Gericht
Reiseveranstalter müssen keine genauen Flugzeiten angeben
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Reiseveranstalter müssen in einer Reisebestätigung nicht die genaue Uhrzeit von Hin- und Rückflug angeben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und wies damit eine Klage von Verbraucherschützern zurück (Az: X ZR 1/14). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Verbraucherverbände wollte erreichen, dass ein Reiseveranstalter den Abschluss ein Vertrages nicht ohne genaue Uhrzeiten der Flüge bestätigen darf.
In den Vorinstanzen waren die Verbraucherschützer gescheitert; auch die BGH-Richter folgten dem nicht. Die Angabe "Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt" sei nicht zu beanstanden, urteilten sie. Wenn beim Abschluss des Vertrags lediglich das Datum vereinbart worden sei, müsse auch die Bestätigung keine genaueren Angaben enthalten./avg/lkl/DP/fbr