checkAd

    DGAP-Adhoc  2054  0 Kommentare PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN - Seite 2


    für Meilensteine geben. Remimazolam ist jetzt wieder für die
    Einlizensierung in Japan für andere Parteien verfügbar.

    PAION evaluiert nun eine alternative Strategie für die Zulassung für
    Remimazolam in Japan in der Indikation Vollnarkose durch PAION oder einen
    anderen Partner. PAION hat vollen Zugriff auf alle von Ono generierten
    Daten. Die Parteien werden eng zusammen arbeiten, um die Übergabe so
    schnell wie möglich abzuschließen.

    PAION erwartet keine Auswirkungen auf die laufenden Entwicklungsprogramme
    in der Vollnarkose in Europa und der Kurznarkose bei kleinen Eingriffen in
    den USA.

    Ono und PAION UK LIMITED (vormals CeNeS Limited) hatten im Jahr 2007 einen
    Lizenzvertrag abgeschlossen, der Ono das Recht zur ausschließlichen
    Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam in Japan gewährt.

    ###

    Kontakt
    Ralf Penner
    Director Investor Relations / Public Relations
    PAION AG
    Martinstraße 10-12
    52062 Aachen
    Tel.: +49 241 4453-152
    E-Mail: r.penner@paion.com
    www.paion.com

    Disclaimer:
    Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete
    Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen
    vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum
    Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken,
    Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der
    Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu
    führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit
    oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich
    abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer
    Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen
    auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt
    keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben
    oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen
    widerzuspiegeln.


    05.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: PAION AG
    Martinstr. 10-12
    52062 Aachen
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)241-4453-0
    Fax: +49 (0)241-4453-100
    E-Mail: info@paion.com
    Internet: www.paion.com
    ISIN: DE000A0B65S3
    WKN: A0B65S
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

    ---------------------------------------------------------------------------

    Seite 2 von 2


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN - Seite 2 PAION AG / Schlagwort(e): Research Update 05.11.2014 06:26 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. …