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    Unglaubliche Justizposse  2875  2 Kommentare Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität? Aber bitte nur in deutsch!

    Eine Justizposse spielt sich in Berlin ab: Die Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität lehnt Ermittlungen ab, wenn sich mögliche Verdachtsmomente aus Dokumenten in der Wirtschaftssprache Englisch ergeben. Das berichtet das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf ein Schreiben von Oberstaatsanwalt Ulf-Hartwig Hagemann, Leiter einer Abteilung, die sich unter anderem mit Geldwäsche befasst.

    Internationale Wirtschaftskriminalität - aber bitte nur auf deutsch!

    Ausgangspunkt war eine Strafanzeige, in der der Verdacht geäußert wurde, dass ein Manager der Berliner Bundesdruckerei bei Geschäften in Venezuela in ein Geflecht von Scheinverträgen und Briefkastenfirmen verwickelt sein könnte, schreibt der „Spiegel“. Der Verdächtige selbst bestreitet die Vorwürfe.

    Oberstaatsanwalt Ulf-Hartwig Hagemann lehnte die Einleitung von Ermittlungen ab. Die Begründung: Allein seien den „in deutscher Sprache eingereichten Unterlagen keine Tatsachen“ zu entnehmen, die solche Ermittlungen rechtfertigten. „Hinsichtlich der in englischer und spanischer Sprache vorgelegten Dokumente weise ich darauf hin, dass die Gerichtssprache die deutsche Schriftsprache ist.“

    Einstellung ohne Ermittlung - einfach so?

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    Insbesondere könne der Amtsermittlungsgrundsatz „nicht bedeuten, dass der Inhalt“ einer Anzeige „erst durch Einschaltung von Dolmetschern erforscht (‚ermittelt‘) werden“ müsse, zitiert der „Spiegel“ aus dem Schreiben des Oberstaatsanwalts. Zuvor hatte eine andere Staatsanwältin ein Ermittlungsverfahren gegen den Manager des Staatskonzerns bereits eingestellt. Dabei wies sie ausdrücklich darauf hin, dass sie das getan habe, „ohne Ermittlungen aufzunehmen“. Fragwürdig - äußerst fragwürdig.





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    Unglaubliche Justizposse Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität? Aber bitte nur in deutsch! Die Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität lehnt Ermittlungen ab, wenn sich mögliche Verdachtsmomente aus Dokumenten in der Wirtschaftssprache Englisch ergeben. Oder steck in diesem Fall mehr dahinter?

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