GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Widerruf = keine Vorfälligkeit = billiger Neukredit
(DGAP-Media / 28.07.2014 / 10:23)
Die Hamburger Verbraucherzentrale geht davon, dass rund zwei Drittel der
Widerrufsbelehrungen aus älteren Darlehensverträgen mit Verbrauchern falsch
gewesen sind. Diese Einschätzung teilen die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
(www. bankfrecht24.de). Und gehen davon aus, dass die meisten betroffenen
Kreditnehmer die Verträge selbst nach vielen Jahren rückabwickeln können.
Und so häufig mehrere EUR 10.000,00 sparen können.
Denn: Die können dann umschulden und das historisch niedrige Zinsniveau bei
der Anschlussfinanzierung vorteilhaft nutzen. Vor ein paar Jahren kosteten
Kredite noch sechs, sieben, acht Prozent/ Jahr. Heute gibt es schon
Finanzierungen für zwei Prozent/ Jahr. Die Kreditnehmer können so schnell
ein paar EUR 10.000,00 hinweg sparen. Zum Beispiel bei einer teuren
Immobilienfinanzierung. Und es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung
fällig.
Wenn Kreditnehmer den Kreditvertrag vorzeitig beenden wollen, müssen Sie an
und für sich der Kredit gebenden Bank den daraus folgenden Schaden
ersetzen. Denn wenn der Kredit vertragsgerecht weitergeführt worden wäre,
hätte die Bank mehr Geld verdient. Und im Gegenzug muss sich die Bank den
mutmaßlichen Ertrag aus dem vorzeitig zurückgeführten Kreditsaldo
gegenrechnen lassen. Die Summe der gegenseitigen Ansprüche wird
Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Das kann für viele Kreditnehmer sehr
teuer werden. Häufig wird mehr als ein Fünftel des Restsaldos von den Bank
erhoben. Das greift aber nicht, wenn der Vertrag aus einem begründeten
Widerruf rückabgewickelt wird. Dann hat die Bank keinen
Vorfälligkeitsanspruch. Die GRÖPPER Köpke Rechtsanwälte raten den
Betroffenen deshalb, vor allem die Widerruflichkeit des Kreditvertrags
rechtsanwaltlich klären zu lassen.
Denn: Der Gesetzgeber verpflichtete die Kreditinsitute schon vor rund 20
Jahren (BGBl. I, 1990, 2840) durch das sogenannte Verbraucherkreditgesetz,
den Verbrauchern beim Abschluss eines Kreditvertrags ein Widerrufsrecht
einzuräumen. Mit der Aufnahme eines Kredits gehen die meisten Verbraucher
die belastendste Verbindlichkeit in ihrem Leben ein. Und sollten deshalb
vor unangemessenen, voreiligen Entscheidungen ganz besonders geschützt
werden. Diese Widerrufsbelehrung halten aber in den meisten Fällen nicht
der rechtlichen Prüfung stand. Viele Belehrungen sind unvollständig,
irreführend oder schlichtweg unverständlich und damit rechtswidrig. Wenn
der Verbraucher nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt wurde,
beginnt die (heute) zweiwöchige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts
nicht. Die Betroffenen können auch noch nach vielen Jahren widerrufen.
Und das betrifft auch beendete Verträge. Selbst wenn der Darlehensvertrag
bereits abgelöst wurde, können Darlehensnehmer unter bestimmten
Voraussetzungen noch widerrufen und die Vorfälligkeitsleistung zurückholen.
Das geht leider meistens nicht ohne Rechtsanwalt: "Die Kreditnehmer sollten
stets einen spezialisierten Rechtsanwalt bemühen. Denn die Angreifbarkeit
einer Widerrufsbelehrung hängt oft von Details, manchmal von feinsten
Nuancen ab, die für Laien schwer erkennbar sind," meint Rechtsanwalt
Hengst. "Und selbst falsche Widerrufsbelehrungen führen in einigen Fällen
nicht zwingend zum Widerrufsrecht. Manchmal können sich Banken auf den
Vertrauensschutz berufen. Deshalb raten wir den Kreditnehmern, nicht
übereilt zu widerrufen und die Sache fachkundig klären zu lassen. Denn wenn
der Widerruf angreifbar ist, droht ein teurer Rechtsstreit."
End of Media Release
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Issuer: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Key word(s): Finance
28.07.2014 Dissemination of a Press Release, transmitted by DGAP - a
company of EQS Group AG.
The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
DGAP's Distribution Services include Regulatory Announcements,
Financial/Corporate News and Press Releases.
Media archive at www.dgap-medientreff.de and www.dgap.de
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277691 28.07.2014
und für sich der Kredit gebenden Bank den daraus folgenden Schaden
ersetzen. Denn wenn der Kredit vertragsgerecht weitergeführt worden wäre,
hätte die Bank mehr Geld verdient. Und im Gegenzug muss sich die Bank den
mutmaßlichen Ertrag aus dem vorzeitig zurückgeführten Kreditsaldo
gegenrechnen lassen. Die Summe der gegenseitigen Ansprüche wird
Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Das kann für viele Kreditnehmer sehr
teuer werden. Häufig wird mehr als ein Fünftel des Restsaldos von den Bank
erhoben. Das greift aber nicht, wenn der Vertrag aus einem begründeten
Widerruf rückabgewickelt wird. Dann hat die Bank keinen
Vorfälligkeitsanspruch. Die GRÖPPER Köpke Rechtsanwälte raten den
Betroffenen deshalb, vor allem die Widerruflichkeit des Kreditvertrags
rechtsanwaltlich klären zu lassen.
Denn: Der Gesetzgeber verpflichtete die Kreditinsitute schon vor rund 20
Jahren (BGBl. I, 1990, 2840) durch das sogenannte Verbraucherkreditgesetz,
den Verbrauchern beim Abschluss eines Kreditvertrags ein Widerrufsrecht
einzuräumen. Mit der Aufnahme eines Kredits gehen die meisten Verbraucher
die belastendste Verbindlichkeit in ihrem Leben ein. Und sollten deshalb
vor unangemessenen, voreiligen Entscheidungen ganz besonders geschützt
werden. Diese Widerrufsbelehrung halten aber in den meisten Fällen nicht
der rechtlichen Prüfung stand. Viele Belehrungen sind unvollständig,
irreführend oder schlichtweg unverständlich und damit rechtswidrig. Wenn
der Verbraucher nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt wurde,
beginnt die (heute) zweiwöchige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts
nicht. Die Betroffenen können auch noch nach vielen Jahren widerrufen.
Und das betrifft auch beendete Verträge. Selbst wenn der Darlehensvertrag
bereits abgelöst wurde, können Darlehensnehmer unter bestimmten
Voraussetzungen noch widerrufen und die Vorfälligkeitsleistung zurückholen.
Das geht leider meistens nicht ohne Rechtsanwalt: "Die Kreditnehmer sollten
stets einen spezialisierten Rechtsanwalt bemühen. Denn die Angreifbarkeit
einer Widerrufsbelehrung hängt oft von Details, manchmal von feinsten
Nuancen ab, die für Laien schwer erkennbar sind," meint Rechtsanwalt
Hengst. "Und selbst falsche Widerrufsbelehrungen führen in einigen Fällen
nicht zwingend zum Widerrufsrecht. Manchmal können sich Banken auf den
Vertrauensschutz berufen. Deshalb raten wir den Kreditnehmern, nicht
übereilt zu widerrufen und die Sache fachkundig klären zu lassen. Denn wenn
der Widerruf angreifbar ist, droht ein teurer Rechtsstreit."
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