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    DGAP-Adhoc  4317  0 Kommentare TUI AG: EMPFOHLENER ZUSAMMENSCHLUSS IN FORM EINES 'ALL-SHARE MERGER' DER TUI TRAVEL PLC UND DER TUI AG (deutsch)

    TUI AG: EMPFOHLENER ZUSAMMENSCHLUSS IN FORM EINES 'ALL-SHARE MERGER' DER TUI TRAVEL PLC UND DER TUI AG

    TUI AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Fusionen & Übernahmen

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    15.09.2014 08:02

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER

    VERBREITUNG INNERHALB, IN ODER AUS STAATEN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINEN

    VERSTOSS GEGEN DIE DORT GELTENDEN GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DARSTELLT.

    DIE FOLGENDE BEKANNTMACHUNG DIENT DER INFORMATION UND IST KEIN PROSPEKT,

    UND TUI TRAVEL ANTEILSINHABER SOLLTEN EINE ANLAGEENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF

    DIE NEUEN TUI AG AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM

    SCHEME-DOKUMENT UND IM TUI AG PROSPEKT, DEREN VERÖFFENTLICHUNG ZU GEGEBENER

    ZEIT VORGESEHEN IST, ENTHALTENEN INFORMATIONEN TREFFEN.

    ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG

    15. SEPTEMBER 2014

    EMPFOHLENER ZUSAMMENSCHLUSS IN FORM EINES "ALL-SHARE MERGER" DER TUI TRAVEL

    PLC UND DER TUI AG

    Im Nachgang zu den am 27. Juni 2014 und 25. Juli 2014 veröffentlichen

    Bekanntmachungen der TUI Travel und der TUI AG freuen sich die Unabhängigen

    Direktoren (Independent Directors) der TUI Travel und der Vorstand der TUI

    AG, bekannt zu geben, dass sie eine Einigung über die Konditionen eines

    Zusammenschlusses in Form eines "all-share nil-premium merger" der TUI

    Travel und der TUI AG erzielt haben, der im Wege eines Übernahmeverfahrens

    nach englischem Recht durch den Einzug von Aktien ("Scheme of Arrangement"

    oder "Scheme") der TUI Travel umgesetzt werden soll.

    Im Rahmen des Zusammenschlusses, für den die Bedingungen sowie die in

    Anhang I dieser Bekanntmachung enthaltenen Konditionen und die im

    Scheme-Dokument anzugebenden weiteren Konditionen gelten, werden die TUI

    Travel Anteilsinhaber (mit Ausnahme der TUI AG und bestimmter nahestehender

    Personen) für jeden von ihnen zum entsprechenden Stichtag ("Scheme Record

    Time") gehaltenen TUI Travel Anteil 0,399 Neue TUI AG Aktien erhalten.

    Unter Berücksichtigung der bestehenden Beteiligung der TUI AG an der TUI

    Travel wird der Zusammenschluss voraussichtlich dazu führen, dass die

    bestehenden TUI Travel Anteilsinhaber (mit Ausnahme der TUI AG und

    bestimmter nahestehender Personen) einen Anteil von 46 % und die TUI AG

    Altaktionäre einen Anteil von 54 % an der Kombinierten Gruppe halten werden

    (jeweils berechnet auf vollständig verwässerter Basis).

    Basierend auf dem Bezugsverhältnis und den Schlusskursen zum 12. September

    2014 (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser

    Bekanntmachung) würde sich die Marktkapitalisierung der Kombinierten Gruppe

    (vollständig verwässert) auf rund EUR 6,5 Milliarden (£ 5,2 Milliarden)

    belaufen.

    Die Kombinierte Gruppe wird ihren Sitz in Deutschland haben und im

    Premium-Segment der Londoner Wertpapierbörse notiert sein; daneben ist eine

    Zweitnotierung an einer deutschen Wertpapierbörse vorgesehen. Dem

    Nationality Advisory Committee der FTSE zufolge ist bei Vollzug vorgesehen,

    die Kombinierte Gruppe für die Zwecke der Aufnahme in die FTSE-Indexserie

    als britisches Unternehmen zu klassifizieren.

    Die TUI Travel Anteilsinhaber (einschließlich der TUI AG) erhalten eine

    zweite Zwischendividende in Höhe von 20,5 Pence je TUI Travel Anteil, wovon

    10,5 Pence je TUI Travel Anteil anstelle einer Schlussdividende für das

    Geschäftsjahr 2013/14 gezahlt werden.

    Mit dem Zusammenschluss entsteht der weltweit führende integrierte

    Touristikkonzern, der das starke Content-Portfolio der TUI AG mit dem

    Marktzugang, der Vertriebskraft und den einzigartigen Urlaubskonzepten von

    TUI Travel verbindet und so verbesserte langfristige Wachstumsaussichten

    schafft.

    Herr Alexey Mordashov, der Hauptaktionär der TUI AG, hat seine

    Unterstützung für den Zusammenschluss bestätigt.

    Gründe für den Zusammenschluss

    Verbesserte Wachstumsaussichten und gesicherte Zukunftsaussichten durch das

    vertikal integrierte Geschäftsmodell

    - Stärkung des langfristigen Wachstums der Kombinierten Gruppe durch

    exklusiven Zugang zu qualitativ hochwertigen Angeboten im Hotel- und

    Kreuzfahrtbereich ("Content").

    - Sicherung des weiteren Wachstums im Bereich Unique Holidays

    - Stärkeres Content-Wachstum mit weniger Risiken im Bereich Mainstream

    infolge der Integration

    - Potenzial für die Kombinierte Gruppe, das Wachstum des bestehenden

    Content der TUI AG durch weitere vertikale Integration zu

    verdoppeln - über 30 zusätzliche Hotels und bis zu zwei weitere

    Kreuzfahrtschiffe

    - Die historischen Ergebnisse der letzten Jahre lassen auf einen

    potenziellen EBITA-Beitrag von EUR 1,4 Millionen (£ 1,1 Millionen)

    pro Hotel sowie auf einen substantiellen Beitrag pro

    Kreuzfahrtschiff (TUI Cruises) schließen (siehe Endnote 1)

    - Es wird erwartet, dass das verstärkte Content-Wachstum zu einem

    Anstieg der Kundenzahlen sowie zu Umsatzwachstum führen wird

    - Stärkung des Wettbewerbsvorteils der Kombinierten Gruppe im Vergleich

    zu nicht integrierten Touristikanbietern durch höheren Einfluss auf die

    Gestaltung des gesamten Urlaubserlebnisses

    - Der Zusammenschluss wird voraussichtlich zu einer wesentlichen

    Wertsteigerung für alle TUI Travel Anteilsinhaber sowie für die TUI AG

    Altaktionäre führen, bei gleichzeitiger Kontinuität der

    Unternehmensführung

    Realisierung erheblicher Synergieeffekte, höherer Auslastung und

    Kosteneinsparungen

    - Durch den Zusammenschluss können voraussichtlich erhebliche Synergien

    gehoben werden

    - Corporate Streamlining - mögliche Kosteneinsparungen von mindestens

    EUR 45 Millionen (£ 36 Millionen) pro Jahr

    - Beträchtliches Steueroptimierungspotenzial - Potenzial für eine

    erhebliche Reduzierung der Steuerbelastung der Kombinierten Gruppe

    - basierend auf einer Pro-Forma Berechnung wäre im Geschäftsjahr

    2012/13 ein um rund 7 Prozentpunkte niedrigerer bereinigter

    effektiver Steuersatz in Höhe von 24 % erzielbar gewesen (siehe

    Endnote 2)

    - Deutlich höhere Auslastung durch gemeinsames Auslastungsmanagement

    - Mit jedem Prozentpunkt, um den die Auslastung steigt, können

    voraussichtlich rund EUR 6,1 Millionen (£ 4,9 Millionen) an

    zusätzlichem Ergebnis generiert werden (siehe Endnote 3)

    - In den vertikal integrierten Magic Life Clubs der TUI Travel lag

    die Auslastung im Geschäftsjahr 2012/13 um 5 Prozentpunkte über der

    Auslastung des Hotel- und Resortbereichs der TUI AG (siehe Endnote

    4)

    - Weitere Kosteneinsparungen in Höhe von EUR 20 Millionen (£ 16

    Millionen) (netto) sind jährlich durch die Integration der

    Inbound-Dienste in das Tourismusgeschäft des Bereichs Mainstream

    möglich (siehe Endnote 5)

    Strategie der Kombinierten Gruppe

    Die Kombinierte Gruppe wird im Rahmen ihres vollständig integrierten

    Tourismusgeschäfts den Bereich Mainstream, d.h. Content, Unique Holidays

    und Vertrieb, skalieren und so ihr Wachstums- und Margenprofil verbessern.

    Die Kombinierte Gruppe sichert damit ihre langfristige Wettbewerbsposition.

    Die Non-Mainstream Aktivitäten werden separat vom

    Kern-Mainstream-Tourismusgeschäft mit dem Fokus auf Wachstum und

    Wertmaximierung betrieben.

    Insbesondere verfolgt die Kombinierte Gruppe folgende Ziele:

    - Schaffung besonderer Urlaubserlebnisse für Kunden durch die

    vollständige Integration des Tourismus-Geschäftsbereichs Mainstream

    - Beschleunigung des langfristigen Wachstums durch ein

    Asset-Right-Geschäftsmodell basierend auf einer bestmöglichen Mischung

    aus eigenen und fremdgeführten Hotels und Kreuzfahrtschiffen mit einer

    angestrebten Mindestkapitalrendite von 15 % für neuen Content (siehe

    Endnote 6)

    - Im Geschäftsjahr 2012/13 wurden rund 50 % der Hotels der TUI AG im

    Rahmen von Managementverträgen betrieben, rund 9 % waren gepachtet

    oder wurden über Franchisevereinbarungen geführt, die übrigen

    Hotels befanden sich im Eigentum

    - Wachstums- und Wertmaximierung der Bereiche Online Accommodation und

    Specialist & Activity

    - Behandlung der Beteiligung der TUI AG an der Hapag-Lloyd AG als zur

    Veräußerung gehaltener Geschäftsbereich und Abschluss des Ausstiegs aus

    der Containerschifffahrt

    - Fokussierung auf eine solide Bilanz, Flexibilität und einen starken

    Free Cashflow erhöht die Aussicht auf eine gesteigerte Rendite für die

    Aktionäre

    Finanzielle Auswirkungen des Zusammenschlusses

    - Es wird erwartet, dass der Zusammenschluss sich bereits ab dem ersten

    vollen Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss (siehe Endnote 7) für

    beide

    Aktionärsgruppen positiv auf das Ergebnis je Aktie auswirken wird

    (siehe Endnote 8)

    - Starke Zuwächse beim Ergebnis je Aktie für die TUI Travel

    Anteilsinhaber

    - Deutlich verbesserter Cashflow und Dividendenvorteile für die TUI

    AG Aktionäre

    - Danach starke Zuwächse beim Ergebnis je Aktie für beide

    Aktionärsgruppen

    - Der Neue Vorstand der TUI AG ist zuversichtlich, dass die

    Neuausrichtung als rein auf Urlaubsreisen ausgerichteter

    Touristikkonzern und die Eliminierung der mit der aktuellen Struktur

    der TUI AG verbundenen Wertminderung für beide Aktionärsgruppen

    Wertzuwächse bringen wird

    Gesicherte Kontinuität im Führungsteam

    - Erweiterung des Vorstands der TUI AG und Erhöhung der Anzahl der

    Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat der TUI AG, dabei erfolgt die

    Entsendung der Vertreter zu gleichen Teilen durch die TUI AG und die

    TUI Travel

    - Peter Long und Friedrich Joussen als Co-Vorstandsvorsitzende der

    Kombinierten Gruppe, wobei vorgesehen ist, dass Peter Long im Februar

    2016 Aufsichtsratsvorsitzender der TUI AG wird und Friedrich Joussen

    die Kombinierte Gruppe dann als alleiniger Vorstandsvorsitzender leitet

    Dividenden

    - Die von der TUI Travel angekündigte Zwischendividende in Höhe von 4,05

    Pence je TUI Travel Anteil wird am 3. Oktober 2014 ausgezahlt

    - Darüber hinaus wird die TUI Travel unmittelbar vor dem Vollzug eine

    zweite Zwischendividende in Höhe von 20,5 Pence je TUI Travel Anteil

    erklären und auszahlen, wovon 10,5 Pence anstelle einer

    Schlussdividende für das Geschäftsjahr 2013/14 gezahlt werden. Diese

    zweite Zwischendividende ist an die zur Scheme Record Time im

    Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel eingetragenen TUI Travel

    Anteilsinhaber zahlbar und wird vor dem Vollzug ausgezahlt, sofern der

    Gerichtsbeschluss im Anhörungstermin über das Scheme ergangen ist

    - Die TUI Travel Anteilsinhaber sind bei einer etwaigen

    Schlussdividendenzahlung der TUI AG für das Geschäftsjahr 2013/14 nicht

    dividendenberechtigt. Die TUI AG geht davon aus, dass sie

    (vorbehaltlich einer ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit,

    entsprechender Empfehlungen des Vorstands der TUI AG und des

    Aufsichtsrats der TUI AG und der Genehmigung durch die ordentliche

    Hauptversammlung 2015 der TUI AG) für das Geschäftsjahr 2013/14 eine

    Schlussdividende in Höhe von EUR 0,33 je TUI AG Aktie erklären wird.

    Die vorgesehene Dividende der TUI AG würde in ihrer Höhe der

    ursprünglich vorgesehenen Schlussdividende von 10,5 Pence je TUI Travel

    Anteil unter Berücksichtigung des vereinbarten Bezugsverhältnisses (in

    welchem die Zwischendividende der TUI Travel in Höhe von 4,05 Pence

    bereits berücksichtigt ist) entsprechen. Die Dividendenzahlung der TUI

    AG für das Geschäftsjahr 2013/14 erfolgt nach der ordentlichen

    Hauptversammlung 2015 der TUI AG an die TUI AG Aktionäre (mit Ausnahme

    der Inhaber von Neuen TUI AG Aktien)

    - Die TUI AG und die TUI Travel bestätigen jeweils, über die vorstehend

    beschriebenen Dividenden hinaus weder im Hinblick auf das Geschäftsjahr

    2013/14 noch vor dem Vollzug weitere Ausschüttungen an ihre jeweiligen

    Aktionäre bzw. Anteilsinhaber vorzunehmen

    - Für die Zeit nach dem Vollzug beabsichtigt die Kombinierte Gruppe, eine

    Dividendenpolitik zu verfolgen, die der derzeitigen progressiven

    Dividendenpolitik der TUI Travel entspricht, bei der die

    Dividendenentwicklung weitgehend dem Ertragswachstum folgt. Unter der

    Voraussetzung, dass sich die Performance der Kombinierten Gruppe

    erwartungsgemäß entwickelt, strebt die Kombinierte Gruppe für die

    Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 eine Erhöhung der Dividende je Aktie

    an, die um 10 % über der zugrundeliegenden Steigerung des Ertrags je

    Aktie der Kombinierten Gruppe liegt. Diese Erhöhung steht unter dem

    Vorbehalt einer ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit, entsprechender

    Empfehlungen des Vorstands der TUI AG und des Aufsichtsrats der TUI AG

    und der Genehmigung durch die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG

    in dem betreffenden Jahr

    - Auf die Dividendenzahlungen der TUI AG wird unter Umständen in

    Deutschland Quellensteuer erhoben. Nähere Angaben hierzu sind Ziffer 7

    dieser Bekanntmachung zu entnehmen

    Finanzierung

    - Für die Kombinierte Gruppe wurden Verträge über neue Kreditfazilitäten

    in Höhe von insgesamt EUR 1,55 Milliarden abgeschlossen

    - Diese Kreditmittel werden der Kombinierten Gruppe ab dem Vollzug

    zur Finanzierung ihres allgemeinen Unternehmens- und

    Betriebsmittelbedarfs nach dem Vollzug zur Verfügung stehen und die

    bisher bestehende revolvierende Kreditlinie der TUI Travel ersetzen

    - Darüber hinaus wurde ein Kreditvertrag über eine zum Vollzug verfügbare

    Laufzeitfazilität in Höhe von EUR 600 Millionen abgeschlossen, die kurz

    nach dieser Bekanntmachung durch die Begebung nicht nachrangiger

    Schuldverschreibungen refinanziert werden soll

    Unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen der Direktoren

    - Die TUI AG hat von den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, deren

    Familien sowie verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder

    halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile

    insgesamt rund 0,100 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen

    Termin vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) in Umlauf

    befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen, unwiderrufliche

    Verpflichtungserklärungen zu einer Stimmabgabe für den Zusammenschluss

    erhalten.

    - Die TUI AG hat im Rahmen der betreffenden Versammlungen der

    Anteilsinhaber der TUI Travel von Peter Long (der Direktor, nicht aber

    Unabhängiger Direktor der TUI Travel ist), seiner Familie sowie

    verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren

    wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile insgesamt rund

    0,267 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen Termin vor der

    Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) in Umlauf befindlichen

    Grundkapitals der TUI Travel entsprechen, eine unwiderrufliche

    Verpflichtungserklärung zu einer Stimmabgabe für den Zusammenschluss

    erhalten.

    - Friedrich Joussen, Horst Baier und Sebastian Ebel, die Direktoren,

    nicht aber Unabhängige Direktoren der TUI Travel sind, und ihre

    jeweiligen Familien und mit ihnen verbundene Trusts halten keine TUI

    Travel Anteile oder Rechte daran.

    Kommentare zum Zusammenschluss

    Sir Michael Hodgkinson, Deputy Chairman und Senior Independent Director der

    TUI Travel:

    "Das Ziel der Geschäftsleitung der TUI Travel ist die Schaffung von

    Unternehmenswerten und sowohl ich als auch die anderen unabhängigen

    Direktoren sind davon überzeugt, dass die finalen Bedingungen des

    Zusammenschlusses einen erheblichen Wert für unsere Anteilsinhaber

    darstellen. Durch Vereinfachung der Struktur und den Zusammenschluss der

    beiden Unternehmen werden erhebliche Synergien und Kosteneinsparungen

    realisiert. Darüber hinaus werden Potenziale zur Erzielung wirtschaftliche

    Vorteile freigesetzt. Peter Longs Position, zunächst als

    Co-Vorstandsvorsitzender mit fortgesetzter Verantwortung für das ehemalige

    TUI-Travel-Geschäft und dann ab 2016 als Vorsitzender des Aufsichtsrats,

    sollte ebenso das Vertrauen der TUI Travel Anteilsinhaber in die

    langfristigen Perspektiven der Gruppe stärken."

    Prof. Dr. Klaus Mangold, Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI AG:

    "Der Aufsichtsrat der TUI AG befürwortet nachhaltig den Zusammenschluss

    beider Unternehmen. Die vertikale Integration lässt beachtliche operative

    und finanzielle Vorteile erwarten und ermöglicht dank einer neuen

    Konzernstruktur weitere Effizienz- und Wachstumsgewinne. So werden sowohl

    für die Kunden als auch für die Aktionäre neue Möglichkeiten geschaffen.

    Die Notierung der Aktie der TUI AG im Premium-Segment und im FTSE UK Index

    der Londoner Börse macht die Anteile attraktiv für internationale Anleger,

    das Euro-Listing im Frankfurter Freiverkehr bewahrt den Marktzugang in

    Deutschland und unterstreicht so die Internationalität des Konzerns. Durch

    die Euro-Notierung an einer deutschen Börse wollen wir sicherstellen, dass

    die Aktie für Privatinvestoren weiter ein attraktives Investment bleibt.

    Das neu gebildete Integration Committee des Aufsichtsrats wird die Phase

    der Neuorientierung und den Zusammenschluss beider Unternehmen aktiv

    begleiten und vor allem auf die angestrebten Einsparungen achten."

    Peter Long, Chief Executive der TUI Travel und Vorstandsmitglied der TUI

    AG:

    "Der Zusammenschluss wird unser kombiniertes Geschäft stärken und dessen

    Zukunftsaussichten sichern, indem die Sicherheit des langfristigen

    Wachstums des Bereichs Unique Holidays erhöht und unser Wettbewerbsvorteil

    durch höheren Einfluss auf die Gestaltung des gesamten Urlaubserlebnisses

    gestärkt wird. Friedrich Joussen und ich sind entschlossen, eng miteinander

    zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass wir als der weltweit führende

    integrierte Touristikkonzern erhebliche Synergien, Kosteneinsparungen,

    wirtschaftliche Vorteile und langfristiges Wachstum realisieren. All das

    wird zu erheblichen Gewinnzuwächsen im ersten vollen Geschäftsjahr nach dem

    Zusammenschluss und zu einer Renditesteigerung für die Aktionäre

    beitragen."

    Friedrich Joussen, Vorstandsvorsitzender der TUI AG und Chairman der TUI

    Travel:

    "Wir haben die Verhandlungen zielstrebig, ernsthaft und fair geführt und

    sie erfolgreich abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein klares und gemeinsames

    Bekenntnis zum Zusammenschluss der Unternehmen. Die Einsparpotentiale sind

    deutlich höher als zu Beginn der Verhandlungen angenommen. Die neue TUI

    wird der führende integrierte Touristikkonzern der Welt und sie wird

    innovativer Vorreiter der Branche. Wir werden bei Wachstum, Qualität und

    Markenversprechen neue Maßstäbe in unserer Industrie setzen und erhebliche

    Möglichkeiten für die Aktionäre, die Kunden und unsere Mitarbeiter

    schaffen. Die Aktionäre profitieren von schnellerem Wachstum, höheren

    Margen und einer attraktiven Dividendenpolitik. Unsere Kunden erhalten

    einen in dieser Form bislang nie dagewesenen Zugang zu exklusiven Produkten

    und Services und damit zu individuellen und einzigartigen

    Urlaubserlebnissen rund um den Globus. Und den weltweit 74.000

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in rund 130 Ländern bieten sich ganz neue

    Entwicklungs- und Karriereperspektiven. Die TUI AG wird ein durch und durch

    internationaler Konzern und damit auch einer der internationalsten

    Arbeitgeber in Europa."

    Herr Alexey Mordashov, Hauptaktionär der TUI AG, hat seine Unterstützung

    für den Zusammenschluss bestätigt und wie folgt kommentiert:

    "Ich halte die jüngste Entwicklung in der Geschäftstätigkeit der beiden

    Unternehmen für sehr zufriedenstellend. Der Zusammenschluss führt zu einem

    verbesserten Geschäftsmodell im Touristikbereich und trägt zum verstärkten

    Wachstum des Geschäfts bei, wovon die Aktionäre beider Unternehmen

    profitieren werden."

    Empfehlungen

    Die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, die dahingehend von Lazard

    beraten wurden, erachten die Bedingungen des Zusammenschlusses als fair und

    angemessen. Bei ihrer Beratung hat Lazard die wirtschaftliche Bewertung der

    Unabhängigen Direktoren der TUI Travel berücksichtigt. Die Unabhängigen

    Direktoren der TUI Travel beabsichtigen deshalb einstimmig, den TUI Travel

    Anteilsinhabern zu empfehlen, bei der gerichtlich einberufenen Versammlung

    der TUI Travel für das Scheme und die in der Hauptversammlung der TUI

    Travel vorgeschlagenen Beschlüsse zu stimmen; die Unabhängigen Direktoren

    der TUI Travel, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren

    wirtschaftlicher Eigentümer sind, haben selbst bereits eine entsprechende

    unwiderrufliche Verpflichtungserklärung in Bezug auf die von ihnen als

    wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 1.135.168 TUI Travel

    Anteilen abgegeben, die insgesamt circa 0,100 % des am 12. September 2014

    (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)

    im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen. Die Bank

    of America Merrill Lynch und Barclays haben gegenüber den Unabhängigen

    Direktoren der TUI Travel ebenfalls in Bezug auf den Zusammenschluss

    finanzielle Beratung erbracht.

    Peter Long ist ein Direktor und Chief Executive der TUI Travel und auch

    Mitglied des Vorstands der TUI AG. Angesichts dessen gilt Peter Long für

    die Zwecke der Besprechungen und Entscheidungen der TUI Travel in Bezug auf

    den Zusammenschluss nicht als Unabhängiger Direktor der TUI Travel und war

    an diesen Entscheidungen nicht beteiligt oder hat darüber beschlossen.

    Entsprechend war Peter Long auch nicht an Entscheidungen des Vorstands der

    TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss beteiligt. Auch an der formalen

    Empfehlung der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel oder des Vorstands

    der TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss, die in dieser Bekanntmachung

    enthalten ist, war Peter Long nicht beteiligt. Peter Longs Kommentar zum

    Zusammenschluss ist vorstehend wiedergegeben.

    Wie vorstehend beschrieben, hat die TUI AG im Rahmen der betreffenden

    Versammlungen der Anteilsinhaber der TUI Travel von Peter Long, seiner

    Familie sowie verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder halten

    oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile insgesamt

    rund 0,267 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen Termin vor der

    Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) im Umlauf befindlichen

    Grundkapitals der TUI Travel entsprechen, außerdem eine unwiderrufliche

    Verpflichtungserklärung zu einer Stimmabgabe für den Zusammenschluss

    erhalten. Peter Long, seine Familie sowie verbundene Trusts halten

    gegenwärtig keine TUI AG Aktien oder Rechte daran.

    Friedrich Joussen, Horst Baier und Sebastian Ebel, die Direktoren der TUI

    Travel sind, sind entweder Vorstandsmitglieder der TUI AG oder Mitglieder

    des höheren Managements der TUI AG. Angesichts dessen gelten sie für die

    Zwecke der Besprechungen und Entscheidungen der TUI Travel in Bezug auf den

    Zusammenschluss nicht als Unabhängige Direktoren der TUI Travel und waren

    an diesen Entscheidungen nicht beteiligt oder haben darüber beschlossen.

    Weder sie noch ihre Familien oder verbundene Trusts halten gegenwärtig TUI

    Travel Anteile oder Rechte daran.

    Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long, der sich wie oben dargelegt für

    befangen erklärt hat) erachtet den Zusammenschluss als im Interesse der TUI

    AG Altaktionäre. Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long) wurde im

    Hinblick auf den Zusammenschluss von der Deutschen Bank und Greenhill

    beraten. In ihrer Beratung haben die Deutsche Bank und Greenhill die

    wirtschaftliche Bewertung des Vorstands der TUI AG (außer Peter Long)

    berücksichtigt.

    Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long) beabsichtigt deshalb einstimmig,

    den TUI AG Altaktionären zu empfehlen, bei der außerordentlichen

    Hauptversammlung ("AOHV") der TUI AG für alle Beschlüsse zur Genehmigung

    der Direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung und der damit

    verbundenen Angelegenheiten zu stimmen, wie es die Vorstandsmitglieder der

    TUI AG (außer Peter Long), die TUI AG Aktien entweder halten oder deren

    wirtschaftlicher Eigentümer sind, in Bezug auf die von ihnen als

    wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 158.798 TUI AG Aktien zu

    tun beabsichtigen, die insgesamt rund 0,055 % des am 12. September 2014

    (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)

    im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI AG entsprechen.

    Der Aufsichtsrat der TUI AG beabsichtigt einstimmig, den TUI AG

    Altaktionären zu empfehlen, bei der AOHV der TUI AG für alle Beschlüsse zur

    Genehmigung der Direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung und

    der damit verbundenen Angelegenheiten zu stimmen, wie es die

    Aufsichtsratsmitglieder der TUI AG, die TUI AG Aktien entweder halten oder

    deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, in Bezug auf die von ihnen als

    wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 27.955 TUI AG Aktien zu

    tun beabsichtigen, die insgesamt rund 0,010 % des am 12. September 2014

    (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)

    im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI AG entsprechen. Der

    Aufsichtsrat der TUI AG hat von J.P. Morgan eine zusätzliche, gesonderte

    Stellungnahme ("Fairness Opinion") hinsichtlich des Bezugsverhältnisses

    erhalten.

    Nächste Schritte

    Die TUI Travel Anteilsinhaber werden in der gerichtlich einberufenen

    Versammlung der TUI Travel und in der Hauptversammlung der TUI Travel über

    den Zusammenschluss abstimmen. Die TUI AG Altaktionäre werden in der AOHV

    der TUI AG über die im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss erforderlichen

    Beschlüsse abstimmen. Damit das Scheme Wirksamkeit erlangen kann,

    - muss es von einer zahlenmäßigen Mehrheit der TUI Travel Scheme

    Anteilsinhaber genehmigt werden, die zum Stichtermin für die Abstimmung

    im Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel eingetragen sind und

    bei der gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI Travel entweder

    persönlich anwesend oder durch einen Stimmrechtsvertreter vertreten

    sind und an der Abstimmung teilnehmen (und stimmberechtigt sind), die

    mindestens drei Vierteln des Nennwerts der von diesen Inhabern

    gehaltenen TUI Travel Scheme Anteile entspricht. Die TUI Travel

    Anteile, an welchen Rechte der TUI AG und bestimmter ihr nahestehender

    Personen bestehen, sind bei der gerichtlich einberufenen Versammlung

    der TUI Travel nicht stimmberechtigt;

    - müssen die TUI Travel Anteilsinhaber den Sonderbeschluss zur

    Genehmigung der Kapitalherabsetzung und sonstiger Maßnahmen, die zur

    Umsetzung des Scheme gegebenenfalls erforderlich sind (für den eine

    Mehrheit von mindestens drei Vierteln der persönlich oder über einen

    Stimmrechtsvertreter abgegebenen Stimmen erforderlich ist), in der

    Hauptversammlung der TUI Travel fassen;

    - müssen in der AOHV der TUI AG die zur Genehmigung der direkten

    Kapitalerhöhung und der Bedingten Kapitalerhöhung erforderlichen

    Beschlüsse (für die jeweils eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln

    des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich

    ist) gefasst werden;

    - muss die vorgeschlagene Wahl der in der Einladung zur AOHV der TUI AG

    genannten Personen (bei denen es sich um bestimmte der bestehenden

    unabhängigen nicht geschäftsführenden Direktoren der TUI Travel

    handelt) als neue Aufsichtsratsmitglieder der TUI AG erfolgen und der

    vorgeschlagene Beschluss zur Änderung der Satzung der TUI AG,

    derzufolge die TUI AG einen oder mehrere Vorsitzende des Vorstands (wie

    in der Satzung der TUI AG definiert) bestellen darf, in der AOHV der

    TUI AG gefasst werden;

    - müssen die Beschlüsse über die Direkte Kapitalerhöhung und die Bedingte

    Kapitalerhöhung bei den Handelsregistern in Hannover und

    Berlin-Charlottenburg eingetragen werden;

    - muss das Gericht das Scheme mit oder ohne Änderungsauflagen (jedoch

    unter dem Vorbehalt, dass die Änderungsauflagen für die TUI AG und die

    TUI Travel annehmbar sind) und die Kapitalherabsetzung billigen und:

    - müssen mit dem Gerichtssiegel versehene Ausfertigungen (office

    copies) des Gerichtsbeschlusses (und des Kapitalausweises) an den

    Registrar of Companies übermittelt werden; und

    - müssen der Gerichtsbeschluss und der Kapitalausweis durch den

    Registrar of Companies eingetragen worden sein, sofern das Gericht

    dies zur Wirksamkeit durch Beschluss verlangt hat;

    - muss die UK Listing Authority der TUI AG oder ihrem Beauftragten

    mitgeteilt haben, dass der Antrag auf Zulassung der TUI AG Aktien zum

    Premium-Segment der Official List der UK Listing Authority gebilligt

    wurde und die Zulassung wirksam wird, sobald die Entscheidung der UK

    Listing Authority über die Zulassung der TUI AG Aktien bekannt gemacht

    wurde, und muss die Londoner Wertpapierbörse der TUI AG oder ihrem

    Beauftragten mitgeteilt haben, dass die TUI AG Aktien zum Handel am

    "Main Market" der Londoner Wertpapierbörse zugelassen werden; und

    - darf die Deutsche Bank (als deutscher Listing Agent der TUI AG) keine

    Mitteilung oder sonstige Benachrichtigung von der Frankfurter

    Wertpapierbörse oder einer der Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg,

    Berlin, Düsseldorf, Hannover oder München erhalten haben, der zufolge

    die beantragte Zulassung aller Neuen TUI AG Aktien zum Handel am

    regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger

    Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren

    Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter

    Wertpapierbörse bzw. an den regulierten Märkten der Wertpapierbörsen in

    Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und München abgelehnt

    wird.

    Das Scheme-Dokument mit weiteren Informationen über den Zusammenschluss

    sowie die Einberufungen zur gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI

    Travel und zur Hauptversammlung der TUI Travel werden voraussichtlich

    innerhalb der nächsten 28 Tage an die TUI Travel Anteilsinhaber versandt.

    Die Veröffentlichung des Prospekts der TUI AG mit Informationen über die

    Neuen TUI AG Aktien und die Kombinierte Gruppe erfolgt zeitgleich mit oder

    in zeitlicher Nähe zur Verfügungstellung des Scheme-Dokuments für die TUI

    Travel Anteilsinhaber.

    Die Veröffentlichung der Einladung zur AOHV der TUI AG mit näheren Angaben

    zum Zusammenschluss sowie den Vorschlägen hinsichtlich der

    Beschlussfassungen der TUI AG für die Aktionäre zur Genehmigung der

    direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung, des genehmigten

    Kapitals und anderer mit dem Zusammenschluss verbundener Angelegenheiten

    erfolgt voraussichtlich am 19. September 2014.

    Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Scheme Ende Dezember 2014

    Wirksamkeit erlangt; dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der Erfüllung

    der Bedingungen, bestimmter in Anhang I zu dieser Bekanntmachung

    enthaltener Konditionen und der weiteren im Scheme-Dokument angegebenen

    Konditionen (bzw. des Verzichts darauf). Es wird darauf hingewiesen, dass

    keine Gewissheit besteht, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Bedingungen

    erfüllt sind bzw. darauf verzichtet wurde oder dass das Scheme bis zu

    diesem Zeitpunkt Wirksamkeit erlangt.

    Insbesondere müssen in der voraussichtlich am oder um den 27. Oktober 2014

    stattfindenden AOHV der TUI AG bestimmte Beschlüsse gefasst werden,

    darunter Beschlüsse zur Genehmigung der direkten Kapitalerhöhung und der

    Bedingten Kapitalerhöhung, die zudem bei den zuständigen Handelsregistern

    eingetragen werden müssen, bevor das Scheme Wirksamkeit erlangen kann.

    Sollten allerdings Anfechtungsklagen gegen diese Beschlüsse erhoben werden,

    kann die TUI AG nach deutschem Recht die Beschlüsse betreffend die direkte

    Kapitalerhöhung und die Bedingte Kapitalerhöhung erst nach Abschluss der

    betreffenden Verfahren im Handelsregister eintragen lassen. Derartige

    Verfahren können rund vier bis sieben Monate ab dem Tag der AOHV der TUI AG

    in Anspruch nehmen, so dass sich die Erfüllung aller Bedingungen verzögern

    könnte; wird den entsprechenden Klagen stattgegeben, könnte dies die

    Erfüllung der Bedingungen gänzlich verhindern.

    Telefonkonferenzen für die Medien

    Heute, am 15. September 2014, finden Telefonkonferenzen für englische und

    deutsche Nachrichtenagenturen und nationale Medien statt. Die

    Telefonkonferenzen für Nachrichtenagenturen sind für 8.15 Uhr (BSZ), 9.15

    Uhr (MESZ), angesetzt, die Telefonkonferenzen für nationale Medien für

    11.00 Uhr (BSZ), 12.00 (MESZ). Die jeweiligen Einwahlnummern sind

    nachstehend angegeben.

    Einwahlnummern für das Vereinigte Königreich:

    Telefonkonferenz für englische Nachrichtenagenturen um 8.15 Uhr (BSZ): +44

    1452 555 566

    Pin-Code für englische Nachrichtenagenturen: 503 7004

    Telefonkonferenz für englische nationale Medien um 11.00 Uhr (BSZ): +44

    1452 555 566

    Pin-Code für englische nationale Medien: 504 6416

    Einwahlnummern für Deutschland:

    Telefonkonferenz für deutsche Nachrichtenagenturen um 9.15 Uhr (MESZ): +49

    30 232 531 469 oder +44 20 3147 4861 (kein Pin-Code fü die Einwahl

    erforderlich)

    Telefonkonferenz für deutsche nationale Medien um 12.00 Uhr (MESZ): +49 30

    232 531 403 oder +44 20 3367 9216 (kein Pin-Code fü die Einwahl

    erforderlich)

    Briefing und Webcast für Analysten und Investoren

    Heute, am 15. September 2014 um 9.00 Uhr (BSZ), 10.00 Uhr (MESZ), finden

    bei der London Stock Exchange, 10 Paternoster Square EC4M 7LS, Vereinigtes

    Königreich, ein Briefing und eine Live-Webcast-Präsentation für Analysten

    und Investoren statt. Einzelheiten über den Zugang zu diesem Webcast können

    den Webseiten www.tuitravelplc.com bzw. www.tui-group.com entnommen werden.

    Die Präsentation steht kurz vor dem geplanten Beginn auf beiden Webseiten

    als Download zur Verfügung. Kurz nach dem Ende des Webcast kann eine

    Wiederholung auf den jeweiligen Webseiten abgerufen werden.

    Anfragen

    Kontaktdaten TUI AG

    Analysten & Investoren:

    Nicola Gehrt, Senior Manager Investor Relations

    +49 (0) 511566-1435

    Ina Klose, Manager Investor Relations

    +49 (0) 511566-1318

    Presse:

    Thomas Ellerbeck, Group Director Corporate & External Affairs

    +49 (0) 511 566-6000

    Michael Röll, Leiter Kommunikation TUI AG

    +49 (0) 511 566-6020

    Kuzey Alexander Esener, Leiter Presseabteilung/Pressesprecher

    +49 (0) 511 566-6024

    Deutsche Bank (Finanzberater und Corporate Broker der TUI AG):

    +44 (0) 20 7545 8000

    Berthold Fürst

    James Ibbotson

    Peter Krüger

    James Agnew (Corporate Broking)

    Greenhill (Finanzberater der TUI AG):

    +44 (0) 20 7198 7400

    David Wyles

    Philip Meyer-Horn

    Alex Usher-Smith

    Kontaktdaten TUI Travel

    Analysten & Investoren:

    Andy Long, Director of Strategy & Investor Relations

    Tel.: +44 (0) 1293 645 831

    Tej Randhawa, Investor Relations Manager

    Tel.: +44 (0) 1293 645 829

    Sarah Coomes, Investor Relations Manager

    Tel.: +44 (0) 1293 645 827

    Presse:

    Lesley Allan, Corporate Communications Director

    Tel.: +44 (0) 1293 645 790

    Mike Ward, External Communications Manager

    Tel.: +44 (0) 1293 645 776

    Michael Sandler / Katie Matthews (Hudson Sandler)

    Tel.: +44 (0) 20 7796 4133

    Lazard (federführender Finanzberater der Unabhängigen Direktoren der TUI

    Travel):

    +44 (0) 20 7187 2000

    Nicholas Shott

    Cyrus Kapadia

    Vasco Litchfield

    Aamir Khan

    Bank of America Merrill Lynch (Finanzberater der Unabhängigen Direktoren

    der TUI Travel und gemeinsamer Corporate Broker der TUI Travel):

    +44 (0) 20 7996 9777

    Jonathan Bewes

    Ed Peel

    Barclays (Finanzberater der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel und

    gemeinsamer Corporate Broker der TUI Travel):

    +44 (0) 20 7623 2323

    Jim Renwick

    Robert Mayhew

    Alex de Souza

    Diese Zusammenfassung sollte zusammen mit dem vollständigen Text dieser

    Bekanntmachung (einschließlich ihrer Anhänge) gelesen werden und unterliegt

    diesem.

    Der Zusammenschluss unterliegt den Bedingungen und bestimmten in Anhang I

    dieser Bekanntmachung enthaltenen Konditionen und den vollständigen

    Konditionen und Bedingungen, die im Scheme-Dokument angegeben werden.

    Anhang II enthält die Grundlagen und Quellen bestimmter in dieser

    Zusammenfassung und im vollständigen Text dieser Bekanntmachung verwendeten

    Informationen. Anhang III enthält Einzelheiten zu den in Bezug auf den

    Zusammenschluss erhaltenen unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen, auf

    die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird. Anhang IV enthält

    Einzelheiten zu den erwarteten quantifizierten finanziellen Vorteilen in

    Bezug auf Kosteneinsparungen und zahlungswirksame Steuervorteile aufgrund

    des Zusammenschlusses sowie die diesbezüglichen Grundannahmen. Anhang V

    enthält Einzelheiten zu den Erklärungen zu den erwarteten quantifizierten

    finanziellen Vorteilen in Bezug auf die Integration der Inbound-Dienste in

    den Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream sowie die diesbezüglichen

    Grundannahmen. Anhang VI enthält Definitionen bestimmter in dieser

    Zusammenfassung und dem vollständigen Text dieser Bekanntmachung

    verwendeter Begriffe.

    Aussagen über die geschätzten Kosteneinsparungen und Synergien beziehen

    sich auf zukünftige Handlungen und Umstände, die naturgemäß Risiken,

    Unsicherheiten und Unwägbarkeiten beinhalten. Dementsprechend besteht die

    Möglichkeit, dass die hier genannten Kosteneinsparungen und Synergien nicht

    bzw. früher oder später als erwartet erzielt werden oder wesentlich von den

    erwarteten Kosteneinsparungen und Synergien abweichen könnten. Für die

    Zwecke von Rule 28 des Code liegen die Erklärungen zu quantifizierten

    finanziellen Vorteilen in dieser Bekanntmachung allein in der Verantwortung

    des Neuen Vorstands der TUI AG. Diese Erklärungen stellen keine

    Gewinnprognosen dar und sind auch nicht als solche zu verstehen. Anhang IV

    enthält die Erklärungen zu den erwarteten quantifizierten finanziellen

    Vorteilen in Bezug auf Kosteneinsparungen und zahlungswirksame

    Steuervorteile aufgrund des Zusammenschlusses und beschreibt die zugrunde

    liegenden Informationen und Grundannahmen. PwC, Deutsche Bank, Greenhill

    und Lazard haben jeweils bestätigt, dass ihre Berichte vom 27. Juni 2014

    weiterhin Gültigkeit haben. Anhang V enthält Berichte von PwC, Deutsche

    Bank, Greenhill und Lazard im Zusammenhang mit den Erklärungen zu den

    erwarteten quantifizierten finanziellen Vorteilen in Bezug auf die

    Integration der Inbound-Dienste in den Tourismus-Geschäftsbereich

    Mainstream, wie gemäß Rule 28.1(a) des Code erforderlich, und beschreibt

    die zugrunde liegenden Informationen und Grundannahmen. PwC, Deutsche Bank,

    Greenhill und Lazard haben jeweils ihre Einwilligung zur Veröffentlichung

    ihrer Berichte in der Form und in dem Kontext wie abgebildet erteilt und

    nicht zurückgezogen.

    Erklärungen der Finanzberater

    Die Deutsche Bank AG verfügt über eine Zulassung nach dem deutschen

    Kreditwesengesetz (zuständige Behörde: BaFin, Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Deutsche Bank AG, Zweigniederlassung

    London, verfügt ferner über eine Zulassung der Prudential Regulation

    Authority und unterliegt der beschränkten Aufsicht der Financial Conduct

    Authority und der Prudential Regulation Authority. Die Deutsche Bank

    fungiert als gemeinschaftlicher Finanzberater für die TUI AG - und für

    keine andere Person im Rahmen des Zusammenschlusses oder des Inhalts dieser

    Bekanntmachung - und ist keiner anderen Person als der TUI AG gegenüber

    verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die ihren Kunden

    gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser

    Bekanntmachung oder einer hierin erwähnten Angelegenheit.

    Greenhill & Co. Europe LLP, die über die Zulassung der Financial Conduct

    Authority verfügt und deren Aufsicht untersteht und zudem über die

    Zulassung nach dem deutschen Kreditwesengesetz (zuständige Behörde: BaFin -

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) verfügt, fungiert als

    gemeinschaftlicher Finanzberater für die TUI AG - und für keine andere

    Person im Rahmen des Zusammenschlusses oder des Inhalts dieser

    Bekanntmachung - und ist keiner anderen Person als der TUI AG gegenüber

    verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die ihren Kunden

    gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser

    Bekanntmachung oder einer hierin erwähnten Angelegenheit.

    Lazard & Co., Limited verfügt über die Zulassung der Financial Conduct

    Authority und unterliegt deren Aufsicht im Vereinigten Königreich und

    handelt ausschließlich als Finanzberater für die Unabhängigen Direktoren

    der TUI Travel - und für keine andere Person im Rahmen des

    Zusammenschlusses - und ist niemand anderem als den Unabhängigen Direktoren

    der TUI Travel gegenüber verantwortlich für die Bereitstellung von

    Schutzmaßnahmen, die den Kunden von Lazard & Co., Limited gewährt werden,

    oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss oder anderen

    Angelegenheiten, die in dieser Bekanntmachung erwähnt werden. Im

    Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung, einer hierin enthaltenen Erklärung,

    dem Zusammenschluss oder anderen Ereignissen schulden oder übernehmen weder

    Lazard & Co., Limited noch ihre verbundenen Unternehmen gegenüber Personen,

    die keine Kunden von Lazard & Co., Limited sind, Pflichten,

    Verbindlichkeiten oder eine Verantwortung gleich welcher Art (ob

    unmittelbar oder mittelbar, vertraglich, deliktisch, gesetzlich oder auf

    anderer Rechtsgrundlage).

    Barclays Bank PLC, handelnd durch ihre Investmentbank, die über eine

    Zulassung der Prudential Regulation Authority verfügt und von der Financial

    Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority reguliert wird,

    handelt ausschließlich für die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel - und

    für keine andere Person im Rahmen der hierhin behandelten Angelegenheiten -

    und ist niemand anderem als den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel

    gegenüber verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die

    ihren Kunden gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit den in

    dieser Bekanntmachung beschriebenen Angelegenheiten oder den hierin

    erwähnten Transaktionen oder anderen Angelegenheiten.

    Merrill Lynch International, eine Tochtergesellschaft der Bank of America

    Corporation, handelt im Zusammenhang mit den in dieser Bekanntmachung

    beschriebenen Angelegenheiten ausschließlich für die Unabhängigen

    Direktoren der TUI Travel - und für keine andere Person - und ist niemand

    anderem als den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel gegenüber

    verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die ihren Kunden

    gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit den in dieser

    Bekanntmachung beschriebenen Angelegenheiten oder hierin erwähnten

    Transaktionen oder anderen Angelegenheiten.

    J.P. Morgan verfügt über die Zulassung der Financial Conduct Authority und

    unterliegt deren Aufsicht im Vereinigten Königreich und handelt

    ausschließlich als Finanzberater für den Aufsichtsrat der TUI AG zum Zweck

    der Erstellung einer Stellungnahme ("Fairness Opinion") - und für keine

    andere Person im Rahmen des Zusammenschlusses - und ist keiner anderen

    Person als dem Aufsichtsrat der TUI AG gegenüber verantwortlich für die

    Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die den Kunden von J.P. Morgan gewährt

    werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss oder

    den sonstigen in dieser Bekanntmachung erwähnten Angelegenheiten.

    Quantifizierte finanzielle Vorteile

    Weder die Aussagen in den Erklärungen zu Quantifizierten Finanziellen

    Vorteilen noch diese Bekanntmachung im Allgemeinen sollten als

    Gewinnprognose ausgelegt werden; desgleichen können sie nicht dahingehend

    interpretiert werden, dass das Ergebnis der Kombinierten Gruppe im ersten

    vollen Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss oder in einer darauf

    folgenden Periode notwendigerweise dem in der maßgeblichen vorangegangenen

    oder einer anderen Periode erzielten Ergebnis der TUI AG und/oder der TUI

    Travel entspricht bzw. höher oder geringer ausfällt. Neben den einmaligen

    Integrationskosten werden keine wesentlichen Dis-Synergien (weder einmalig

    noch wiederkehrend) in Verbindung mit dem Zusammenschluss erwartet. Der

    Neue Vorstand der TUI AG ist der Auffassung, dass die ermittelten Synergien

    (mit Ausnahme der erwarteten Kosteneinsparungen durch die Umstrukturierung

    des Tourismus-Geschäftsbereichs Mainstream) nur als unmittelbare Folge des

    Erfolgs des Zusammenschlusses und nicht unabhängig vom Zusammenschluss

    erreicht werden könnten.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Diese Bekanntmachung enthält Aussagen über die TUI AG, die TUI Travel und

    die Kombinierte Gruppe, bei denen es sich um "zukunftsgerichtete Aussagen"

    handelt bzw. die als solche anzusehen sind; dabei handelt es sich

    naturgemäß um voraussichtliche Entwicklungen. Mit Ausnahme von Aussagen

    hinsichtlich vergangener Tatsachen können alle Aussagen in dieser

    Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen sein. Sie basieren auf aktuellen

    Erwartungen und Prognosen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und

    unterliegen daher Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass

    die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten

    Aussagen ausgedrückten oder angedeuteten künftigen Ergebnissen abweichen

    können. Zukunftsgerichtete Aussagen können häufig, jedoch nicht immer,

    durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Wörtern identifiziert werden;

    hierzu gehören: "plant", "erwartet", "wird erwartet", "vorbehaltlich",

    "Budget", "geplant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt",

    "antizipiert", "glaubt", "zielt darauf ab", "bezweckt", "rechnet hoch",

    "Zukunftssicherheit" oder Wörter oder Begriffe von ähnlichem Inhalt oder

    Antonyme hiervon genauso wie Variationen dieser Wörter und Wendungen oder

    Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse vorgenommen

    werden bzw. eintreten oder erreicht werden "können", "könnten", "sollten",

    "würden", "dürften" oder "werden". Solche Aussagen werden in ihrer

    Gesamtheit durch die mit künftigen Erwartungen verbundenen, inhärenten

    Risiken und Unsicherheiten eingeschränkt. Zukunftsgerichtete Aussagen

    können auch Aussagen über das Folgende sein: (i) künftige Investitionen,

    Aufwendungen, Einkünfte, Erträge, Synergien, wirtschaftliche Performance,

    Verschuldung, finanzielle Situation, Dividendenpolitik, Verluste und

    Zukunftsaussichten; (ii) Geschäfts- und Managementstrategien und die

    Ausweitung und das Wachstum der Geschäftstätigkeit und der potenziellen

    Synergien der TUI AG, der TUI Travel oder der Kombinierten Gruppe infolge

    des Zusammenschlusses; und (iii) die Auswirkungen der globalen

    Wirtschaftslage auf die Geschäftstätigkeit der TUI AG, der TUI Travel oder

    der Kombinierten Gruppe.

    Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte

    Risiken und Unsicherheiten, die die erwarteten Ergebnisse erheblich

    beeinflussen könnten und auf bestimmten zentralen Annahmen basieren.

    Zahlreiche Faktoren können dazu beitragen, dass die tatsächlichen

    Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der TUI AG bzw. der TUI Travel in

    erheblicher Weise von den Ergebnissen, Erfolgen und Leistungen abweichen,

    die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder angedeutet werden.

    Bedeutende Faktoren, die dazu beitragen könnten, dass die tatsächlichen

    Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der TUI AG bzw. der TUI Travel

    wesentlich von den Erwartungen der TUI AG bzw. der TUI Travel abweichen,

    sind beispielsweise die allgemeine globale Wirtschafts- und Konjunkturlage,

    Branchentrends, Wettbewerb, Regierungs- oder Aufsichtswechsel,

    Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Stabilität, Störung der

    Geschäftstätigkeit wegen Umstrukturierungsmaßnahmen (gleich ob der

    Zusammenschluss zwischen der TUI AG und der TUI Travel stattfindet), Zins-

    und Währungsschwankungen, die nicht rechtzeitige oder gar nicht erfolgende

    Erfüllung von Bedingungen des Zusammenschlusses, die nicht rechtzeitige

    oder gar nicht erfolgende Erfüllung der Bedingungen des Zusammenschlusses,

    sobald und sofern die Umsetzung erfolgt (einschließlich Genehmigungen oder

    Freigaben der Aufsichtsbehörden oder sonstigen Behörden oder Organe), der

    nicht rechtzeitige oder gar nicht erfolgende Zusammenschluss zwischen der

    TUI AG und der TUI Travel, das Unvermögen der Kombinierten Gruppe,

    erwartete Synergievorteile im Rahmen der Umsetzung des Zusammenschlusses zu

    realisieren, das Unvermögen der Kombinierten Gruppe, die Geschäftstätigkeit

    und Programme der TUI AG und der TUI Travel im Rahmen des Zusammenschlusses

    erfolgreich zu integrieren, die Entstehung und/oder das Auftreten

    unerwarteter Kosten und/oder Verzögerungen oder Schwierigkeiten für die

    Kombinierte Gruppe im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss bei dessen

    Umsetzung. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind daher vor dem

    Hintergrund dieser Faktoren zu werten.

    Weder die TUI AG noch die TUI Travel noch die ihnen nahestehenden Personen

    oder ihre Geschäftsleiter, leitenden Angestellten oder Berater machen

    Zusagen oder geben Zusicherungen oder Garantien dahingehend ab, dass

    Ereignisse, die in den in dieser Bekanntmachung enthaltenen

    zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder angedeutet werden, auch

    tatsächlich eintreten. Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass Sie sich

    nicht in übermäßiger Weise auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen

    sollten, da diese nur von der Situation zum Zeitpunkt dieser

    Veröffentlichung ausgehen.

    Mit Ausnahme der rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen

    bestehen keine Verpflichtungen für die TUI AG oder die TUI Travel zur

    Aktualisierung oder Prüfung von zukunftsgerichteten Aussagen - gleich ob

    infolge von neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder aus anderen

    Gründen - und die TUI AG und die TUI Travel lehnen eine diesbezügliche

    Absicht oder Verpflichtung ausdrücklich ab.

    Bei Zweifeln hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder der von

    Ihnen zu treffenden Maßnahmen sollten Sie umgehend eine unabhängige

    persönliche Finanzberatung von ihrem Wertpapierhändler, ihrer Bank, ihrem

    Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Fondsmanager oder einem anderen

    geeigneten unabhängigen Finanzberater einholen, der nach dem britischen

    Gesetz betreffend Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Financial

    Services and Markets Act 2000; "FSMA") in der jeweils geltenden Fassung

    ordnungsgemäß zugelassen ist, sofern Sie im Vereinigten Königreich ansässig

    sind oder, falls dies nicht der Fall ist, von einem anderen ordnungsgemäß

    zugelassenen unabhängigen Finanzberater.

    Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose oder

    -schätzung für irgendeinen Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in

    dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder

    Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel für das laufende oder

    künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit

    erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG

    bzw. der TUI Travel entsprechen werden.

    Veröffentlichungspflichten nach dem Code

    Nach Rule 8.3(a) des Code ist jede Person, die ein Prozent oder mehr der zu

    einer bestimmten Gattung gehörenden Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder

    eines Anbieters von Tauschaktien (securities exchange offeror) (wozu jeder

    Anbieter zu zählen ist, für den nicht bekannt gemacht wurde, dass er ein

    Barangebot abgibt oder voraussichtlich abgeben wird) besitzt, verpflichtet,

    nach Beginn der Angebotsfrist oder, falls dies später erfolgt, nach

    Veröffentlichung der Bekanntmachung, in der der Anbieter von Tauschaktien

    erstmals genannt wird, eine Ausgangsbestandsmeldung abzugeben. Die

    Ausgangsbestandsmeldung muss Einzelheiten zu den von der jeweiligen Person

    gehaltenen Beteiligungen und Verkaufspositionen sowie Bezugsrechten in

    Bezug auf die betreffenden Wertpapiere (i) der Zielgesellschaft und (ii)

    des Anbieters/der Anbieter von Tauschaktien enthalten. Die

    Ausgangsbestandsmeldung einer Person, die in den Anwendungsbereich von Rule

    8.3(a) fällt, muss bis spätestens 15:30 Uhr (Londoner Zeit) am zehnten

    Bankarbeitstag nach Beginn der Angebotsfrist und, sofern einschlägig, bis

    spätestens 15:30 Uhr (Londoner Zeit) am zehnten Bankarbeitstag nach

    Veröffentlichung der Bekanntmachung, in der der Anbieter von Tauschaktien

    erstmals genannt wird, erfolgen. Personen, die mit den betreffenden

    Wertpapieren der Zielgesellschaft oder des Anbieters von Tauschaktien vor

    Ablauf der Frist zur Veröffentlichung der Ausgangsbestandsmeldung handeln,

    müssen stattdessen eine Handelsmitteilung machen.

    Nach Rule 8.3(b) des Code ist jede Person, die ein Prozent oder mehr der zu

    einer bestimmten Gattung gehörenden Wertpapiere der Zielgesellschaft oder

    eines Anbieters von Tauschaktien besitzt oder erwirbt, verpflichtet, eine

    Handelsmitteilung zu machen, sofern die Person mit den betreffenden

    Wertpapieren der Zielgesellschaft oder des Anbieters von Tauschaktien

    handelt. Eine Handelsmitteilung muss Einzelheiten zu der betroffenen

    Transaktion und den von der jeweiligen Person gehaltenen Beteiligungen und

    Verkaufspositionen sowie Bezugsrechten in Bezug auf die betreffenden

    Wertpapiere (i) der Zielgesellschaft und (ii) des Anbieters von

    Tauschaktien enthalten, es sei denn, diese Einzelheiten wurden bereits

    gemäß Rule 8 des Code veröffentlicht. Eine Handelsmitteilung einer Person,

    die in den Anwendungsbereich von Rule 8.3(b) des Code fällt, muss bis

    spätestens 15:30 Uhr (Londoner Zeit) des Bankarbeitstags, der auf den Tag

    der betreffenden Transaktion folgt, abgegeben werden.

    Sofern zwei oder mehr Personen, die auf der Grundlage eines Vertrags oder

    einer sonstigen Vereinbarung formeller oder informeller Natur

    zusammenarbeiten, um eine Beteiligung an den betreffenden Wertpapieren der

    Zielgesellschaft oder des Anbieters von Tauschaktien zu erwerben oder zu

    kontrollieren, sind sie im Rahmen der Regelung von Rule 8.3 des Code wie

    eine einzelne Person zu behandeln.

    Ausgangsbestandsmeldungen sind auch von der Zielgesellschaft und jedem

    Bieter abzugeben; Handelsmitteilungen sind ebenfalls von der

    Zielgesellschaft, jedem Bieter sowie jeder Person abzugeben, die mit der

    Zielgesellschaft oder einem Bieter gemeinsam handelt (siehe Rule 8.1, 8.2

    und 8.4 des Code).

    Angaben zur Zielgesellschaft und zu den Bietergesellschaften, die in Bezug

    auf die maßgeblichen Wertpapiere Ausgangsbestandsmeldungen und

    Handelsmitteilungen abzugeben haben, einschließlich Angaben zu der Anzahl

    der im Umlauf befindlichen maßgeblichen Wertpapiere, dem Beginn der

    Angebotsfrist und der erstmaligen Bekanntgabe der Identität jedes Bieters,

    können der Offenlegungsliste (Disclosure Table) auf der Internetseite der

    britischen Übernahmekommission unter www.thetakeoverpanel.org.uk entnommen

    werden. Falls Zweifel bestehen, ob Sie zur Abgabe einer

    Ausgangsbestandsmeldung oder einer Handelsmitteilung verpflichtet sind,

    setzen Sie sich bitte mit der Abteilung für Marktüberwachung (Market

    Surveillance Unit) der britischen Übernahmekommission unter +44 (0)20 7638

    0129 in Verbindung.

    Weitere Informationen

    Diese Bekanntmachung dient lediglich zur Information. Sie ist kein Angebot,

    keine Einladung und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

    zum sonstigen Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur sonstigen

    Veräußerung von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abstimmung oder

    Zustimmung in irgendeiner Rechtsordnung und ist auch nicht Teil eines

    solchen Angebots, einer solchen Einladung oder einer solchen Aufforderung,

    sei es im Rahmen dieses Zusammenschlusses oder anderweitig, und dies ist

    auch nicht beabsichtigt, und es werden auch keine Wertpapiere in

    irgendeiner Rechtsordnung unter Verletzung des dort geltenden Rechts

    verkauft, ausgegeben oder übertragen. Der Zusammenschluss erfolgt

    ausschließlich im Rahmen des Scheme-Dokuments, das zusammen mit den

    Vollmachtsformularen die vollständigen Bedingungen und Bestimmungen des

    Zusammenschlusses einschließlich der Einzelheiten über die Stimmabgabe im

    Hinblick auf den Zusammenschluss enthält.

    Die TUI Travel erstellt das an die TUI Travel Anteilsinhaber auszugebende

    Scheme-Dokument und die TUI AG erstellt die an die TUI AG Altaktionäre

    auszugebende Einladung zur AOHV der TUI AG. Die TUI AG veröffentlicht

    außerdem den Prospekt der TUI AG mit Informationen über die Neuen TUI AG

    Aktien und die Kombinierte Gruppe. Die TUI Travel fordert die TUI Travel

    Anteilsinhaber auf, das Scheme-Dokument und den Prospekt der TUI AG zu

    lesen, sobald diese vorliegen, da sie wichtige Informationen im Hinblick

    auf den Zusammenschluss, die Neuen TUI AG Aktien und die Kombinierte Gruppe

    enthalten. Die TUI AG fordert die TUI AG Altaktionäre auf, die Einladung

    zur AOHV der TUI AG und den Prospekt der TUI AG zu lesen, sobald diese

    vorliegen, da sie wichtige Informationen im Hinblick auf den

    Zusammenschluss, die Neuen TUI AG Aktien und die Kombinierte Gruppe

    enthalten. Eine Stimmabgabe in Bezug auf das Scheme oder eine Stimmabgabe

    bei der AOHV der TUI AG in Bezug auf Beschlüsse zur Genehmigung der

    Direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung und der damit

    verbundenen Angelegenheiten sollte nur auf der Grundlage der im

    Scheme-Dokument und im Prospekt der TUI AG bzw. in der Einladung zur AOHV

    der TUI AG und im Prospekt der TUI AG enthaltenen Informationen erfolgen.

    Diese Bekanntmachung wurde zur Einhaltung der Vorschriften des englischen

    Rechts, der Bestimmungen der Londoner Wertpapierbörse und des Code

    erstellt, und die veröffentlichten Informationen stimmen möglicherweise

    nicht mit den Informationen überein, die veröffentlicht worden wären, wenn

    diese Bekanntmachung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen

    Rechtsordnung außerhalb des Vereinigten Königreichs erstellt worden wäre.

    Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt und kein einem Prospekt

    gleichwertiges Dokument.

    Bitte beachten Sie, dass Adressen, elektronische Adressen und bestimmte

    andere Informationen, die von den TUI Travel Anteilsinhabern, Personen mit

    Auskunftsrechten und anderen maßgeblichen Personen für den Erhalt von

    Benachrichtigungen der TUI Travel zur Verfügung gestellt wurden, der TUI AG

    gemäß Ziffer 4 von Anhang 4 des Code während der Angebotsfrist zur

    Verfügung gestellt werden können.

    Informationen für Investoren aus den USA, die TUI Travel Anteile halten

    TUI Travel Anteilsinhaber aus den USA sollten beachten, dass sich der

    Zusammenschluss auf die Anteile einer Gesellschaft nach englischem Recht

    bezieht und im Rahmen eines Übernahmeverfahrens (scheme of arrangement)

    nach englischem Recht erfolgen soll. Weder die Vorschriften für

    Stimmrechtsvollmachten noch die Vorschriften für Übernahmeangebote nach dem

    US Exchange Act finden auf das Scheme Anwendung. Darüber hinaus unterliegt

    das Scheme den im Vereinigten Königreich auf Übernahmeverfahren anwendbaren

    Veröffentlichungspflichten und -regeln, die sich von den

    Veröffentlichungspflichten der US-Vorschriften für Stimmrechtsvollmachten

    und Übernahmeangebote unterscheiden. In dieser Bekanntmachung enthaltene

    Finanzinformationen wurden oder werden gemäß den im Vereinigten Königreich

    anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften erstellt und sind daher

    möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von

    US-Gesellschaften oder Gesellschaften, deren Finanzabschlüsse gemäß den in

    den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (US GAAP)

    erstellt wurden.

    Die TUI Travel ist eine nach englischem Recht errichtete Gesellschaft. Die

    TUI AG ist eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft. Alle

    leitenden Angestellten und Direktoren der TUI Travel und der TUI AG sind in

    anderen Ländern als den USA ansässig. Die Vermögenswerte der TUI Travel und

    der TUI AG sind mehrheitlich außerhalb der USA belegen. Folglich ist es

    unter Umständen nicht möglich, Zustellungen an die TUI Travel, die TUI AG

    oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten und Direktoren innerhalb der

    USA zu bewirken oder außerhalb der USA Urteile gegen die TUI Travel, die

    TUI AG oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten oder Direktoren

    durchzusetzen, die von US-Gerichten gefällt wurden, einschließlich (ohne

    hierauf beschränkt zu sein) auf der Grundlage der zivilrechtlichen

    Haftungsbestimmungen der nationalen Wertpapiergesetze der USA oder der

    Gesetze eines US-Bundesstaates oder US-Territoriums. Es ist unter Umständen

    nicht möglich, die TUI Travel und die TUI AG oder ihre jeweiligen leitenden

    Angestellten und Direktoren vor einem Gericht außerhalb der USA wegen der

    Verletzung des US Securities Act anzuklagen. Es ist möglicherweise

    schwierig, der TUI Travel, der TUI AG und den jeweiligen mit ihnen

    verbundenen Unternehmen aufzuerlegen, die Zuständigkeit und das Urteil

    eines US-Gerichts anzuerkennen.

    Die Wertpapiere, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird,

    wurden von der US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange

    Commission), einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats oder

    einer anderen US-Aufsichtsbehörde weder gebilligt noch wurde ihre Billigung

    versagt, und keine dieser Behörden hat eine Aussage oder Festlegung über

    die Angemessenheit oder Richtigkeit der in dieser Bekanntmachung

    enthaltenen Informationen getroffen. Jede gegenteilige Behauptung ist in

    den Vereinigten Staaten strafbar.

    In Übereinstimmung mit der üblichen Praxis im Vereinigten Königreich und

    gemäß Rule 14e-5(b) des US Exchange Act können die TUI AG, ihre Nominees

    oder ihre Broker (als Beauftragte handelnd) bis zu dem Zeitpunkt, an dem

    der Zusammenschluss Wirksamkeit erlangt, verfällt oder anderweitig

    zurückgenommen wird, Käufe von TUI Travel Anteilen außerhalb der

    Vereinigten Staaten und außerhalb des Zusammenschlusses durchführen oder

    Vorkehrungen zu deren Erwerb treffen. Diese Käufe können entweder im freien

    Markt zu den geltenden Preisen oder im Rahmen privater Transaktionen zu

    ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über solche Käufe werden

    gemäß englischem Recht veröffentlicht und werden vom Regulatory Information

    Service der Londoner Wertpapierbörse unter http://www.londonexchange.com

    zur Verfügung gestellt.

    Hinweise zu den Neuen TUI AG Aktien

    Die gemäß dem Scheme auszugebenden Neuen TUI AG Aktien wurden und werden

    nicht nach dem US Securities Act bzw. nach den jeweiligen

    Wertpapiergesetzen eines US-Bundesstaates, US-Hoheitsgebiets oder eines

    anderen US-Zuständigkeitsgebiets oder den maßgeblichen Wertpapiergesetzen

    Japans registriert, und die einschlägigen Freigaben der

    Wertpapierkommissionen der kanadischen Provinzen wurden und werden nicht

    eingeholt. Ein Prospekt in Bezug auf die Neuen TUI AG Aktien wurde und wird

    nicht bei der australischen Finanzmarktaufsicht (Australian Securities and

    Investments Commission) eingereicht oder registriert.

    Die Neuen TUI AG Aktien werden im Rahmen einer Befreiung von den

    Registrierungsanforderungen gemäß Section 3(a)(10) des US Securities Act

    ausgegeben. Um im Hinblick auf die nach dem Scheme ausgegebenen Neuen TUI

    AG Aktien einen Anspruch auf die Befreiung von den

    Registrierungsanforderungen gemäß Section 3(a)(10) des US Securities Act zu

    haben, setzt die TUI Travel das Gericht darüber in Kenntnis, dass dessen

    Billigung des Scheme von der TUI AG als Genehmigung des Scheme nach einer

    Anhörung in Bezug auf dessen Angemessenheit gegenüber der TUI Travel

    betrachtet wird, an der alle TUI Travel Anteilsinhaber persönlich oder

    vertreten durch einen Rechtsbeistand teilnehmen können, um sich für oder

    gegen die Billigung des Scheme auszusprechen, und in Bezug auf die alle

    diese Anteilsinhaber eine Benachrichtigung erhalten haben. Weder die

    US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission) noch eine

    Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats hat hinsichtlich des

    vorliegenden Dokuments, des Scheme oder der Begebung der Neuen TUI AG

    Aktien eine Prüfung vorgenommen oder eine Billigung erklärt, und jede

    gegenteilige Behauptung ist in den Vereinigten Staaten strafbar. Ein

    Angebot, Verkauf, Weiterverkauf, eine Lieferung oder ein Vertrieb, sei es

    unmittelbar oder mittelbar, von Neuen TUI AG Aktien in Einschränkungen

    Unterliegenden Rechtsordnungen ist dementsprechend nicht beabsichtigt und

    nicht zulässig, wenn dies einen Verstoß gegen die dort geltenden Gesetze

    darstellen oder eine Registrierung erforderlich machen würde (außer im

    Rahmen einer etwaigen Befreiung von den Registrierungsanforderungen oder

    anderweitig im Einklang mit sämtlichen geltenden Gesetzen).

    Veröffentlichung auf Webseiten und Verfügbarkeit in Papierform

    Diese Bekanntmachung ist vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen in Bezug

    auf in Einschränkungen Unterliegenden Rechtsordnungen ansässige Personen

    spätestens um 12:00 Uhr (Londoner Zeit) am Bankarbeitstag nach dem Datum

    dieser Bekanntmachung auf der TUI Travel-Webseite unter

    www.tuitravelplc.com und auf der TUI AG-Webseite unter www.tui-group.com

    verfügbar. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte

    dieser Webseiten nicht in diese Bekanntmachung einbezogen wurden und auch

    nicht deren Bestandteil sind, soweit in dieser Bekanntmachung nicht

    ausdrücklich darauf Bezug genommen wird

    Die TUI Travel Anteilsinhaber können eine Ausfertigung dieser

    Bekanntmachung in Papierform während der Geschäftszeiten bei TUI Travel

    Investor Relations unter +44 (0) 1293 645 831 oder durch schriftlichen

    Antrag an TUI Travel Investor Relations in der Zentrale der TUI Travel, TUI

    Travel House, Fleming Way, Crawley Business Quarter, Crawley, West Sussex

    RH10 9QL anfordern. Die TUI AG Altaktionäre können eine Ausfertigung dieser

    Bekanntmachung in Papierform während der Geschäftszeiten bei TUI AG

    Investor Relations unter +49 511 566 1425 oder durch schriftlichen Antrag

    an TUI AG Investor Relations in der Zentrale der TUI AG,

    Karl-Wiechert-Allee 4, 30625 Hannover anfordern. Die TUI Travel

    Anteilsinhaber und die TUI AG Altaktionäre können außerdem sämtliche

    künftigen Dokumente, Bekanntmachungen und Informationen, die ihnen in Bezug

    auf den Zusammenschluss zuzusenden sind, in Papierform anfordern.

    Rundung

    Bestimmte in dieser Bekanntmachung enthaltene Zahlen unterlagen

    rundungsbedingten Anpassungen. Dementsprechend können Zahlen, die in der

    gleichen Kategorie in unterschiedlichen Tabellen dargestellt werden, leicht

    voneinander abweichen und Zahlen, die in bestimmten Tabellen in Summe

    dargestellt werden, entsprechen möglicherweise nicht den arithmetische

    Summen der ihnen vorhergegangenen Zahlen.

    NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER

    VERBREITUNG INNERHALB, IN ODER AUS STAATEN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINEN

    VERSTOSS GEGEN DIE DORT GELTENDEN GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DARSTELLT.

    DIE FOLGENDE BEKANNTMACHUNG DIENT DER INFORMATION UND IST KEIN PROSPEKT,

    UND TUI TRAVEL ANTEILSINHABER SOLLTEN EINE ANLAGEENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF

    DIE NEUEN TUI AG AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM

    SCHEME-DOKUMENT UND IM TUI AG PROSPEKT, DEREN VERÖFFENTLICHUNG ZU GEGEBENER

    ZEIT VORGESEHEN IST, ENTHALTENEN INFORMATIONEN TREFFEN.

    ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG

    15. SEPTEMBER 2014

    EMPFOHLENER ZUSAMMENSCHLUSS IN FORM EINES "ALL-SHARE MERGER" DER TUI TRAVEL

    PLC UND DER TUI AG

    1. Einleitung

    Im Nachgang zu den am 27. Juni 2014 und 25. Juli 2014 veröffentlichen

    Bekanntmachungen der TUI Travel und der TUI AG freuen sich die Unabhängigen

    Direktoren (Independent Directors) der TUI Travel und der Vorstand der TUI

    AG, bekannt zu geben, dass sie eine Einigung über die Konditionen eines

    Zusammenschlusses in Form eines "all-share nil-premium merger" der TUI

    Travel und der TUI AG erzielt haben, der im Wege eines von einem britischen

    Gericht zu billigenden Übernahmeverfahrens nach englischem Recht durch den

    Einzug von Aktien ("Scheme of Arrangement" oder "Scheme") der TUI Travel

    umgesetzt werden soll, in dessen Rahmen die TUI AG Neue TUI AG Aktien als

    Gegenleistung ausgibt.

    Nach Vollzug wird das erhöhte Grundkapital der TUI AG zum Premium-Segment

    der Official List der UK Listing Authority und zum Handel am "Main Market"

    der Londoner Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Kombinierte Gruppe wird

    die Aufnahme in die FTSE UK Indexserie (einschließlich des FTSE 100)

    anstreben.

    Mit dem Zusammenschluss entsteht der weltweit führende integrierte

    Touristikkonzern, der das starke Content-Portfolio der TUI AG mit dem

    Marktzugang, der Vertriebskraft und den einzigartigen Urlaubskonzepten von

    TUI Travel verbindet und so verbesserte langfristige Wachstumsaussichten

    schafft.

    2. Der Zusammenschluss

    Im Rahmen des Zusammenschlusses, für den die Bedingungen sowie die in

    Anhang I dieser Bekanntmachung enthaltenen Konditionen und die im

    Scheme-Dokument anzugebenden weiteren Konditionen gelten, werden die TUI

    Travel Anteilsinhaber (mit Ausnahme der TUI AG und bestimmter nahestehender

    Personen) folgende Gegenleistung erhalten:

    0,399 Neue TUI AG Aktien im Austausch für jeden von ihnen zum

    entsprechenden Stichtag ("Scheme Record Time") gehaltenen TUI Travel Anteil

    Unter Berücksichtigung der bestehenden Beteiligung der TUI AG an der TUI

    Travel wird der Zusammenschluss voraussichtlich dazu führen, dass die TUI

    Travel Anteilsinhaber (mit Ausnahme der TUI AG und bestimmter nahestehender

    Personen) einen Anteil von 46 % und die TUI AG Altaktionäre einen Anteil

    von 54 % an der Kombinierten Gruppe halten werden (jeweils berechnet auf

    vollständig verwässerter Basis).

    Basierend auf dem Bezugsverhältnis und den Schlusskursen zum 12. September

    2014 (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser

    Bekanntmachung) würde sich die Marktkapitalisierung der Kombinierten Gruppe

    (vollständig verwässert) auf rund EUR 6,5 Milliarden (£ 5,2 Milliarden)

    belaufen.

    3. Hintergrund und Gründe für den Zusammenschluss

    Die TUI AG verfügt über die bekannteste Urlaubsmarke Europas. Mit über 230

    Hotels und mehr als 155.000 Betten ist das Unternehmen Europas größter

    Urlaubshotelanbieter. Mit sieben Schiffen gehört es darüber hinaus zu den

    erfolgreichsten Kreuzfahrtunternehmen Europas. Nach erfolgreicher Umsetzung

    des oneTUI-Programms zur Effizienzsteigerung will das Unternehmen sein

    Content-Angebot mit ehrgeizigen Wachstumsplänen verdoppeln.

    Die TUI Travel ist einer der führenden Touristikkonzerne in Europa und ist

    als einheitliche Organisation mit verschiedenen Veranstaltermarken für mehr

    als 30 Millionen Kunden tätig. Das Unternehmen hebt sich im

    Branchen-Wettbewerb durch die kontinuierliche Entwicklung des Bereichs

    Unique Holidays ab und fokussiert sein Wachstum auf diesen Bereich. Die

    Angebote sind exklusiv über die eigenen Marken buchbar und werden

    ausschließlich direkt über die eigenen Vertriebskanäle vermarktet. Zudem

    nutzt eine große Anzahl der Kunden die eigene Flotte von modernen

    Ferienfliegern.

    Durch den Zusammenschluss würde das Angebotsportfolio an Hotels und

    Kreuzfahrtschiffen der TUI AG mit dem Marktzugang verbunden, über den die

    TUI Travel dank ihrer Vertriebskraft und des "Unique Holidays"-Konzepts

    verfügt. Dadurch würde ein weltweit führender auf Urlaubsreisen

    ausgerichteter integrierter Touristikkonzern geschaffen, der seinen Kunden

    umfassende Urlaubserlebnisse und den Zugang zu den "Unique

    Holidays"-Angeboten ermöglicht und dabei jeden Bereich der

    Wertschöpfungskette abdeckt.

    Gründe für den Zusammenschluss

    (a) Wachstumsbeschleunigung und Zukunftssicherung des vertikal integrierten

    Geschäftsmodells

    (i) Stärkung des langfristigen Wachstums der Kombinierten Gruppe durch

    exklusiven Zugang zu qualitativ hochwertigen Angeboten im Hotel- und

    Kreuzfahrtbereich ("Content")

    Der Zusammenschluss führt zur Stärkung und Zukunftssicherung des

    vollständig vertikal integrierten Geschäftsmodells der Kombinierten Gruppe

    durch Sicherung des exklusiven Zugangs zum Content-Angebot im Hotel- und

    Kreuzfahrtbereich für die Kunden des Geschäftsbereichs Mainstream. Etwa 15

    % des gesamten bestehenden Hotel-Content für Kunden des Geschäftsbereichs

    Mainstream werden derzeit von der TUI AG bereitgestellt, der übrige Teil

    durch die firmeneigene Sparte Hotels & Resorts (10 %) sowie durch Dritte

    (75 %).

    Sicherung des Angebots für ein weiteres Wachstum bei Unique Holidays

    Unique Holidays, die ausschließlich von der TUI Travel angeboten werden,

    tragen wesentlich zum derzeitigen Unternehmenserfolg bei und würden in der

    von der Kombinierten Gruppe verfolgten Strategie auch weiterhin eine

    wichtige Rolle spielen (nachfolgend unter 4 beschrieben). Aufgrund ihres

    Frühbuchersystems und angesichts der hohen Kundenzufriedenheit und -bindung

    stellen Unique Holidays ein hervorragendes Angebot für Kunden dar und

    bieten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Anbietern gewöhnlicher Produkte.

    Rund 30 % des als Unique Holidays angebotenen Content im Bereich Mainstream

    werden bereits von Hotels der TUI Travel und der TUI AG bereitgestellt. Die

    TUI Travel plant derzeit einen Anteil von Unique Holidays von 76 % bis zum

    Geschäftsjahr 2016/17 und plant darüber hinaus, ihr Kernangebot in diesem

    Bereich bis zum Geschäftsjahr 2018/19 um ca. 60 Hotels zu erweitern. Der

    Zusammenschluss würde zu einer Sicherung des Angebots und somit zu einem

    weiteren Wachstum im Bereich Unique Holidays führen.

    (ii) Stärkeres Content-Wachstum mit weniger Risiken im Bereich Mainstream

    infolge der Integration

    Die weitere vertikale Integration ermöglicht der Kombinierten Gruppe eine

    einheitliche Sicht auf ihre Kunden und somit die Entwicklung des passenden

    Angebots zur Erfüllung der Kundenwünsche. Ferner wird die Gruppe in der

    Lage sein, neuen Content schneller zu entwickeln, in dem Wissen, dass diese

    den Kunden der TUI Travel als möglichen Gästen direkt angeboten werden,

    wodurch eine höhere Auslastung gewährleistet ist. Die Möglichkeiten eines

    risikoarmen Wachstums können - im globalen Maßstab gesehen - ganz erheblich

    sein.

    Aktuell plant die TUI AG, ihr derzeitiges Portfolio bis zum Geschäftsjahr

    2018/19 um mehr als 30 neue Hotels und zwei neue Kreuzfahrtschiffe zu

    erweitern. Mit dem Zusammenschluss bietet sich für die Kombinierte Gruppe

    das Potenzial, durch die weitere vertikale Integration mit über 30

    zusätzlichen Hotels und bis zu zwei weiteren neuen Kreuzfahrtschiffen das

    Wachstum des bestehenden Content der TUI AG mit doppelter Geschwindigkeit

    voranzutreiben. Die historischen Ergebnisse der letzten Jahre lassen auf

    einen potenziellen EBITA-Beitrag von EUR 1,4 Millionen (£ 1,1 Millionen)

    pro Hotel sowie auf einen substantiellen Beitrag pro Kreuzfahrtschiff (TUI

    Cruises) schließen (siehe Endnote 9) . Es wird erwartet, dass die

    Beschleunigung des

    Content-Wachstums zu einem Anstieg der Kundenzahlen sowie zu einem

    Umsatzwachstum bei der Kombinierten Gruppe führen wird.

    Diese Entwicklung wird es der Kombinierten Gruppe außerdem ermöglichen, für

    den Bereich Unique Holidays weitere Content-Angebote anderer Anbieter

    aufzunehmen, da diese an einem gewinnbringenden Vertriebsmodell teilhaben

    wollen, wodurch sich ein erfolgreiches Zusammenspiel entwickeln wird.

    Hierdurch wird auch ein optimaler Mix aus eigenen Hotels, im Rahmen von

    Joint-Ventures oder anderweitig geführten Hotels sowie Hotels Dritter

    geschaffen.

    (iii) Stärkung des Wettbewerbsvorteils der Kombinierten Gruppe gegenüber

    nicht integrierten Tourismusanbietern durch mehr Einfluss auf die

    Gestaltung des gesamten Urlaubserlebnisses

    Die TUI Travel ist bereits als vertikal integrierter Reiseveranstalter

    tätig, wodurch ein Dialog mit dem Kunden während des gesamten

    Urlaubserlebnisses ermöglicht wird. Dies verschafft dem Unternehmen einen

    Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen nicht vertikal integrierten

    Wettbewerbern wie beispielsweise Online-Reisebüros und Billigfluglinien,

    die nur einen eingeschränkten Kontakt zum Kunden haben. Dieser

    Wettbewerbsvorteil wird durch die weitere vertikale Integration ausgebaut,

    indem die gesamte Wertschöpfungskette des Urlaubserlebnisses des Kunden

    abgedeckt wird, angefangen bei der Suche und Buchung, einschließlich

    Arrangements vor Reiseantritt, über den Urlaub selbst sowie die An- und

    Rückreise bis hin zum Kontakt mit dem Kunden nach seiner Rückkehr.

    Insgesamt führt der Zusammenschluss zu einer wesentlichen Wertschöpfung für

    alle TUI Travel Anteilsinhaber sowie für die TUI AG Altaktionäre, wobei

    Kontinuität im Hinblick auf eine starke Führung angestrebt wird.

    (b) Realisierung erheblicher Synergieeffekte, höherer Auslastung und

    Kosteneinsparungen

    Beschleunigtes Wachstum ist der entscheidende Faktor für den geplanten

    Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel. Die Zusammenführung der

    beiden Unternehmen und die Konzentration auf das Tourismusgeschäft des

    Bereichs Mainstream werden jedoch voraussichtlich auch zu erheblichen

    finanziellen Vorteilen in verschiedenen Bereichen führen. Der Neue Vorstand

    der TUI AG ist davon überzeugt, dass diese finanziellen Vorteile im

    Wesentlichen durch die im Folgenden beschriebenen Quellen erzielt werden.

    Zur Klarstellung wird festgehalten, dass (i) das Corporate Streamlining;

    (ii) die zahlungswirksamen Steuervorteile und (iii) die Integration von

    Inbound-Diensten in das Tourismusgeschäft des Bereichs Mainstream wie

    nachstehend beschrieben Bestandteil der Erklärungen zu Quantifizierten

    Finanziellen Vorteilen sind und zusammen mit Anhang I der Bekanntmachung

    der TUI Travel und der TUI AG vom 27. Juni 2014 sowie den Anhängen IV und V

    der vorliegenden Bekanntmachung zu lesen sind, die weitere Einzelheiten

    enthalten, einschließlich der wichtigsten Annahmen, die den potenziellen

    Synergien und Kosteneinsparungen zugrunde liegen.

    Der Neue Vorstand der TUI AG ist davon überzeugt, dass sich als direkte

    Folge des Zusammenschlusses die folgenden Vorteile ergeben werden:

    (i) Corporate Streamlining

    - Wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens EUR 45

    Millionen (£ 36 Millionen) pro Jahr aufgrund des Corporate Streamlining

    als direkte Folge des Zusammenschlusses. Diese Einsparungen werden

    schrittweise ab dem Vollzug erwartet und werden voraussichtlich bis zum

    dritten vollen Geschäftsjahr nach dem Vollzug der Transaktion in voller

    Höhe erzielt.

    - Die wichtigsten Faktoren des vorgesehenen Corporate Streamlining sind

    Kosteneinsparungen, die aufgrund der Zusammenführung von überlappenden

    Funktionen zu erwarten sind (und die voraussichtlich mehr als die

    Hälfte dieser Kosteneinsparungen infolge des Corporate Streamlining

    ausmachen werden), sowie die Einsparungen, die durch den Wechsel von

    zwei Börsennotierungen auf eine erzielt werden. Um diese

    Kosteneinsparungen zu erzielen, fallen voraussichtlich geschätzte

    einmalige zahlungswirksame Integrationskosten in Höhe von ca. EUR 45

    Millionen (£ 36 Millionen) an.

    (ii) Zahlungswirksame Steuervorteile

    - Wiederkehrende zahlungswirksame Steuervorteile aufgrund einer

    einheitlichen Eigentümerstruktur ermöglichen die Nutzung steuerlicher

    Verlustvorträge und eine effizientere Gruppenbesteuerung.

    - Im Geschäftsjahr 2012/13 wären nach den steuerlichen Berechnungen der

    Kombinierten Gruppe zahlungswirksame Steuervorteile in Höhe von EUR 35

    Millionen (£ 28 Millionen) erzielt worden, wenn der Zusammenschluss der

    Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen gewesen wäre.(siehe

    Endnote 10)

    - Im Geschäftsjahr 2012/13 hätte dieser zahlungswirksame Steuervorteil

    effektiv zu einer Verringerung des zugrundeliegenden bereinigten

    effektiven Steuersatzes der Kombinierten Gruppe um ca. 7 Prozentpunkte

    von 31 % auf ca. 24 % geführt. (siehe Endnote 11)

    Neben den vorstehend beschriebenen Vorteilen infolge des Zusammenschlusses

    hat der Neue Vorstand der TUI AG folgende Nettovorteile identifiziert.

    Diese Nettovorteile hätten zwar auch unabhängig von dem Zusammenschluss

    erzielt werden können, die Strategie der Kombinierten Gruppe bietet jedoch

    nun die Möglichkeit, die operative Struktur der Kombinierten Gruppe optimal

    zu gestalten und diese Vorteile zu erzielen.

    - Integration von Inbound-Diensten in den Tourismus-Geschäftsbereich

    Mainstream

    - Als Folge der strategischen Entscheidung, die derzeitigen Bereiche

    Online Accommodation und Specialist & Activity der TUI Travel getrennt

    vom Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream zu betreiben, wurden

    zusätzliche Kosteneinsparungen identifiziert:

    - Es wurden wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von

    mindestens EUR 20 Millionen (£ 16 Millionen) netto pro

    Jahr identifiziert, wie nachstehend im Einzelnen

    beschrieben:

    - Bei diesen Kosteneinsparungen handelt es sich im Wesentlichen um

    Einsparungen durch die Zusammenführung von überlappenden Funktionen

    sowie Einsparungen von Immobilien- und Reisekosten.

    - Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens EUR 30 Millionen (£ 24

    Millionen) werden sich voraussichtlich im

    Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream im Zusammenhang mit der

    Restrukturierung und der Übernahme der Leitung des Bereichs

    Inbound-Dienste für den Bereich Mainstream ergeben.

    - Diese Einsparungen werden voraussichtlich schrittweise ab dem

    Vollzug erzielt und in voller Höhe zum Ende des dritten vollen

    Geschäftsjahrs nach dem Vollzug realisiert.

    - Als weitere Folge dieser vorgesehenen Restrukturierung wird die

    Fortführung bestimmter Geschäftsverträge mit Dritten mit der Zeit

    nicht mehr profitabel sein, wobei sich ein wiederkehrender Verlust

    bei der Bruttomarge in Höhe von EUR 10 Millionen (£ 8 Millionen)

    pro Jahr ergibt.

    - Um diese Einsparungen zu erzielen, werden geschätzte einmalige

    zahlungswirksame Kosten in Höhe von ca. EUR 76 Millionen (£ 61

    Millionen) erwartet, die auch Steuern auf Veräußerungsgewinne in Höhe

    von EUR 19 Millionen (£ 15 Millionen) aus der vorgesehenen

    Restrukturierung des Unternehmens sowie indirekte Steuern umfassen.

    Die Informationen über die Nettovorteile in vorstehender Unterziffer (iii)

    sollten zusammen mit Anhang V, der weitere Einzelheiten (einschließlich zu

    den diesen Nettovorteilen zugrundeliegenden Annahmen sowie zu den

    Grundannahmen) enthält, und den Beurteilungen von PwC, Lazard, Deutsche

    Bank und Greenhill gelesen werden.

    Der Neue Vorstand der TUI AG ist überzeugt, dass sich als unmittelbare

    Folge des Zusammenschlusses neben den vorstehend beschriebenen

    quantifizierten finanziellen Vorteilen die folgenden weiteren

    wirtschaftlichen Vorteile und Wachstumschancen ergeben könnten:

    - (iv) Höhere Auslastung durch vertikale Integration

    - Nach dem Zusammenschluss wird eine wesentlich höhere Auslastung durch

    ein gemeinsames Auslastungsmanagement möglich sein. Dadurch kann eine

    weitere Ergebnisverbesserung erzielt werden.

    - Als Beispiel zur Illustration des Effekts der vertikalen Integration

    auf die Auslastung kann der Erwerb der Magic Life Clubs durch die TUI

    Travel von der TUI AG im Juli 2011 angeführt werden. In Folge dieses

    Erwerbs hat die TUI Travel, durch ihre Fähigkeit, die Bereitstellung

    eines attraktiven, differenzierten und hochwertigen Hotelclub-Angebots

    zu sichern, zu einer Erhöhung der Auslastung im gesamten Magic

    Life-Portfolio von 77 % im Geschäftsjahr 2010/11 auf einen

    Buchungsstand von 85 % im laufenden Geschäftsjahr 2013/14 beigetragen.

    (siehe Endnote 12)

    - Im Geschäftsjahr 2012/13 konnte die TUI AG eine durchschnittliche

    Auslastung ihres gesamten Hotel- und Resort-Portfolios von 80 %

    verzeichnen.

    - Basierend auf internen Berechnungen der TUI AG hätte jeder

    Prozentpunkt, um den die Auslastung steigt, in diesem Geschäftsjahr zu

    einem zusätzlichen EBITA von ca. EUR 6,1 Millionen (£ 4,9 Millionen)

    geführt. (siehe Endnote 13)

    - Vereinfachung der Konzernstruktur, um Wertschöpfungen zu erzielen

    - Der Neue Vorstand der TUI AG ist zuversichtlich, dass die

    Neuausrichtung als rein auf Urlaubsreisen ausgerichteter

    Touristikkonzern und die Eliminierung der mit der aktuellen Struktur

    der TUI AG verbundenen Wertminderung für beide Aktionärsgruppen

    Wertzuwächse bringen wird.

    4. Strategie der Kombinierten Gruppe

    Die Kombinierte Gruppe nutzt den Umfang ihres vollständig integrierten

    Tourismus-Geschäftsbereichs Mainstream, d.h. Content, Unique Holiday und

    Vertrieb, während sie mit den nicht dem Bereich Mainstream angehörenden

    Geschäftsbereichen Wachstum und Wert zur Schärfung ihres Wachstums- und

    Margenprofils fördert und damit die Zukunftsfähigkeit ihrer langfristig

    nachhaltigen Wettbewerbsposition gewährleistet.

    (a) Realisierung besonderer und umfassender Urlaubserlebnisse für Kunden

    durch die vollständige Integration unseres Tourismus-Geschäftsbereichs

    Mainstream

    Unser Bereich Mainstream wird die Kundenangebote durch die Stärkung der

    eigenen Marken, die volle Ausschöpfung seines einzigartigen Angebots in

    einem großen Teil des Hotelportfolios der Kombinierten Gruppe und die

    Schaffung von besonderen Urlaubserlebnissen gezielt ausbauen. Die der

    Kombinierten Gruppe zur Verfügung stehenden Ressourcen werden eine

    schnellere Entwicklung von neuem Content ermöglichen und dabei das Angebot

    im Bereich Unique Holiday der TUI Travel für neue Kunden fördern und

    ausbauen; dies wird zu einem Umsatzwachstum der Kombinierten Gruppe

    beitragen.

    Die Kunden werden umfassend mit einzigartigen, hochwertigen Angeboten der

    stärksten touristischen Marken angesprochen, welche die gesamte

    Wertschöpfungskette an Urlaubserlebnissen für die Kunden abdecken. Die

    Kunden werden jedes Angebot jederzeit, überall und in jeder Form buchen

    können. Der Neue Vorstand der TUI AG erwartet Wertzuwächse durch ein

    stärkeres Stammkundengeschäft, wobei Kundentreue und Kundenbindung

    gesteigert und das Gewinnwachstum langfristig und nachhaltig erhöht werden.

    Der Schlüssel für die Umsetzung dieser Strategie ist effektive im digitalen

    Zeitalter zu operieren. Durch die Harmonisierung und gemeinsame Nutzung von

    einheitlichen Lösungen werden langfristig Infrastrukturkosten gesenkt.

    Infolgedessen wird es der Kombinierten Gruppe nach ihren Erwartungen

    möglich sein, sich bei seinen Investitionen verstärkt und schneller auf die

    Weiterentwicklung der bereits bestehenden digitalen Plattformen von TUI

    Travel entlang des gesamten Urlaubszyklus mit interaktiven

    Kommunikationswegen zu konzentrieren - vom Vorschlag eines Angebots über

    die Suche und Buchung bis hin zur Urlaubsanreise, dem Urlaubsaufenthalt,

    der Kommunikation über die Urlaubserlebnisse mit Freunden und der Familie

    und der anschließenden Rückkehr nach Hause und dem erneuten Vorschlag für

    das nächste Urlaubserlebnis mit der Kombinierten Gruppe. Durch die

    persönliche Interaktion vor Ort, zu Hause, während des Flugs und am

    Urlaubsort wird ein erheblicher Erfahrungsmehrwert geschaffen.

    Im Geschäftsjahr 2012/13 wurde mit dem Tourismus-Geschäftsbereich

    Mainstream ein Umsatzerlös von £ 13.426 Millionen (EUR 16.829 Millionen)

    (ausgenommen Inbound-Dienste) und ein EBITA (ausgenommen zentrale Kosten,

    aber einschließlich Inbound-Diensten) von £ 706 Millionen (EUR 885

    Millionen) erzielt. (siehe Endnote 14)

    (b) Beschleunigung des langfristigen Wachstums durch ein

    Asset-Right-Geschäftsmodell basierend auf einer bestmöglichen Mischung aus

    eigenen und fremdgeführten Hotels und Kreuzfahrtschiffen mit einer

    angestrebten Mindestkapitalrendite von 15 % für neuen Content

    Die Kombinierte Gruppe beabsichtigt, das langfristige Wachstum durch ein

    flexibles Asset-Right-Geschäftsmodell zu unterstützen. Um effizienter zu

    wirtschaften und den Wert ihrer Vermögenswerte zu maximieren, wird die

    Kombinierte Gruppe weiterhin die Eigentümerstruktur der bestehenden und

    neuen Hotels und Kreuzfahrtschiffe optimieren, wobei eine

    Mindestkapitalrendite von 15 % für sämtlichen neuen Content angestrebt

    wird. (siehe Endnote 15)

    Die Kombinierte Gruppe zielt auf die Optimierung eines etwaigen

    Investitions- und Refinanzierungsbedarfs dieser neuen Vermögenswerte ab und

    entschließt sich außerdem möglicherweise dazu, diese durch bestehende oder

    neue Joint-Venture-Strukturen zu betreiben. In diesem Zusammenhang wird

    erwartet, dass weniger als 50 % der in Ziffer 3(a)(ii) dieser

    Bekanntmachung im Rahmen des beschleunigten Wachstums erwähnten Hotels im

    Eigentum einer Tochtergesellschaft oder eines Joint Ventures stehen würden,

    während die im selben Abschnitt angesprochenen beiden zusätzlichen

    Kreuzfahrtschiffe im Eigentum der TUI Cruises stehen würden und zu rund 80

    % fremd- und zu rund 20 % eigenfinanziert würden.

    Im Geschäftsjahr 2012/13 wurden rund 50 % der über 230 Hotels und Resorts

    von TUI AG Hotels & Resorts über Managementverträge betrieben, rund 9 %

    waren gepachtet oder wurden über Franchisevereinbarungen geführt und die

    übrigen Hotels befanden sich im Eigentum der jeweiligen Hotelgesellschaft.

    Dies entspricht insgesamt einem gebundenen Kapital von rund EUR 1,9

    Milliarden (£ 1,5 Milliarden) für sein Hotels & Resorts-Portfolio.

    (c) Realisierung von Synergien, Kosteneinsparungen und wirtschaftlichen

    Vorteilen mit der Möglichkeit zu weiterer Wertschöpfung

    Wie vorstehend beschrieben wird erwartet, dass durch den Zusammenschluss

    EUR 45 Millionen (£ 36 Millionen) an jährlichen Synergien durch das

    Corporate Streamlining und wiederkehrende zahlungswirksame Steuervorteile

    realisiert werden, durch die nach den steuerlichen Berechnungen der

    Kombinierten Gruppe im Geschäftsjahr 2012/13 ein Vorteil in Höhe von EUR 35

    Millionen (£ 28 Millionen) erzielt worden wäre, wenn der Zusammenschluss

    der beiden Unternehmen dann schon bestanden hätte. (siehe Endnote 16)

    Darüber hinaus wird erwartet, dass durch die Integration von

    Inbound-Diensten in den Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream jährliche

    Kosteneinsparungen von EUR 20 Millionen (£ 16 Millionen) netto realisiert

    werden.

    Es wird außerdem erwartet, dass der Zusammenschluss aufgrund erhöhter

    Auslastung, vertikaler Integration und zusätzlicher Wachstumsmöglichkeiten

    durch ein beschleunigtes und erweitertes Content-Portfolio zu wesentlichen

    wirtschaftlichen Vorteilen führt.

    (d) Wachstums- und Wertmaximierung der Bereiche Online Accommodation und

    Specialist & Activity

    Die gegenwärtigen Bereiche Online Accommodation und Specialist & Activity

    der TUI Travel werden nach dem Zusammenschluss getrennt vom

    Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream unter der direkten Zuständigkeit von

    William Waggot geführt. Diese Bereiche verfolgen ein anderes

    Geschäftsmodell als der Mainstream-Bereich. Durch eine solche getrennte

    Steuerung der Bereiche kann sich die Kombinierte Gruppe stärker auf deren

    Wachstums- und Wertmaximierung konzentrieren.

    Der Bereich Online Accommodation verzeichnete im Geschäftsjahr 2012/13 ein

    Transaktionsvolumen von insgesamt £ 2,1 Milliarden (EUR 2,6 Milliarden) und

    ein EBITA in Höhe von £ 40 Millionen (EUR 50 Millionen). Der Bereich

    Specialist & Activity verzeichnete im gleichen Zeitraum Erträge in Höhe von

    £ 1.433 Millionen (EUR 1.796 Millionen) und ein EBITA in Höhe von £ 41

    Millionen (EUR 51 Millionen).

    (e) Behandlung der Beteiligung der TUI AG an der Hapag-Lloyd AG als zur

    Veräußerung gehaltener Geschäftsbereich

    Der Anteil an der Hapag-Lloyd AG wird derzeit von der TUI AG und nach

    Vollzug weiterhin von der Zusammengeschlossenen Gruppe als Geschäftsbereich

    zur Veräußerung gehalten, um den Ausstieg der Kombinierten Gruppe aus dem

    Containerschifffahrtsgeschäft abzuschließen. Dazu gehört nicht Hapag-Lloyd

    Kreuzfahrten, die in der Kombinierten Gruppe verbleibt.

    (f) Fokussierung auf eine stabile Bilanzsituation, Flexibilität und die

    Erzeugung eines starken Free Cashflow zur Renditesteigerung für die

    Aktionäre

    Die TUI Travel und die TUI AG haben bereits klar formulierte strategische

    Ziele zur Verbesserung des Free Cashflow und somit zur Realisierung hoher

    Renditen für ihre Aktionäre vorgegeben. Durch den Zusammenschluss werden

    diese Ziele mit Hinblick auf die Schaffung einer stabilen und flexiblen

    Bilanzsituation und eines erhöhten Free Cashflow in Einklang gebracht.

    Es wird erwartet, dass der Zusammenschluss sich bereits ab dem ersten

    vollen Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss (siehe Endnote 17) für beide

    Aktionärsgruppen

    positiv auf das Ergebnis je Aktie auswirken wird (siehe Endnote 18) (mit

    starken Zuwächsen

    beim Ergebnis je Aktie für die TUI Travel Anteilsinhaber). Danach werden

    starke Zuwächse beim Ergebnis je Aktie für beide Aktionärsgruppen erwartet.

    Parallel werden sich ab dem ersten vollen Geschäftsjahr nach dem

    Zusammenschluss ein deutlich verbesserter Cashflow sowie Dividendenvorteile

    für die TUI AG Aktionäre ergeben.

    5. Management, Zentrale, Mitarbeiter und Corporate

    Governance

    (a) Aufsichtsrat und Vorsitz

    Die Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat der TUI AG setzen sich zu gleichen

    Teilen aus Vertretern der TUI AG und der TUI Travel zusammen. Vorsitzender

    des Aufsichtsrats der TUI AG wird Herr Prof. Dr. Klaus Mangold sein,

    Stellvertretender Vorsitzender wird neben Sir Michael Hodgkinson Herr Frank

    Jakobi als Arbeitnehmervertreter sein.

    In der AOHV der TUI AG wird die TUI AG ihren Aktionären eine Erhöhung der

    Mitgliederzahl des Aufsichtsrats der TUI AG von 16 auf 20 vorschlagen.

    Sofern die AOHV die vorgeschlagene Erhöhung beschließt, wird der

    Aufsichtsrat der TUI AG aus zehn Aktionärsvertretern und zehn

    Arbeitnehmervertretern bestehen.

    Die Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Klaus Mangold als Vorsitzender des

    Aufsichtsrats der TUI AG endet mit der ordentlichen Hauptversammlung der

    TUI AG im Februar 2016; er wird dem Aufsichtsrat danach nicht mehr

    angehören.

    Der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016 soll dann nach

    entsprechender Nominierung durch den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden,

    Herrn Peter Long für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Mitglied des

    Aufsichtsrats der TUI AG zu wählen.

    Um den direkten Wechsel von Herrn Peter Long aus dem Vorstand der TUI AG in

    den Aufsichtsrat der TUI AG in der ordentlichen Hauptversammlung im Februar

    2016 zu ermöglichen, ist es nach deutschem Recht erforderlich, dass Herr

    Peter Long aufgrund eines Vorschlags von TUI AG Aktionären, die zu diesem

    Zeitpunkt mehr als 25 % der Aktien der TUI AG halten, als

    Aufsichtsratsmitglied gewählt wird.

    Nach seiner Bestellung in den Aufsichtsrat der TUI AG ist vorgesehen, dass

    der Aufsichtsrat der TUI AG Herrn Peter Long anstelle des ausscheidenden

    Herrn Prof. Dr. Klaus Mangold als Vorsitzenden wählt.

    Der Aufsichtsrat der TUI AG wird, soweit rechtlich zulässig, alle

    angemessenen Bemühungen unternehmen, um diese Nachfolgeregelung umzusetzen,

    und die TUI AG wird ihre Aktionäre in der AOHV der TUI AG 2014 über die

    zukünftige Position von Herrn Peter Long informieren.

    Die beiden größten Aktionäre der TUI AG, Herr Alexey Mordashov und die Riu

    Hotels S.A., haben jeweils ihre Absicht erklärt, diesen Vorschlag in der

    ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016 zu unterstützen.

    Während eines auf zwei Jahre begrenzten Zeitraums würde im Aufsichtsrat der

    TUI AG ein Integrationsausschuss gebildet, dessen Vorsitz zunächst von

    Herrn Prof. Dr. Klaus Mangold und Sir Michael Hodgkinson gemeinsam

    übernommen würde. Hauptaufgabe dieses Ausschusses wäre die Überwachung des

    Zusammenschlusses und seiner Umsetzung. Der Ausschuss würde den Neuen

    Vorstand der TUI AG insgesamt beraten, jedoch keine Entscheidungsbefugnisse

    haben.

    (b) Führungsspitze

    Nach dem Vollzug wird die Kombinierte Gruppe gemeinsam von Herrn Peter Long

    und Herrn Friedrich Joussen als Vorstandsvorsitzenden geführt, bis die

    Bestellung von Herrn Peter Long zum Aufsichtsratsmitglied der TUI AG

    wirksam wird. Nach dem Wechsel von Herrn Peter Long in den Aufsichtsrat der

    TUI AG, der voraussichtlich im Februar 2016 erfolgen wird, wird Herr

    Friedrich Joussen die Kombinierte Gruppe als alleiniger

    Vorstandsvorsitzender leiten. Bis dahin werden sie die Vorstandssitzungen

    der TUI AG abwechselnd leiten.

    Für die Zeit nach dem Vollzug soll Herr Peter Long weiterhin für die

    bisherigen Geschäftsbereiche der TUI Travel verantwortlich sein

    (Mainstream, Online Accommodation und Specialist & Activity) und dabei eng

    mit Herrn Friedrich Joussen zusammenarbeiten, um einen reibungslosen

    Übergang und eine reibungslose Übergabe sicherzustellen; mit dieser

    Regelung wird den Interessen der Kombinierten Gruppe bestmöglich Rechnung

    getragen. Darüber hinaus wird Herr Friedrich Joussen weiterhin für die

    Content-Plattformen der TUI AG in den Bereichen Hotels und Kreuzfahrten

    verantwortlich sein, während beide Vorstandsvorsitzende gemeinsam für die

    Realisierung der angestrebten Synergien aus dem Zusammenschluss

    verantwortlich sein werden.

    Der Neue Vorstand der TUI AG wird sich zu gleichen Teilen aus Vertretern

    der TUI AG und der TUI Travel zusammensetzen. Neben Herrn Peter Long und

    Herrn Friedrich Joussen werden dem Neuen Vorstand angehören:

    Von TUI Travel

    - Herr Johan Lundgren - Stellvertretender CEO der Kombinierten Gruppe;

    verantwortlich für alle Märkte, in denen der Bereich Mainstream tätig

    ist;

    - Herr William Waggott - CEO für die Bereiche Online Accommodation und

    Specialist & Activity, mit Fokus auf getrennter Steuerung dieser

    Bereiche zur Wachstums- und Wertförderung

    Von TUI AG

    - Herr Horst Baier - Finanzvorstand der Kombinierten Gruppe

    - Herr Sebastian Ebel - HR-Vorstand/Arbeitsdirektor und gleichzeitig

    verantwortlich für alle Plattformen und -prozesse der Kombinierten

    Gruppe, einschließlich Hotels & Resorts, Kreuzfahrten und IT

    Der Aufsichtsrat der TUI AG hat die Bestellung der vorgesehenen Personen

    als Mitglieder des Neuen Vorstands bereits unter der Bedingung genehmigt,

    dass der Vollzug stattfindet.

    (c) Zentrale, Mitarbeiter und Corporate Governance

    Die Kombinierte Gruppe wird ihren Sitz und ihre Zentrale in Deutschland

    haben und weiterhin über eine dualistische Struktur verfügen. Die

    Kombinierte Gruppe und das operative Management werden weiterhin an

    verschiedenen Orten angesiedelt sein, da die Kombinierte Gruppe weiterhin

    auf die über den gesamten Markt reichende Expertise setzt und die

    vorhandenen Talente in beiden Unternehmen bestmöglich einsetzen will.

    Den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel und dem Vorstand der TUI AG ist

    bewusst, dass eine operative und verwaltungstechnische Restrukturierung

    nach dem Vollzug erforderlich ist, um die erwarteten Vorteile des

    Zusammenschlusses zu realisieren.

    Die TUI AG hat zugesichert, dass die bestehenden Beschäftigungsrechte der

    Mitarbeiter der TUI Travel und der TUI AG, auch in Bezug auf

    Altersvorsorgeleistungen, nach dem Vollzug vollumfänglich gewahrt werden.

    Es ist vorgesehen, dass die Kombinierte Gruppe, soweit zweckmäßig, sowohl

    den Empfehlungen des UK Corporate Governance Code sowie des Deutschen

    Corporate Governance Kodex entspricht. Nach dem Zusammenschluss unterliegt

    die Kombinierte Gruppe sowohl dem englischen Übernahmegesetz (UK Takeover

    Code) sowie dem anwendbaren deutschen Übernahmerecht.

    6. Finanzierung

    Für die Kombinierte Gruppe wurden Verträge über neue Kreditfazilitäten in

    Höhe von insgesamt EUR 1,55 Milliarden abgeschlossen. Diese Fazilitäten

    umfassen eine revolvierende Fazilität in Höhe von EUR 375 Millionen mit

    einer Laufzeit von drei Jahren und neun Monaten sowie eine

    Backstop-Fazilität in Höhe von EUR 1,175 Milliarden mit einer Laufzeit von

    bis zu zwei Jahren jeweils ab dem Datum ihrer Unterzeichnung. Diese

    Kreditmittel werden der Kombinierten Gruppe ab dem Vollzug zur Finanzierung

    ihres allgemeinen Unternehmens- und Betriebsmittelbedarfs zur Verfügung

    stehen und die bisher bestehende revolvierende Kreditlinie der TUI Travel

    ersetzen. Es ist vorgesehen, dass die Backstop-Fazilität in Höhe von EUR

    1,175 Milliarden kurz nach dieser Bekanntmachung durch Aufstockung der

    Darlehenszusagen im Rahmen der revolvierenden Kreditfazilität in Höhe von

    EUR 375 Millionen auf EUR 1,55 Milliarden (einschließlich Bürgschaften in

    Höhe von insgesamt EUR 250 Millionen) refinanziert werden.

    Darüber hinaus wurde ein Kreditvertrag über eine zum Vollzug verfügbare

    Laufzeitfazilität in Höhe von EUR 600 Millionen abgeschlossen, der kurz

    nach dieser Bekanntmachung durch die Begebung von nicht nachrangigen

    Schuldverschreibungen refinanziert werden soll.

    Die genannten Fazilitäten wurden jeweils von Citigroup Global Markets

    Limited, J.P. Morgan Limited und UniCredit Bank AG arrangiert.

    Die TUI Travel verfolgt derzeit den Abschluss von

    Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von US$ 745,5 Millionen (£ 459,3

    Millionen) für den Kauf mehrerer Flugzeuge, in Bezug auf den die TUI Travel

    feste Zusagen abgegeben hat; die Finanzierungsvereinbarungen sollen noch

    vor Veröffentlichung des Prospekts der TUI AG unterzeichnet werden.

    7. Dividenden, Dividendenpolitik und Besteuerung

    von Dividenden

    Die Kombinierte Gruppe wird von einer stabilen Bilanzsituation,

    Flexibilität und der Erzeugung eines starken Free Cashflow profitieren.

    Die von der TUI Travel angekündigte Zwischendividende in Höhe von 4,05

    Pence je TUI Travel Anteil wird am 3. Oktober 2014 ausgezahlt.

    Darüber hinaus wird die TUI Travel unmittelbar vor dem Vollzug eine zweite

    Zwischendividende in Höhe von 20,5 Pence je TUI Travel Anteil erklären und

    auszahlen, wovon 10,5 Pence anstelle einer Schlussdividende für das

    Geschäftsjahr 2013/14 gezahlt werden. Diese zweite Zwischendividende ist an

    die zur Scheme Record Time im Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel

    eingetragenen TUI Travel Anteilsinhaber zahlbar und wird vor dem Vollzug

    ausgezahlt, sofern der Gerichtsbeschluss im Anhörungstermin über das Scheme

    ergangen ist.

    Die TUI Travel Anteilsinhaber sind bei einer etwaigen

    Schlussdividendenzahlung der TUI AG für das Geschäftsjahr 2013/14 nicht

    dividendenberechtigt. Die TUI AG geht davon aus, dass sie (vorbehaltlich

    einer ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit, entsprechender Empfehlungen des

    Vorstands der TUI AG und des Aufsichtsrats der TUI AG und der Genehmigung

    durch die ordentliche Hauptversammlung 2015 der TUI AG) für das

    Geschäftsjahr 2013/14 eine Schlussdividende in Höhe von EUR 0,33 je TUI AG

    Aktie erklären wird. Die vorgesehene Dividende der TUI AG würde in ihrer

    Höhe der ursprünglich vorgesehenen Schlussdividende von 10,5 Pence je TUI

    Travel Anteil unter Berücksichtigung des vereinbarten Bezugsverhältnisses

    (in welchem die Zwischendividende der TUI Travel in Höhe von 4,05 Pence

    bereits berücksichtigt ist) entsprechen. Die Dividendenzahlung der TUI AG

    für das Geschäftsjahr 2013/14 erfolgt nach der ordentlichen

    Hauptversammlung 2015 der TUI AG an die TUI AG Aktionäre (mit Ausnahme der

    Inhaber von Neuen TUI AG Aktien).

    Die TUI AG und die TUI Travel bestätigen jeweils, über die vorstehend

    beschriebenen Dividenden hinaus weder im Hinblick auf das Geschäftsjahr

    2013/14 noch vor dem Vollzug weitere Ausschüttungen an ihre jeweiligen

    Aktionäre bzw. Anteilsinhaber vorzunehmen.

    Für die Zeit nach dem Vollzug beabsichtigt die Kombinierte Gruppe, eine

    Dividendenpolitik zu verfolgen, die der derzeitigen progressiven

    Dividendenpolitik der TUI Travel entspricht, bei der die

    Dividendenentwicklung weitgehend dem Ertragswachstum folgt. Unter der

    Voraussetzung, dass sich die Performance der Kombinierten Gruppe

    erwartungsgemäß entwickelt, strebt die Kombinierte Gruppe für die

    Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 eine Erhöhung der Dividende je Aktie an,

    die um 10 % über der zugrundeliegenden Steigerung des Ertrags je Aktie der

    Kombinierten Gruppe liegt. Diese Erhöhung steht unter dem Vorbehalt einer

    ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit, entsprechender Empfehlungen des

    Vorstands der TUI AG und des Aufsichtsrats der TUI AG und der Genehmigung

    durch die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG in dem betreffenden Jahr.

    Nach deutschem Steuerrecht werden bei der Ausschüttung von Dividenden durch

    die TUI AG grundsätzlich Quellensteuern in Höhe von 26,375 % der

    Bruttodividende abgeführt (25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 %

    Solidaritätszuschlag darauf). Bei Ausschüttungen an TUI AG Aktionäre, die

    nicht in Deutschland steueransässig sind, gilt unter Umständen ein

    niedrigerer Kapitalertragsteuersatz. In diesem Fall wird der

    Differenzbetrag zwischen dem insgesamt einbehaltenen Betrag und dem nach

    Maßgabe des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens maximal

    einzubehaltenden Betrag (im Fall des Abkommens zwischen Deutschland und dem

    Vereinigten Königreichs in der Regel 15 %) auf Antrag von den deutschen

    Finanzbehörden an nicht in Deutschland steueransässige TUI AG Aktionäre

    rückerstattet.

    Aktionäre, die im Vereinigten Königreich steueransässige natürliche

    Personen sind, sind grundsätzlich im Vereinigten Königreich

    einkommensteuerpflichtig, wobei die Steuerlast auf die Bruttobeträge der

    auf die TUI AG Aktien ausgeschütteten Dividenden zu berechnen ist und nicht

    auf den nach Abzug der deutschen Kapitalertragsteuer tatsächlich

    vereinnahmten Nettobetrag. Die in Deutschland einbehaltene

    Kapitalertragsteuer ist (abzüglich etwaiger Rückerstattungen) für

    Aktionäre, die im Vereinigten Königreich steuerlich ansässige natürliche

    Personen sind, unter Umständen für die Zwecke der Einkommensteuer im

    Vereinigten Königreich abzugsfähig.

    Aktionäre, die im Vereinigten Königreich steuerlich ansässige Unternehmen

    sind, sind in der Regel in Bezug auf Dividenden, die auf die von ihnen

    gehaltenen TUI AG Aktien gezahlt werden, von der Einkommensteuer im

    Vereinigten Königreich befreit. Liegt bei einem im Vereinigten Königreich

    steueransässigen Aktionär, der ein Unternehmen ist, eine solche

    Steuerbefreiung in Bezug auf von ihm auf TUI AG Aktien vereinnahmte

    Dividendenzahlungen vor, ist die in Deutschland einbehaltene

    Kapitalertragsteuer (abzüglich etwaiger Rückerstattungen) für die Zwecke

    der Einkommensteuer im Vereinigten Königreich nicht abzugsfähig.

    Weitere Einzelheiten zu den steuerlichen Folgen des Zusammenschlusses und

    des Haltens von TUI AG Aktien sind dem Scheme-Dokument zu entnehmen. (siehe

    Endnote 19)

    8. Gegenwärtiger Handel

    Weder bei der TUI Travel noch bei der TUI AG gab es seit den jeweiligen

    Bekanntgaben der Ergebnisse für das dritte Quartal am 8. August 2014 und am

    14 August 2014 keine wesentlichen Veränderungen in der gegenwärtigen

    Handelsperformance.

    9. Empfehlungen

    Die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, die dahingehend von Lazard

    beraten wurden, erachten die Bedingungen des Zusammenschlusses als fair und

    angemessen. Bei ihrer Beratung hat Lazard die wirtschaftliche Bewertung der

    Unabhängigen Direktoren der TUI Travel berücksichtigt. Die Unabhängigen

    Direktoren der TUI Travel beabsichtigen deshalb einstimmig, den TUI Travel

    Anteilsinhabern zu empfehlen, bei der gerichtlich einberufenen Versammlung

    der TUI Travel für das Scheme und die in der Hauptversammlung der TUI

    Travel vorgeschlagenen Beschlüsse zu stimmen; die Unabhängigen Direktoren

    der TUI Travel, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren

    wirtschaftlicher Eigentümer sind, haben selbst bereits eine entsprechende

    unwiderrufliche Verpflichtungserklärung in Bezug auf die von ihnen als

    wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 1.135.168 TUI Travel

    Anteilen abgegeben, die insgesamt circa 0,100 % des am 12. September 2014

    (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)

    im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen. Die Bank

    of America Merrill Lynch und Barclays haben gegenüber den Unabhängigen

    Direktoren der TUI Travel ebenfalls in Bezug auf den Zusammenschluss

    finanzielle Beratung erbracht.

    Peter Long ist ein Direktor und Chief Executive der TUI Travel und auch

    Mitglied des Vorstands der TUI AG. Angesichts dessen gilt Peter Long für

    die Zwecke der Besprechungen und Entscheidungen der TUI Travel in Bezug auf

    den Zusammenschluss nicht als Unabhängiger Direktor der TUI Travel und war

    an diesen Entscheidungen nicht beteiligt oder hat darüber beschlossen.

    Entsprechend war Peter Long auch nicht an Entscheidungen des Vorstands der

    TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss beteiligt. Auch an der formalen

    Empfehlung der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel oder des Vorstands

    der TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss, die in dieser Bekanntmachung

    enthalten ist, war Peter Long nicht beteiligt. Peter Longs Kommentar zum

    Zusammenschluss ist vorstehend wiedergegeben.

    Wie vorstehend beschrieben, hat die TUI AG im Rahmen der betreffenden

    Versammlungen der Anteilsinhaber der TUI Travel von Peter Long, seiner

    Familie sowie verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder halten

    oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile insgesamt

    rund 0,267 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen Termin vor der

    Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) im Umlauf befindlichen

    Grundkapitals der TUI Travel entsprechen, außerdem eine unwiderrufliche

    Verpflichtungserklärung zu einer Stimmabgabe für den Zusammenschluss

    erhalten. Peter Long, seine Familie sowie verbundene Trusts halten

    gegenwärtig keine TUI AG Aktien oder Rechte daran.

    Friedrich Joussen, Horst Baier und Sebastian Ebel, die Direktoren der TUI

    Travel sind, sind entweder Vorstandsmitglieder der TUI AG oder Mitglieder

    des höheren Managements der TUI AG. Angesichts dessen gelten sie für die

    Zwecke der Besprechungen und Entscheidungen der TUI Travel in Bezug auf den

    Zusammenschluss nicht als Unabhängige Direktoren der TUI Travel und waren

    an diesen Entscheidungen nicht beteiligt oder haben darüber beschlossen.

    Weder sie noch ihre Familien oder verbundene Trusts halten gegenwärtig TUI

    Travel Anteile oder Rechte daran.

    Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long, der sich wie oben dargelegt für

    befangen erklärt hat) erachtet den Zusammenschluss als im Interesse der TUI

    AG Altaktionäre. Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long) wurde im

    Hinblick auf den Zusammenschluss von der Deutschen Bank und Greenhill

    beraten. In ihrer Beratung haben die Deutsche Bank und Greenhill die

    wirtschaftliche Bewertung des Vorstands der TUI AG (außer Peter Long)

    berücksichtigt.

    Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long) beabsichtigt deshalb einstimmig,

    den TUI AG Altaktionären zu empfehlen, bei der AOHV der TUI AG für alle

    Beschlüsse zur Genehmigung der Direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten

    Kapitalerhöhung und der damit verbundenen Angelegenheiten zu stimmen, wie

    es die Vorstandsmitglieder der TUI AG (außer Peter Long), die TUI AG Aktien

    entweder halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, in Bezug auf

    die von ihnen als wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 158.798

    TUI AG Aktien zu tun beabsichtigen, die insgesamt rund 0,055 % des am 12.

    September 2014 (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser

    Bekanntmachung) im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI AG

    entsprechen.

    Der Aufsichtsrat der TUI AG beabsichtigt einstimmig, den TUI AG

    Altaktionären zu empfehlen, bei der AOHV der TUI AG für alle Beschlüsse zur

    Genehmigung der Direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung und

    der damit verbundenen Angelegenheiten zu stimmen, wie es die

    Aufsichtsratsmitglieder der TUI AG, die TUI AG Aktien entweder halten oder

    deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, in Bezug auf die von ihnen als

    wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 27.955 TUI AG Aktien zu

    tun beabsichtigen, die insgesamt rund 0,010 % des am 12. September 2014

    (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)

    im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI AG entsprechen. Der

    Aufsichtsrat der TUI AG hat von J.P. Morgan eine zusätzliche, gesonderte

    Stellungnahme ("Fairness Opinion") hinsichtlich des Bezugsverhältnisses

    erhalten.

    10. Unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen der

    Direktoren

    Die TUI AG hat von den in Anhang III aufgeführten Unabhängigen Direktoren

    der TUI Travel, deren Familien sowie verbundenen Trusts, die TUI Travel

    Anteile entweder halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei

    diese Anteile insgesamt rund 0,100 % des zum 12. September 2014 (dem

    letztmöglichen Termin vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) im

    Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen,

    unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zu einer Stimmabgabe für den

    Zusammenschluss erhalten.

    Die TUI AG hat im Rahmen der betreffenden Versammlungen der Anteilsinhaber

    der TUI Travel von Peter Long, seiner Familie sowie verbundenen Trusts, die

    TUI Travel Anteile entweder halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer

    sind, wobei diese Anteile insgesamt rund 0,267 % des zum 12. September 2014

    (dem letztmöglichen Termin vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)

    im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen, eine

    unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zu einer Stimmabgabe für den

    Zusammenschluss erhalten.

    Die nicht in Anhang III aufgeführten Direktoren der TUI Travel sowie ihre

    jeweiligen Familien und verbundene Trusts halten keine TUI Travel Anteile

    oder Rechte daran.

    Weitere Angaben zu den unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen

    betreffend den Zusammenschluss finden sich in Anhang III dieser

    Bekanntmachung.

    Herr Alexey Mordashov, der Hauptaktionär der TUI AG, hat seine

    Unterstützung für den Zusammenschluss bestätigt.

    11. Struktur des Zusammenschlusses

    Es ist geplant, den Zusammenschluss im Wege eines durch das Gericht zu

    billigenden Scheme of Arrangement zwischen der TUI Travel und den TUI

    Travel Scheme Anteilsinhabern gemäß Part 26 des UK Companies Act

    umzusetzen.

    Der Zweck des Scheme besteht darin, der TUI AG die Inhaberschaft des

    gesamten bereits ausgegebenen oder noch auszugebenden Grundkapitals der TUI

    Travel, das sich noch nicht im Eigentum der TUI AG und bestimmter

    nahestehender Personen befindet bzw. noch nicht von ihr/ihnen beherrscht

    wird, zu ermöglichen. Dies soll durch die Einziehung der von den TUI Travel

    Scheme Anteilsinhabern gehaltenen TUI Travel Scheme Anteilen und einer

    damit einhergehenden Kapitalherabsetzung erreicht werden, wobei die aus

    dieser Einziehung entstehende Rücklage zur vollständigen Einzahlung

    derjenigen Anzahl Neuer TUI Travel Anteile verwendet wird, die der Anzahl

    der eingezogenen TUI Travel Scheme Anteile entspricht; diese Neuen TUI

    Travel Anteile werden an die TUI AG ausgegeben. Im Gegenzug erhalten die

    TUI Travel Scheme Anteilsinhaber eine Vergütung in Form von Bezugsrechten

    auf Neue TUI AG Aktien nach Maßgabe des vorstehenden Absatz 2 und des

    nachstehenden Absatz 18. Nach Vollzug ist die TUI Travel eine 100%ige

    Tochtergesellschaft der TUI AG.

    Der Zusammenschluss steht unter dem Vorbehalt der Bedingungen und

    bestimmter weiterer in Anhang I zu dieser Bekanntmachung enthaltenen

    Konditionen und der im Scheme-Dokument anzugebenden vollständigen

    Konditionen. Das Scheme muss durch das Gericht gebilligt werden.

    Das Scheme erlangt erst Wirksamkeit, wenn an oder vor dem 30. September

    2015 (oder einem späteren, zwischen der TUI AG und der TUI Travel (falls

    erforderlich mit Zustimmung des Panel) ggf. vereinbarten und vom Gericht

    genehmigten Datum) unter anderem die folgenden Ereignisse eingetreten sind:

    (a) ein Beschluss zur Genehmigung des Scheme wurde von einer zahlenmäßigen

    Mehrheit der TUI Travel Scheme Anteilsinhaber gefasst, die zum Stichtermin

    für die Abstimmung im Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel

    eingetragen sind und bei der gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI

    Travel entweder persönlich anwesend oder durch einen Stimmrechtsvertreter

    vertreten sind, an der Abstimmung teilnehmen (und stimmberechtigt sind) und

    mindestens 75 % des Nennwerts der von diesen TUI Travel Scheme

    Anteilsinhabern gehaltenen TUI Travel Scheme Anteile vertreten.

    Ausgeschlossene Anteile sind in der gerichtlich einberufenen Versammlung

    der TUI Travel nicht stimmberechtigt;

    (b) der Sonderbeschluss zur Genehmigung der Kapitalherabsetzung, der

    Änderung der Satzung der TUI Travel und der sonstigen Maßnahmen, die zur

    Umsetzung des Scheme gegebenenfalls erforderlich sind, wird mit der

    erforderlichen Mehrheit der TUI Travel Anteilsinhaber in der TUI Travel

    Hauptversammlung ordnungsgemäß gefasst;

    (c) in der AOHV der TUI AG werden die zur Genehmigung der Direkten

    Kapitalerhöhung und der Bedingten Kapitalerhöhung erforderlichen Beschlüsse

    (für die jeweils eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der

    Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist) gefasst;

    (d) im notariell beurkundeten Protokoll der AOHV der TUI AG wurde

    festgehalten, dass der Vorsitzende der AOHV der TUI AG in der AOHV der TUI

    AG bekannt gegeben hat, dass die TUI AG Aktionäre den folgenden Maßnahmen

    (jeweils mit der erforderlichen Mehrheit des bei der Beschlussfassung

    vertretenen Grundkapitals) zugestimmt haben:

    (i) der vorgesehenen Wahl jedes der neuen Aufsichtsratsmitglieder der TUI

    AG (bei denen es sich um bestimmte der bestehenden unabhängigen nicht

    geschäftsführenden Direktoren der TUI Travel handelt) entsprechend dem den

    TUI AG Aktionären in der AOHV der TUI AG vom Aufsichtsrat der TUI AG

    vorgelegten Vorschlag; und

    (ii) dem vorgeschlagenen Beschluss zur Änderung der Satzung der TUI AG,

    derzufolge die TUI AG einen oder mehrere Vorsitzende des Vorstands (wie in

    der Satzung der TUI AG definiert) bestellen darf,

    wobei die Erfüllung dieser Bedingung nicht von etwaigen Widersprüchen oder

    Klagen in Bezug auf die betreffenden Beschlüsse oder Wahlen berührt wird,

    die vor, während oder nach der AOHV der TUI AG eingelegt oder angestrengt

    werden oder darauf folgen;

    (f) die Beschlüsse über die Direkte Kapitalerhöhung und die Bedingte

    Kapitalerhöhung werden bei den Handelsregistern in Hannover und

    Berlin-Charlottenburg eingetragen;

    (g) das Gericht billigt das Scheme mit oder ohne Änderungsauflagen (jedoch

    unter dem Vorbehalt, dass die Änderungsauflagen für die TUI AG und die TUI

    Travel annehmbar sind) und bestätigt die Kapitalherabsetzung und:

    (i) eine mit dem Gerichtssiegel versehene Ausfertigung (office copy) des

    Gerichtsbeschlusses und des erforderlichen Kapitalausweises wird an den

    Registrar of Companies übermittelt; und

    (ii) der Gerichtsbeschluss und der Kapitalausweis werden beim Registrar of

    Companies eingetragen, sofern das Gericht dies zur Wirksamkeit durch

    Beschluss verlangt hat;

    (h) (i) die UK Listing Authority hat der TUI AG oder ihrem Beauftragten

    bestätigt (und diese Bestätigung auch nicht zurückgezogen), dass der Antrag

    auf Zulassung der TUI AG Aktien zum Premium-Segment der Official List

    gebilligt wurde und die Zulassung (nach Erfüllung etwaiger an diese

    Zulassung geknüpfter Bedingungen) wirksam wird, sobald die Entscheidung der

    UK Listing Authority über die Zulassung der TUI AG Aktien bekannt gemacht

    wurde; und (ii) die Londoner Wertpapierbörse hat der TUI AG oder ihrem

    Beauftragten bestätigt (und diese Bestätigung auch nicht zurückgezogen),

    dass die TUI AG Aktien zum Handel am Main Market der Londoner

    Wertpapierbörse zugelassen werden; und

    (i) (i) die Zulassung aller Neuen TUI AG Aktien zum Handel am regulierten

    Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum

    Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten

    (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zu den regulierten

    Märkten der Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf,

    Hannover und München wurde beantragt; und (ii) die Deutsche Bank (als

    deutscher Listing Agent der TUI AG) hat keine Mitteilung oder sonstige

    Benachrichtigung (jeweils in schriftlicher Form) von der Frankfurter

    Wertpapierbörse oder einer der Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg,

    Berlin, Düsseldorf, Hannover oder München erhalten, der zufolge die

    Zulassung abgelehnt wird.

    Sobald das Scheme Wirksamkeit erlangt, ist es für sämtliche TUI Travel

    Scheme Anteilsinhaber verbindlich, und zwar unabhängig davon, ob diese bei

    den Versammlungen der TUI Travel anwesend waren oder an der Abstimmung

    teilgenommen haben (und ob sie, wenn sie anwesend waren und an der

    Abstimmung teilgenommen haben, dafür gestimmt haben). Mit Vollzug wird die

    TUI Travel eine 100%ige Tochtergesellschaft der TUI AG und Zertifikate, die

    TUI Travel Anteile verbriefen sind nicht länger gültig und Ansprüche auf

    innerhalb des CREST-Systems gehaltene Bezugsrechte auf TUI Travel Anteile

    erlöschen.

    Die Neuen TUI Travel Anteile werden von der TUI AG nach Maßgabe des Scheme

    voll eingezahlt und frei von sämtlichen Pfandrechten (einschließlich nach

    dem englischen Billigkeitsrecht bestehender Pfandrechte (equities)),

    Lasten, Belastungen, Vorkaufsrechten und sonstigen Ansprüchen gleich

    welcher Art und zusammen mit sämtlichen damit verbundenen Rechten erworben,

    einschließlich Stimmrechten und dem Recht auf vollständigen Erhalt und

    Einbehalt an oder nach dem Scheme-Wirksamkeitstag für zahlbar erklärter,

    geleisteter oder gezahlter Dividenden und sonstiger Ausschüttungen, mit

    Ausnahme von Dividenden oder sonstigen Ausschüttungen, deren Stichtag vor

    dem Scheme-Wirksamkeitstag liegt oder für die von der TUI AG und der TUI

    Travel eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

    Die im Zusammenhang mit dem Scheme ausgegebenen Neuen TUI AG Aktien sind in

    jeder Hinsicht mit TUI AG Aktien gleichrangig, mit der Ausnahme, dass (wie

    in vorstehendem Absatz 7 erläutert) die Neuen TUI AG Aktien für das

    Geschäftsjahr 2013/14 nicht dividendenberechtigt sind. Die TUI Travel

    Anteilsinhaber erhalten eine zweite Zwischendividende (von der ein Teil

    anstelle der Schlussdividende gezahlt wird) für das Geschäftsjahr 2013/14

    von der TUI Travel anstelle der TUI AG.

    Die Aktien der TUI AG können als deutsche Wertpapiere nicht unmittelbar

    über CREST notiert und gehandelt werden. Um eine Abwicklung über CREST zu

    ermöglichen, wird die TUI AG Vereinbarungen mit der Verwahrstelle

    schließen, die TUI AG Verwahrbeteiligungen begründen und ausgeben wird,

    wobei jede einzelne TUI AG Verwahrbeteiligung einen Anspruch auf eine TUI

    AG Aktie verbrieft.

    Aus rechtstechnischen Gründen erfolgt die Lieferung sämtlicher Neuer TUI AG

    Aktien voraussichtlich an den Treuhänder (als Treuhänder für die TUI Travel

    Scheme Anteilsinhaber), also die Capita IRG Trustees Limited, und nicht

    direkt an die TUI Travel Scheme Anteilsinhaber. Weiterhin ist vorgesehen,

    dass die Capita IRG Trustees Limited nach der Ausgabe der Neuen TUI AG

    Aktien an sie diese Neuen TUI AG Aktien nicht länger in der Eigenschaft als

    Treuhänder, sondern als Verwahrstelle halten wird. Die Verwahrstelle wird

    sodann TUI AG Verwahrbeteiligungen begründen und ausgeben, welche Ansprüche

    auf Neue TUI AG Aktien verbriefen. Die TUI Travel Scheme Anteilsinhaber

    beziehen sodann anstelle von Neuen TUI AG Aktien TUI AG

    Verwahrbeteiligungen (deren eingetragener Inhaber sie werden).

    Im Rahmen des Zusammenschlusses ist die Ausgabe von Bruchteilen an den TUI

    AG Verwahrbeteiligungen nicht vorgesehen, und Bruchteile von entsprechenden

    Ansprüchen werden auf die nächste ganze Zahl von TUI AG

    Verwahrbeteiligungen abgerundet. Diese Bruchteile von Ansprüchen werden

    zusammengefasst und von der Verwahrstelle (oder in deren Auftrag) nach dem

    Scheme-Wirksamkeitstag im Markt verkauft. Die Nettoerlöse aus einem solchen

    Verkauf werden bar per Scheck ausgezahlt (oder werden im Fall von TUI

    Travel Scheme Anteilsinhabern, die ihre TUI Travel Scheme Anteile über

    CREST halten, deren jeweiligem CREST-Konto gutgeschrieben). Beträge von

    weniger als £ 5,00 (abzüglich Aufwendungen) werden von der Verwahrstelle

    einbehalten und an die TUI AG ausgezahlt, die TUI Travel Scheme

    Anteilsinhaber erhalten also in diesem Fall für ihren Anspruch aufgrund des

    damit verbundenen Verwaltungsaufwands weder einen Scheck noch eine

    Gutschrift auf ihrem CREST-Konto. Dies bedeutet, dass die Anteile von TUI

    Travel Scheme Anteilsinhabern, die zwei oder weniger TUI Travel Scheme

    Anteile halten, eingezogen werden und die TUI Travel Scheme Anteilsinhaber

    gemäß dem Scheme keine TUI AG Verwahrbeteiligungen erhalten, sofern sie

    nicht ihre Bestände an TUI Travel Scheme Anteilen zur oder vor der Scheme

    Record Time erhöhen (wobei sie jedoch eine Barleistung erhalten können,

    wenn der Nettoerlös aus der Veräußerung ihrer Anspruchsbruchteile

    mindestens £ 5,00 beträgt).

    Sollte das Scheme nicht an oder vor dem 30. September 2015 (oder einem

    späteren, zwischen der TUI AG und der TUI Travel (mit Zustimmung des Panel)

    vereinbarten Termin) Wirksamkeit erlangen, so erlischt es und der

    Zusammenschluss wird nicht fortgeführt.

    Weitere Einzelheiten des Scheme sind zusammen mit den Einberufungen zu der

    gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI Travel und der

    Hauptversammlung der TUI Travel und dem erwarteten Zeitplan für den

    Zusammenschluss im Scheme-Dokument enthalten. Im Scheme-Dokument sind auch

    die von den TUI Travel Anteilsinhabern vorzunehmenden Handlungen genannt.

    Das Scheme-Dokument wird sobald (wie mit vertretbarem Aufwand möglich) an

    die TUI Travel Anteilsinhaber versandt.

    Es wird erwartet, dass die Gerichtlich Einberufene Versammlung der TUI

    Travel vorbehaltlich der Billigung durch das Gericht am oder um den 28.

    Oktober 2014 stattfindet. Die Hauptversammlung der TUI Travel soll am

    selben Tag nach Abschluss der gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI

    Travel stattfinden.

    12. Zustimmung der TUI AG Aktionäre

    Die Veröffentlichung der Einladung zur AOHV der TUI AG mit näheren Angaben

    zum Zusammenschluss sowie den Vorschlägen hinsichtlich der

    Beschlussfassungen der TUI AG für die Aktionäre zur Zustimmung zur Direkten

    Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung, zur Schaffung des

    genehmigten Kapitals und anderer mit dem Zusammenschluss verbundener

    Angelegenheiten erfolgt voraussichtlich am oder um den 19. September 2014.

    Es wird erwartet, dass die AOHV der TUI AG am oder um den 27. Oktober 2014

    stattfindet.

    Die Beschlüsse zur Zustimmung zur Direkten Kapitalerhöhung und der

    Bedingten Kapitalerhöhung müssen von der AOHV der TUI AG gefasst und bei

    den zuständigen Handelsregistern eingetragen werden, bevor das Scheme

    Wirksamkeit erlangen kann.

    Sollten allerdings Anfechtungsklagen gegen diese Beschlüsse erhoben werden,

    kann die TUI AG nach deutschem Recht die Beschlüsse betreffend die Direkte

    Kapitalerhöhung und die Bedingte Kapitalerhöhung erst nach Abschluss der

    betreffenden Verfahren im Handelsregister eintragen lassen. Derartige

    Verfahren können rund vier bis sieben Monate ab dem Tag der AOHV der TUI AG

    in Anspruch nehmen, so dass sich die Erfüllung aller Bedingungen verzögern

    könnte; wird den entsprechenden Klagen stattgegeben, könnte dies die

    Erfüllung der Bedingungen gänzlich verhindern.

    13. Anteilsbezugspläne der TUI Travel

    Im Jahr 2011 im Rahmen des TUI Travel Performance Share Plan, des TUI

    Travel Deferred Annual Bonus Scheme und des TUI Travel Deferred Annual

    Bonus Long-term Incentive Scheme erworbene Ansprüche auf Anteile werden im

    Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs im Dezember 2014 zuteilungsreif,

    soweit zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife etwaige Leistungsbedingungen

    erfüllt sind. In den Jahren 2012 und 2013 gewährte Ansprüche bleiben

    ausstehend und können entsprechend den Regeln des betreffenden

    Anteilsbezugsplans der TUI Travel (in der zur Berücksichtigung des

    Zusammenschlusses angepassten Fassung) zuteilungsreif werden, sofern

    gegebenenfalls einschlägige Leistungsbedingungen weiterhin erfüllt sind.

    Daneben besteht noch eine kleine Anzahl von Restansprüchen aus den Jahren

    2009 und 2010, die vollständig zuteilungsreif sind und die vor dem oder im

    Zeitpunkt der gerichtlichen Billigung des Scheme erfüllt werden.

    Zuteilungen auf 2009, 2010 und 2011 gewährte Ansprüche erfolgen

    weitestgehend unter Nutzung der im TUI Travel Employee Benefit Trust

    gehaltenen TUI Travel Anteile und ansonsten unter Nutzung von am Markt

    erworbenen TUI Travel Anteilen. Zuteilungen auf 2012 und 2013 gewährte

    Ansprüche werden, soweit diese zuteilungsreif werden, durch Ausgabe der

    erforderlichen Anzahl von TUI Travel Anteilen erfüllt. Etwaige neu

    ausgegebene TUI Travel Anteile werden nach Maßgabe einer vorgesehenen

    Änderung der Satzung der TUI Travel unverzüglich im Umtausch gegen neue TUI

    AG Aktien auf einer dem Bezugsverhältnis entsprechenden Basis auf die TUI

    AG übertragen. Alternativ kann die TUI Travel auch die Erfüllung der

    Ansprüche durch Barleistung wählen.

    Nach dem TUI Travel Share Incentive Plan gehaltene TUI Travel Anteile

    unterfallen dem Scheme und die entstehenden TUI AG Aktien werden weiterhin

    nach dem TUI Travel Share Incentive Plan gehalten.

    Die TUI Travel beabsichtigt, im oder um den Dezember 2014 Ansprüche im

    Rahmen ihrer üblichen Praxis und im üblichen Umfang zu gewähren. Sofern die

    Gewährung vor dem Vollzug des Zusammenschlusses erfolgt, würden sich die

    gewährten Ansprüche auf hypothetische TUI Travel Anteile beziehen und wären

    durch Barleistung zu erfüllen; in jeder sonstigen Hinsicht wären die

    Konditionen im Wesentlichen identisch mit den Konditionen der

    Anteilsbezugspläne der TUI Travel. Diese Ansprüche würden nicht zum

    Zeitpunkt des Vollzugs des Zusammenschlusses zuteilungsreif, sondern

    blieben danach als Ansprüche auf hypothetische TUI Travel Anteile

    ausstehend. Somit werden in dem Fall, dass der Vollzug des

    Zusammenschlusses eintritt, keine weiteren Ansprüche von der TUI Travel

    gewährt, die durch Lieferung von TUI Travel Anteilen erfüllt werden

    könnten. Tritt der Vollzug des Zusammenschlusses vor der Gewährung dieser

    Ansprüche ein, würden diese auf derselben Grundlage gewährt, jedoch als

    durch Barleistung zu erfüllende Ansprüche auf hypothetische TUI AG Aktien.

    Weitere Einzelheiten zu den Auswirkungen des Zusammenschlusses auf ihre

    ausstehenden Ansprüche werden den Teilnehmern der Anteilsbezugspläne der

    TUI Travel zu gegebener Zeit mitgeteilt.

    14. Wandelschuldverschreibungen der TUI Travel

    Werden die Wandlungsrechte aus Wandelschuldverschreibungen der TUI Travel

    vor der Scheme Record Time ausgeübt, so sind die Bezugsanteile TUI Travel

    Scheme Anteile und werden somit im Rahmen des Scheme eingezogen.

    Werden die Wandlungsrechte aus Wandelschuldverschreibungen der TUI Travel

    zu oder nach der Scheme Record Time ausgeübt, so sind die Bezugsanteile

    keine TUI Travel Scheme-Anteile und werden somit nicht im Rahmen des Scheme

    eingezogen. Stattdessen ist vorgesehen, die Satzung der TUI Travel in der

    Hauptversammlung der TUI Travel durch Aufnahme einer Bestimmung zu ändern,

    wonach sämtliche nach der Scheme Record Time an Dritte, d. h. nicht an die

    TUI AG (oder von ihr beauftragte Personen), ausgegebenen TUI Travel Anteile

    im Umtausch gegen Ansprüche an neuen TUI AG Aktien zwingend auf die TUI AG

    übergehen, wobei dieser Umtausch auf einer den Bedingungen des Scheme

    entsprechenden Grundlage erfolgt.

    15. Altersvorsorgeprogramme der TUI Travel

    Die TUI Travel und die TUI AG stehen mit den Treuhändern der drei im

    Vereinigten Königreich aufgelegten leistungsorientierten

    Altersvorsorgeprogramme in Verhandlungen. Die TUI Travel hat dabei eine

    grundsätzliche Einigung mit den Treuhändern hinsichtlich der nach dem

    Vollzug zu erwartenden Finanzierungsdefizite für die Programme erzielt.

    Auch die TUI AG hat eine Vereinbarung mit den Treuhändern hinsichtlich

    bestimmter von ihr nach dem Zusammenschluss zu erbringender

    Unterstützungsleistungen für die Programme erzielt. Weitere Einzelheiten

    sind dem Scheme-Dokument zu entnehmen.

    16. Vertraulichkeitsvereinbarung

    Die TUI AG und die TUI Travel haben am 16. Juni 2014 eine gegenseitige

    Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen, wonach die TUI AG und die TUI

    Travel sich jeweils verpflichtet haben, bestimmte Informationen bezüglich

    des Zusammenschlusses und der jeweils anderen Partei vertraulich zu

    behandeln und nicht an Dritte (mit Ausnahme bestimmter zulässiger

    Empfänger) weiterzugeben, es sei denn, eine solche Weitergabe ist nach

    gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften erforderlich. Diese

    Vertraulichkeitspflichten bestehen auch nach Vollzug fort.

    17. Börsennotierung, Handel und Abwicklung von TUI

    AG Aktien

    Für sämtliche TUI AG Aktien wird die Zulassung zum Premium-Segment der

    Official List der UK Listing Authority bei der UK Listing Authority und die

    Zulassung zum Handel am Main Market der Londoner Wertpapierbörse bei der

    Londoner Wertpapierbörse beantragt. Die Entscheidung über die Zulassung der

    TUI AG Aktien zum Premium-Segment der Official List der UK Listing

    Authority und zum Handel am Main Market der Londoner Wertpapierbörse liegt

    jeweils im alleinigen Ermessen der UK Listing Authority und der Londoner

    Wertpapierbörse.

    Die Zulassung der Neuen TUI AG Aktien zum Handel im geregelten Markt der

    Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilsegment

    des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime

    Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird beantragt. Die Entscheidung

    über die Zulassung der Neuen TUI AG Aktien liegt im alleinigen Ermessen der

    Frankfurter Wertpapierbörse.

    Darüber hinaus wird die Zulassung der Neuen TUI AG Aktien zum Handel an den

    geregelten Märkten der Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin,

    Düsseldorf, Hannover und München beantragt.

    Nach erfolgter Zulassung der TUI AG Aktien zum Premium-Segment der Official

    List der UK Listing Authority und zum Handel am Main Market der Londoner

    Wertpapierbörse wird die TUI AG die Einstellung der Notierung ihrer Aktien

    im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den

    Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und

    München beantragen, wobei davon ausgegangen wird, dass die Einstellung der

    Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ca. drei Monate

    nach entsprechender Beantragung erfolgen wird. Die Einstellung der

    Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den

    Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und

    München soll die Aufnahme der TUI AG in die FTSE UK Indexserie ermöglichen.

    Parallel dazu plant die TUI AG die Beantragung einer Zweitnotierung ihrer

    Aktien im Quotation Board des Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse,

    so dass Anleger ihre Aktien an der Kombinierten Gruppe in Euro an einer

    deutschen Wertpapierbörse handeln können.

    Das Scheme-Dokument enthält weitere detaillierte Angaben zur Einstellung

    der Notierung, zur Notierung sowie zur erneuten Registrierung.

    18. Indexierung und Aufnahme in die FTSE Indexserie

    Nach dem Vollzug wird die TUI AG die Aufnahme in die FTSE UK Indexserie

    (einschließlich des FTSE 100) anstreben.

    Wie am 5. August 2014 von der FTSE im Anschluss an ihre Beratungen mit dem

    FTSE Nationality Advisory Committee angekündigt, würde die FTSE der TUI AG

    in Übereinstimmung mit den FTSE Nationality Rules und auf Grundlage der in

    der Bekanntmachung der TUI AG und der TUI Travel vom 27. Juni 2014

    gemachten Angaben (die in dieser Bekanntmachung bestätigt werden) eine

    UK-Klassifizierung für die Zwecke der Aufnahme in den FTSE Index zuweisen.

    Infolge dessen wird davon ausgegangen, dass die TUI AG - vorbehaltlich des

    Vollzugs - die Eignungskriterien erfüllen würde, um die TUI Travel in der

    FTSE UK Indexserie zu ersetzen und als ein britisches Unternehmen in die

    FTSE Global Equity Indexserie aufgenommen zu werden.

    19. Verwahrbeteiligungen der TUI AG

    Wie vorstehend in Ziffer 11 angemerkt, können die TUI AG Aktien als

    deutsche Wertpapiere nicht unmittelbar über CREST notiert und gehandelt

    werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die TUI AG,

    Verwahrvereinbarungen abzuschließen, die es Anlegern ermöglichen werden,

    TUI AG Aktien in Form so genannter dematerialiserter Verwahrbeteiligungen

    (dematerialised depositary interests) zu halten, die in Pfund Sterling

    gehandelt werden. Die Verwahrbeteiligungen der TUI AG verbriefen Rechte an

    TUI AG Aktien, und jede einzelne Verwahrbeteiligung der TUI AG verbrieft

    einen Anspruch auf eine TUI AG Aktie.

    Für TUI Travel Anteilsinhaber, die ihre TUI Travel Anteile als verbriefte

    Urkunde halten (da sie z. B. keinen Zugang zu einem CREST-Konto haben),

    oder für Personen, die Verwahrbeteiligungen der TUI AG nicht unmittelbar

    halten können oder wollen, beabsichtigt die TUI AG die Einsetzung einer

    Nominee-Gesellschaft, welche die TUI AG Verwahrbeteiligungen solcher

    Anteilsinhaber in deren Namen hält.

    Für TUI Travel Anteilsinhaber, die ihre TUI Travel Anteile in unverbriefter

    Form halten (d. h. über CREST), plant die TUI AG zu veranlassen, dass die

    einem solchen TUI Travel Scheme Anteilsinhaber zustehenden TUI AG

    Verwahrbeteiligungen dem CREST-Aktienkonto gutgeschrieben werden, in dem

    dieser TUI Travel Scheme Anteilsinhaber TUI Travel Scheme Anteile hält,

    wobei diese Gutschrift so bald wie mit vertretbarem Aufwand möglich, jedoch

    spätestens 14 Tage nach dem Scheme-Wirksamkeitstag erfolgt.

    Die Neuen TUI AG Aktien werden als Namensaktien ausgegeben, und es ist

    beabsichtigt, die TUI AG Verwahrbeteiligungen unter derselben ISIN wie die

    TUI AG Altaktien zu handeln. Sollte der Vollzug jedoch vor der für Februar

    2015 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG erfolgen, werden

    die Neuen TUI AG Aktien nach dieser Versammlung unter einer eigenen ISIN

    gehandelt, da die Neuen TUI AG Aktien in Bezug auf eine etwaige

    Schlussdividende für das Geschäftsjahr 2013/14 nicht dividendenberechtigt

    sind.

    20. Aussetzung und Widerruf der Notierung der TUI

    Travel Anteile

    Bevor das Scheme Wirksamkeit erlangt, wird bei der UK Listing Authority die

    Aussetzung der Notierung der TUI Travel Anteile in der Official List der UK

    Listing Authority sowie bei der Londoner Wertpapierbörse die Aussetzung des

    Handels der TUI Travel Anteile im Main Market der Londoner Wertpapierbörse

    beantragt. Es wird davon ausgegangen, dass der Anhörungstermin für das

    Scheme der letzte Tag sein wird, an dem mit TUI Travel Anteilen gehandelt

    wird; anschließend wird die Notierung der TUI Travel Anteile in der

    Official List der UK Listing Authority und im Main Market der Londoner

    Wertpapierbörse ausgesetzt.

    Nach dem Vollzug wird bei der UK Listing Authority die Einstellung der

    Notierung der TUI Travel Anteile in der Official List der UK Listing

    Authority sowie bei der Londoner Wertpapierbörse die Einstellung des

    Handels der TUI Travel Anteile im Main Market der Londoner Wertpapierbörse

    beantragt. Diese Einstellung soll so bald wie mit vertretbarem Aufwand

    möglich nach Ausgabe der Neuen TUI AG Aktien wirksam werden. Des Weiteren

    ist geplant, dass die TUI Travel im Anschluss an den Vollzug als eine

    private company nach britischem Recht gemäß den einschlägigen Bestimmungen

    des UK Companies Act neu registriert wird.

    21. Offenlegung von Beteiligungen an relevanten

    Wertpapierbeständen

    Die TUI AG bestätigt die Abgabe einer Ausgangsbestandsmeldung am 11. Juli

    2014, in der die Detailangaben enthalten sind, die sie nach Ziffer 8.1(a)

    des Takeover Code offenlegen muss.

    Die TUI Travel bestätigt die Abgabe einer Ausgangsbestandsmeldung am 11.

    Juli 2014, in der die Detailangaben enthalten sind, die sie nach Ziffer

    8.2(a) des Takeover Code offenlegen muss.

    22. Ausländische Anteilsinhaber

    Die Verfügbarkeit der Verwahrbeteiligungen der TUI AG im Rahmen des

    Zusammenschlusses und die Verbreitung dieser Bekanntmachung wird in Bezug

    auf Personen, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, unter

    Umständen von den Gesetzen der für sie maßgebenden Jurisdiktion berührt.

    Solche Personen sollten sich über geltende rechtliche oder

    aufsichtsrechtliche Anforderungen ihrer Jurisdiktion informieren und diese

    erfüllen. Bei Unsicherheiten in Bezug auf diese Thematik sollten TUI Travel

    Anteilsinhaber unverzüglich einen geeigneten unabhängigen Fachberater in

    ihrer Jurisdiktion zu Rate ziehen.

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren

    noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. TUI

    Travel Anteilsinhaber sollten das Scheme-Dokument, den Prospekt der TUI AG

    und die Vollmachtsformulare sorgfältig lesen, sobald diese veröffentlicht

    sind. TUI AG Aktionäre sollten den Prospekt der TUI AG, die Einladung zur

    AOHV der TUI AG und das Vollmachtsformular, das der Einladung zur AOHV der

    TUI AG beigefügt ist, sorgfältig lesen, sobald diese veröffentlicht sind.

    23. Im Internet verfügbare Dokumente

    Die folgenden Dokumente werden spätestens um 12:00 Uhr (Londoner Zeit) an

    dem Bankarbeitstag, der auf diese Bekanntmachung folgt, auf den Webseiten

    der TUI Travel (www.tuitravelplc.com) und der TUI AG (www.tui-group.com)

    veröffentlicht und sind bis zum Ende der Angebotsfrist verfügbar:

    - diese Bekanntmachung;

    - die in Ziffer 10 genannten und in Anhang III zu dieser Bekanntmachung

    näher beschriebenen unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen; und

    - die Vertraulichkeitsvereinbarung, auf die in Ziffer 16 Bezug genommen

    wird.

    24. Allgemeines

    Der Zusammenschluss unterliegt den Bedingungen und bestimmten in Anhang I

    zu dieser Bekanntmachung dargelegten Konditionen sowie den gesamten im

    Scheme-Dokument enthaltenen Konditionen und Bestimmungen. Anhang II führt

    die Grundlagen und Quellen bestimmter im ausführlichen Wortlaut dieser

    Bekanntmachung enthaltener Angaben auf. Anhang III enthält Detailangaben zu

    den im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss abgegebenen unwiderruflichen

    Verpflichtungserklärungen, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen

    wird. Anhang IV enthält Einzelheiten zu den erwarteten quantifizierten

    finanziellen Vorteilen in Bezug auf Kosteneinsparungen und zahlungswirksame

    Steuervorteile aufgrund des Zusammenschlusses sowie die diesbezüglichen

    Grundannahmen. Anhang V enthält Einzelheiten zu den Erklärungen zu den

    erwarteten quantifizierten finanziellen Vorteilen in Bezug auf die

    Integration der Inbound-Dienste in den Tourismus-Geschäftsbereich

    Mainstream sowie die diesbezüglichen Grundannahmen. Anhang VI enthält

    Definitionen bestimmter definierter, in der englischen Fassung durch

    Großschreibung gekennzeichneter Begriffe, die in der Zusammenfassung und

    dem vollständigen Text dieser Bekanntmachung verwendet werden.

    Das Scheme unterliegt englischem Recht und der Zuständigkeit der Gerichte

    von England und Wales. Das Scheme unterliegt den einschlägigen Bestimmungen

    des Takeover Code sowie den vom Panel, der UK Listing Authority, der

    Londoner Wertpapierbörse und der FSMA formulierten Vorgaben.

    Telefonkonferenzen für die Medien

    Heute, am 15. September 2014, finden Telefonkonferenzen für englische und

    deutsche Nachrichtenagenturen und nationale Medien statt. Die

    Telefonkonferenzen für Nachrichtenagenturen sind für 8.15 Uhr (BSZ), 9.15

    Uhr (MESZ), angesetzt, die Telefonkonferenzen für nationale Medien für

    11.00 Uhr (BSZ), 12.00 (MESZ). Die jeweiligen Einwahlnummern sind

    nachstehend angegeben.

    Einwahlnummern für das Vereinigte Königreich:

    Telefonkonferenz für englische Nachrichtenagenturen um 8.15 Uhr (BSZ): +44

    1452 555 566

    Pin-Code für englische Nachrichtenagenturen: 503 7004

    Telefonkonferenz für englische nationale Medien um 11.00 Uhr (BSZ): +44

    1452 555 566

    Pin-Code für englische nationale Medien: 504 6416

    Einwahlnummern für Deutschland:

    Telefonkonferenz für deutsche Nachrichtenagenturen um 9.15 Uhr (MESZ): +49

    30 232 531 469 oder +44 20 3147 4861 (kein Pin-Code für die Einwahl

    erforderlich)

    Telefonkonferenz für deutsche nationale Medien um 12.00 Uhr (MESZ): +49 30

    232 531 403 oder +44 20 3367 9216 (kein Pin-Code für die Einwahl

    erforderlich)

    Briefing und Webcast für Analysten und Investoren

    Heute, am 15. September 2014 um 9.00 Uhr (BSZ), 10.00 Uhr (MESZ), finden

    bei der London Stock Exchange, 10 Paternoster Square EC4M 7LS, Vereinigtes

    Königreich, ein Briefing und eine Live-Webcast-Präsentation für Analysten

    und Investoren statt. Einzelheiten über den Zugang zu diesem Webcast können

    den Webseiten www.tuitravelplc.com bzw. www.tui-group.com entnommen werden.

    Die Präsentation steht kurz vor dem geplanten Beginn auf beiden Webseiten

    als Download zur Verfügung. Kurz nach dem Ende des Webcast kann eine

    Wiederholung auf den jeweiligen Webseiten abgerufen werden.

    Anfragen

    Kontaktdaten TUI AG

    Analysten & Investoren:

    Nicola Gehrt, Senior Manager Investor Relations

    +49 (0) 511566-1435

    Ina Klose, Manager Investor Relations

    +49 (0) 511566-1318

    Presse:

    Thomas Ellerbeck, Group Director Corporate & External Affairs

    +49 (0) 511 566-6000

    Michael Röll, Leiter Kommunikation TUI AG

    +49 (0) 511 566-6020

    Kuzey Alexander Esener, Leiter Presseabteilung/Pressesprecher

    +49 (0) 511 566-6024

    Deutsche Bank (Finanzberater und Corporate Broker der TUI AG):

    +44 (0) 20 7545 8000

    Berthold Fürst

    James Ibbotson

    Peter Krüger

    James Agnew (Corporate Broking)

    Greenhill (Finanzberater der TUI AG):

    +44 (0) 20 7198 7400

    David Wyles

    Philip Meyer-Horn

    Alex Usher-Smith

    Kontaktdaten TUI Travel

    Analysten & Investoren:

    Andy Long, Director of Strategy & Investor Relations

    Tel.: +44 (0) 1293 645 831

    Tej Randhawa, Investor Relations Manager

    Tel.: +44 (0) 1293 645 829

    Sarah Coomes, Investor Relations Manager

    Tel.: +44 (0) 1293 645 827

    Presse:

    Lesley Allan, Corporate Communications Director

    Tel.: +44 (0) 1293 645 790

    Mike Ward, External Communications Manager

    Tel.: +44 (0) 1293 645 776

    Michael Sandler / Katie Matthews (Hudson Sandler)

    Tel.: +44 (0) 20 7796 4133

    Lazard (federführender Finanzberater der Unabhängigen Direktoren der TUI

    Travel):

    +44 (0) 20 7187 2000

    Nicholas Shott

    Cyrus Kapadia

    Vasco Litchfield

    Aamir Khan

    Bank of America Merrill Lynch (Finanzberater der Unabhängigen Direktoren

    der TUI Travel und gemeinsamer Corporate Broker der TUI Travel):

    +44 (0) 20 7996 9777

    Jonathan Bewes

    Ed Peel

    Barclays (Finanzberater der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel und

    gemeinsamer Corporate Broker der TUI Travel):

    +44 (0) 20 7623 2323

    Jim Renwick

    Robert Mayhew

    Alex de Souza

    ANHANG I

    BEDINGUNGEN UND BESTIMMTE KONDITIONEN FÜR DAS ANGEBOT

    TEIL A

    BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUSAMMENSCHLUSS

    Der Zusammenschluss steht unter dem Vorbehalt, dass das Scheme spätestens

    bis zum 30. September 2015 oder einem späteren gegebenenfalls zwischen der

    TUI AG und der TUI Travel (falls erforderlich, mit Zustimmung des Panel)

    vereinbarten und vom Gericht genehmigten Datum auflagenfrei nach Maßgabe

    des Code Wirksamkeit erlangt.

    - Bedingungen für das Scheme

    Das Scheme unterliegt den folgenden Bedingungen:

    (a) seiner Genehmigung durch eine zahlenmäßige Mehrheit der TUI Travel

    Scheme Anteilsinhaber, die zum Stichtermin für die Abstimmung im

    Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel eingetragen sind und bei der

    gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI Travel (oder einer vertagten

    Versammlung) entweder persönlich anwesend oder durch einen

    Stimmrechtsvertreter vertreten sind, an der Abstimmung teilnehmen (und

    stimmberechtigt sind) und mindestens 75 % des Nennwerts der von diesen TUI

    Travel Scheme Anteilsinhabern gehaltenen TUI Travel Scheme Anteile

    vertreten;

    (b) der Sonderbeschluss zur Genehmigung der Kapitalherabsetzung, der

    Änderung der Satzung der TUI Travel und der sonstigen Maßnahmen, die zur

    Umsetzung des Scheme gegebenenfalls erforderlich sind, wird mit der

    erforderlichen Mehrheit der TUI Travel Anteilsinhaber in der TUI Travel

    Hauptversammlung ordnungsgemäß gefasst;

    (c) in der AOHV der TUI AG werden die zur Genehmigung der Direkten

    Kapitalerhöhung und der Bedingten Kapitalerhöhung erforderlichen Beschlüsse

    (für die jeweils eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der

    Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist) gefasst;

    (d) die Beschlüsse über die Direkte Kapitalerhöhung und die Bedingte

    Kapitalerhöhung werden bei den Handelsregistern in Hannover und

    Berlin-Charlottenburg eingetragen; und

    (e) das Gericht billigt das Scheme mit oder ohne Änderungsauflagen (jedoch

    unter dem Vorbehalt, dass die Änderungsauflagen für die TUI AG und die TUI

    Travel annehmbar sind) und bestätigt die Kapitalherabsetzung und:

    (i) eine mit dem Gerichtssiegel versehene Ausfertigung (office copy) des

    Gerichtsbeschlusses und des erforderlichen Kapitalausweises wird an den

    Registrar of Companies übermittelt; und

    (ii) der Gerichtsbeschluss und der Kapitalausweis werden beim Registrar of

    Companies eingetragen, sofern das Gericht dies zur Wirksamkeit durch

    Beschluss verlangt hat.

    Bedingungen für den Zusammenschluss

    Darüber hinaus haben die TUI AG und die TUI Travel vorbehaltlich der

    Bestimmungen des nachstehenden Teils B und der Vorgaben des Panel

    vereinbart, dass der Zusammenschluss unter dem Vorbehalt der folgenden

    Bedingungen steht und dementsprechend die erforderlichen Maßnahmen zur

    Wirksamkeit des Scheme nur ergriffen werden, wenn diese Bedingungen

    (gegebenenfalls in geänderter Fassung) erfüllt sind (und bis zum Beginn des

    Anhörungstermins für das Scheme erfüllt bleiben) bzw. in Bezug auf sie vor

    der Billigung durch das Gericht der Verzicht erklärt wurde:

    Zulassung der Neuen TUI AG Aktien

    (i) die UK Listing Authority hat der TUI AG oder ihrem Beauftragten

    bestätigt (und diese Bestätigung wurde nicht zurückgezogen), dass der

    Antrag auf Zulassung aller TUI AG Aktien zum Premium-Segment der Official

    List der UK Listing Authority gebilligt wurde und (nach Erfüllung etwaiger

    an diese Zulassung geknüpfter Bedingungen) wirksam wird, sobald die

    Entscheidung der UK Listing Authority über die Zulassung der TUI AG Aktien

    nach LR 3.2.7G der Listing Rules der britischen Finanzaufsichtsbehörde

    (Financial Conduct Authority) bekannt gemacht wurde;

    (ii) die Londoner Wertpapierbörse hat der TUI AG oder ihrem Beauftragten

    bestätigt (und diese Bestätigung wurde nicht zurückgezogen), dass die TUI

    AG Aktien zum Handel am Main Market der Londoner Wertpapierbörse zugelassen

    werden;

    (iii) (A) die Zulassung aller Neuen TUI AG Aktien zum Handel am regulierten

    Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum

    Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten

    (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zu den regulierten

    Märkten der Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf,

    Hannover und München wurde beantragt; und (B) die Deutsche Bank (als

    deutscher Listing Agent der TUI AG) hat keine Mitteilung oder sonstige

    Benachrichtigung (jeweils in schriftlicher Form) von der Frankfurter

    Wertpapierbörse oder einer der Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg,

    Berlin, Düsseldorf, Hannover oder München erhalten, derzufolge die

    Zulassung abgelehnt wird.

    Unternehmensführung der TUI AG

    (b) im notariell beurkundeten Protokoll der AOHV der TUI AG wurde

    festgehalten, dass der Vorsitzende der AOHV der TUI AG in der AOHV der TUI

    AG bekannt gegeben hat, dass die TUI AG Aktionäre den folgenden Maßnahmen

    (jeweils mit der erforderlichen Mehrheit) zugestimmt haben:

    (i) der vorgesehenen Wahl jedes der neuen Aufsichtsratsmitglieder der TUI

    AG (bei denen es sich um bestimmte der bestehenden unabhängigen nicht

    geschäftsführenden Direktoren der TUI Travel handelt) entsprechend dem den

    TUI AG Aktionären in der AOHV der TUI AG vom Aufsichtsrat der TUI AG

    vorgelegten Vorschlag; und

    (ii) dem vorgeschlagenen Beschluss zur Änderung der Satzung der TUI AG,

    derzufolge die TUI AG einen oder mehrere Vorsitzende des Vorstands (wie in

    der Satzung der TUI AG definiert) bestellen darf,

    wobei die Erfüllung dieser Bedingung nicht von etwaigen Widersprüchen oder

    Klagen in Bezug auf die betreffenden Beschlüsse oder Wahlen berührt wird,

    die vor, während oder nach der AOHV der TUI AG eingelegt oder angestrengt

    werden oder darauf folgen;

    Freigaben anderer Dritter

    (c) (außer in Verbindung mit den in Bedingung 2(a) dargelegten

    Angelegenheiten) keine Zentralbanken, Regierungen oder staatlichen,

    regierungsähnlichen, internationalen, per Gesetz eingerichteten,

    Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane oder Verbände, Institute oder Behörden

    (einschließlich einer Handelsbehörde) bzw. keine Gerichte,

    Mitarbeitervertretungen oder anderen Organe (unter anderem einschließlich

    berufsständischen, Umwelt- oder Untersuchungsorganen oder -behörden) oder

    gleich welche sonstigen Personen in einer Rechtsordnung (jeweils ein

    Dritter) haben eine Mitteilung über eine Entscheidung gemacht, eine Klage,

    ein Verfahren, einen Prozess, eine Untersuchung, eine Befragung oder eine

    Verweisung einzuleiten oder durchzuführen oder haben die genannten

    Maßnahmen eingeleitet, durchgeführt oder schriftlich angekündigt (und diese

    jeweils nicht ausdrücklich zurückgezogen) oder eine Einreichung von Klagen

    gefordert oder anderweitig Handlungen vorgenommen oder Gesetze,

    Verordnungen, Anordnungen oder Entscheidungen verabschiedet, getroffen oder

    vorgeschlagen (und diese im Einzelfall nicht ausdrücklich zurückgenommen)

    und es stehen keine derartigen Maßnahmen im Hinblick auf Gesetze,

    Verordnungen, Entscheidungen oder Anordnungen aus, von denen nach

    vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass die im Folgenden genannten

    Ereignisse eintreten (die im Einzelfall im Rahmen des Zusammenschlusses

    wesentlich sind):

    der Zusammenschluss oder dessen Durchführung oder der Erwerb oder der

    geplante Erwerb von Aktien oder sonstigen Wertpapieren oder die Kontrolle

    oder Leitung der TUI Travel durch die TUI AG wird unwirksam, undurchführbar

    und/oder verstößt gegen die Gesetze einer maßgeblichen Rechtsordnung oder

    der Zusammenschluss oder dessen Durchführung oder der Erwerb oder der

    geplante Erwerb von Aktien oder sonstigen Wertpapieren oder die Kontrolle

    oder Leitung der TUI Travel durch die TUI AG wird anderweitig direkt oder

    indirekt verhindert oder untersagt, eingeschränkt, ausgesetzt oder

    wesentlich verzögert oder anderweitig behindert oder mit zusätzlichen

    Bedingungen oder Verpflichtungen versehen oder anderweitig angefochten,

    gehindert, gestört oder mit Änderungsauflagen verbunden, und zwar jeweils

    in einem Umfang, der im Rahmen des Zusammenschlusses wesentlich ist;

    der Verkauf aller oder wesentlicher Betriebsteile, Vermögenswerte oder

    Grundstücke durch die Erweiterte AG-Gruppe oder ein Mitglied der

    Erweiterten PLC-Gruppe wird vorgeschrieben, untersagt oder wesentlich

    verzögert (oder wesentliche Änderungen sind an den Bedingungen eines

    geplanten Verkaufs vorzunehmen), oder es werden Beschränkungen im Hinblick

    auf deren Fähigkeit eingeführt, die jeweilige Geschäftstätigkeit

    (teilweise) auszuüben, ihre jeweiligen Vermögenswerte oder Immobilien

    (teilweise) zu besitzen, zu kontrollieren oder zu verwalten, und zwar

    jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der

    Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    Beschränkungen werden eingeführt oder Verzögerungen ergeben sich im

    Hinblick auf die Fähigkeit der TUI AG, effektiv alle oder einzelne

    Eigentumsrechte in Verbindung mit den Anteilen oder sonstigen Wertpapieren

    der TUI Travel direkt oder indirekt zu erwerben, zu halten oder auszuüben

    oder im Hinblick auf die Fähigkeit eines Mitglieds der Erweiterten

    AG-Gruppe oder eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe, effektiv alle

    oder einzelne Eigentumsrechte in Verbindung mit den Aktien oder anderen

    Wertpapieren (oder gleichwertigen Instrumenten) eines Mitglieds der

    Erweiterten PLC-Gruppe oder der Erweiterten AG-Gruppe direkt oder indirekt

    zu erwerben oder die Stimmrechtskontrolle oder Kontrolle über die

    Unternehmensleitung zu erhalten, und zwar jeweils in einem Umfang, der im

    Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe

    zusammengenommen wesentlich ist;

    ein Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe oder ein Mitglied der Erweiterten

    PLC-Gruppe ist verpflichtet - außer gemäß Chapter 3 von Part 28 des UK

    Companies Act (oder im Zusammenhang mit der Durchführung des

    Zusammenschlusses) - Aktien, andere Wertpapiere (oder gleichwertige

    Instrumente) oder Beteiligungen an einem Mitglied der Erweiterten

    PLC-Gruppe oder einem Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe zu erwerben oder

    ein Angebot für deren Erwerb abzugeben, die im Eigentum eines Dritten

    stehen;

    der Verkauf von Aktien, Wertpapieren (oder gleichwertigen Instrumenten)

    oder anderen Beteiligungen an einem Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe

    oder einem Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe oder von Vermögenswerten

    durch ein Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe oder ein Mitglied der

    Erweiterten PLC-Gruppe wird vorgeschrieben, untersagt oder wesentlich

    verzögert, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten

    PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    der Verkauf von Aktien, Wertpapieren (oder gleichwertigen Instrumenten)

    oder anderen Beteiligungen an einem Mitglied der der Erweiterten PLC-Gruppe

    oder einem Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe oder von Vermögenswerten

    durch ein Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe oder ein Mitglied der

    Erweiterten PLC-Gruppe wird vorgeschrieben, untersagt oder wesentlich

    verzögert, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten

    PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    ein Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe oder ein Mitglied der Erweiterten

    PLC-Gruppe ist nicht mehr in der Lage, die Geschäftstätigkeit unter dem

    Namen auszuüben, den sie derzeit hierfür verwendet; oder

    das Geschäft, die Vermögens- Finanz- und Ertragslage, die Handelsposition

    oder die Aussichten eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe oder eines

    Mitglieds der Erweiterten AG-Gruppe werden auf andere Art und Weise negativ

    beeinflusst, und zwar in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten

    PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist,

    und alle anwendbaren Wartefristen oder sonstigen Fristen (einschließlich

    etwaiger Verlängerungen), während derer ein solcher Dritter sich für die

    Einreichung, Einleitung, Durchführung oder Androhung solcher Klagen,

    Prozesse, Verfahren, Untersuchungen, Befragungen oder Verweisungen nach den

    Gesetzen einer anwendbaren Rechtsordnung in Bezug auf den Zusammenschluss

    oder den geplanten Erwerb von TUI Travel Anteilen durch die TUI AG

    entscheiden kann, sind abgelaufen oder verfristet oder wurden beendet;

    (d) außer in Verbindung mit den in Bedingung 2(a) genannten Angelegenheiten

    wurden alle wesentlichen Mitteilungen, Anmeldungen oder Anträge im

    Zusammenhang mit dem Zusammenschluss vorgenommen bzw. gestellt, die für

    erforderlich oder billigerweise geeignet gehalten werden von der TUI AG

    oder der TUI Travel (die "Mitteilungen"); und alle erforderlichen

    Wartefristen in Verbindung mit solchen Mitteilungen (einschließlich

    etwaiger Verlängerungen) nach geltenden Gesetzen oder Verordnungen einer

    maßgeblichen Rechtsordnung sind abgelaufen, verfristet bzw. wurden beendet;

    und alle gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen in einer

    maßgeblichen Rechtsordnung im Hinblick auf diese Mitteilungen wurden im

    Hinblick auf den Zusammenschluss im Einzelfall erfüllt; und alle

    Erlaubnisse, die die TUI AG und die TUI Travel in einer maßgeblichen

    Rechtsordnung für den Zusammenschluss oder im Zusammenhang damit und (außer

    gemäß Chapter 3 von Part 28 des UK Companies Act) für den Erwerb oder den

    geplanten Erwerb von Aktien oder anderen Wertpapieren oder die Beherrschung

    oder die Leitung der TUI Travel durch die TUI AG für erforderlich oder

    billigerweise geeignet halten, wurden im Einzelfall zu Bedingungen und in

    einer Form, die billigerweise zufriedenstellend für die TUI AG und die TUI

    Travel ist, von allen geeigneten Dritten oder (unbeschadet der

    Allgemeingültigkeit des oben stehenden) von Personen oder Organen, mit

    denen ein Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder ein Mitglied der

    Erweiterten AG-Gruppe vertragliche Verpflichtungen geschlossen hat,

    erhalten; und alle Erlaubnisse, die die TUI AG und die TUI Travel für

    erforderlich oder billigerweise geeignet halten, um die Geschäftstätigkeit

    eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe oder eines Mitglieds der

    Erweiterten AG-Gruppe in einer Rechtsordnung weiterzuführen, wurden

    erhalten; und alle derartigen Erlaubnisse bleiben vollumfänglich wirksam

    und in Kraft zu dem Zeitpunkt, an dem der Zusammenschluss Wirksamkeit

    erlangt oder anderweitig unter keinen Bedingungen mehr steht und kein

    Hinweis darauf vorliegt, dass eine Absicht besteht, solche Erlaubnisse zu

    widerrufen, auszusetzen, zu beschränken zu modifizieren oder nicht zu

    verlängern, und zwar in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten

    PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    Keine belastenden Umstände

    (e) außer wie in der Erfolgten Offenlegung angegeben, existiert keine

    Bestimmung in Verträgen, Vereinbarungen, Miet-, Lizenz- oder

    Franchiseverträgen, Genehmigungen oder anderen Urkunden, zu denen ein

    Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder ein Mitglied der Erweiterten

    AG-Gruppe Partei ist oder durch die oder an die ein solches Mitglied oder

    seine Vermögenswerte gebunden sind oder aus denen sie berechtigt sind oder

    denen sie unterliegen, von der infolge der Durchführung des

    Zusammenschlusses oder des Erwerbs oder des geplanten Erwerbs von TUI

    Travel Anteilen durch die TUI AG oder ein Mitglied der Erweiterten

    AG-Gruppe nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie dazu

    führt (jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe

    bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist), dass:

    (i) solche Vereinbarungen, Verträge, Miet-, Lizenz- oder

    Franchiseverträge, Genehmigungen oder anderen Urkunden

    beendet werden oder die Rechte, Verbindlichkeiten,

    Verpflichtungen, oder Interessen eines Mitglieds der

    Erweiterten PLC-Gruppe oder eines Mitglieds der

    Erweiterten AG-Gruppe negativ verändert oder

    beeinflusst werden oder eine Verbindlichkeit oder eine

    Verpflichtung daraus resultiert oder belastende

    Maßnahmen getroffen werden oder daraus hervorgehen;

    die Rechte, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Beteiligungen oder

    Geschäfte von Mitgliedern der Erweiterten AG-Gruppe im Rahmen solcher

    Vereinbarungen, Verträge, Miet-, Lizenz- oder Franchiseverträge,

    Genehmigungen oder sonstigen Urkunden oder die Beteiligungen oder das

    Geschäft eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe oder eines Mitglieds

    der Erweiterten AG-Gruppe an bzw. mit anderen Personen, Organen,

    Unternehmen oder Gesellschaften (oder ein Vertrag oder eine Vereinbarung im

    Zusammenhang mit solchen Interessen oder Geschäften) beendet oder zum

    Nachteil geändert oder berührt werden oder werden können oder belastende

    Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten entstehen oder nachteilige Maßnahmen

    im Zusammenhang damit getroffen werden;

    Darlehen oder andere Schulden (bestehend oder unsicher) oder Kreditzusagen

    gegenüber einem Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe oder einem Mitglied der

    Erweiterten PLC-Gruppe unverzüglich oder vor dem ausgewiesenen

    Fälligkeitsdatum zur Rückzahlung fällig werden oder fällig gestellt werden

    können oder ein solches Mitglied die Fähigkeit, Darlehen aufzunehmen bzw.

    Schulden einzugehen, verliert oder darin eingeschränkt wird oder die

    Möglichkeit eines solchen Verlusts oder einer solchen Einschränkung

    besteht;

    Hypotheken, Belastungen oder andere Sicherungsrechte über das Geschäft, die

    Grundstücke oder die Vermögenswerte eines Mitglieds der Erweiterten

    AG-Gruppe oder eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe insgesamt oder

    über einen Teil derselben bestellt oder vollstreckt werden oder eine solche

    Hypothek, eine solche Belastung oder ein solches anderes Sicherungsrecht

    (unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens) vollstreckbar wird;

    Vermögenswerte oder Beteiligungen eines Mitglieds der Erweiterten

    PLC-Gruppe oder eines Mitglieds der Erweiterten AG-Gruppe veräußert werden

    oder zur Veräußerung stehen oder einem Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe

    oder einem Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe nicht mehr zur Verfügung

    stehen, oder ein Recht entsteht, durch das die Veräußerung solcher

    Vermögenswerte oder Beteiligungen erforderlich sein könnte oder durch das

    diese Vermögenswerte oder Beteiligungen einem Mitglied der Erweiterten

    PLC-Gruppe oder einem Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe nicht mehr zur

    Verfügung stehen, sofern dies nicht im Verlauf der gewöhnlichen

    Geschäftstätigkeit der maßgeblichen Partei geschieht;

    ein Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder ein Mitglied der Erweiterten

    AG-Gruppe nicht mehr in der Lage ist, die Geschäftstätigkeit unter dem

    Namen auszuüben, den sie derzeit hierfür verwendet; oder

    der Wert eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe oder eines Mitglieds

    der Erweiterten AG-Gruppe oder dessen Finanzlage oder Handelsposition in

    Mitleidenschaft gezogen oder negativ beeinflusst werden;

    für ein Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder ein Mitglied der

    Erweiterten AG-Gruppe Verbindlichkeiten entstehen oder frühzeitig fällig

    gestellt werden, außer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

    oder sonstige Verbindlichkeiten, die im Verlauf der gewöhnlichen

    Geschäftstätigkeit entstehen; oder

    einem Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder einem Mitglied der

    Erweiterten AG-Gruppe eine Verbindlichkeit entsteht, Abfindungszahlungen,

    Zahlungen bei Vertragsbeendigung, Bonus- oder sonstige Zahlungen an die

    Mitglieder ihrer jeweiligen Unternehmensleitung oder sonstigen leitenden

    Angestellten (oder entsprechende Personen) vorzunehmen;

    und kein Ereignis eintritt, von dem gemäß einer Bestimmung eines Vertrags,

    einer Vereinbarung, eines Miet-, Lizenz- oder Franchisevertrags, einer

    Zulassung oder einer anderen Urkunde, zu dem ein Mitglied der Erweiterten

    PLC-Gruppe oder ein Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe Partei ist oder

    durch oder an das bzw. die ein solches Mitglied oder seine Vermögenswerte

    gebunden sind oder sein können, oder durch die oder aus denen ihnen Rechte

    entstehen oder denen sie unterliegen, damit zu rechnen ist, dass es zu

    einem Ereignis oder einem Umstand führt, das bzw. der in Bedingungen

    2(e)(i) bis 2(e)(ix) aufgeführt ist (und zwar jeweils in einem Umfang, der

    im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe

    zusammengenommen wesentlich ist);

    Bestimmte Ereignisse, die nach dem 30. Juni 2014 eingetreten sind

    (f) außer wie in der Erfolgten Offenlegung angegeben und außer ggf. im

    Verhältnis zwischen der TUI Travel und 100%igen Tochtergesellschaften der

    TUI Travel oder zwischen der TUI AG und 100%igen Tochtergesellschaften der

    TUI AG oder zwischen den 100%igen Tochtergesellschaften der TUI Travel

    untereinander oder zwischen den 100%igen Tochtergesellschaften der TUI AG

    untereinander, gilt, dass kein Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe und kein

    Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe seit dem 30. Juni 2014:

    (i) die Ausgabe von Aktien, zusätzlichen Aktien gleich

    welcher Gattung, Wertpapieren oder Wertpapieren, die in

    solche Aktien wandelbar oder umtauschbar sind, oder

    Bezugsrechten oder Optionsscheinen oder Optionen für

    den Bezug oder den Erwerb der Genannten vorgenommen hat

    oder der Ausgabe zugestimmt hat, sie genehmigt oder

    vorgeschlagen hat oder die Absicht angekündigt hat, die

    Ausgabe vorzunehmen oder vorzuschlagen, oder eigene TUI

    Travel Anteile oder eigene TUI AG Aktien übertragen

    oder verkauft hat (oder der Übertragung oder dem

    Verkauf zugestimmt hat) oder deren Übertragung oder

    Verkauf genehmigt oder vorgeschlagen hat (mit Ausnahme

    der Ausgabe oder der Übertragung eigener TUI Travel

    Anteile oder TUI AG Aktien im Rahmen der Ausübung von

    Mitarbeiteraktienoptionen oder der Unverfallbarkeit von

    Mitarbeiteraktienzusagen im Rahmen der gewöhnlichen

    Entwicklung eines Aktienoptionsplans der TUI Travel

    bzw. eines Aktienoptionsplans der TUI AG);

    die Ausschüttung von Gratisaktien, Dividenden oder sonstige Ausschüttungen

    empfohlen, erklärt, gezahlt oder vorgenommen hat oder eine solche

    Empfehlung, Erklärung, Zahlung oder Vornahme vorgeschlagen hat, gleich ob

    in bar oder sonst wie; dies gilt mit Ausnahme der in Ziffer 7 dieser

    Bekanntmachung beschriebenen Dividenden;

    außer im Rahmen des Zusammenschlusses (und mit Ausnahme von Transaktionen

    im gewöhnlichen Geschäftsverlauf) einen Zusammenschluss, eine Entflechtung,

    eine Sanierung, eine Verschmelzung, ein Scheme of Arrangement, eine

    Verpflichtung oder einen Kauf oder einen Verkauf von Vermögenswerten oder

    Anteilen oder Darlehenskapital (oder gleichwertige Maßnahmen) an einer

    Unternehmung oder mehreren Unternehmungen durchgeführt, veranlasst,

    genehmigt oder vorgeschlagen hat oder die Absicht einer solchen

    Durchführung, Veranlassung, Genehmigung oder eines solchen Vorschlags

    angekündigt hat, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der

    Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen

    wesentlich ist;

    Joint Ventures, Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von

    Vermögenswerten oder über die Gewinnbeteiligung, Partnerschaften,

    Betriebszusammenlegungen oder Zusammenschlüsse von gesellschaftsrechtlichen

    Einheiten geschlossen, durchgeführt oder deren Abschluss genehmigt hat, und

    zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw.

    der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    eigene Aktien oder andere Wertpapiere gekauft, zurückgekauft oder

    zurückgezahlt oder einen Vorschlag über den Kauf, den Rückkauf oder die

    Rückzahlung angekündigt hat, mit Ausnahme von Angelegenheiten, die in

    Absatz (i) oben als zulässige Ausgaben oder Übertragungen aus eigenen

    Aktien bezeichnet werden, oder - in anderen Zusammenhängen als im Rahmen

    des Zusammenschlusses - andere Änderungen an gleich welchen Bestandteilen

    seines Grundkapitals vorgenommen hat:

    eine Veränderung am Darlehenskapital vorgenommen, genehmigt, vorgeschlagen

    oder eine dahingehende Absicht angekündigt hat oder Schuldverschreibungen

    ausgegeben oder die Ausgabe genehmigt oder vorgeschlagen oder die Absicht

    angekündigt hat, die Ausgabe zu genehmigen oder vorzuschlagen, oder eine

    Veränderung der Schuldverschreibungen oder Anpassung der Bedingungen

    vorgenommen hat, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der

    Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen

    wesentlich ist;

    Übereinkünfte, Transaktionen, Verträge, Zusagen oder Vereinbarungen (gleich

    ob in Verbindung mit Investitionen oder anderen Angelegenheiten)

    geschlossen, geändert, beendet, genehmigt, vorgeschlagen oder seine

    dahingehende Absicht angekündigt hat, die den Umfang dessen übersteigen,

    was üblich ist im Verlauf der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und soweit es

    sich um langfristige oder belastende Verhältnisse handelt oder solche, die

    nach Art oder Umfang ungewöhnlich sind oder die mit Verpflichtungen

    verbunden sind, die nach Art oder Umfang nach vernünftigem Ermessen

    wahrscheinlich Einschränkungen für das Geschäft und die Mitglieder der

    Erweiterten PLC-Gruppe oder die Mitglieder der Erweiterten AG-Gruppe nach

    sich ziehen können, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der

    Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen

    wesentlich ist;

    nicht in der Lage ist oder behandelt wird, als sei es nicht in der Lage

    oder schriftlich eingestanden hat, dass es nicht in der Lage ist, seine

    Schulden bei Fälligkeit zu begleichen oder die Zahlung seiner Schulden

    insgesamt eingestellt oder ausgesetzt hat (oder die Einstellung oder

    Aussetzung angedroht hat) oder seine gesamte Geschäftstätigkeit oder einen

    wesentlichen Teil davon beendet oder die Beendigung angedroht hat, und zwar

    jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der

    Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    Verhandlungen mit seinen Gläubigern aufgenommen oder Maßnahmen ergriffen

    hat mit Blick auf die Umschuldung oder Restrukturierung seines

    Fremdkapitals oder einen Vergleich, eine Übereinkunft, einen Rechteübergang

    oder einen Gläubigervergleich mit seinen Gläubigern geschlossen hat, gleich

    ob im Wege der freiwilligen Absprache, per Scheme of Arrangement,

    Vergleichsurkunde oder auf andere Art und Weise, und zwar jeweils in einem

    Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten

    AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    die Bedingungen eines Vertrags oder einer Vereinbarung zwischen Mitgliedern

    der Erweiterten PLC-Gruppe oder Mitgliedern der Erweiterten AG-Gruppe und

    anderen Personen in einer Art und Weise beendet oder verändert hat, die

    wesentlich nachteilige Folgen für die Finanzlage der Erweiterten AG-Gruppe

    bzw. der Erweiterten PLC-Gruppe zusammengenommen hat oder nach vernünftigem

    Ermessen haben würde;

    außer in Bezug auf Mitglieder der Erweiterten PLC-Gruppe oder Mitglieder

    der Erweiterten AG-Gruppe, die zum maßgeblichen Zeitpunkt ruhende und

    zahlungsfähige Gesellschaften waren, Maßnahmen eingeleitet oder

    Kapitalmaßnahmen durchgeführt oder vorgeschlagen hat und kein

    Gerichtsverfahren gegen es eingeleitet war, keine Klageschrift schriftlich

    zugestellt worden war und kein Gerichtsverfahren angedroht war und keine

    Unterlagen bei Gericht eingereicht worden waren, die auf eine Stundung von

    Schulden gerichtet waren, auf Abwicklung (freiwillig oder nicht), Auflösung

    oder Umstrukturierung (oder auf entsprechende Verfahren oder Maßnahmen in

    einer Rechtsordnung) oder auf die Einsetzung eines Liquidators,

    vorübergehenden Liquidators, Sequesters, Vermögensverwalters,

    Insolvenzverwalters, Treuhänders oder einer ähnlichen Amtsperson (oder auf

    die Einsetzung einer entsprechenden Person in gleich welcher Rechtsordnung)

    für das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Vermögens oder der Erlöse,

    oder eine schriftliche Mitteilung über die beabsichtigte oder erfolgte

    Einsetzung eines der Genannten erhalten hat, und zwar jeweils in einem

    Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten

    AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    Streitigkeiten, Ansprüche oder Gegenansprüche erlassen, beigelegt,

    erledigt, aufgegeben oder anerkannt hat, gleich ob durch oder gegen ein

    Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. ein Mitglied der Erweiterten

    AG-Gruppe, soweit dies nicht im Verlauf der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

    geschah und jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten

    PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    außer wie gemäß den Bedingungen des Zusammenschlusses geplant, Änderungen

    an der Gründungsurkunde oder Satzung oder sonstigen Gründungs- oder

    Verfassungsdokumenten vorgenommen hat;

    Dienstverträge oder Vereinbarungen mit einem Vorstand (oder einer Person in

    gleichwertiger Stellung) oder leitenden Angestellten mit

    Geschäftsführungsbefugnissen eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe

    oder eines Mitglieds der Erweiterten AG-Gruppe abgeschlossen hat oder deren

    Bedingungen geändert hat oder angeboten hat (wobei das Angebot noch

    angenommen werden kann), solche Verträge oder Vereinbarungen abzuschließen

    oder deren Bedingungen in erheblichem Maße zu ändern, oder sie zu beenden

    oder zu kündigen, wobei hiervon Gehaltserhöhungen, Boni oder

    Vertragsänderungen, die im Einklang mit betrieblicher Übung stehen und im

    Verlauf der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgen, ausgenommen sind;

    soweit gemäß dem Zusammenschluss nichts anderes geplant ist, ein

    Aktienoptionsprogramm, ein Anreizprogramm oder andere Leistungen in

    Verbindung mit der Beschäftigung oder der Beendigung der Beschäftigung

    einer Person, die bei einem Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder einem

    Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe beschäftigt ist, vorgeschlagen hat oder

    deren Auflegung zugestimmt hat oder deren Bedingungen geändert oder einer

    Änderung zugestimmt hat, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen

    der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen

    wesentlich ist;

    außer im Verbindung mit Veränderungen, die infolge von Gesetzesänderungen

    vorgenommen oder vereinbart wurden oder als Ergebnis davon aufgetreten

    sind, Veränderungen an den Bedingungen der Treuhandverträge und Regelungen

    vorgenommen hat, durch die die für seine Vorstandsmitglieder (oder Personen

    in vergleichbarer Stellung) und/oder Mitarbeiter und/oder deren Angehörigen

    eingerichteten Altersvorsorgepläne verkörpert werden, oder an Beiträgen,

    die für derartige Pläne zu leisten sind, oder an erdienten Anwartschaften

    oder den in Verbindung damit zu zahlenden Altersbezügen oder an

    Bemessungsgrundlagen anhand derer sich die Berechtigungsvoraussetzungen,

    die erdienten Anwartschaften oder der Berechtigung bezüglich derartiger

    Leistungen oder Altersbezüge berechnen oder bestimmen, oder an den

    Methoden, mit denen die Verbindlichkeiten (einschließlich Altersbezügen)

    aus diesen Altersvorsorgeplänen finanziell unterlegt, bewertet, eingegangen

    oder vereinbart werden oder ihnen zugestimmt wird, und zwar jeweils in

    einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten

    AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    außer im Rahmen von Transaktionen im Verlauf der gewöhnlichen

    Geschäftstätigkeit, Mietverträge über die Vermietung von Grundeigentum

    (Freehold) oder zeitlich begrenzten Nutzungsrechten (Leasehold) an

    Grundstücken, das bzw. die jeweils in ihrem Eigentum stehen oder von ihnen

    genutzt werden, geschlossen hat oder solches Grundeigentum übertragen oder

    anderweitig veräußert hat, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen

    der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen

    wesentlich ist;

    mit Ausnahme von Transaktionen im Verlauf der gewöhnlichen

    Geschäftstätigkeit, wesentliche Vermögenswerte oder Rechte, Eigentumsrechte

    oder Beteiligungen an wesentlichen Vermögenswerten veräußert oder

    übertragen, hypothekarisch belastet oder Sicherungsrechte darüber bestellt

    hat oder dies genehmigt, vorgeschlagen oder die dahingehende Absicht

    angekündigt hat; oder

    in Verbindung mit den in dieser Bedingung 2(f) in Aussicht genommenen

    Transaktionen, Angelegenheiten oder Ereignissen Verträge, Übereinkünfte,

    Zusicherungen oder Vereinbarungen geschlossen hat oder Beschlüsse gefasst

    oder Angebote abgegeben hat (die noch angenommen werden können) oder die in

    dieser Bedingung in Aussicht genommenen Transaktionen, Angelegenheiten oder

    Ereignissen öffentlich vorgeschlagen hat oder seine Absicht angekündigt

    hat, diese herbeizuführen oder deren Herbeiführung vorzuschlagen;

    Keine nachteiligen Veränderungen, Rechtsstreitigkeiten,

    aufsichtsrechtlichen Nachforschungen oder Ähnliches

    (g) außer wie in der Erfolgten Offenlegung angegeben, ist das Folgende seit

    dem 30. Juni 2014 nicht eingetreten:

    (i) es sind keine nachteiligen Veränderungen oder Umstände

    aufgetreten, die eine nachteilige Veränderung des

    Geschäfts, der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der

    Handelsposition, der Aussichten oder der operativen

    Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Erweiterten

    PLC-Gruppe oder eines Mitglieds der Erweiterten

    AG-Gruppe nach sich ziehen oder erwarten lassen

    könnten, und zwar jeweils in einem Umfang, der im

    Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten

    AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    in keiner maßgeblichen Rechtsordnung wurden von einem oder gegen ein oder

    in Bezug auf ein Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder der Erweiterten

    AG-Gruppe Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren, die Strafverfolgung oder

    sonstige Gerichtsverfahren schriftlich angedroht, angekündigt oder

    eingeleitet oder sind noch ausstehend, an denen ein Mitglied der

    Erweiterten PLC-Gruppe oder ein Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe

    beteiligt ist oder werden kann (als Kläger oder Beklagter oder in anderer

    Funktion), und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten

    PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    es wurden keine Nachforschungen, Prüfungen oder Untersuchungen von Dritten

    oder Beschwerden oder Hinweise gegenüber einem Dritten gegen oder in Bezug

    auf ein Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder ein Mitglied der

    Erweiterten AG-Gruppe angedroht, angekündigt oder eingeleitet und sind auch

    nicht ausstehend, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der

    Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen

    wesentlich ist;

    es wurden keine Maßnahmen eingeleitet oder unterlassen, die nach

    vernünftigem Ermessen wahrscheinlich dazu führen würden, dass eine von

    einem Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder einem Mitglied der

    Erweiterten AG-Gruppe gehaltene Lizenz, die für den ordnungsgemäßen Betrieb

    der Geschäftstätigkeit erforderlich ist, entzogen, annulliert, beendet oder

    abgeändert wird, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der

    Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen

    wesentlich ist; und

    es sind keine unsicheren oder sonstigen Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von

    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen

    Verbindlichkeiten, die im Verlauf der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

    entstehen) entstanden oder angewachsen, die sich nachteilig auf das

    Geschäft, die Vermögens- Finanz- und Ertragslage, Handelsposition oder die

    Aussichten eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe oder eines Mitglieds

    der Erweiterten AG-Gruppe auswirken, und zwar jeweils in einem Umfang, der

    im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe

    zusammengenommen wesentlich ist; und

    Keine Aufdeckung bestimmter Angelegenheiten in Verbindung mit

    Informationen, Verbindlichkeiten und Umweltthemen

    (h) außer wie in der Erfolgten Offenlegung angegeben, hat die TUI AG im

    Zusammenhang mit der Erweiterten PLC-Gruppe und die TUI Travel im

    Zusammenhang mit der Erweiterten AG-Gruppe nicht festgestellt, dass

    (i) Informationen über die Finanzlage, die

    Geschäftstätigkeit oder andere Angelegenheiten in

    Verbindung mit der Erweiterten PLC-Gruppe oder der

    Erweiterten AG-Gruppe, die vor dem Tag dieser

    Bekanntmachung öffentlich bekannt gegeben wurden oder

    zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Tag dieser

    Bekanntmachung gegenüber einem Mitglied der Erweiterten

    AG-Gruppe oder deren Beratern von einem oder im Namen

    eines Mitglieds der Erweiterten PLC-Gruppe, oder

    gegenüber einem Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe

    oder einem ihrer Berater von einem oder im Namen eines

    Mitglieds der Erweiterten AG-Gruppe bekannt gegeben

    wurden, irreführend sind oder erhebliche

    Falschdarstellungen von Tatsachen enthalten oder die

    Angabe von Tatsachen auslassen, die erforderlich wären,

    damit diese Informationen nicht irreführend sind, und

    zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der

    Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe

    zusammengenommen wesentlich ist;

    Mitgliedern der Erweiterten PLC-Gruppe, Mitgliedern der Erweiterten

    AG-Gruppe, Partnerschaften, Gesellschaften oder anderen Einheiten, an denen

    ein Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. ein Mitglied der Erweiterten

    AG-Gruppe eine erhebliche wirtschaftliche Beteiligung hält und die keine

    Tochtergesellschaft der TUI Travel bzw. der TUI AG sind,

    Haftungsverhältnisse (unsicher oder anders) entstanden sind - soweit diese

    nicht den gewöhnlichen Geschäftsverlauf betreffen -, die im Rahmen des

    Zusammenschlusses oder im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der

    Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich sind;

    ein früheres oder aktuelles Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder ein

    früheres oder aktuelles Mitglied der Erweiterten AG-Gruppe in wesentlicher

    Hinsicht gegen anwendbare Gesetze, Verordnungen oder sonstige Anforderungen

    in einer maßgeblichen Rechtsordnung oder gegen eine Erlaubnis eines Dritten

    verstoßen hat, die jeweils die Nutzung, Behandlung, Lagerung, Entsorgung,

    Entladung, Verschüttung, Freisetzung, Leckage oder Emission von Abfall oder

    gefährlichen Stoffen oder sonstigen Stoffen, die umweltschädliches

    Potenzial haben oder gefährlich für die Gesundheit von Mensch oder Tier

    sein können oder anderweitig Umweltangelegenheiten und/oder die Gesundheit

    und Sicherheit betreffen oder regeln oder dass eine anderweitige Nutzung,

    Behandlung, Lagerung, Entsorgung, Entladung, Verschüttung, Freisetzung,

    Leckage oder Emission vorliegt, woraus jeweils im Einzelfall für ein

    Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe oder ein Mitglied der Erweiterten

    AG-Gruppe eine wesentliche Haftung (tatsächlich oder unsicher) erwachsen

    würde (einschließlich einer Strafzahlung für Verletzungen), und zwar

    jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der

    Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    in wesentlichem Umfang Entsorgung, Entladung, Verschüttung, Ansammlung,

    Freisetzung, Leckage, Emission oder Migration, Produktion, Lieferung,

    Behandlung, Lagerung, Transport oder Nutzung von Abfall oder gefährlichen

    Stoffen oder sonstigen Stoffen, die umweltschädliches (auch Grundeigentum)

    Potenzial haben oder gefährlich für die Gesundheit von Mensch oder Tier

    sein können, stattfand, woraus (gleich ob sich hieraus ein Verstoß gegen

    ein Gesetz oder eine Verordnung ergibt) aller Wahrscheinlichkeit nach eine

    erhebliche Haftung (tatsächlich oder unsicher) für ein Mitglied der

    Erweiterten AG-Gruppe oder ein Mitglied der Erweiterten PLC-Gruppe

    entstehen könnte, und zwar jeweils in einem Umfang, der im Rahmen der

    Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten AG-Gruppe zusammengenommen

    wesentlich ist;

    wesentliche Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse (tatsächliche oder

    unsichere) oder Ansprüche bestehen oder nach vernünftigem Ermessen

    wahrscheinlich zu erwarten sind, die gerichtet sind auf die

    Wiederherstellung, Sanierung, Reparatur, Instandsetzung oder Säuberung von

    Liegenschaften, Vermögenswerten oder kontrollierten Gewässern, die aktuell

    oder früher im Eigentum eines früheren oder derzeitigen Mitglieds der

    Erweiterten PLC-Gruppe (oder in dessen Namen) oder eines früheren oder

    derzeitigen Mitglieds der Erweiterten AG-Gruppe (oder in dessen Namen)

    stehen oder standen bzw. von diesen in Anspruch genommen, betrieben,

    genutzt oder kontrolliert wurden oder werden, oder an denen ein solches

    Mitglied aktuell oder früher eine Beteiligung gehalten haben könnte oder so

    behandelt wird im Einklang mit Umweltschutzgesetzen, dem Common Law,

    Verordnungen, Mitteilungen, Rundschreiben, Erlaubnissen oder Anordnungen

    eines Dritten in gleich welcher Rechtsordnung, oder auf die Beteiligung an

    den Kosten, die dafür oder in Verbindung damit entstehen, oder die

    Entschädigung von Personen im Zusammenhang damit, und zwar jeweils in einem

    Umfang, der im Rahmen der Erweiterten PLC-Gruppe bzw. der Erweiterten

    AG-Gruppe zusammengenommen wesentlich ist;

    Das Scheme of Arrangement wird nicht weiter verfolgt, wenn der

    Zusammenschluss: (a) Gegenstand einer CMA Phase 2-Anzeige wird oder (b) die

    Europäische Kommission entweder: (i) im Zusammenhang mit dem

    Zusammenschluss ein Verfahren nach Artikel 6(1)(c) der

    EU-Fusionskontrollverordnung einleitet oder (ii) den Zusammenschluss gemäß

    Artikel 9(1) EU Fusionskontrollverordnung an die zuständige Behörde im

    Vereinigten Königreich verweist und anschließend eine CMA Phase 2-Anzeige

    in Bezug auf den Zusammenschluss erfolgt, und zwar jeweils vor dem Tag der

    Gerichtlich Einberufenen Versammlung der TUI Travel. In diesem Falle sind

    weder die TUI Travel noch die TUI AG oder TUI Travel Anteilsinhaber durch

    die Bedingungen des Scheme gebunden.

    TEIL B

    BESTIMMTE BEDINGUNGEN DES SCHEME UND DES ZUSAMMENSCHLUSSES

    - Nach Maßgabe der Anforderungen des Panel behält sich die TUI AG das

    Recht vor, insgesamt oder teilweise auf die Bedingungen 2(c) bis 2(h)

    (einschließlich) zu verzichten, soweit sie sich auf die TUI Travel, die

    Erweiterte PLC-Gruppe oder Teile davon beziehen.

    - Nach Maßgabe der Anforderungen des Panel behält sich die TUI Travel das

    Recht vor, insgesamt oder teilweise auf (i) Bedingung 2(b) und (ii)

    Bedingungen 2(c) bis 2(h) (einschließlich) zu verzichten, soweit sie

    sich auf die TUI AG, die Erweiterte AG-Gruppe oder Teile davon

    beziehen.

    Das Scheme erlangt erst Wirksamkeit, wenn die Bedingungen erfüllt sind oder

    (falls ein Verzicht möglich ist) auf sie verzichtet wurde oder

    gegebenenfalls die TUI AG und die TUI Travel festgestellt haben, dass sie

    bis spätestens am in Bedingung 1 genannten Datum (oder einem solchen

    späteren Datum, das die TUI AG und die TUI Travel vereinbaren können und

    das vom Panel und vom Gericht erforderlichenfalls genehmigt werden muss)

    erfüllt oder eingehalten werden.

    Weder die TUI AG noch die TUI Travel sind verpflichtet, bereits vor dem

    letzten Tag der Erfüllungsfrist der entsprechenden Bedingung auf die

    Bedingungen, in Bezug auf die nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 bzw.

    2 dieses Teils B durch sie ein Verzicht erklärt werden kann, (falls ein

    Verzicht möglich ist), ihre Erfüllung oder Einhaltung festzustellen oder

    sie als erfüllt zu behandeln; dies gilt unbeschadet dessen, dass die

    Erfüllung oder der Verzicht auf andere Bedingungen des Zusammenschlusses

    möglicherweise bereits zu einem solchen früheren Datum erfolgt ist und dass

    zu einem solchen früheren Datum keine Umstände vorliegen, die darauf

    hindeuten, dass dieses Bedingungen möglicherweise nicht erfüllbar sind.

    Die TUI AG behält sich das Recht vor, den Zusammenschluss mit Zustimmung

    des Panel und nach schriftlicher Einwilligung der TUI Travel im Wege eines

    Angebots zum Zusammenschluss durchzuführen. In diesem Fall wird der

    Zusammenschluss gegebenenfalls zu im Wesentlichen denselben Bedingungen

    durchgeführt, wie die, die für das Scheme gelten, steht jedoch unter dem

    Vorbehalt angemessener Anpassungen (u.a. einschließlich einer

    Mindestannahmequote, die auf 90 % (oder einen solchen Prozentsatz, den die

    TUI AG und die TUI Travel vereinbaren können) der TUI Travel Anteile, auf

    die sich das Angebot zum Zusammenschluss bezieht, festgesetzt wurde).

    Ob der Zusammenschluss auch für Personen zur Verfügung steht, die nicht im

    Vereinigten Königreich ansässig sind, richtet sich nach den Gesetzen ihrer

    jeweiligen Rechtsordnungen. Personen, die nicht im Vereinigten Königreich

    ansässig sind, sollten sich über die anwendbaren Anforderungen informieren

    und diese einhalten.

    Soweit die TUI AG keine andere Regelungen festlegt oder im Code nichts

    anderes bestimmt ist, und soweit nach geltenden Gesetzen und Verordnungen

    zulässig, soll diese Bekanntmachung nicht innerhalb einer oder in eine

    Rechtsordnung übermittelt oder weitergegeben werden, in der eine solche

    Handlung eine Verletzung der einschlägigen Gesetze in dieser Rechtsordnung

    darstellen würde.

    Der Zusammenschluss erfolgt weder direkt noch indirekt innerhalb oder in

    einer Rechtsordnung, in der er gegen die Gesetze dieser Rechtsordnung

    verstoßen würde, noch durch die Nutzung von Postsendungen oder durch

    irgendein sonstiges Mittel oder Instrument (insbesondere einschließlich

    Faxübermittlung, E-Mail, Telex, Telefon, das Internet und andere Formen der

    elektronischen Übertragung) zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels

    dieser Rechtsordnung oder der Einrichtungen einer nationalen

    Wertpapierbörse einer solchen Rechtsordnung.

    Erlangt das Scheme Wirksamkeit, erwirbt die TUI AG die nach dem Scheme

    auszugebenden Neuen TUI Travel Anteile - voll eingezahlt und ohne

    Pfandrechte, Belastungen, Berechtigungen nach Equity-Recht,

    Sicherungsrechten, Bezugsrechten und anderen Rechten Dritter gleich welcher

    Art - zusammen mit allen damit verbundenen Rechten, einschließlich

    Stimmrechten und dem Recht, uneingeschränkt an allen Dividendenzahlungen

    und sonstigen Ausschüttungen teilzunehmen und diese zu behalten, die am

    oder nach dem Scheme-Wirksamkeitstag angekündigt, vorgenommen oder

    ausgezahlt wurden; dies gilt nicht, falls der Stichtag für diese Dividende

    oder sonstige Ausschüttung vor dem Scheme-Wirksamkeitstag liegt oder in

    allen anderen Fällen, in denen die TUI Travel und die TUI AG dies

    anderweitig vereinbaren.

    Nach Rule 13.5 des Code kann die TUI AG sich nicht auf eine Bedingung

    berufen, um den Fortgang des Zusammenschlusses zu verhindern, für

    verfristet zu erklären oder ein Angebot zu widerrufen, es sei denn, die

    Umstände, die das Recht zur Berufung auf die Bedingung begründen, sind im

    Rahmen des Zusammenschlusses von erheblicher Bedeutung für die TUI AG. Auf

    die in Bedingung 1 von Teil A enthaltenen Bedingungen und gegebenenfalls

    die Annahmequote für die Übernahme, die in Absatz 5 dieses Teil B

    festgesetzt wurde, ist diese Regelung des Code nicht anwendbar.

    Für das Scheme gilt das Recht von England. Es fällt in den

    Zuständigkeitsbereich der Gerichte von England und Wales und es gelten die

    in dieser Bekanntmachung und im Scheme-Dokument beschriebenen Bedingungen.

    Für das Scheme gelten die einschlägigen Anforderungen des Code, des Panel,

    der UK Listing Authority, der London Stock Exchange und des FSMA.

    Jede Bedingung gilt als eigenständige Bedingung und wird nicht beschränkt

    durch Verweis auf eine andere Bedingung.

    ANHANG II

    INFORMATIONSGRUNDLAGEN UND -QUELLEN

    - TUI Travel Anteile: Zum Geschäftsschluss am 12. September 2014 (dem

    letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)

    waren TUI Travel Anteile wie folgt in Umlauf:

    (a) 1.133.842.328 "ordinary shares" im Nennwert von 10 Pence je Aktie. Die

    TUI Travel hält keine eigenen Aktien im Bestand. Die internationale

    Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Number;

    "ISIN") der "ordinary shares" lautet GB00B1Z7RQ77.

    (b) Wandelschuldverschreibungen im Wert von £ 294.700.000 mit einem Kupon

    von 6,0 %, fällig im Oktober 2014 (die "TUI Travel 2014 Convertible

    Bonds"). Die ISIN der TUI Travel 2014 Convertible Bonds lautet

    XS0455660216.

    (c) Wandelschuldverschreibungen im Wert von £ 400.000.000 mit einem Kupon

    von 4,9%, fällig im April 2017 (die "TUI Travel 2017 Convertible Bonds").

    Die ISIN der TUI Travel 2017 Convertible Bonds lautet XS0503743949.

    Die TUI Travel 2014 Convertible Bonds und die TUI Travel 2017 Convertible

    Bonds können in "ordinary shares" der TUI Travel umgewandelt werden.

    - TUI AG Aktien (s. nachstehende Anmerkung): Zum Geschäftsschluss am 12.

    September 2014 (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung

    dieser Bekanntmachung) waren TUI AG Aktien wie folgt in Umlauf:

    (a) 286.561.143 nennwertlose Stammaktien. Die TUI AG hält keine eigenen

    Aktien im Bestand. Die ISIN der Stammaktien lautet DE000TUAG000.

    (b) Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 25.477.664 mit einem Kupon

    von 5,5 %, fällig im November 2014 (die "TUI AG November 2014 Bonds"). Die

    ISIN der TUI AG November 2014 Bonds lautet DE000TUAG117.

    (c) Wandelschuldverschreibungen im Wert von EUR 338.944.148 mit einem Kupon

    von 2,75 %, fällig im März 2016 (die "TUI AG March 2016 Bonds"). Die ISIN

    der TUI AG March 2016 Bonds lautet DE000TUAG158.

    Die TUI AG November 2014 Bonds und die TUI AG March 2016 Bonds können in

    Stammaktien der TUI AG umgewandelt werden.

    Anmerkung: Die Gesamtzahl der Stammaktien umfasst das eingetragene

    Grundkapital der TUI AG zuzüglich aller seit dem Tag der letzten

    Aktualisierung des eingetragenen Grundkapitals beim Handelsregister und in

    der Satzung der TUI AG aus dem bedingten Kapital ausgegebenen Aktien.

    - Das vollständig verwässerte Grundkapital der TUI Travel umfasst

    1.357.000.718 "ordinary shares", berechnet auf folgender Grundlage:

    (a) der in vorstehendem Absatz 1(a) angegebenen Anzahl von TUI Travel

    Anteilen;

    (b) der maximalen Anzahl von TUI Travel Anteilen, die bei Ausübung der

    Wandlungsrechte aus den TUI Travel 2014 Convertible Bonds ausgegeben werden

    könnten;

    (c) der maximalen Anzahl von TUI Travel Anteilen, die bei Ausübung der

    Wandlungsrechte aus den TUI Travel 2017 Convertible Bonds ausgegeben werden

    könnten; und

    (d) der maximalen Anzahl von TUI Travel Anteilen, die zur Bedienung

    etwaiger Optionen auf TUI Travel Anteile in voller Höhe ausgegeben würden.

    - Das vollständig verwässerte Grundkapital der TUI AG umfasst 320.061.082

    Stückaktien, berechnet auf folgender Grundlage:

    (a) der in vorstehendem Absatz 3(a) angegebenen Anzahl von Stammaktien der

    TUI AG;

    (b) der maximalen Anzahl von TUI AG Aktien, die bei Ausübung der

    Wandlungsrechte aus den TUI AG November 2014 Bonds ausgegeben werden

    könnten; und

    (c) der maximalen Anzahl von TUI AG Aktien, die bei Ausübung der

    Wandlungsrechte aus den TUI AG March 2016 Bonds ausgegeben werden könnten.

    - Die Beteiligung von Herrn Alexey Mordashov an der TUI AG wird über die

    S-Group Travel Holding GmbH (65.592.219 TUI AG Aktien) und die Unifirm

    Limited (7.630.127 TUI AG Aktien) gehalten; beide Gesellschaften stehen

    letztendlich im Eigentum und unter der Kontrolle von Herrn Alexey

    Mordashov. Siehe Formular 8 (Ausgangsbestandsmeldung) der TUI AG vom

    10. Juli 2014.

    - Kapitalrendite: Die Kapitalrendite errechnet sich aus dem Quotient des

    bereinigten operativen Nettoergebnisses nach Steuern (d. h. des

    bereinigten EBITA nach Steuern zum effektiven jährlichen Steuersatz)

    und dem durchschnittlichen Kapital. Im Geschäftsjahr 2012/13 erzielte

    die TUI AG mit TUI AG Hotels & Resorts eine Kapitalrendite von 10,6 %,

    wie im Geschäftsbericht 2012/13 dargestellt.

    - Potenzieller EBITA-Beitrag des neuen Hotel-Contents: Die Angabe von EUR

    1,4 Millionen als EBITA-Beitrag jedes Hotels basiert auf den

    historischen Daten für das Geschäftsjahr 2012/13. Im Durchschnitt

    belief sich der Beitrag jedes RIU- und Robinson-Hotels zum EBITA der

    TUI AG im Geschäftsjahr 2012/13 auf EUR 1,4 Millionen.

    8. Berechnung der Auswirkung einer erhöhten Auslastung infolge vertikaler

    Integration auf das EBITA: Die als zusätzlicher Gewinn infolge einer

    Auslastungssteigerung der bestehenden Hotels der TUI AG um einen

    Prozentpunkt genannte Zahl von rund EUR 6,1 Millionen (£ 4,9 Millionen)

    wurde errechnet unter der Annahme einer Auslastungssteigerung um einen

    Prozentpunkt über das gesamte Hotelportfolio hinweg, die bereits für

    sich genommen eine Steigerung der Bruttomarge um einen Prozentpunkt

    erwarten ließe. Im Rahmen einer konservativen Berechnung wurde ein

    entsprechender Abschlag vom Durchschnittspreis je Bett angenommen. Die

    beiden Faktoren zusammengenommen ergeben die genannte Gewinnsteigerung.

    Eine Änderung der zugrundeliegenden Fixkosten (also der Kosten

    unterhalb der Bruttomarge) wurde nicht angenommen.

    9. Angaben zum Betriebskapital und gebundenen Kapital von TUI AG Hotels &

    Resorts: Die Angaben zu den prozentualen Anteilen, die im TUI-Konzern

    jeweils auf im Rahmen von Managementverträgen betriebene Hotels,

    gepachtete oder über Franchisevereinbarungen geführte Hotels und im

    Eigentum der jeweiligen Hotelgesellschaft stehende Hotels entfallen,

    wurden Seite 51 des Geschäftsberichts 2012/13 der TUI AG entnommen;

    dort heißt es: "TUI Hotels & Resorts umfasste im Geschäftsjahr 2012/13

    insgesamt 232 Hotels ... 50 % wurden im Rahmen von Managementverträgen

    betrieben, 41 % befanden sich im Eigentum der jeweiligen

    Hotelgesellschaft, 6 % waren gepachtet und 3 % der Anlagen wurden über

    Franchisevereinbarungen geführt". Die Zahlenangabe zu dem im Portfolio

    von TUI AG Hotels & Resorts gebundenen Kapital wurde Seite 59 des

    Geschäftsberichts 2012/13 der TUI AG entnommen, wo diese Messgröße mit

    EUR 1.859,3 angegeben ist.

    10. Wechselkurse: Soweit nicht anders angebeben wurden in dieser

    Bekanntmachung für die Umrechnung zwischen (a) Pfund Sterling und Euro

    Wechselkurse von £ 1,00:EUR 1,2535 und EUR 1,00:£ 0,7978 und (b) Pfund

    Sterling und US-Dollar Wechselkurse von £ 1,00:US$ 1,6231 und US$ 1,00:

    £ 0,6161 verwendet.

    ANHANG III

    NÄHERE ANGABEN ZU UNWIDERRUFLICHEN VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN

    Unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen in Bezug auf TUI Travel Anteile

    Die folgenden Direktoren der TUI Travel haben unwiderrufliche

    Verpflichtungserklärungen in ihrem eigenen Namen sowie für ihre Familien

    und verbundene Trusts dahingehend abgegeben, dass sie in Bezug auf die

    nachfolgend aufgeführten TUI Travel Anteile in der gerichtlich einberufenen

    Versammlung der TUI Travel für das Scheme und in der Hauptversammlung der

    TUI Travel für die in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Beschlüsse

    stimmen werden:

    ^

    Name des die Gesamtzahl der TUI Travel Prozentualer

    unwiderrufliche Anteile, in Bezug auf die Anteil am

    Verpflichtungserklärung die Verpflichtungserklärung ausgegebenen

    abgebenden Direktors der abgegeben wird Grundkapital der

    TUI Travel TUI Travel

    Valerie Gooding 2.493 0,000 %

    Sir Michael Hodgkinson 20.000 0,002 %

    Janis Kong 15.000 0,001 %

    Peter Long 3.025.860 0,267 %

    Johan Lundgren 534.021 0,047 %

    Minnow Powell 6.891 0,001 %

    William Waggott 556,763 0,049 %

    Gesamt

    4.161.028 0,367 %

    °

    Die unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen der Direktoren der TUI

    Travel erlöschen jeweils entweder (i) an dem Tag, an dem der

    Zusammenschluss hinfällig wird oder zurückgezogen wird, ohne dass er nach

    Maßgabe seiner Konditionen wirksam geworden wäre (im Fall des Scheme) bzw.

    keinerlei Bedingungen mehr unterliegt (im Falle eines Angebots zum

    Zusammenschluss), außer ein neues Scheme bzw. Angebot zum Zusammenschluss

    oder ein an die Stelle des ursprünglichen Scheme bzw. Angebots tretendes

    Scheme oder Angebot zum Zusammenschluss wird angekündigt, dessen

    Bedingungen und Konditionen im Wesentlichen den in dieser Bekanntmachung

    (die selbst nicht erloschen ist oder zurückgezogen wurde) aufgeführten

    Bedingungen und Konditionen entsprechen; oder (ii) an dem Tag, an dem das

    Scheme nach Maßgabe seiner Konditionen wirksam wird bzw. das Angebot zum

    Zusammenschluss keinerlei Bedingungen mehr unterliegt, je nachdem, welcher

    Zeitpunkt früher eintritt.

    ANHANG IV

    BESTÄTIGTE ERKLÄRUNGEN ZU QUANTIFIZIERTEN FINANZIELLEN VORTEILEN

    Diese Bekanntmachung enthält in den Abschnitten 3(b)(i) und 3(b)(ii)

    Erklärungen zu geschätzten Kosteneinsparungen und zahlungswirksamen

    Steuervorteilen, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben und die in den am

    27. Juni 2014 veröffentlichten Bekanntmachungen der TUI Travel und der TUI

    AG in Bezug auf den Zusammenschluss enthalten waren (zusammen die

    "Bestätigten Erklärungen zu Quantifizierten Finanziellen Vorteilen").

    Weitere Informationen über die grundsätzlichen Annahmen, die die

    Bestätigten Erklärungen zu Quantifizierten Finanziellen Vorteilen stützen,

    einschließlich der wesentlichen Annahmen und Informationsquellen, werden im

    Folgenden beschrieben.

    Grundsätzliche Annahmen

    Im Anschluss an erste Gespräche über den Zusammenschluss zwischen den

    Parteien im Mai und Juni 2014 bildeten die TUI AG und die TUI Travel ein

    Senior Executive Team zur Prüfung und Bewertung der potenziellen Synergien

    des Zusammenschlusses.

    Das aus leitenden Mitarbeitern aus den Bereichen Strategie, Finanzen und

    Human Resources sowohl der TUI AG als auch der TUI Travel bestehende Team

    arbeitete in den sechs Wochen vor den am 27. Juni 2014 veröffentlichten

    Bekanntmachungen der TUI Travel und der TUI AG gemeinsam daran, potenzielle

    Synergien zu identifizieren und zu quantifizieren und die damit verbundenen

    Kosten zu schätzen.

    Zur Vorbereitung der Bestätigten Erklärungen zu Quantifizierten

    Finanziellen Vorteilen tauschten die TUI AG und die TUI Travel bestimmte

    Informationen über betriebliche Abläufe und Finanzen aus, um eine

    detaillierte Analyse zu ermöglichen, auf deren Grundlage die Einschätzung

    der potenziellen Synergien durch den Zusammenschluss bewertet werden kann.

    Als Kostenbasis wurde den Berechnungen die tatsächliche Kostenbasis für den

    Sechsmonatszeitraum bis März 2014 und die aktuellste Prognose der

    Kostenbasis für den Sechsmonatszeitraum bis September 2014 für beide

    Unternehmen zugrunde gelegt.

    In den Bekanntmachungen der TUI Travel und der TUI AG vom 27. Juni 2014

    wurde für die Umrechnung zwischen EUR und GBR ein Wechselkurs von 0,8000

    verwendet. In der vorliegenden Bekanntmachung wurde für die Umrechnung

    zwischen EUR und GBP der in Anhang II angegebene Wechselkurs verwendet.

    Bestätigungen

    Die Mitglieder des Neuen Vorstands der TUI AG sind für die Bestätigten

    Erklärungen der Quantifizierten Finanziellen Vorteile verantwortlich. Die

    Mitglieder des Neuen Vorstands der TUI AG haben jeweils von

    PricewaterhouseCoopers LLP, Deutsche Bank, Greenhill und Lazard eine

    Bestätigung erhalten, dass die jeweiligen Berichte, die von ihnen in

    Zusammenhang mit den Bestätigten Erklärungen zu Quantifizierten

    Finanziellen Vorteilen erstellt wurden und in Anhang I der am 27. Juni 2014

    veröffentlichten Bekanntmachungen der TUI Travel und der TUI AG abgebildet

    sind, weiterhin gültig sind.

    Hinweise

    1. Aussagen über die geschätzten Kosteneinsparungen und zahlungswirksamen

    Steuervorteile beziehen sich auf zukünftige Handlungen und Umstände,

    die naturgemäß Risiken, Unsicherheiten und Unwägbarkeiten beinhalten.

    Dementsprechend besteht die Möglichkeit, dass die hier genannten

    Kosteneinsparungen und Synergien nicht bzw. früher oder später als

    erwartet erzielt werden oder wesentlich von den erwarteten

    Kosteneinsparungen und Synergien abweichen könnten.

    Weder die Aussagen in den Bestätigten Erklärungen zu Quantifizierten

    Finanziellen Vorteilen noch diese Bekanntmachung im Allgemeinen sollten als

    Gewinnprognose ausgelegt werden; desgleichen können sie nicht dahingehend

    interpretiert werden, dass das Ergebnis der Kombinierten Gruppe im ersten

    vollen Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss oder in einer darauf

    folgenden Periode notwendigerweise dem in der maßgeblichen vorangegangenen

    oder einer anderen Periode erzielten Ergebnis der TUI AG und/oder der TUI

    Travel entspricht bzw. höher oder geringer ausfällt.

    2. Aufgrund der Größe der Kombinierten Gruppe kann es zu weiteren

    Veränderungen im operativen Geschäft der Kombinierten Gruppe kommen.

    Daher, und da sich die Veränderungen auf künftige Perioden beziehen,

    können die daraus resultierenden Kosteneinsparungen deutlich höher oder

    niedriger als geschätzt ausfallen.

    3. Im Hinblick auf die Bestätigten Erklärungen zu Quantifizierten

    Finanziellen Vorteilen wurde Folgendes angenommen:

    (a) Für die zugrunde liegenden Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen

    ergeben sich keine wesentlichen Folgen.

    (b) In den Märkten und Regionen, in denen die TUI AG und die TUI Travel

    tätig sind, sind keine wesentlichen Veränderungen der

    gesamtwirtschaftlichen, politischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu

    erwarten, die sich in wesentlichem Maße auf die Umsetzung des

    Zusammenschlusses oder auf die Kosten auswirken, die zur Erreichung der

    angestrebten Kosteneinsparungen anfallen werden.

    (c) Wesentliche Änderungen im Wechselkursgefüge sind nicht zu erwarten.

    (d) In den Ländern, in denen die TUI AG und die TUI Travel tätig sind, sind

    keine wesentlichen Änderungen in der Steuergesetzgebung und in den

    Steuersätzen zu erwarten, die deutlichen Einfluss auf die Erreichung der

    zahlungswirksamen Steuervorteile haben können.

    (e) Die Erzielung der zahlungswirksamen Steuervorteile würde dadurch

    erleichtert, dass die Kombinierte Gruppe ihren Sitz und ihre Leitung in

    Deutschland hat.

    ANHANG V

    ERKLÄRUNG ZU QUANTIFIZIERTEN FINANZIELLEN VORTEILEN IN BEZUG AUF DIE

    INTEGRATION DER INBOUND-DIENSTE IN DEN TOURISMUS-GESCHÄFTSBEREICH

    MAINSTREAM

    TEIL A

    Diese Bekanntmachung enthält in Ziffer 3(b)(iii) eine Erklärung zu den

    geschätzten Nettovorteilen aus der Integration der Inbound-Dienste in den

    Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream (die "Erklärung zu Quantifizierten

    Finanziellen Vorteilen in Bezug auf die Inbound-Dienste").

    Neben den in der Erklärung zu Quantifizierten Vorteilen in Bezug auf die

    Inbound-Dienste aufgeführten einmaligen Integrationskosten und dem Verlust

    bei der Bruttomarge aufgrund der Einstellung unprofitabler Verträge werden

    keine wesentlichen Dis-Synergien (weder einmalig noch wiederholt) in

    Verbindung mit der Erklärung zu Quantifizierten Finanziellen Vorteilen in

    Bezug auf die Inbound-Dienste erwartet. Der Neue Vorstand der TUI AG ist

    der Auffassung, dass diese Nettovorteile unabhängig vom Zusammenschluss

    hätten erreicht werden können, die Strategie der Kombinierten Gruppe bietet

    jedoch nun die Möglichkeit, die operative Struktur der Kombinierten Gruppe

    optimal zu gestalten und diese Vorteile zu erzielen.

    Weitere Informationen über die grundsätzlichen Annahmen, die die Erklärung

    zu Quantifizierten Finanziellen Vorteilen in Bezug auf die Inbound-Dienste

    stützen, einschließlich der wesentlichen Annahmen und Informationsquellen,

    werden im Folgenden beschrieben.

    Grundsätzliche Annahmen

    Als Folge der strategischen Entscheidung, die derzeitigen Bereiche Online

    Accommodation und Specialist & Activity der TUI Travel getrennt vom

    Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream zu betreiben, wurden zusätzliche

    Kosteneinsparungen identifiziert. Diese Kosteneinsparungen hätten

    unabhängig vom Zusammenschluss erreicht werden können, ergeben sich

    allerdings erst jetzt aufgrund der Strategie der Kombinierten Gruppe.

    Die vorgesehenen Nettovorteile sind aufgrund der Integration der für den

    Bereich Mainstream erbrachten Inbound-Dienste in den

    Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream zu erwarten. Dabei werden die

    Einsparungen zum größten Teil wie folgt realisiert werden:

    - Zusammenführung von überlappenden Funktionen - hierauf entfallen rund

    drei Viertel der identifizierten Einsparungen;

    - Immobilienkosten; und

    - Reisekosten, die zu annähernd gleichen Anteilen anfallen.

    Der Ausgangswert für die Kosteneinsparungen ist die aktuelle Prognose für

    das Geschäftsjahr 2013/14 (Ist-zahlen für die neun Monate bis zum 30. Juni

    2014 und Planzahlen für die drei Monate des vierten Quartals 2013/14 Die

    Vorteile und Kosten wurden auf der Grundlage dieses Ausgangswerts

    berechnet.

    Infolge der Integration der für den Bereich Mainstream erbrachten

    Inbound-Dienste in den Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream wird die

    Fortführung bestimmter Geschäftsverträge mit Dritten mit der Zeit nicht

    mehr profitabel sein. Infolge dieser nicht fortgeführten Geschäfte werden

    Verluste in Bezug auf Einnahmen und Bruttomargen erwartet.

    Es wird erwartet, dass die finanziellen Vorteile schrittweise ab dem

    Vollzug erzielt und in voller Höhe zum Ende des dritten vollen

    Geschäftsjahrs nach dem Vollzug realisiert werden. Die vorgesehenen

    Kosteneinsparungen repräsentieren jährlich wiederkehrende Vorteile in

    voller Höhe (run rate). Die einmaligen zahlungswirksamen Kosten zur

    Realisierung der Einsparungen wurden "bottom-up" in Übereinstimmung mit dem

    Zielbetriebsmodell und dem erwarteten Finanzmittelbedarf zur Umsetzung der

    Änderungen berechnet.

    Berichte

    Als Wirtschaftsprüfer der TUI AG hat PricewaterhouseCoopers LLP auf

    Verlangen des Panel in einem Bericht gemäß Rule 28.1 (a) des Code

    bestätigt, dass die Erklärung zu Quantifizierten Finanziellen Vorteilen in

    Bezug auf die Inbound-Dienste nach ihrer Meinung ordnungsgemäß und im

    Einklang mit den darin genannten Grundlagen erstellt wurde. Ergänzend haben

    Deutsche Bank und Greenhill als Finanzberater der TUI AG und Lazard als

    Finanzberater der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel Berichte erstellt,

    in denen sie vorbehaltlich der Bedingungen der betreffenden Berichte

    bestätigen, dass ihrer Auffassung nach die Erklärung zu Quantifizierten

    Finanziellen Vorteilen in Bezug auf die Inbound-Dienste, für die die

    Mitglieder des Neuen Vorstands der TUI AG verantwortlich sind, mit der

    erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erstellt wurde

    Der Wortlaut dieser Berichte ist nachfolgend abgebildet.

    PricewaterhouseCoopers LLP, Deutsche Bank, Greenhill und Lazard haben

    jeweils ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Berichte in der Form

    und in dem Kontext wie abgebildet erteilt und nicht zurückgezogen.

    Hinweise

    - Aussagen über die geschätzten Nettovorteile beziehen sich auf

    zukünftige Handlungen und Umstände, die naturgemäß Risiken,

    Unsicherheiten und Unwägbarkeiten beinhalten. Dementsprechend besteht

    die Möglichkeit, dass die hier genannten Nettovorteile nicht bzw.

    früher oder später als erwartet erzielt werden oder wesentlich von den

    erwarteten Nettovorteilen abweichen könnten.

    2. Weder die Aussagen in der Erklärung zu Quantifizierten Finanziellen

    Vorteilen in Bezug auf die Inbound-Dienste noch diese Bekanntmachung im

    Allgemeinen sollten als Gewinnprognose ausgelegt werden; desgleichen können

    sie nicht dahingehend interpretiert werden, dass das Ergebnis der

    Kombinierten Gruppe im ersten vollen Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss

    oder in einer darauf folgenden Periode notwendigerweise dem in der

    maßgeblichen vorangegangenen oder einer anderen Periode erzielten Ergebnis

    der TUI AG und/oder der TUI Travel entspricht bzw. höher oder geringer

    ausfällt.

    3. Aufgrund der Größe der Kombinierten Gruppe kann es zu weiteren

    Veränderungen im operativen Geschäft der Kombinierten Gruppe kommen. Daher,

    und da sich die Veränderungen auf künftige Perioden beziehen, können die

    daraus resultierenden Nettovorteile deutlich höher oder niedriger als

    geschätzt ausfallen.

    4. Im Hinblick auf die Erklärung zu Quantifizierten Finanziellen Vorteilen

    in Bezug auf die Inbound-Dienste hat der Neue Vorstand der TUI AG Folgendes

    angenommen:

    (a) Für die zugrunde liegenden Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen

    ergeben sich keine wesentlichen Folgen.

    (b) In den Märkten und Regionen, in denen die TUI AG und die TUI Travel

    tätig sind, sind keine wesentlichen Veränderungen der

    gesamtwirtschaftlichen, politischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu

    erwarten, die sich in wesentlichem Maße auf die Umsetzung des

    Zusammenschlusses oder auf die Kosten auswirken, die zur Erreichung der

    angestrebten Kosteneinsparungen anfallen werden.

    (c) Wesentliche Änderungen im Wechselkursgefüge sind nicht zu erwarten.

    (d) In den Ländern, in denen die TUI AG und die TUI Travel tätig sind, sind

    keine wesentlichen Änderungen in der Steuergesetzgebung und in den

    Steuersätzen zu erwarten, die deutlichen Einfluss auf die entstehende

    zahlungswirksame Steuerbelastung haben können.

    TEIL B

    Bericht von PricewaterhouseCoopers LLP

    Der Neue Vorstand

    TUI AG

    Karl-Wiechert-Allee 4

    30625 Hannover

    Deutschland

    Deutsche Bank AG, Niederlassung London

    1 Great Winchester Street

    London

    EC2N 2DB

    Vereinigtes Königreich

    Greenhill & Co. Europe LLP

    Lansdowne House

    57 Berkeley Square

    London W1J 6ER

    Vereinigtes Königreich

    Lazard & Co., Limited

    50 Stratton Street

    London W1J 8LL

    Vereinigtes Königreich

    (Lazard & Co., Limited, Deutsche Bank AG, Niederlassung London, und

    Greenhill & Co. Europe LLP zusammen die "Finanzberater")

    15. September 2014

    Empfohlener Zusammenschluss der TUI Travel PLC ("TUI Travel") und der TUI

    AG ("TUI AG") in Form eines "all-share nil-premium merger" (der

    "Zusammenschluss")

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beziehen uns auf die Erklärung (die "Erklärung") des Vorstands der TUI

    AG in der unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses vorgesehenen

    Besetzung (der "Neue Vorstand") in dem Absatz mit der Überschrift:

    "Integration von Inbound-Diensten in den Tourismus-Geschäftsbereich

    Mainstream" in der Bekanntmachung gemäß Rule 2.7 vom 15. September 2014

    (die "Bekanntmachung"):

    - "Als Folge der strategischen Entscheidung, die derzeitigen Bereiche

    Online Accommodation und Specialist & Activity der TUI Travel getrennt

    vom Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream zu betreiben, wurden

    zusätzliche Kosteneinsparungen identifiziert:

    - Es wurden wiederkehrende Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens

    EUR 20 Millionen (£ 16 Millionen) netto pro Jahr identifiziert ,

    wie nachstehend im Einzelnen beschrieben:

    - Bei diesen Kosteneinsparungen handelt es sich im Wesentlichen um

    Einsparungen durch die Zusammenführung von überlappenden Funktionen

    sowie Einsparungen von Immobilien- und Reisekosten.

    - Kosteneinsparungen in Höhe von mindestens EUR 30 Millionen (£ 24

    Millionen) werden sich voraussichtlich im

    Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream im Zusammenhang mit der

    Restrukturierung und der Übernahme der Leitung des Bereichs

    Inbound-Dienste für den Bereich Mainstream ergeben.

    - Diese Einsparungen werden voraussichtlich schrittweise ab dem

    Vollzug erzielt und in voller Höhe zum Ende des dritten vollen

    Geschäftsjahrs nach dem Vollzug realisiert.

    - Als weitere Folge dieser vorgesehenen Restrukturierung wird die

    Fortführung bestimmter Geschäftsverträge mit Dritten mit der Zeit

    nicht mehr profitabel sein, wobei sich ein wiederkehrender Verlust

    bei der Bruttomarge in Höhe von EUR 10 Millionen (£ 8 Millionen)

    pro Jahr ergibt.

    Um diese Einsparungen zu erzielen, werden geschätzte einmalige

    zahlungswirksame Kosten in Höhe von ca. EUR 76 Millionen (£ 61 Millionen)

    erwartet, die auch Steuern auf Veräußerungsgewinne in Höhe von EUR 19

    Millionen (£ 15 Millionen) aus der vorgesehenen Restrukturierung des

    Unternehmens sowie indirekte Steuern umfassen."

    Die Erklärung wurde im Zusammenhang mit der Offenlegung in Teil A von

    Anhang V zur Bekanntmachung abgegeben, der die grundsätzlichen Annahmen des

    Neuen Vorstands erläutert und die Erklärung sowie die zugrunde liegenden

    Analysen und Erläuterungen darlegt.

    Dieser Bericht ist nach Rule 28.1(a)(i) des City Code on Takeovers and

    Mergers (der "Code") erforderlich. Er wird ausschließlich zur Erfüllung

    dieser Vorschrift abgegeben und dient keinem anderen Zweck.

    Verantwortlichkeiten

    Für die Abgabe der Erklärung in Übereinstimmung mit dem Code ist der Neue

    Vorstand der TUI AG verantwortlich.

    Es liegt in unserer Verantwortung, uns gemäß Rule 28.1(a)(i) des Code ein

    Urteil darüber zu bilden, ob die Erklärung ordnungsgemäß im Einklang mit

    den darin genannten Grundlagen erstellt wurde.

    Soweit gesetzlich zulässig schließen wir jede Verantwortung und Haftung für

    Verluste aus, die infolge von, durch oder in Verbindung mit diesem nach

    Rule 23.3(b) des Code vorgeschriebenen Bericht und unserer Feststellung

    (der bzw. die ausschließlich der Befolgung dieser Vorschrift dient)

    entstanden sind, und stimmen der Übernahme des Berichts und der

    Feststellung in die Bekanntmachung zu. Dieser Ausschluss der Verantwortung

    gilt weder gegenüber Personen, an die dieser Bericht ausdrücklich gerichtet

    ist, noch gegenüber Anteilsinhabern der TUI Travel, denen wir

    möglicherweise aus der Übernahme dieses Berichts in die Bekanntmachung

    verantwortlich sind. Ferner gilt der Ausschluss nicht für eine

    Verantwortung nach Rule 28.1(a)(i) des Code gegenüber anderen Personen,

    sofern und soweit diese ausdrücklich darin geregelt ist.

    Grundlage für das Prüfungsergebnis

    Wir haben unsere Tätigkeit in Übereinstimmung mit den vom Auditing

    Practices Board im Vereinigten Königreich herausgegebenen Standards for

    Investment Reporting ausgeführt. Die Erklärung und die relevanten

    Grundlagen (einschließlich Informationsquellen und Annahmen) haben wir mit

    dem Neuen Vorstand sowie mit den Finanzberatern erörtert. Eine unabhängige

    Prüfung von Finanz- oder sonstigen Informationen, die der Erklärung

    zugrunde liegen, gehörte nicht zu unseren Aufgaben.

    Da die Erklärung und die Annahmen, auf denen erstere basiert, in die

    Zukunft gerichtet sind und daher von unvorhergesehenen Ereignissen

    beeinflusst werden können, können wir nicht dazu Stellung nehmen, ob die

    tatsächlich erreichten Synergien den in der Erklärung genannten erwarteten

    Synergien entsprechen. Es können sich erhebliche Abweichungen ergeben.

    Wir haben unsere Tätigkeit nicht auf der Grundlage von Prüfungs- oder

    anderen Standards und Grundsätzen ausgeführt, die in den USA oder in

    anderen Rechtsordnungen allgemein anerkannt sind. Entsprechend ist es nicht

    möglich, sich auf die Erklärung in dem Sinne zu berufen, als wären sie auf

    der Grundlage solcher Standards und Verfahrensweisen erstellt worden.

    Beurteilung

    Aufgrund des oben Genannten sind wir zu dem Urteil gekommen, dass die

    Erklärung ordnungsgemäß im Einklang mit den darin genannten Grundlagen

    erstellt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    PricewaterhouseCoopers LLP

    PricewaterhouseCoopers LLP ist eine in England eingetragene

    Personengesellschaft mit beschränkter Haftung, Registernummer OC303525. Der

    Sitz von PricewaterhouseCoopers LLP befindet sich in 1 Embankment Place,

    London WC2N 6RH. PricewaterhouseCoopers LLP wird überwacht und reguliert

    von der Financial Conduct Authority for designated investment business.

    TEIL C

    Bericht von Deutsche Bank und Greenhill

    An den Vorstand

    für die TUI AG

    Karl-Wiechert-Allee 4

    30625 Hannover

    Deutschland

    15. September 2014

    Empfohlener Zusammenschluss der TUI Travel PLC ("TUI Travel") und der TUI

    AG ("TUI AG") in Form eines "all-share nil-premium merger"

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beziehen uns auf die Erklärung zu Quantifizierten Finanziellen

    Vorteilen in Bezug auf die Inbound-Dienste und die ihr zugrunde liegenden

    Annahmen und Anmerkungen (zusammen die "Erklärung"), die in Teil A des

    Anhangs V dieser Bekanntmachung dargelegt sind und für die der Vorstand der

    TUI AG in der unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses vorgesehenen

    Besetzung (der "Neue Vorstand") nach Rule 28 des City Code on Takeovers and

    Mergers (der "Code") verantwortlich ist.

    Wir haben die Erklärung (einschließlich der Annahmen und

    Informationsquellen, auf die darin Bezug genommen wird) sowohl mit dem

    Neuen Vorstand als auch mit leitenden Angestellten und Mitarbeitern der TUI

    AG und der TUI Travel erörtert, die die zugrunde liegenden Pläne entwickelt

    haben. Die vorliegende Erklärung birgt, wie in dieser Bekanntmachung

    beschrieben, Unsicherheiten, und mit unserer Arbeit ist keine unabhängige

    Beurteilung von Finanz- oder sonstigen Informationen, die der Erklärung

    zugrunde liegen, verbunden.

    Wir haben uns auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller uns von der TUI

    AG und/oder der TUI Travel mündlich oder schriftlich zur Verfügung

    gestellten Finanz- und sonstigen Informationen verlassen und haben auf

    Basis dieser Annahme dieses Schreiben erstellt.

    Wir geben kein Urteil darüber ab, ob die vom Neuen Vorstand identifizierten

    quantifizierten finanziellen Vorteile erreichbar sind.

    Ferner haben wir die Tätigkeit von PricewaterhouseCoopers LLP geprüft und

    gemeinsam mit PricewaterhouseCoopers LLP den Prüfungsvermerk in Teil B des

    Anhangs V zu dieser Bekanntmachung erörtert, der in dieser Angelegenheit an

    Sie und an uns gerichtet ist.

    Dieses Schreiben ist ausschließlich in Zusammenhang mit Rule 28.1(a)(ii)

    des City Code on Takeovers and Mergers an Sie gerichtet und dient keinem

    anderen Zweck. Auf den Inhalt dieses Schreibens darf sich ausschließlich

    der Vorstand der TUI AG stützen. Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir

    in Verbindung mit diesem Schreiben, seinem Inhalt, allen im Zusammenhang

    damit vorgenommenen Tätigkeiten, allen Schlüssen, die aus diesem Schreiben

    gezogen werden können, sowie allen in Zusammenhang mit diesem Schreiben

    schriftlich oder mündlich übermittelten Informationen jegliche Haftung

    (vertraglich, deliktisch oder auf anderer Rechtsgrundlage) gegenüber

    anderen Personen aus; der Haftungsausschluss wird hiermit ausdrücklich

    erklärt, außer soweit ein solcher Haftungsausschluss kraft Gesetzes nicht

    zulässig ist.

    Aufgrund des oben Genannten sind wir der Ansicht, dass die Erklärung, für

    die Sie als Mitglieder des Neuen Vorstands verantwortlich sind, mit der

    erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erstellt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen

    Deutsche Bank AG, Zweigniederlassung London Greenhill & Co. Europe LLP

    Teil D

    Bericht von Lazard & Co., Limited

    Die Unabhängigen Direktoren

    TUI Travel PLC

    TUI Travel House

    Crawley Business Quarter

    Fleming Way

    Crawley

    West Sussex

    RH10 9QL

    15. September 2014

    Empfohlener Zusammenschluss der TUI Travel PLC ("TUI Travel") und der TUI

    AG ("TUI AG") in Form eines "all-share nil-premium merger"

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir beziehen uns auf die Erklärung zu Quantifizierten Finanziellen

    Vorteilen in Bezug auf die Inbound-Dienste und die ihr zugrunde liegenden

    Annahmen und Anmerkungen (zusammen die "Erklärung"), die in Teil A des

    Anhangs V dieser Bekanntmachung dargelegt sind und für die der Vorstand der

    TUI AG in der unmittelbar nach Vollzug des Zusammenschlusses vorgesehenen

    Besetzung (der "Neue Vorstand") nach Rule 28 des City Code on Takeovers and

    Mergers (der "Code") verantwortlich ist.

    Wir haben die Erklärung (einschließlich der Annahmen und

    Informationsquellen, auf die darin Bezug genommen wird) sowohl mit dem

    Neuen Vorstand als auch mit leitenden Angestellten und Mitarbeitern der TUI

    AG erörtert, die die zugrunde liegenden Pläne entwickelt haben. Die

    vorliegende Erklärung birgt, wie in dieser Bekanntmachung beschrieben,

    Unsicherheiten, und mit unserer Arbeit ist keine unabhängige Beurteilung

    von Finanz- oder sonstigen Informationen, die der Erklärung zugrunde

    liegen, verbunden.

    Wir haben uns auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller uns von der TUI

    AG und/oder der TUI Travel mündlich oder schriftlich zur Verfügung

    gestellten Finanz- und sonstigen Informationen verlassen und haben auf

    Basis dieser Annahme dieses Schreiben erstellt.

    Wir geben kein Urteil darüber ab, ob die von dem Neuen Vorstand

    identifizierten quantifizierten finanziellen Vorteile erreichbar sind.

    Ferner haben wir die Tätigkeit von PricewaterhouseCoopers LLP geprüft und

    gemeinsam mit PricewaterhouseCoopers LLP den Prüfungsvermerk in Teil B des

    Anhangs V zu dieser Bekanntmachung erörtert, der in dieser Angelegenheit an

    Sie und an uns gerichtet ist.

    Dieses Schreiben ist ausschließlich in Zusammenhang mit Rule 28.1(a)(ii)

    des Code an Sie gerichtet und dient keinem anderen Zweck. Wir übernehmen in

    Bezug auf den Inhalt dieses Schreibens keinerlei Verantwortung gegenüber

    der TUI Travel oder ihren Anteilsinhabern oder anderen Personen als den

    Unabhängigen Direktoren der TUI Travel; auf den Inhalt dieses Schreibens

    dürfen sich ausschließlich die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel

    stützen, und soweit gesetzlich zulässig schließen wir in Verbindung mit

    diesem Schreiben und allen im Zusammenhang damit vorgenommenen Tätigkeiten

    jegliche Haftung gegenüber anderen Personen aus.

    Aufgrund des oben Genannten sind wir der Ansicht, dass die Erklärung, für

    die diejenigen von Ihnen verantwortlich sind, die Mitglieder des Neuen

    Vorstands sind, mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit

    erstellt wurde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lazard & Co., Limited

    ANHANG VI

    DEFINITIONEN UND GLOSSAR

    Die folgenden Definitionen gelten für die gesamte Bekanntmachung, soweit

    nicht der Zusammenhang etwas anderes verlangt:

    ^

    Accommo- der Geschäftsbereich Accommodation & Destinations der TUI Travel,

    dation & ein globaler Anbieter von Unterkunfts-und Zielgebietsleistungen;

    Destina-

    tions

    Aktieno- die im Prospekt der TUI AG näher beschriebenen Aktienoptions- und

    ptionsp- Incentive-Programme der Erweiterten AG-Gruppe;

    läne der

    TUI AG

    Aktieno- die im Scheme-Dokument näher beschriebenen Aktienoptions- und

    ptionsp- Incentive-Pläne der Erweiterten PLC-Gruppe;

    läne der

    TUI

    Travel

    Angebot die Durchführung des Zusammenschlusses mittels eines

    zum Übernahmeangebots nach section 974 des UK Companies Act anstelle

    Zusamme- des Scheme;

    nschluss

    Angebot- hat die dem Begriff "Offer Period" im Code zugewiesene Bedeutung;

    sfrist

    Anhörun- der Anhörungstermin, in dem das Gericht über den Antrag auf

    gstermin Billigung des Scheme nach section 899 des UK Companies Act und

    für das auf Bestätigung der damit in Zusammenhang stehenden

    Scheme Kapitalherabsetzung entscheidet;

    AOHV der die Hauptversammlung der TUI AG, die im Zusammenhang mit dem

    TUI AG Zusammenschluss durch die Einladung zur AOHV der TUI AG

    einberufen werden soll, sowie etwaige vertagte Versammlungen;

    Aufsich- der Aufsichtsrat im Sinne des Aktiengesetzes;

    tsrat

    Ausgang- hat die diesem Begriff in Rule 8 des Code zugewiesene Bedeutung;

    sbestan-

    dsmeldung

    Ausgesc- alle TUI Travel Anteile: (i) die im wirtschaftlichen Eigentum der

    hlossene TUI AG oder eines anderen Mitglieds des TUI-Konzerns stehen; oder

    Anteile (ii) von der TUI Travel im Bestand gehalten werden; oder (iii) in

    Bezug auf die die TUI AG die Kontrolle über die Stimmrechte hält;

    Bank of Merrill Lynch International, eine Tochtergesellschaft der Bank of

    America America Corporation;

    Merrill

    Lynch

    Bankarb- ein Tag, der kein gesetzlicher Feiertag, Samstag oder Sonntag ist

    eitstag und an dem Banken in London und Frankfurt für den gewöhnlichen

    Geschäftsverkehr geöffnet sind;

    Barclays Barclays Bank PLC, handelnd über ihre Investmentbank;

    Bedingte die bedingte Kapitalerhöhung der TUI AG gemäß § 192 AktG;

    Kapital-

    erhöhung

    Bedingu- die Bedingungen für den Vollzug (darunter der Eintritt der

    ngen Wirksamkeit des Scheme) wie in Anhang I zu dieser Bekanntmachung

    aufgeführt und im Scheme-Dokument anzugeben;

    Bezugsa- die nach der Wandlung der Wandelschuldverschreibungen der TUI

    nteile Travel ausgegebenen TUI Travel Anteile;

    Bezugsv- 0,399 Neue TUI AG Aktien im Austausch für jeden von einem TUI

    erhältnis Travel Scheme Anteilsinhaber zur Scheme Record Time gehaltenen

    TUI Travel Anteil;

    CMA eine Anzeige des Zusammenschlusses oder eines Teils davon nach

    Phase 2- Section 22 oder 33 des britischen Unternehmensgesetzes von 2002

    Anzeige (Enterprise Act 2002) gegenüber dem Vorsitzenden der britischen

    Wettbewerbsbehörde (Chair of the Competition and Markets

    Authority) zum Zweck der Errichtung einer Gruppe gemäß Schedule 4

    des britischen Gesetzes über Unternehmen und aufsichtsrechtliche

    Reformen von 2013 (Enterprise and Regulatory Reform Act 2013);

    Code das britische Übernahmegesetz (City Code on Takeovers and

    oder UK Mergers);

    Takeover

    Code

    Contain- das Containerschifffahrtsgeschäft der Hapag-Lloyd AG;

    erschif-

    ffahrt

    CREST das maßgebliche System zur Eigentumsübertragung von unverbrieften

    Anteilen (wie in den CREST-Regeln definiert), in Bezug auf das

    Euroclear als Betreiber (Operator) (wie in den CREST-Regeln

    definiert) auftritt;

    CREST- die britischen Regelungen für Unverbriefte Wertpapiere von 2001

    Regeln (UK Uncertificated Securities Regulations 2001) (S.I. 2001 Nr.

    3755);

    Deutsche Deutsche Bank AG bzw. gegebenenfalls ein Tochterunternehmen oder

    Bank eine Zweigniederlassung der Deutschen Bank AG;

    Deutsch- der deutsche Corporate Governance Kodex (in der aktuellen, am 10.

    er Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung);

    Corpora-

    te

    Governa-

    nce Kodex

    Direkte die Kapitalerhöhung der TUI AG gemäß § 182 AktG;

    Kapital-

    erhöhung

    EBITA Ertrag vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen;

    Einladu- die Einladung zur AOHV der TUI AG, die den TUI AG Aktionären im

    ng zur Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zugehen soll;

    AOHV der

    TUI AG

    Einschr- jede Rechtsordnung, deren Rechte und Vorschriften ein

    änkungen wesentliches Risiko zivil-, aufsichts- oder strafrechtlicher

    Unterli- Konsequenzen für den Fall bergen, dass Informationen über den

    egende Zusammenschluss in der betreffenden Rechtsordnung an TUI Travel

    Rechtso- Anteilsinhaber versandt oder diesen zur Verfügung gestellt werden

    rdnung (gemäß Rule 30.3 des Code);

    Erfolgte Informationen, die von der TUI Travel bzw. der TUI AG angemessen

    Offenle- erweise in der nachstehend beschriebenen Form offengelegt werden:

    gung (a) schriftlich vor 17.00 Uhr am 12. September 2014, entweder

    durch die TUI Travel bzw. die TUI AG selbst oder in ihrem Namen

    oder durch ihre jeweiligen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater

    oder ihre Wirtschaftsprüfer (speziell als Berater im Zusammenhang

    mit dem Zusammenschluss); (b) in den von ihnen veröffentlichten

    jährlichen und/oder halbjährlichen Berichten und Abschlüssen und/

    oder Quartalszahlen für den jeweiligen Berichtszeitraum bzw. die

    jeweiligen Berichtszeiträume wie in der maßgeblichen Bedingung

    angegeben; (c) vor 17.00 Uhr am 12. September 2014 in einer

    öffentlichen Bekanntmachung nach Maßgabe der Offenlegungs- und

    Transparenzvorschriften (Disclosure and Transparency Rules) der

    britischen Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority;

    "FCA"); oder (d) vor 17.00 Uhr am 12. September 2014 in einer

    öffentlichen Bekanntmachung gemäß dem WpHG; oder (e) in der

    vorliegenden Bekanntmachung;

    Erkläru- die Bestätigten Erklärungen zu Quantifizierten Finanziellen

    ngen zu Vorteilen und die Erklärung zu Quantifizierten Finanziellen

    Quantif- Vorteilen in Bezug auf die Inbound-Dienste zusammengenommen;

    izierten

    Finanzi-

    ellen

    Vorteilen

    Erlaubn- alle Genehmigungen, Anordnungen, Erlaubnisse, Anerkenntnisse,

    isse Bestätigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Freigaben, Gestattungen

    und Billigungen;

    Erweite- die TUI AG und ihre Tochtergesellschaften, Tochterunternehmen und

    rte AG- verbundenen Unternehmen sowie alle sonstigen Kapital- und

    Gruppe Personengesellschaften, Joint Ventures oder Personen, an welchen

    die TUI AG und alle genannten Unternehmen (unter Zusammenrechnung

    ihrer Beteiligungen) eine Wesentliche Beteiligung halten (mit

    Ausnahme von Mitgliedern der Erweiterten PLC-Gruppe);

    Erweite- die TUI Travel und ihre Tochtergesellschaften, Tochterunternehmen

    rte PLC- und verbundenen Unternehmen sowie alle sonstigen Kapital- und

    Gruppe Personengesellschaften, Joint Ventures oder Personen, an welchen

    die TUI Travel und alle genannten Unternehmen (unter

    Zusammenrechnung ihrer Beteiligungen) eine Wesentliche

    Beteiligung halten; und

    FKVO die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004

    über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen;

    Frankfu- die Frankfurter Wertpapierbörse;

    rter

    Wertpap-

    ierbörse

    FSMA das britische Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte von

    2000 (Financial Services and Markets Act 2000) in der jeweils

    geltenden Fassung;

    Gericht der High Court of Justice of England and Wales;

    Gericht- die Versammlung der TUI Travel Scheme Anteilsinhaber, die durch

    lich Beschluss des Gerichts gemäß section 896 des UK Companies Act zum

    Einberu- Zweck der Genehmigung des Scheme einberufen wird, und jede

    fene etwaige vertagte Versammlung;

    Versamm-

    lung der

    TUI

    Travel

    Gericht- der Beschluss des Gerichts, mit dem (i) das Scheme nach Part 26

    sbeschl- des UK Companies Act gebilligt und (ii) die damit

    uss zusammenhängende Kapitalherabsetzung nach section 648 des UK

    Companies Act bestätigt wird;

    Greenhill Greenhill & Co. Europe LLP;

    Handels- hat die diesem Begriff in Rule 8 des Code zugewiesene Bedeutung;

    mitteil-

    ung

    Hapag- ein Containerschifffahrtsunternehmen, an dessen Eigenkapital die

    Lloyd AG TUI AG mittelbar zu 22,04 % beteiligt ist;

    Hapag- der vollständig im Eigentum der TUI AG gehaltene Geschäftsbereich

    Lloyd Kreuzfahrten, der mit seiner Flotte eine führende Position im

    Kreuzfa- deutschsprachigen Markt für Luxus- und Expeditionskreuzfahrten

    hrten innehat;

    Hauptve- die Hauptversammlung der TUI Travel Anteilsinhaber, die im

    rsammlu- Zusammenhang mit dem Scheme zum Zweck der Genehmigung der

    ng der Kapitalherabsetzung und bestimmter damit verbundener

    TUI Angelegenheiten einberufen wird, und jede etwaige vertagte

    Travel Versammlung;

    Inbound- eine der Einheiten innerhalb des Geschäftsbereichs Accommodation

    Dienste & Destination, die in erster Linie Zielgebietsleistungen wie

    Transfers, Ausflüge und Touren für Reiseveranstalter sowie direkt

    für die Kunden erbringt;

    Integra- ein Ausschuss des Aufsichtsrats der TUI AG, der den

    tionsau- Zusammenschluss und seine Umsetzung überwacht;

    sschuss

    J.P. J.P. Morgan Limited;

    Morgan

    Kapital- der (vom Gericht gebilligte) Kapitalausweis, der in Bezug auf das

    ausweis nach Maßgabe des Gerichtsbeschluss geänderte Grundkapital der TUI

    Travel die nach section 649 des UK Companies Act verlangen

    Angaben enthält;

    Kapital- die im Zusammenhang mit dem Scheme vorgesehene Herabsetzung des

    herabse- Grundkapitals der TUI Travel durch Einziehung der TUI Travel

    tzung Scheme Anteile gemäß section 641 des UK Companies Act;

    Kombini- die TUI AG und ihre Tochterunternehmen (einschließlich der TUI

    erte Travel und ihrer Tochterunternehmen) nach dem Zusammenschluss;

    Gruppe

    Lazard Lazard & Co., Limited;

    Listing die Zulassungsbestimmungen der FCA nach Part VI des FSMA in der

    Rules jeweils geltenden Fassung;

    Londoner die London Stock Exchange plc oder ihr jeweiliger Nachfolger;

    Wertpap-

    ierbörse

    Magic eine durch die TUI Travel 2011 von der TUI AG übernommene

    Life Unternehmensgruppe, die Ferienclubs in der Türkei, in Tunesien,

    Ägypten, Griechenland und Spanien betreibt und verpachtet;

    Mainstr- der größte Geschäftsbereich der TUI Travel mit führenden

    eam Reiseveranstaltern in verschiedenen Quellmärkten; die größten

    Quellmärkte sind dabei das Vereinigte Königreich und Irland,

    Deutschland, die nordischen Länder und Frankreich;

    Neue TUI die neuen TUI AG Aktien, die als Gegenleistung im Rahmen des

    AG Aktien Zusammenschlusses ausgegeben werden sollen;

    Neue TUI die neuen TUI Travel Anteile, die nach Maßgabe des Scheme an die

    Travel TUI AG ausgegeben werden sollen;

    Anteile

    Neuer der Vorstand der TUI AG in der für den Zeitraum unmittelbar nach

    Vorstand dem Vollzug vorgesehenen Zusammensetzung, d. h. bestehend aus den

    der TUI Herren Friedrich Joussen, Peter Long, Horst Baier, Johan

    AG Lundgren, Sebastian Ebel und William Waggott;

    Official die von der FCA gemäß section 74(1) des britischen Gesetzes über

    List Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (das Gesetz) für die

    Zwecke von Part VI des Gesetzes geführte Liste;

    Online eine der Einheiten des Geschäftsbereichs Accommodations &

    Accommo- Destinations, die sich in die Segmente Accommodation Wholesaler

    dation und Accommodation Online Travel (OTA) gliedert;

    Panel die britische Übernahmekommission (Panel on Takeovers and

    Mergers);

    Prospekt der von der TUI AG im Zusammenhang mit der Ausgabe der Neuen TUI

    der TUI AG Aktien und der Kombinierten Gruppe zu veröffentlichende

    AG Prospekt, der die gemäß WpPG verlangten Angaben zur TUI AG und zu

    den Neuen TUI AG Aktien enthält;

    PwC PricewaterhouseCoopers LLP;

    Quantif- die in den Erklärungen zu Quantifizierten Finanziellen Vorteilen

    izierte dargestellten quantifizierten finanziellen Vorteile;

    Finanzi-

    elle

    Vorteile

    Registr- das Gesellschaftsregister von England and Wales;

    ar of

    Companies

    Satzung die Satzung der TUI AG;

    der TUI

    AG

    Satzung die Satzung der TUI Travel;

    der TUI

    Travel

    Scheme das vorgesehene Übernahmeverfahren gemäß Part 26 des UK Companies

    of Act zwischen der TUI Travel und den TUI Travel Scheme

    Arrange- Anteilsinhabern mit oder vorbehaltlich von etwaigen Änderungen,

    ment Ergänzungen oder Auflagen, die von dem Gericht gebilligt oder

    oder auferlegt werden und welchen die TUI Travel und die TUI AG

    Scheme zugestimmt haben;

    Scheme die Uhrzeit und das Datum, die im Scheme-Dokument angegeben sind;

    Record voraussichtlich 18.00 Uhr (Londoner Ortszeit) an dem dem

    Time Anhörungstermin für das Scheme unmittelbar vorausgehenden

    Bankarbeitstag;

    Scheme- das den TUI Travel Anteilsinhabern zuzustellende Dokument, das

    Dokument die nach section 897 des UK Companies Act verlangten Angaben

    enthält;

    Scheme- der Tag, an dem das Scheme wirksam wird;

    Wirksam-

    keitstag

    Sonderb- der Sonderbeschluss, den die TUI Travel in der Hauptversammlung

    eschluss der TUI Travel vorschlagen wird und der unter anderem die

    Genehmigung der Kapitalherabsetzung, der Änderung der Satzung der

    TUI Travel und sonstiger Angelegenheiten betrifft, die zur

    Durchführung des Schemes gegebenenfalls erforderlich sind;

    Special- einer der Geschäftsbereiche der TUI Travel mit über 90 weltweit

    ist & operierenden Reiseveranstaltern, die die Urlaubs- und

    Activity Reisewünsche von Kunden mit den unterschiedlichsten Interessen

    und Neigungen bedienen; die erfolgreichsten Marken in diesem

    Bereich sind Crystal, Hayes & Jarvis, The Moorings, Educational

    Tours Inc, Brightspark und Le Boat;

    Stichte- die Uhrzeit und der Tag, die im Scheme-Dokument angegeben sind

    rmin für und unter Bezugnahme auf die die Berechtigung zur Abstimmung über

    die das Scheme festgestellt wird;

    Abstimm-

    ung

    Treuhän- die Capita IRG Trustees Limited in ihrer Eigenschaft als

    der Treuhänder für die TUI Travel Scheme Anteilsinhaber im Rahmen des

    Treuhandvertrags;

    Treuhan- der zwischen der TUI Travel (für die TUI Travel Scheme

    dvertrag Anteilsinhaber) und dem Treuhänder abzuschließende

    Treuhandvertrag, nach dem der Treuhänder die Neuen TUI AG Aktien

    treuhänderisch für die TUI Travel Scheme Anteilsinhaber zeichnet,

    entgegennimmt, hält und überträgt;

    TUI AG die TUI AG, eine in Deutschland errichtete Gesellschaft mit Sitz

    Karl-Wiechert-Allee 4, 30625 Hannover;

    TUI AG die nennwertlosen Aktien der TUI AG;

    Aktien

    TUI AG die Inhaber von TUI AG Aktien (nach dem Vollzug umfasst dieser

    Aktionäre Begriff auch die Inhaber von TUI AG Verwahrbeteiligungen);

    TUI AG Sparte des Touristikgeschäfts der TUI AG; hierzu zählen

    Hotels & Hotelgesellschaften, an denen Mehrheitsbeteiligungen bestehen,

    Resorts Joint Ventures mit lokalen Partnern, Gesellschaften, an denen

    Finanzbeteiligungen gehalten werden, sowie Hotels, für die

    Managementverträge abgeschlossen wurden;

    TUI AG Verwahrbeteiligungen (depositary interests), die mit erfolgtem

    Verwahr- Vollzug von der Verwahrstelle in Bezug auf die TUI AG Aktien

    beteili- ausgegeben werden und jeweils einen Anspruch auf eine TUI AG

    gungen Aktie verbriefen, und "TUI AG Verwahrbeteiligung" bezeichnet

    jeweils eine einzelne dieser Verwahrbeteiligungen;

    TUI die TUI Cruises GmbH, ein Joint Venture zwischen der TUI AG und

    Cruises der Royal Caribbean Cruises Ltd.;

    TUI die TUI Travel PLC, eine in England und Wales errichtete

    Travel Gesellschaft mit der Registernummer 6072876;

    TUI die voll eingezahlten Anteile ("ordinary shares") am Grundkapitel

    Travel der TUI Travel im Nennwert von je 10 Pence;

    Anteile

    TUI die Inhaber von TUI Travel Anteilen;

    Travel

    Anteils-

    inhaber

    TUI TUI Travel Anteile:

    Travel

    Scheme (a) die zum Datum des Scheme-Dokuments in Umlauf sind und bis zur

    Anteile Scheme Record Time in Umlauf bleiben;

    (b) die gegebenenfalls nach dem Datum des Scheme-Dokuments und

    vor

    dem Stichtermin für die Abstimmung ausgegeben werden und bis zur

    Scheme Record Time in Umlauf bleiben;

    (c) die gegebenenfalls an oder nach dem Stichtermin für die

    Abstimmung und vor der Scheme Record Time ausgegeben werden,

    sofern ihre Konditionen vorsehen, dass das Scheme für ihre

    Inhaber

    verbindlich ist, oder sofern das Scheme für ihren anfänglichen

    oder alle späteren Inhaber verbindlich ist oder diese schriftlich

    erklärt haben, dass sie das Scheme als für sie verbindlich

    betrachten, und die in jedem Fall bis zur Scheme Record Time in

    Umlauf bleiben;

    jedoch in jedem Fall unter Ausschluss der Ausgeschlossenen

    Anteile;

    TUI die Inhaber von TUI Travel Scheme Anteilen;

    Travel

    Scheme

    Anteils-

    inhaber

    TUI- Die TUI AG und ihre Tochterunternehmen (ohne die TUI Travel und

    Konzern ihre Tochterunternehmen);

    UK das englische Gesetz über die Kapitalgesellschaften von 2006 (UK

    Compani- Companies Act 2006) in der jeweils geltenden Fassung;

    es Act

    UK der UK Corporate Governance Code 2012 wie jeweils geändert,

    Corpora- ergänzt oder neu gefasst;

    te

    Governa-

    nce Code

    UK die britische Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct

    Listing Authority), handelnd für die Zwecke von Part VI des FSMA;

    Authority

    Unabhän- die Mitglieder des Geschäftsleitungsorgans (Board) der TUI

    gige Travel, die nicht dem Vorstand oder der höheren Führungsebene der

    Direkto- TUI AG angehören, nämlich Sir Micheal Hodgkinson, Valerie

    ren der Gooding, Janis Kong, Johan Lundgren, Coline McConville, Minnow

    TUI Powell, Dr. Erhard Schipporeit, Dr. Albert Schunk, Harold Sher

    Travel und William Waggot;

    Unique ein exklusives Urlaubskonzept der TUI Travel, das den

    Holidays unterschiedlichen Bedürfnissen seiner Kunden Rechnung trägt und

    ihnen Service und Sonderleistungen mit Mehrwert bietet;

    US das US-Wertpapierbörsengesetz von 1934 (US Securities Exchange

    Exchange Act 1934) in der jeweils geltenden Fassung;

    Act

    US das US-Wertpapiergesetz von 1933 (US Securities Act of 1933) in

    Securit- seiner jeweils geltenden Fassung;

    ies Act

    US$ US-Dollar;

    Vereini- die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und

    gte Besitzungen, jeder Bundesstaat der Vereinigten Staaten von

    Staaten, Amerika, der District of Columbia sowie ihre gesamten sonstigen

    USA oder Hoheitsgebiete;

    US

    Vereini- das Vereinigte Königreich

    gtes

    Königre-

    ich

    Versamm- die Gerichtlich Einberufene Versammlung der TUI Travel und die

    lungen Hauptversammlung der TUI Travel;

    der TUI

    Travel

    Verwahr- die Capita IRG Trustees Limited in ihrer Eigenschaft als

    stelle Verwahrstelle für die TUI AG Verwahrbeteiligungen;

    Vollmac- die Vollmachtsformulare für die Gerichtlich Einberufene

    htsform- Versammlung der TUI Travel und die Hauptversammlung der TUI

    ulare Travel, die dem Scheme-Dokument beigegeben werden;

    Vollzug der Vollzug des Zusammenschlusses nach Maßgabe seiner

    Konditionen;

    Vorstand der Vorstand im Sinne des Aktiengesetzes, der sich für die Zwecke

    der TUI dieser Bekanntmachung aus den Herren Friedrich Joussen und Horst

    AG Baier zusammensetzt;

    Wandels- die folgenden von der TUI Travel begebenen Schuldverschreibungen:

    chuldve- (a) Wandelschuldverschreibungen im Wert von £ 350.000.000 mit

    rschrei- einem Kupon von 6,0 %, fällig im Oktober 2014, mit der ISIN

    bungen XS0455660216; und

    der TUI (b) Wandelschuldverschreibungen im Wert von £ 400.000.000 mit

    Travel einem Kupon von 4,9%, fällig im April 2017, mit der ISIN

    XS0503743949;

    Wesentl- in Bezug auf ein Unternehmen eine unmittelbare oder mittelbare

    iche Beteiligung von 20 % oder mehr der gesamten mit dem

    Beteili- Gesellschaftskapital (equity share capital) im Sinne der

    gung Definition in section 548 des UK Companies Act verbundenen

    Stimmrechte des Unternehmens;

    Wirksam- das Scheme wird nach Maßgabe seiner Konditionen wirksam oder,

    keit sofern der Zusammenschluss im Wege eines Angebots zum

    Zusammenschluss erfolgt, das Angebot zum Zusammenschluss wird

    gemäß den Vorgaben des Code zu einem in jeder Hinsicht

    unbedingten Angebot erklärt;

    WpPG das Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung

    des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren

    oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem

    organisierten Markt zu veröffentlichen ist;

    Zusamme- der Zusammenschluss zwischen der TUI AG und der TUI Travel, der

    nschluss im Wege des Scheme (oder ansonsten im Wege eines Angebots zum

    Zusammenschluss) durchgeführt werden soll;

    EUR oder der Euro, die derzeitige gesetzliche Währung der Europäischen

    Euro Währungsunion.

    °

    Für die Zwecke der vorliegenden Bekanntmachung sind die Begriffe

    "Tochtergesellschaft" (subsidiary), "Tochterunternehmen" (subsidiary

    undertaking) und "verbundenes Unternehmen" (associated undertaking) im

    Sinne ihrer jeweiligen Definition im UK Companies Act zu verstehen.

    Bezugnahmen auf eine Rechtsnorm sind auch als Bezugnahmen auf diese

    Rechtsnorm in ihrer gegebenenfalls vor oder nach dem Datum dieser

    Bekanntmachung mittels oder nach Maßgabe einer anderen Rechtsnorm

    geänderten, ersetzten, konsolidierten oder neu erlassenen Fassung zu

    verstehen. Soweit nicht anders angegeben verstehen sich alle Zeitangaben in

    dieser Bekanntmachung als Angaben nach Londoner Ortszeit.

    1)Nähere Angaben sind den Grundlagen und Quellen in Anhang II zu

    entnehmen. Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose

    oder -schätzung für irgendeinen Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in

    dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder

    Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel für das laufende oder

    künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit

    erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG

    bzw. der TUI Travel entsprechen werden.

    2) Im Geschäftsjahr 2012/13 wäre nach den steuerlichen Berechnungen der

    Kombinierten Gruppe ein Steuervorteil in Höhe von EUR 35 Millionen (£ 28

    Millionen) erzielt worden, wenn der Zusammenschluss der beiden Unternehmen

    in diesem Jahr erfolgt wäre.

    3)Nähere Angaben sind den Grundlagen und Quellen in Anhang II zu

    entnehmen. Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose

    oder -schätzung für irgendeinen Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in

    dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder

    Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel für das laufende oder

    künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit

    erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG

    bzw. der TUI Travel entsprechen werden.

    4) In den vertikal integrierten Magic Life Clubs der TUI Travel liegt die

    aktuelle Auslastung im Geschäftsjahr 2013/14 bei 85 % gegenüber 80 % im

    Hotel- und Resortbereich der TUI AG.

    5) Diese zusätzlichen Kosteneinsparungen hätte TUI Travel auch als

    eigenständiges Unternehmen erzielen können.

    6)Nähere Angaben sind den Grundlagen und Quellen in Anhang II zu

    entnehmen.

    7)Vor Berücksichtigung der Kosten für die Umsetzung des

    Zusammenschlusses.

    8)Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose oder

    -schätzung für irgendeinen Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in

    dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder

    Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel für das laufende oder

    künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit

    erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG

    bzw. der TUI Travel entsprechen werden.

    9) Nähere Angaben sind den Grundlagen und Quellen in Anhang II zu

    entnehmen. Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose

    oder -schätzung für irgendeinen Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in

    dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder

    Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel für das laufende oder

    künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit

    erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG

    bzw. der TUI Travel entsprechen werden.

    10) Diese Aussage sollte nicht als Prognose hinsichtlich der erzielbaren

    Steuervorteile als Folge des Zusammenschlusses ausgelegt werden oder

    dahingehend interpretiert werden, dass die möglichen Vorteile in Bezug auf

    die Erträge der Kombinierten Gruppe im ersten vollen Geschäftsjahr nach dem

    Zusammenschluss oder in einer anderen darauf folgenden Periode

    notwendigerweise den in der maßgeblichen vorangegangenen oder einer anderen

    Periode erzielten Vorteilen der TUI AG und/oder der TUI Travel entsprechen

    bzw. höher oder geringer ausfallen. Das Erreichen einer solchen

    Kosteneinsparung hängt davon an, ob die Kombinierte Gruppe in Deutschland

    weiterhin ausreichend steuerpflichtige Erträge erzielt.

    11) Der zugrundeliegende effektive Steuersatz der Kombinierten Gruppe für

    das Geschäftsjahr 2012/13 berechnet sich basierend auf dem

    zugrundeliegenden Ergebnis vor Steuern (ausschließlich getrennt

    ausgewiesener Posten, akquisitionsbedingter Aufwendungen und

    Wertberichtigungsaufwand).

    12) Auslastung der Magic Life Club-Portfolios ohne die Clubs in Ägypten.

    13) Nähere Angaben sind den Grundlagen und Quellen in Anhang II zu

    entnehmen. Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose

    oder -schätzung für irgendeinen Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in

    dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder

    Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel für das laufende oder

    künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit

    erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG

    bzw. der TUI Travel entsprechen werden.

    14)Die in diesem Absatz genannten Beträge in Pfund Sterling wurden zu dem

    in Anhang II angegebenen und in dieser Bekanntmachung durchgängig

    verwendeten Wechselkurs in Euro umgerechnet. Die Betragsangabe für den

    Bereich Mainstream beinhaltet Eurobeträge für TUI AG Hotels & Resorts und

    TUI Cruises, die zum historischen Durchschnittswechselkurs für das

    Geschäftsjahr 2012/13, d. h. EUR 1,00:£ 0,84, umgerechnet wurden.

    15)Nähere Angaben sind den Grundlagen und Quellen in Anhang II zu

    entnehmen.

    16)Diese Aussage sollte nicht als Prognose hinsichtlich der erzielbaren

    Steuervorteile als Folge des Zusammenschlusses ausgelegt werden oder

    dahingehend interpretiert werden, dass die möglichen Vorteile in Bezug auf

    die Erträge der Kombinierten Gruppe im ersten vollen Geschäftsjahr nach dem

    Zusammenschluss oder in einer anderen darauf folgenden Periode

    notwendigerweise den in der maßgeblichen vorangegangenen oder

    einer anderen Periode erzielten Vorteilen der TUI AG und/oder der TUI

    Travel entsprechen bzw. höher oder geringer ausfallen. Das Erreichen einer

    solchen Kosteneinsparung hängt davon an, ob die Kombinierte Gruppe in

    Deutschland weiterhin ausreichend steuerpflichtige Erträge erzielt.

    17)Vor Berücksichtigung der Kosten für die Umsetzung des

    Zusammenschlusses.

    18) Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose oder

    -schätzung für irgendeinen Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in

    dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder

    Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel für das laufende oder

    künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit

    erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG

    bzw. der TUI Travel entsprechen werden.

    19) Bei jedweden Zweifeln über ihre steuerliche Situation sollten Anleger

    den Rat ihrer eigenen Fachberater (einschließlich Rechts- und/oder

    Steuerberatern) einholen, und keine Aussage in dieser Bekanntmachung stellt

    eine rechtliche oder steuerliche Beratung dar oder darf als solche

    ausgelegt werden.

    Kontakt:

    Investor Relations:

    Nicola Gehrt, Telefon +49 (0) 511 566 1435

    Ina Klose, Telefon +49 (0) 511 566 1318

    Presse:

    Michael Röll, Telefon +49 (0) 511 566 6020

    Kuzey Alexander Esener, Telefon +49 (0) 511 566 6024

    15.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: TUI AG

    Karl-Wiechert-Allee 4

    30625 Hannover

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)511 566-00

    Fax: +49 (0)511 566-1901

    E-Mail: Investor.Relations@tui.com

    Internet: www.tui-group.com

    ISIN: DE000TUAG000, DE000TUAG059,, DE000TUAG117,, DE000TUAG158

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    Indizes: M-DAX

    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime

    Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

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