EANS-Stimmrechte
HIRSCH Servo AG / Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung - Seite 2
18:00 Uhr, Ortszeit Wien, angenommen werden.
Das Ergebnis dieses Angebotes wurde am 05.06.2014 gemäß § 19 Abs 2 ÜbG
veröffentlicht. Gemäß § 19 Abs 3 ÜbG verlängerte sich die Annahmefrist um
weitere 3 Monate ab Veröffentlichung des Ergebnisses für diejenigen Aktionäre,
die das Angebot bis 28.05.2014, 18:00 Uhr, Ortszeit Wien, nicht angenommen
hatten. Die Nachfrist gemäß § 19 Abs 3 ÜbG ist am 05.09.2014, 18:00 Uhr,
Ortszeit Wien, ausgelaufen.
Auch während der Nachfrist konnte das Angebot durch schriftliche Erklärung
gegenüber der UniCredit Bank Austria AG (FN 150714 p), Schottengasse 6-8, A-1010
Wien, als Annahme- und Zahlstelle, angenommen werden. Die Annahme musste
innerhalb der Nachfrist der Depotbank des jeweiligen Aktionärs zugehen, wobei
die jeweilige Depotbank die Angebotsannahme spätestens am dritten Börsetag nach
Ablauf der Nachfrist (d.h. spätestens am 10.09.2014) an die Annahme- und
Zahlstelle weiterzuleiten hat.
Mit der Annahme des Angebots kommt ein Kaufvertrag über die verkauften Aktien
zwischen jedem annehmenden Aktionär der HIRSCH Servo AG als Verkäufer und der
Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. als Käufer nach Maßgabe der in der veröffentlichten
Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen zustande. Der Kaufpreis für die
Aktien ist den jeweiligen Aktionären, die das Angebot während der Nachfrist
angenommen haben, von der Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. spätestens am 19.09.2014
Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien auszuzahlen.
Mit wirksamer Annahme des Angebots während der Nachfrist sind daher
Aktienkaufverträge über den Kauf der Aktien an der HIRSCH Servo AG durch die
Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. zustande gekommen, an welche die Herz Beteiligungs
Ges.m.b.H. gebunden ist. Die Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. wurde am 05.09.2014
von der UniCredit Bank Austria AG als Annahme- und Zahlstelle mittels
vorläufiger Schlussmeldung informiert, dass das Angebot während der Nachfrist
bisher insgesamt hinsichtlich 75.117 Stückaktien der HIRSCH Servo AG angenommen
wurde.
Das Grundkapital der HIRSCH Servo AG im Nennbetrag von EUR 3.635.000,- ist in
500.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt, welche jeweils eine Stimme
gewähren.
Die Herz Beteiligungs Ges.m.b.H. hält seit 13.06.2014 unmittelbar 96.245
Stückaktien der HIRSCH Servo AG. Dies entspricht 19,2490 % des Grundkapitals und
19,2490 % aller Stimmrechte (96.245 Stimmen) der HIRSCH Servo AG. Ab Übertragung
der 75.117 Stückaktien der HIRSCH Servo AG (welche 15,0234 % des Grundkapitals
der HIRSCH Servo AG entsprechen), hinsichtlich derer das Angebot während der
Nachfrist bisher angenommen wurde, wird die Herz Beteiligungs Ges.m.b.H.
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte