checkAd

    Strafzins  556  0 Kommentare Auswirkung auf Fonds sehr gering

    Die Zahl der Banken, die negativen Einlagezinsen an Kunden weitergeben, nimmt zu. Auch Investmentfonds sind betroffen.

    Es war ein in Stein gemeißeltes Gesetz: Der Sparer bringt sein Geld zur Bank und erhält darauf Zinsen. Doch dieses Gesetz beginnt nun zu bröckeln. Bringt der „Sparer“ künftig sein Geld zur Bank und bezahlt er dafür Zinsen? Soweit ist es für den Privatkunden derzeit noch nicht – mit Ausnahme der thüringischen Skatbank. Doch institutionelle Anleger sind betroffen. Vergangene Woche bestätigte die Commerzbank als erste Großbank, dass sie den negativen Einlagenzins an diese Kundengruppe weitergeben werde. Die WGZ Bank will folgen. Den Banken kann dabei kaum ein Vorwurf gemacht werden. Die Institute müssen für das Geld, das sie bei der EZB parken, Strafzinsen in Höhe von 0,2 Prozent zahlen. Das führt dazu, dass jeder Euro, den die Kunden anlegen, die Bank Geld kostet. „Ich weiß nicht, wie lange sich Banken dem entgegenstemmen können“, sagt Stefan Krause, Finanzvorstand der Deutschen Bank, in der „Börsen-Zeitung“. „Je länger das dauert, desto schwieriger wird es für Banken, die Rechnung dafür zu bezahlen.“ Diese Kosten müssen irgendwie wieder eingespielt werden.

    In erster Linie sind institutionelle Kunden betroffen. Doch dazu zählen auch Fondsgesellschaften. Und die Kunden der Fondsgesellschaften sind zum Teil Privatkunden. Das Geld der Kunden legen die Gesellschaften bei Depotbanken an, um beispielsweise Anleger auszahlen zu können, die ihre Anteile verkaufen wollen. Für diese Einlagen fällt der Negativzins an. Das bedeutet, dass letztendlich doch der Privatkunde – wenn er in Fonds investiert ist – vom Strafzins betroffen ist. Da die Kassenbestände der Fonds in der Regel jedoch recht klein sind (zwischen ein und zehn Prozent des Fondsvermögens) schmälert der Strafzins die Gesamtrendite kaum. 

    FundResearch macht die Auswirkungen in einem Beispiel greifbar: Ein Fonds mit einem Vermögen von zehn Millionen Euro hat 9.900.000 Euro in Aktien investiert und hält 100.000 Euro (ein Prozent des Gesamtvolumens) auf einem Bankkonto. Bei einer Rendite von 8,5 Prozent und einem Strafzins von 0,2 Prozent auf die einprozentige Einlage, verringert sich die Gesamtrendite um 0,002 Prozent. Sie beträgt dann noch 8,498 Prozent – ein Unterschied von zwei Tausendstel. Beträgt der Kassenbestand zehn Prozent, läge die Rendite in diesem Beispiel immer noch bei 8,48 Prozent.

    Entsprechend entspannt gehen die Fondsgesellschaften mit dem Strafzins um. Der globale Aktienfonds DWS Top Dividende hält rund fünf Prozent seines Vermögens als Kassenbestand. Die Fonds der Deutschen Asset & Wealth Management seien noch nicht von den Strafzinsen betroffen, sagt eine Sprecherin der Gesellschaft gegenüber der „Stiftung Warentest“. Ähnliches ist von Allianz Global Investors zu hören: „Bisher zahlen wir keine Strafzinsen für Kassepositionen unserer Publikumsfonds“, sagt Marc Savani, Sprecher von Allianz GI. Ob das so bleibe, sei allerdings nicht vorauszusagen. Doch es gebe mehrere Möglichkeiten, die liquiden Mittel im Fonds anzulegen – beispielsweise in Geldmarktpapieren. Der Allianz Wachstum Europa halte derzeit rund ein Prozent Cash. Beim UniGlobal von Union Investment liegt die Quote bei zwölf Prozent. Auch dieser Fonds sei von den Strafzinsen noch nicht betroffen. Zudem läge einem Sprecher zufolge nur rund ein Drittel des Kassenbestandes auf einem Einlagekonto, der Rest sei anderweitig flüssig angelegt. 

    (PD)





    Patrick Daum
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Patrick Daum ist Dipl.-Politologe mit Schwerpunkt für Europa, Wirtschaft und Recht. Als Redakteur bei €uro-Advisor-Services GmbH ist er zuständig für die Top-Themen auf www.fundresearch.de.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von 2Patrick Daum
    Strafzins Auswirkung auf Fonds sehr gering Die Zahl der Banken, die negativen Einlagezinsen an Kunden weitergeben, nimmt zu. Auch Investmentfonds sind betroffen.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer