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    DGAP-Adhoc  1649  0 Kommentare US Patent Trial and Appeal Board verwirft Sight-Sound-Patente (deutsch)

    US Patent Trial and Appeal Board verwirft Sight-Sound-Patente

    Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Patent

    08.10.2014 09:52

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

    DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Die Intertainment AG, München, wurde darüber informiert, dass das Patent

    Trial and Appeal Board der US-Patentbehörde zwei Patente der

    Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies als nicht patentierbar

    verworfen und damit zugunsten von Apple entschieden hat. Die Entscheidung

    betrifft die Patente, die von Apple im Rahmen des Patentverfahrens zwischen

    SightSound und Apple vor das Board gebracht wurden.

    SightSound selbst hat sich bislang nicht zu der Entscheidung geäußert. Nach

    Auffassung von Intertainment wird SightSound wahrscheinlich Rechtsmittel

    gegen die Entscheidung des Boards einlegen.

    08.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Intertainment AG

    Maximiliansplatz 5

    80333 München

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)89 21699- 0

    Fax: +49 (0)89 21699-11

    E-Mail: investor@intertainment.de

    Internet: http://www.intertainment.de

    ISIN: DE0006223605

    WKN: 622360

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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