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    DGAP-News  825  0 Kommentare RENA LANGE Holding GmbH i.I.: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014


    RENA LANGE Holding GmbH i.I. / Schlagwort(e): Anleihe

    20.10.2014 18:10

    Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
    der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Rena Lange Holding GmbH: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht
    beschlussfähig - zweiter Termin am 17. November 2014

    Auf der heutigen Versammlung der Anleihegläubiger der Rena Lange Holding
    GmbH konnte die für eine Beschlussfähigkeit nach § 15 Abs. 3 S. 1
    Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) erforderliche Präsenz von 50 Prozent der
    ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden. Die Gesellschaft
    wird in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung zur Wahl eines
    gemeinsamen Vertreters laden. Für die Beschlussfähigkeit der zweiten
    Gläubigerversammlung ist nach § 15 Abs. 3 S. 3 HS 1 SchVG kein Quorum
    erforderlich, so dass die Gläubigerversammlung unabhängig von der
    wertmäßigen Präsenz der ausstehenden Schuldverschreibungen beschlussfähig
    ist. Die zweite Gläubigerversammlung wird am 17. November 2014 stattfinden.
    Die Anleihegläubiger können an dieser zweiten Gläubigerversammlung entweder
    persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen. Die erforderlichen
    Anmelde- und Vollmachtsformulare werden auf der Internetseite der
    Gesellschaft www.renalange.com unter der Rubrik "Anleihe" zur Verfügung
    gestellt.

    Kontakt:
    Dr. Siegmund Rudigier
    Geschäftsführer
    Rena Lange Holding GmbH
    Hauptstraße 24
    5071 Wals bei Salzburg
    Tel: +49.89.41866.0


    20.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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