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    EANS-Stimmrechte  456  0 Kommentare FACC AG

    EANS-PVR: FACC AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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    Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer

    europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

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    Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

    Angaben zum Mitteilungspflichtigen:

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    Name: J.P. Morgan Securities plc

    Sitz: 25 Bank Street, London E145JP

    Staat: United Kingdom

    Mitteilung gemäß § 93 Abs 2 Börsegesetz

    Die FACC AG gibt gemäß § 93 Abs 2 Börsegesetz ("BörseG") bekannt, dass sie von

    ihrer Aktionärin J.P.

    Morgan Securities plc, 25 Bank Street, Canary Wharf, London E14 5JP, United

    Kingdom ("JPM"), folgende

    Mitteilung gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG im Zusammenhang mit dem

    Börsengang ("Angebot")

    der FACC AG ("Emittentin") und den stimmberechtigten Aktien der Emittentin, die

    zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen sind und deren erster

    Handelstag der 25. Juni 2014 war, erhalten hat:

    1. Gemäß einer von FACC International Company Limited, Hong Kong ("Verkäufer")

    eingeräumten

    Option ("Greenshoe Option") war JPM berechtigt, bis zu 2.039.736 Aktien, die

    einem Anteil von

    4,45% der Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien der Emittentin entsprachen

    ("Geliehene

    Aktien"), zu erwerben. Diese Aktien wurden JPM vom Verkäufer für

    Mehrzuteilungen in

    Verbindung mit dem Angebot geliehen und wurden den Investoren nach dem Pricing

    in Verbindung

    mit dem Angebot zugeteilt.

    2. JPM hat die Greenshoe Option nicht ausgeübt, mit der Folge, dass die

    Greenshoe Option am 30.

    Kalendertag nach Aufnahme des Handels erlöschte. Daher ist an diesem Tag die

    Beteiligung von

    JPM, die sich aus Aktien der Emittentin und sich auf solche Aktien beziehende

    Finanzinstrumente

    im Sinne von § 91a BörseG (d.h. die Greenshoe Option) zusammensetzt, wie von

    JPM am 27. Juni

    2014 bekannt gegeben, unter die in § 91 BörseG festgesetzte Schwelle von 5%,

    jedoch nicht unter

    4%, gefallen.

    3. Weiters hat JPM am 28. Juli 2014 sämtliche Geliehene Aktien, die JPM im

    Zusammenhang mit

    Stabilisierungsmaßnahmen erworben hat, an den Verkäufer rückübertragen,

    woraufhin die

    Beteiligung von JPM an den Aktien der Emittentin unter 4% gefallen ist.

    4. JPM hält keine Finanzinstrumente in Bezug auf die Aktien der Emittentin

    gemäß § 91a BörseG.

    Rückfragehinweis:

    Emittent: FACC AG

    Fischerstraße 9

    A-4910 Ried im Innkreis

    Telefon: +43/59/616-0

    FAX: +43/59/616-81000

    Email: office@facc.com

    WWW: www.facc.com

    Branche: Zulieferindustrie

    ISIN: AT00000FACC2

    Indizes:

    Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien

    Sprache: Deutsch




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