Fonds-Check
Aquila Capital „Windpowerinvest II“
Winds of Change: Erster regulierter Publikumfsfonds von Aquila.
Bringen die meisten Emissionshäuser als ersten regulierten Publikumsfonds der neuen AIF-Zeitrechnung ein Immobilien-Produkt, setzt Aquila auf Erneuerbare Energien.
Der „Windpowerinvest II“ ist bereits das zweite KAGB-konforme Modell des Anbieters. Für eine Logistikimmobilie bei Osnabrück sucht das Unternehmen kleinere institutionelle Investoren und vermögende Privatkunden ab 200.000 Euro. Mit dem Windkraftfonds betreten nun Durchschnitts-Sparer mit Tickets ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio britischen Boden.
Standort: Als Insel bietet Großbritannien beste Voraussetzungen, um Strom mit Windkraft zu produzieren. Tatsächlich hinken die Briten anderen Ländern wie zum Beispiel Deutschland noch deutlich hinterher. Ende 2012 waren in Großbritannien Windräder mit einer Gesamtleistung von 10,5 Gigawatt installiert. Zum Vergleich: Deutschland übertrumpft das Vereinigte Königreich mit 33,7 Gigawatt um das Dreifache. Immerhin: Die Briten wollen den Abstand verringern. Bis 2020 soll die Leistung auf 31 Gigawatt steigen.
Lage: Der Fonds beteiligt sich an vier Windanlagen der Enercon GmbH mit dem Turbinentyp E-48/800 kW. Sie befinden sich an der Nordwestküste Englands in der Grafschaft Cumbria. Alle vier Anlagen sind in diesem Jahr fertig gestellt worden. Aquila zahlt zunächst 11,1 Millionen britische Pfund, doch das ist nur eine Anzahlung. Der endgültige Preis wird auf Grundlage eines Windgutachtens erstellt, das die tatsächlichen Erträge der ersten zwölf Monate berücksichtigt. Aquila geht in seinen Berechnungen von 14,6 Millionen Pfund aus.
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Vergütung: Alle europäischen Länder fördern Investitionen in erneuerbare Energien mit erhöhten Vergütungssätzen für den sauber produzierten Strom. Die jeweiligen Regeln unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In Großbritannien gilt eine feste Einspeisevergütung nur für kleinere Windparks mit einer Nennleistung bis 500 Kilowatt. Er beträgt bis Ende März kommenden Jahres 14,82 Pence plus 4,77 Pence Exporttarif. Alternativ kann der Strom am Strommarkt verkauft werden. Betreiber von Windkraftprojekten mit einer Nennleistung unter fünf Megawatt haben 20 Jahre lang Anspruch auf eine Vergütung gemäß des gesetzlich festgeschriebenen Tarifsystems. Die Förderung wird jährlich an die Inflation angepasst. Aquila rechnet an diesem Punkt mit 2,5 Prozent jährlich.