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    DGAP-News  604  0 Kommentare Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona (deutsch)

    Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

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    Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer

    vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic

    Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

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    16.09.2014 / 17:30

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    Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer

    vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment

    (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

    - Anhand der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung werden ein interner

    Zinsfuß [(Internal Rate of Return ("IRR")] des Projekts vor Steuern in

    einer Höhe von 63 % und ein Nettobarwert [Net Present Value ("NPV")]

    von 142,2 Mio. $ bei einem Diskontsatz von 10 %, mit einem internen

    Zinsfuß nach Steuern von 50 % sowie einem Nettobarwert von 101,1 Mio. $

    basierend auf einem Uranpreis von 65 $ pro Pfund deutlich.

    - Die durchschnittliche Produktion beläuft sich auf über eine Million

    Pfund pro Jahr bei einer Gesamtproduktion von 16 Millionen Pfund Uran

    im Laufe eines 14-jährigen Minenlebens.

    - Die Investitionsausgaben (CAPEX) für das Projekt betragen Schätzungen

    zufolge etwa 8 Mio. $ an Vorproduktionskosten sowie 43,9 Mio. $ an

    Startkapital.

    - Die direkten Betriebskosten im Laufe der durchschnittlichen Lebensdauer

    einer Mine belaufen sich auf 30,68 $ pro enthaltenem Pfund U3O8.

    - Anhand metallurgischer Tests ließ sich demonstrieren, dass sich Uran

    mithilfe konventioneller sogen. Haufenlaugungsverfahren gewinnen lässt.

    - Die Urangewinnung mit Hilfe von Haufenlaugungsverfahren würde eine

    Produktion in der Form uranhaltigen Harzes möglich machen, das dann

    wiederum zur Mühle White Mesa Mill in der Nähe von Blanding in Utah

    befördert werden würde.

    Corpus Christi, TX, 16. September 2014 - Die Uranium Energy Corp. (NYSE

    MKT: UEC, das "Unternehmen" bzw. "UEC") freut sich, bekannt geben zu

    können, dass dem Unternehmen nun die Ergebnisse einer sog. vorläufigen

    wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment ("PEA")]

    vorliegen, welche nach Maßgabe des nationalen Instruments 43-101 ("NI

    43-101") für das Anderson-Projekt (das "Projekt") durchgeführt worden ist.

    Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorläufigen wirtschaftlichen

    Beurteilung umfasst das Projekt 9.852 Acre (39,9 Quadratkilometer) und

    setzt sich aus 459 aneinander angrenzenden, nicht patentierten Jodabbau-

    und Seifenerz-Grubenfeldern sowie zwei Parzellen im US-Bundesstaat Arizona

    zusammen. Das Projekt liegt im westlichen Teil des Yavapai County, rund 75

    Meilen (121 Kilometer) nordwestlich von Phoenix.

    Urheber der für das Projekt abgeschlossenen vorläufigen wirtschaftlichen

    Beurteilung waren die folgenden Personen: Douglas L. Beahm, P.E., P.G.

    Chefingenieur bei der BRS Inc., Terence P. (Terry) McNulty, P.E., PhD. Sc.,

    von der T. P. McNulty and Associates Inc., Bruce Davis, FAusIMM, von der BD

    Resource Consulting Inc. sowie Robert Sim, P.G., von der SIM Geological

    Inc. Zweck der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung war es, eine

    unabhängige Analyse der potentiellen wirtschaftlichen Rentabilität der

    Bodenschatzvorkommen* des Projekts vorzunehmen.

    Präsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Amir Adnani dazu: "Neben

    unserem kostengünstigen ISR-Unternehmen in Texas ist das Anderson-Projekt

    ein weiteres Beispiel für das umfassende Portfolio an Projekten, die für

    die Gesellschafter bei höheren Uranpreisen mit einem beträchtlichen

    Mehrwert einhergehen wird. Seit der Übernahme des Anderson-Projekts im

    September 2011 haben wir eine bedeutende Mineralressource gemäß dem NI

    43-101 ausmachen können und konnten nun eine vorläufige wirtschaftliche

    Beurteilung abschließen, die einen wichtigen Meilenstein in Richtung

    unserer kommerziellen Entwicklung darstellt. Wir blicken schon gespannt auf

    stete Weiterentwicklungen bei Anderson und sind zuversichtlich, dass sich

    im Rahmen weiterer Studien, einschließlich einer Untersuchung über die

    Gewinnung von Vanadium als einem entscheidenden Nebenprodukt, die

    Wirtschaftlichkeit des Projekts weiter steigern lassen wird."

    Zur Wirtschaftlichkeit des Projekts

    Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung betrifft einen vierjährigen

    Vorproduktionszeitraum inklusive Entwicklungsbohrungen, Minen- und

    Haldenplanung sowie entsprechende Genehmigungen. Die Vorproduktionsausgaben

    belaufen sich Schätzungen zufolge auf 8 Millionen US-Dollar. Das

    Startkapital für die Bergbauausrüstung für den Tagebau, Anlagen für die

    Mineralienverarbeitung, die Vorbereitung des Standorts, Zugang,

    Infrastruktur, Gebäude sowie die anfängliche

    Haufenlaugungsplattenkonstruktion macht insgesamt rund 43,9 Millionen

    US-Dollar aus. In den Jahren vier bis einschließlich acht des Minenbetriebs

    müsste dann noch zusätzliches Kapital für Geräte aufgewendet werden, die

    beim Abbau an steilen Böschungen im Untertagebau zum Einsatz kommen,

    welches sich auf insgesamt 87,6 Millionen US-Dollar beläuft. Das für die

    gesamte Minenlebensdauer unter Berücksichtigung etwaiger Eventualitäten,

    Ersatzkapital und zusätzlichen Haufenlaugungsplatten aufzuwendende Kapital

    wird mit 139,2 Millionen US-Dollar beziffert.

    Die voraussichtliche Minenlebensdauer beläuft sich auf 14 Jahre, wobei

    davon ausgegangen wird, dass sich während dieses Zeitraums mit der Mine

    geschätzte 16 Millionen Pfund Uran bei einem durchschnittlichen jährlichen

    Satz werden produzieren lassen, der geringfügig über einer Million Pfund

    pro Jahr liegen wird.

    Anhand der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung wird eine positive

    Kapitalrendite mit einem internen Zinsfuß (IRR) zwischen 53 % und 63 %

    deutlich, wobei die Uranpreise in einer Sparte zwischen 60 $ und 65 $ pro

    Pfund anzusiedeln sein werden. Der Nettobarwert (NPV) bei einem Diskontsatz

    von 10 % liegt zwischen 109,9 Millionen US-Dollar und 142,2 Millionen

    US-Dollar vor Ertragsteuern. Einschließlich der Ertragsteuern für den

    US-Bundesstaat Arizona und der US-Bundesertragsteuer wird der interne

    Zinsfuß zwischen 42 % und 50 % bei Uranpreisen in einer Größenordnung

    zwischen 60 $ und 65 $ pro Pfund liegen. Der Nettobarwert bei einem

    Diskontsatz von 10 % liegt zwischen 76,4 Millionen US-Dollar und 101

    Millionen US-Dollar nach Ertragsteuern.

    Vor Ertragsteuern

    ^

    bei 60 $/Pfund bei 65 $/Pfund

    NPV bei einem Diskontsatz von 131,7 Millionen US- 170,7 Millionen US-

    8 % Dollar Dollar

    NPV bei einem Diskontsatz von 109,0 Millionen US- 142,2 Millionen US-

    10% Dollar Dollar

    NPV bei einem Diskontsatz von 90,7 Millionen US- 119,0 Millionen US-

    12% Dollar Dollar

    Interner Zinsfuß 53 % 63 %

    °

    Nach Ertragsteuern für den US-Bundesstaat Arizona und der

    US-Bundesertragsteuer

    ^

    bei 60 $/Pfund bei 65 $/Pfund

    NPV bei einem Diskontsatz von 93,6 Millionen US- 122,8 Millionen US-

    8 % Dollar Dollar

    NPV bei einem Diskontsatz von 76,4 Millionen US- 101,1 Millionen US-

    10% Dollar Dollar

    NPV bei einem Diskontsatz von 62,4 Millionen US- 83,6 Millionen US-

    12% Dollar Dollar

    Interner Zinsfuß 42 % 50 %

    °

    Überblick über die Bodenschatzvorkommen

    Schätzungen des aktuellen technischen Berichts nach Maßgabe des NI 43-101

    (B D Resources, Juni 2012) zufolge lassen sich folgende

    Bodenschatzvorkommen anführen:

    ^

    Mineralressourcenkategorie Grenzqual- t Tonnen Gehalt Mio. Pfund

    ität in % von in % von

    in % von U3O8 U3O8

    U3O8

    Angezeigte Mineralressource

    Tagebau 0,010 25.422 0,028 15,5

    Untertagebau 0,035 1.426 0,049 1,5

    Summe angezeigte 26.848 17,0

    Mineralressource

    Geschlussfolgerte

    Mineralressource

    Tagebau 0,010 4.633 0,024 2,5

    Untertagebau 0,035 8.362 0,052 9,5

    Summe geschlussfolgerte 12.995 12,0

    Mineralressource

    °

    Die Ausformung der Lagerstätte ist dergestalt, dass die Mineralisierung an

    der Oberfläche im Norden vorkommt und in Richtung Süden aufgrund des

    geologischen Einfalls und des lokalen Terrains Tiefen von über 1800 Fuß

    (ca. 500 Metern) erreicht. Im Ergebnis dessen sind einige Teile der

    Vorkommen anhand von Abbauverfahren im Tagebau zugänglich, während sich

    andere wiederum besser anhand von Untertagebauverfahren erschließen lassen.

    Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung basiert auf einer konzeptuellen

    Minenplanung, die den Abbau im Tagebau sowie eine Kombination aus

    Abbauverfahren im Untertagebau an steilen Böschungen sowie

    Kammer-Pfeiler-Methoden umfasst.

    Metallurgie und Verarbeitung

    Die Verarbeitung und Gewinnung der Mineralien wird durch eine Haufenlaugung

    der abgebauten Mineralien vor Ort möglich. Die

    Mineralienverarbeitungsanlage sowie die anfängliche Haufenlaugungsplatte

    werden innerhalb eines Bereichs gelegen sein, der bereits durch flache

    Tagebauminen aus dem Gleichgewicht gebracht worden ist, die dort zwischen

    1955 und 1959 in Betrieb waren und mit denen knapp 33.320 Pfund Uran

    produziert wurden, welches dann auf dem Handelsplatz der

    Atomenergiekommission [Atomic Energy Commission (AEC)] in Tuba City in

    Arizona verkauft wurde. Vor Ort sind noch Lagerbestände an abgebautem

    Material aus den vorhandenen Tagebauminen zu finden, von denen Stichproben

    entnommen wurden und dann zu metallurgischen Zwecken getestet worden sind.

    Die metallurgischen Tests wurden von der Resource Development Inc. aus

    Denver in Colorado durchgeführt und von Dr. McNulty beaufsichtigt. Anhand

    der Testergebnisse wurde deutlich, dass sich das mineralisierte Material

    aus dem Anderson-Projekt erfolgreich mit konventionellen

    Haufenlaufungsverfahren gewinnen lässt.

    Zieht man als Grundlage die aktuellen metallurgischen Tests heran, so kann

    man aus der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung schließen, dass das

    abgebaute Mineral zunächst zerkleinert und nach dem Passieren von 1œ Inch

    (knapp 4 cm) auf 80 % ausgesiebt wird sowie anschließend mit einer

    Fördervorrichtung auf einer ausgefutterten Platte auf eine Nennhöhe von 20

    Fuß (etwa 6 m) aufgestapelt wird. Mit Hilfe eines Tropfsystems wird dann

    ein Nennwert von 50 Pfund 93-prozentiger H2SO4-Säure pro Tonne

    mineralisiertem Material auf den Stapel aufgetragen, um das darin

    enthaltene Uran auszulaugen. Die Testergebnisse lassen darauf schließen,

    dass eine zu gewinnende Gesamtmenge von 90 % möglich wäre. Die

    Laugenlösungen werden anhand einer Lösungsmittelextraktionskreislaufs (LE)

    aus der Lösung entfernt, wodurch das konzentrierte Uran auf dem Harz

    verteilt wird.

    Beim Basisfall für die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung (PEA)

    betrachtet man den konventionellen Abbau in Kombination mit einer

    Haufenlaugungsgewinnung vor Ort, wodurch als Zwischenprodukt ein

    Urankonzentrat in der Form eines uranhaltigen Harzes produziert wird, das

    dann zur abschließenden Verarbeitung zur Mühle White Mesa Mill in der Nähe

    von Blanding in Utah transportiert werden könnte. Sobald das Uran

    allerdings erst einmal konzentriert und auf dem Harz verteilt vorliegt,

    könnte es auch zu anderen zentralen Verarbeitungsanlagen befördert werden.

    Vanadium ist in dem mineralisierten Material ebenfalls zu finden. Die

    vorläufige wirtschaftliche Beurteilung stützt sich hingegen lediglich auf

    die Gewinnung von Uran. Im Rahmen künftiger Studien wird man sich jedoch

    näher mit der Machbarkeit einer Gewinnung von Vanadium als Nebenprodukt

    beschäftigen. Die komplette vorläufige wirtschaftliche Beurteilung wird

    innerhalb von 45 Tagen auf der Internetseite der Wertpapieraufsichtsbehörde

    SEDAR zur Verfügung stehen.

    Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden nach

    Maßgabe der kanadischen aufsichtsrechtlichen Auflagen zusammengestellt, die

    im NI 43-101 geregelt werden, und wurden von Clyde L. Yancey, P.G., dem

    Vizepräsidenten des Bereichs Exploration für das Unternehmen und eine

    sachkundige Person gemäß dem NI 43-101, überprüft.

    Über die Uranium Energy Corp

    Die Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und

    Explorationsgesellschaft. Die vollständig lizensierte

    Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist der Mittelpunkt all seiner

    Projekte im südlichen Texas, einschließlich der sich in Betrieb

    befindlichen Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsmine (ISR), des zugelassenen

    Goliad-ISR-Projekts sowie des sich derzeit noch im Aufbau befindlichen

    In-Situ-ISR-Projekts Burke Hollow. Des Weiteren befindet sich das

    Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in

    Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von

    Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse

    verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen

    Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus

    gewonnen wurden.

    Kontakt zur Abteilung Investorenbeziehungen (Investor Relations) der

    Uranium Energy Corp unter:

    Gebührenfrei: (866) 748-1030

    Fax: (361) 888-5041

    E-Mail: info@uraniumenergy.com

    Börseninformationen:

    NYSE MKT: UEC

    Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z

    WKN: AØJDRR

    ISN: US916896103

    Hinweis für US-Investoren

    Die in diesem Dokument erwähnten Rohstoffvorkommen wurden nach Maßgabe der

    Definitionsstandards für Rohstoffvorkommen des kanadischen Instituts für

    Bergbau, Metallurgie und Erdöl (Canadian Institute of Mining, Metallurgy

    and Petroleum) (siehe NI 43-101) eingeschätzt und entsprechen nicht den

    Richtlinien des Industry Guide 7 der US-amerikanischen

    Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, die

    'SEC'). Außerdem sind die gemessenen Rohstoffvorkommen, die angegebenen

    Rohstoffvorkommen und die abgeleiteten Rohstoffvorkommen zwar durch die

    Richtlinien in Kanada anerkannt und erforderlich, sie sind aber innerhalb

    des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde keine

    definierten Begriffe und dürfen normalerweise nicht in bei der SEC

    eingereichten Berichten und Erfassungserklärungen verwendet werden.

    Dementsprechend haben wir sie in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet.

    Investoren sollten daher nicht davon ausgehen, dass Teile der

    Rohstoffvorkommen oder alle Rohstoffvorkommen dieser Kategorien jemals in

    Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe gehen mit einer großen

    Unsicherheit in Bezug auf deren Existenz sowie großen Unsicherheiten in

    Bezug auf ihre wirtschaftliche und gesetzliche Machbarkeit einher.

    Insbesondere sollte beachtet werden, dass Rohstoffvorkommen, die keine

    Mineralvorkommen darstellen, keine nachweisbare wirtschaftliche

    Rentabilität besitzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle gemessenen

    Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten

    Rohstoffvorkommen oder Teile davon jemals in eine höhere Kategorie

    aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Regeln dürfen die Schätzungen von

    abgeleiteten Rohstoffvorkommen nicht als Grundlage für Machbarkeitsstudien

    oder sonstige Wirtschaftlichkeitsstudien verwendet werden. Investoren

    sollten nicht davon ausgehen, dass Teile der in dieser Pressemitteilung

    dargelegten gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen

    oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar

    sind.

    Safe Harbor Statement

    Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen

    sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen

    zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses

    Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese

    Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf

    Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht

    bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche

    anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen,

    Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige

    Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht

    immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht',

    'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant',

    'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl

    wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht',

    'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen

    oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und

    müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche

    zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken,

    Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die

    tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens

    wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen

    abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen

    oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter

    anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen

    im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen

    verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur

    Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung

    durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch

    Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche,

    einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt,

    Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben

    und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und

    Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und

    Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das

    Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die

    tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in

    den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen

    oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren,

    die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie

    erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie

    dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich

    die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den

    in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden

    könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich

    nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser

    Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die

    im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.

    Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu

    gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche

    Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private

    Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen

    Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,

    dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen

    Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht

    versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.

    Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und

    Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse

    wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren

    entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das

    Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer

    wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die

    sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen

    Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht

    eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser

    Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das

    Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995

    enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das

    Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen

    aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen

    zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein

    Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere

    dar.

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    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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