Commerzbank - Bilanz
Rechnet sich die Commerzbank reicher als sie ist?
Muss die Commerzbank muss das in ihrer Bilanz ausgewiesene Eigenkapital nach unten korrigieren? Zu dem Schluss kommt ein Rechtsgutachten von Juristen der Universität Hamburg. Demzufolge rechne sich die Commerzbank reicher als sie ist. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet, habe die Bank in ihrer Bilanz Finanzmittel als so genanntes Kernkapital ausgewiesen, das jedoch nicht die Voraussetzungen dafür erfüllt. Der Betrag soll sich auf insgesamt 800 Millionen Euro belaufen.
Das Problem mit dem Hybridkapital
Im Zuge der aktuellen Bilanzprüfung der Euro-Banken durch die Europäische Zentralbank (EZB) - deren Ergebnisse am kommenden Wochenende veröffentlicht werden sollen - kommen die Zahlen der Uni Hamburg der Commerzbank nicht gerade willkommen. Beim Bankestresstest soll gerade getestet werden, ob die Kreditinstitute über genug Eigenkapital verfügen. Nun streitet die Commerzbank mit Investoren um den richtigen Umgang mit Mischformen zwischen Eigen- und Fremdkapital, im Finanzjargon Hybridkapital genannt. Damit solche Mittel als Eigenkapital anerkannt werden, müssen sie jedoch deutlich schärfere Vorgaben erfüllen als noch vor einigen Jahren. So will die Aufsicht sicherstellen, dass das Geld auch wirklich zur Verfügung steht, um Verluste der Bank abzufedern.
Umstrittene Finanzvehikel der Dresdner Bank
Im Fokus stehen Papiere des „Dresdner Funding Trusts I“. Dieses Vehikel legte die Dresdner Bank 1999 auf und verkaufte Hybridpapiere in einem Volumen von einer Milliarde Dollar (rund 780 Millionen Euro) an Investoren. Mit der Übernahme der Dresdner Bank vor sechs Jahren landete dieses Geld in der Commerzbank-Bilanz und zählt dort zum Kernkapital, schreibt die „Welt“.
Doch erfüllen die Papiere überhaupt die Bedingungen, um zum Kernkapital zählen zu können? Nein, meinen Heribert Hirte, CDU-Bundestagsabgeordneter und Jura-Professor an der Universität Hamburg, sowie dessen Mitarbeiter Sebastian Mock. Nach Informationen der Zeitung habe die beiden Juristen ihr 40-seitiges Rechtsgutachten im Auftrag eines Investors verfasst, der darauf spekulieren dürfte, je nach Ausgang des Streits von Kursbewegungen bei den Papieren zu profitieren.
Hybridinstrumente der Eurohypo weisen Weg
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Dreh- und Angelpunkt ist dabei ein Streit um andere Hybridinstrumente der Commerzbank-Tochter Eurohypo, so die „Welt“ weiter. Dort hatte die Commerzbank vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage gegen Investoren kassiert, sie musste diese Papiere auch im Verlustfall voll bedienen. Die Gutachter argumentieren nun, dass dies aber analog auch für die Papiere des „Dresdner Funding Trusts I“ gilt: Eine Beteiligung der Investoren an Verlusten sei nicht möglich. „Die Instrumente des Dresdner Funding Trust I können aus unserer Sicht nicht mehr zum Kernkapital gerechnet werden“, folgert Gutachter Mock daraus. Natürlich sei die Rechtslage nie hundertprozentig klar, solange es keine BGH-Entscheidung zu genau diesen Kapitalinstrumenten gebe. „Aber wir finden es schwierig, die Sache hier anders zu sehen.“
Commerzbank hält dagegen
Die Commerzbank hält die Sicht der Investoren und ihrer Gutachter für nicht zutreffend. Das Argument des Instituts: Es sei unerheblich, ob die strittigen Hybridmittel die Anforderungen der heutigen Eigenkapitalvorschriften (Capital Requirement Regulation, kurz CRR) genügen oder nicht. Denn: „Die von Dresdner Funding Trust I emittierten Instrumente genießen ... Bestandsschutz nach den Übergangsvorschriften der CRR“, erklärt die Commerzbank nach Informationen der „Welt“. Das halten wiederum die Hamburger Gutachter für falsch – aus ihrer Sicht greift der Bestandsschutz nicht für diese Hybride.