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Zur Rose erzielt ein erfreuliches Halbjahresergebnis mit positiven Aussichten auf die zweite Jahreshälfte
EQS Group-News: Zur Rose AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
Zur Rose erzielt ein erfreuliches Halbjahresergebnis mit positiven
Aussichten auf die zweite Jahreshälfte
21.08.2014 / 07:00
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Frauenfeld, 21. August 2014
Medienmitteilung
Zur Rose erzielt ein erfreuliches Halbjahresergebnis mit positiven
Aussichten auf die zweite Jahreshälfte
Im ersten Halbjahr 2014 hat Zur Rose das Umsatz- und Ergebniswachstum des
ersten Quartals fortgesetzt. Damit ist das Unternehmen nach dem wichtigen
Übergangsjahr 2013 in die Gewinnzone zurückgekehrt und hat seine Position
als europaweite Nummer Eins im Arzneimittelversand gefestigt. Für das
Geschäftsjahr 2014 wird eine deutliche Ergebnisverbesserung gegenüber dem
Vorjahr erwartet.
Die gezielten Investitionen und Umstrukturierungen im Jahr 2013, die Zur
Rose zur nachhaltigen Wachstums- und Ergebnissicherung tätigte, zahlten
sich bereits im ersten Halbjahr 2014 aus. Trotz Einstellung des
tschechischen Logistikstandorts in Česká Lípa konnte der Nettoumsatz in der
ersten Jahreshälfte im Vergleich zur Vorjahresperiode um 0.9 Prozent auf
CHF 457.5 Mio. gesteigert werden. Der Betriebsgewinn vor Abschreibungen und
Amortisationen (EBITDA) erhöhte sich markant auf CHF 7.0 Mio., was einer
Zunahme von 131.3 Prozent entspricht.
Zur Rose CH: Patienten schätzen den kostengünstigen Versandkanal
Zur Rose behauptete sich in ihrem Heimmarkt Schweiz erfolgreich. Im
Ärztegeschäft gelang es, die staatlich verordneten Preissenkungen und
Substitutionen durch Generika mit Volumensteigerungen zu kompensieren.
Zudem profitierte das Ärztegeschäft weiterhin von der Einführung der
Selbstdispensation per 1. Mai 2012 in Zürich und Winterthur, was die
Verkäufe an die Endkunden reduzierte. Im Versandgeschäft geht die positive
Entwicklung vor allem auf die Medikationsdienstleistung SpecialtyCare und
auf die rezeptfreien Medikamente (OTC) zurück. In beiden Bereichen kann ein
deutlicher Neukundenzugewinn verbucht werden. Der bequeme und
kostengünstige Versandkanal gewinnt beim OTC-Sortiment stetig an Bedeutung.
Das Bundesgericht entschied am 7. Juli 2014, dass Zürcher Ärzte ohne
Selbstdispensationsbewilligung (SD) für bestimmte Zusatzleistungen im
Zusammenhang mit der elektronischen Rezeptübermittlung nicht mehr
entschädigt werden dürfen. Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch
ausstehend. Von diesem Entscheid sind 35 Zürcher Ärzte betroffen. Ein
elektronisches Rezept wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an Zur Rose
übermittelt. Da die Medikamente diskret und direkt nach Hause geliefert
werden, schätzen vor allem chronisch kranke, gehbehinderte oder
Frauenfeld, 21. August 2014
Medienmitteilung
Zur Rose erzielt ein erfreuliches Halbjahresergebnis mit positiven
Aussichten auf die zweite Jahreshälfte
Im ersten Halbjahr 2014 hat Zur Rose das Umsatz- und Ergebniswachstum des
ersten Quartals fortgesetzt. Damit ist das Unternehmen nach dem wichtigen
Übergangsjahr 2013 in die Gewinnzone zurückgekehrt und hat seine Position
als europaweite Nummer Eins im Arzneimittelversand gefestigt. Für das
Geschäftsjahr 2014 wird eine deutliche Ergebnisverbesserung gegenüber dem
Vorjahr erwartet.
Die gezielten Investitionen und Umstrukturierungen im Jahr 2013, die Zur
Rose zur nachhaltigen Wachstums- und Ergebnissicherung tätigte, zahlten
sich bereits im ersten Halbjahr 2014 aus. Trotz Einstellung des
tschechischen Logistikstandorts in Česká Lípa konnte der Nettoumsatz in der
ersten Jahreshälfte im Vergleich zur Vorjahresperiode um 0.9 Prozent auf
CHF 457.5 Mio. gesteigert werden. Der Betriebsgewinn vor Abschreibungen und
Amortisationen (EBITDA) erhöhte sich markant auf CHF 7.0 Mio., was einer
Zunahme von 131.3 Prozent entspricht.
Zur Rose CH: Patienten schätzen den kostengünstigen Versandkanal
Zur Rose behauptete sich in ihrem Heimmarkt Schweiz erfolgreich. Im
Ärztegeschäft gelang es, die staatlich verordneten Preissenkungen und
Substitutionen durch Generika mit Volumensteigerungen zu kompensieren.
Zudem profitierte das Ärztegeschäft weiterhin von der Einführung der
Selbstdispensation per 1. Mai 2012 in Zürich und Winterthur, was die
Verkäufe an die Endkunden reduzierte. Im Versandgeschäft geht die positive
Entwicklung vor allem auf die Medikationsdienstleistung SpecialtyCare und
auf die rezeptfreien Medikamente (OTC) zurück. In beiden Bereichen kann ein
deutlicher Neukundenzugewinn verbucht werden. Der bequeme und
kostengünstige Versandkanal gewinnt beim OTC-Sortiment stetig an Bedeutung.
Das Bundesgericht entschied am 7. Juli 2014, dass Zürcher Ärzte ohne
Selbstdispensationsbewilligung (SD) für bestimmte Zusatzleistungen im
Zusammenhang mit der elektronischen Rezeptübermittlung nicht mehr
entschädigt werden dürfen. Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch
ausstehend. Von diesem Entscheid sind 35 Zürcher Ärzte betroffen. Ein
elektronisches Rezept wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an Zur Rose
übermittelt. Da die Medikamente diskret und direkt nach Hause geliefert
werden, schätzen vor allem chronisch kranke, gehbehinderte oder