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    GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte  497  0 Kommentare Widerruf = keine Vorfälligkeit = billiger Neukredit


    (DGAP-Media / 28.07.2014 / 10:23)

    Die Hamburger Verbraucherzentrale geht davon, dass rund zwei Drittel der
    Widerrufsbelehrungen aus älteren Darlehensverträgen mit Verbrauchern falsch
    gewesen sind. Diese Einschätzung teilen die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
    (www. bankfrecht24.de). Und gehen davon aus, dass die meisten betroffenen
    Kreditnehmer die Verträge selbst nach vielen Jahren rückabwickeln können.
    Und so häufig mehrere EUR 10.000,00 sparen können.

    Denn: Die können dann umschulden und das historisch niedrige Zinsniveau bei
    der Anschlussfinanzierung vorteilhaft nutzen. Vor ein paar Jahren kosteten
    Kredite noch sechs, sieben, acht Prozent/ Jahr. Heute gibt es schon
    Finanzierungen für zwei Prozent/ Jahr. Die Kreditnehmer können so schnell
    ein paar EUR 10.000,00 hinweg sparen. Zum Beispiel bei einer teuren
    Immobilienfinanzierung. Und es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung
    fällig.

    Wenn Kreditnehmer den Kreditvertrag vorzeitig beenden wollen, müssen Sie an
    und für sich der Kredit gebenden Bank den daraus folgenden Schaden
    ersetzen. Denn wenn der Kredit vertragsgerecht weitergeführt worden wäre,
    hätte die Bank mehr Geld verdient. Und im Gegenzug muss sich die Bank den
    mutmaßlichen Ertrag aus dem vorzeitig zurückgeführten Kreditsaldo
    gegenrechnen lassen. Die Summe der gegenseitigen Ansprüche wird
    Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Das kann für viele Kreditnehmer sehr
    teuer werden. Häufig wird mehr als ein Fünftel des Restsaldos von den Bank
    erhoben. Das greift aber nicht, wenn der Vertrag aus einem begründeten
    Widerruf rückabgewickelt wird. Dann hat die Bank keinen
    Vorfälligkeitsanspruch. Die GRÖPPER Köpke Rechtsanwälte raten den
    Betroffenen deshalb, vor allem die Widerruflichkeit des Kreditvertrags
    rechtsanwaltlich klären zu lassen.

    Denn: Der Gesetzgeber verpflichtete die Kreditinsitute schon vor rund 20
    Jahren (BGBl. I, 1990, 2840) durch das sogenannte Verbraucherkreditgesetz,
    den Verbrauchern beim Abschluss eines Kreditvertrags ein Widerrufsrecht
    einzuräumen. Mit der Aufnahme eines Kredits gehen die meisten Verbraucher
    die belastendste Verbindlichkeit in ihrem Leben ein. Und sollten deshalb
    vor unangemessenen, voreiligen Entscheidungen ganz besonders geschützt
    werden. Diese Widerrufsbelehrung halten aber in den meisten Fällen nicht
    der rechtlichen Prüfung stand. Viele Belehrungen sind unvollständig,
    irreführend oder schlichtweg unverständlich und damit rechtswidrig. Wenn
    der Verbraucher nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt wurde,
    beginnt die (heute) zweiwöchige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts
    nicht. Die Betroffenen können auch noch nach vielen Jahren widerrufen.

    Und das betrifft auch beendete Verträge. Selbst wenn der Darlehensvertrag
    bereits abgelöst wurde, können Darlehensnehmer unter bestimmten
    Voraussetzungen noch widerrufen und die Vorfälligkeitsleistung zurückholen.

    Das geht leider meistens nicht ohne Rechtsanwalt: "Die Kreditnehmer sollten
    stets einen spezialisierten Rechtsanwalt bemühen. Denn die Angreifbarkeit
    einer Widerrufsbelehrung hängt oft von Details, manchmal von feinsten
    Nuancen ab, die für Laien schwer erkennbar sind," meint Rechtsanwalt
    Hengst. "Und selbst falsche Widerrufsbelehrungen führen in einigen Fällen
    nicht zwingend zum Widerrufsrecht. Manchmal können sich Banken auf den
    Vertrauensschutz berufen. Deshalb raten wir den Kreditnehmern, nicht
    übereilt zu widerrufen und die Sache fachkundig klären zu lassen. Denn wenn
    der Widerruf angreifbar ist, droht ein teurer Rechtsstreit."


    End of Media Release

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    Issuer: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
    Key word(s): Finance

    28.07.2014 Dissemination of a Press Release, transmitted by DGAP - a
    company of EQS Group AG.
    The issuer is solely responsible for the content of this announcement.

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    277691 28.07.2014



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