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    EQS Group-News: Zur Rose AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
    Zur Rose erzielt ein erfreuliches Halbjahresergebnis mit positiven
    Aussichten auf die zweite Jahreshälfte

    21.08.2014 / 07:00

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    Frauenfeld, 21. August 2014

    Medienmitteilung

    Zur Rose erzielt ein erfreuliches Halbjahresergebnis mit positiven
    Aussichten auf die zweite Jahreshälfte

    Im ersten Halbjahr 2014 hat Zur Rose das Umsatz- und Ergebniswachstum des
    ersten Quartals fortgesetzt. Damit ist das Unternehmen nach dem wichtigen
    Übergangsjahr 2013 in die Gewinnzone zurückgekehrt und hat seine Position
    als europaweite Nummer Eins im Arzneimittelversand gefestigt. Für das
    Geschäftsjahr 2014 wird eine deutliche Ergebnisverbesserung gegenüber dem
    Vorjahr erwartet.

    Die gezielten Investitionen und Umstrukturierungen im Jahr 2013, die Zur
    Rose zur nachhaltigen Wachstums- und Ergebnissicherung tätigte, zahlten
    sich bereits im ersten Halbjahr 2014 aus. Trotz Einstellung des
    tschechischen Logistikstandorts in Česká Lípa konnte der Nettoumsatz in der
    ersten Jahreshälfte im Vergleich zur Vorjahresperiode um 0.9 Prozent auf
    CHF 457.5 Mio. gesteigert werden. Der Betriebsgewinn vor Abschreibungen und
    Amortisationen (EBITDA) erhöhte sich markant auf CHF 7.0 Mio., was einer
    Zunahme von 131.3 Prozent entspricht.

    Zur Rose CH: Patienten schätzen den kostengünstigen Versandkanal
    Zur Rose behauptete sich in ihrem Heimmarkt Schweiz erfolgreich. Im
    Ärztegeschäft gelang es, die staatlich verordneten Preissenkungen und
    Substitutionen durch Generika mit Volumensteigerungen zu kompensieren.
    Zudem profitierte das Ärztegeschäft weiterhin von der Einführung der
    Selbstdispensation per 1. Mai 2012 in Zürich und Winterthur, was die
    Verkäufe an die Endkunden reduzierte. Im Versandgeschäft geht die positive
    Entwicklung vor allem auf die Medikationsdienstleistung SpecialtyCare und
    auf die rezeptfreien Medikamente (OTC) zurück. In beiden Bereichen kann ein
    deutlicher Neukundenzugewinn verbucht werden. Der bequeme und
    kostengünstige Versandkanal gewinnt beim OTC-Sortiment stetig an Bedeutung.

    Das Bundesgericht entschied am 7. Juli 2014, dass Zürcher Ärzte ohne
    Selbstdispensationsbewilligung (SD) für bestimmte Zusatzleistungen im
    Zusammenhang mit der elektronischen Rezeptübermittlung nicht mehr
    entschädigt werden dürfen. Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch
    ausstehend. Von diesem Entscheid sind 35 Zürcher Ärzte betroffen. Ein
    elektronisches Rezept wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an Zur Rose
    übermittelt. Da die Medikamente diskret und direkt nach Hause geliefert
    werden, schätzen vor allem chronisch kranke, gehbehinderte oder
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