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    DGAP-WpÜG  555  0 Kommentare Übernahmeangebot;



    Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: FS Technology Holding S.à.r.l.

    WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
    öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
    des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieter:

    FS Technology Holding S.à r.l.
    19, rue de Bitbourg
    1273 Luxemburg
    Luxemburg

    eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B 186360

    Zielgesellschaft:

    First Sensor AG
    Peter-Behrens-Straße 15
    12459 Berlin
    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter
    HRB 69326

    ISIN: DE0007201907
    WKN: 720190

    Die FS Technology Holding S.à r.l. ('FS Technology Holding S.à r.l.'), eine
    100%ige Tochtergesellschaft der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, einem
    von der Deutschen Private Equity GmbH verwalteten Private Equity Fonds, hat
    heute entschieden, den Aktionären der First Sensor AG im Wege eines
    freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')
    anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der First Sensor AG
    (ISIN DE0007201907, die 'First Sensor Aktien') zu erwerben. FS Technology
    Holding S.à r.l. beabsichtigt, eine bare Gegenleistung in Höhe der
    gesetzlichen Mindestgegenleistung gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit
    §§ 3 bis 5 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
    Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und die Befreiung von der
    Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
    ('WpÜG-Angebotsverordnung') je First Sensor Aktie anzubieten. Die FS
    Technology Holding S.à r.l. geht davon aus, dass sie den Vollzug des
    Übernahmeangebots von den Bedingungen der Erteilung bestimmter
    aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und des Nichteintritts wesentlicher
    Verschlechterungen des Marktumfeldes, abhängig machen wird. Im Übrigen wird
    das Übernahmeangebot gemäß den in der Angebotsunterlage enthaltenen
    Bedingungen und Regelungen durchgeführt.

    Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den
    genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiteren, das
    Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt in deutscher Sprache im
    Internet unter

    http://www.angebotfirstsensor.com.

    Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch
    Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Wichtige Hinweise

    Die Regelungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin
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