FS Technology Holding S.à r.l.'), eine

    100%ige Tochtergesellschaft der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, einem

    von der Deutschen Private Equity GmbH verwalteten Private Equity Fonds, hat

    heute entschieden, den Aktionären der First Sensor AG im Wege eines

    freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')

    anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der First Sensor AG

    (ISIN DE0007201907, die 'First Sensor Aktien') zu erwerben. FS Technology

    Holding S.à r.l. beabsichtigt, eine bare Gegenleistung in Höhe der

    gesetzlichen Mindestgegenleistung gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit

    §§ 3 bis 5 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

    Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und die Befreiung von der

    Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

    ('WpÜG-Angebotsverordnung') je First Sensor Aktie anzubieten. Die FS

    Technology Holding S.à r.l. geht davon aus, dass sie den Vollzug des

    Übernahmeangebots von den Bedingungen der Erteilung bestimmter

    aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und des Nichteintritts wesentlicher

    Verschlechterungen des Marktumfeldes, abhängig machen wird. Im Übrigen wird

    das Übernahmeangebot gemäß den in der Angebotsunterlage enthaltenen

    Bedingungen und Regelungen durchgeführt.

    Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den

    genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiteren, das

    Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt in deutscher Sprache im

    Internet unter

    http://www.angebotfirstsensor.com.

    Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch

    Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Wichtige Hinweise

    Die Regelungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin

    in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.

    Investoren und den Inhabern von First Sensor Aktien wird dringend

    empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente

    nach ihrer Veröffentlichung durch die FS Technology Holding S.à r.l. zu

    lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und

    Aktionäre der First Sensor AG können diese Dokumente, sobald sie

    veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite

    http://www.angebotfirstsensor.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung

    wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an

    einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie

    Aktionären der First Sensor AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.

    Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First Sensor Aktien

    dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von First

    Sensor Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die

    Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch FS Technology Holding

    S.à r.l..

    Ein Angebot zum Erwerb der First Sensor Aktien erfolgt nur durch die

    Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die FS Technology Holding S.à

    r.l. rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich ausschließlich nach

    deren Regelungen richten. Die Regelungen in der Angebotsunterlage können

    von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben

    sind, abweichen.

    Den Aktionären der First Sensor AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls

    unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts

    der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

    Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung

    unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den

    Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland

    wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,

    Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots

    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt

    werden. Die Aktionäre der First Sensor AG werden nicht darauf vertrauen

    können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen

    Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

    Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande

    kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

    unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

    Die FS Technology Holding S.à r.l. hat die Veröffentlichung, Versendung,

    Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem

    Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte

    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die FS

    Technology Holding S.à r.l. noch die mit dieser gemeinsam handelnden

    Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner

    Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,

    Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer

    mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte

    außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer

    Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.

    Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

    kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer

    Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen

    die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

    Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

    Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften

    anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren

    Bestimmungen informieren und diese befolgen.

    Luxemburg, 24. Juni 2014

    FS Technology Holding S.à r.l.

    Die Geschäftsführung

    Ende der WpÜG-Meldung

    24.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Notiert: Regulierter Markt in Berlin und Frankfurt (Prime Standard),

    Freiverkehr in Düsseldorf, Berlin Tradegate Exchange, Hamburg, München und

    Stuttgart;




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