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    DGAP-WpÜG  423  0 Kommentare Kontrollerwerb; DE000A0B7EZ7

    Zielgesellschaft: YOUNIQ AG; Bieter: Corestate Ben BidCo AG

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10

    Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieterin:

    Corestate Ben BidCo AG

    c/o HauckSchuchardt

    Niedenau 61-63

    60325 Frankfurt am Main

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

    99284

    Zielgesellschaft:

    YOUNIQ AG

    Eschersheimer Landstraße 6

    60322 Frankfurt am Main

    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

    86081

    ISIN: DE000A0B7EZ7

    WKN: A0B7EZ

    Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt in Frankfurt /

    Main (Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr von Frankfurt /

    Main, Berlin, Düsseldorf und Stuttgart gehandelt.

    Am 20. Oktober 2014 hat die Corestate Ben BidCo AG (Bieterin) durch den

    Kauf und die Übertragung von 6.914.441 Stückaktien unmittelbar die

    Kontrolle über die YOUNIQ AG (Zielgesellschaft) erlangt. Am 22. Oktober

    2014 hat die Corestate Ben BidCo AG weitere 1.480.003 Stückaktien der

    Zielgesellschaft erworben. Zum 22. Oktober 2014 hielt die Bieterin damit

    insgesamt 8.394.444 Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht

    80,72% der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

    Folglich hat am 20. Oktober 2014 auch die CORESTATE IREI Holding S.A., 35,

    avenue Monterey, L-2163 Luxemburg, Luxemburg, eingetragen im Handels- und

    Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg unter der Nummer B 186

    352, die 100%-ige Muttergesellschaft der Bieterin, die Kontrolle über die

    Zielgesellschaft erlangt. Zum 22. Oktober 2014 hielt die CORESTATE IREI

    Holding S.A. mittelbar insgesamt 8.394.444 Stückaktien der

    Zielgesellschaft. Dies entspricht 80,72% der Stimmrechte der

    Zielgesellschaft. Dieser Stimmrechtsanteil in Höhe von 80,72% ist der

    CORESTATE IREI Holding S.A. gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG

    zuzurechnen.

    Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG

    erfolgt daher auch im Namen der CORESTATE IREI Holding S.A.

    Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der

    Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf

    den Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die

    Angebotsunterlage für das Pflichtangebot wird im Internet unter der Adresse

    http://www.youniq-group.de veröffentlicht werden. Die Angebotsunterlage

    wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §

    35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der CORESTATE IREI Holding S.A.

    erfüllen. Diese wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien

    der Zielgesellschaft veröffentlichen.

    Wichtiger Hinweis:

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der

    Zielgesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das

    Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

    Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Inhabern von Aktien der

    Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle

    sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu

    lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige

    Informationen enthalten werden.

    Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt

    der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und

    Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

    Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)

    durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen

    anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten

    Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der

    Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen

    Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des

    Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,

    veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können

    nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach

    einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen

    zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots

    zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

    Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

    Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder

    Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im

    Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik

    Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin

    gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3

    WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der

    Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang

    stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

    mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der

    Bundesrepublik Deutschland.

    Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

    Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den

    Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen

    der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,

    Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen

    unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik

    Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer

    Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen

    informieren und diese befolgen.

    Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder

    für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder

    nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der

    Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.

    Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der

    Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese

    Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem anwendbaren Recht

    erforderlich ist.

    Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch

    hinsichtlich des Pflichtangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen

    beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit

    ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und

    unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.

    Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als

    unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich

    von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr

    gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine

    Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher

    Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger

    Faktoren zu aktualisieren.

    Frankfurt am Main, den 22. Oktober 2014

    Corestate Ben BidCo AG

    Ende der WpÜG-Meldung

    22.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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    Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in

    Berlin, Düsseldorf, Stuttgart





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