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    BGH  416  0 Kommentare Neuauflage für Streit um Adapter für Nintendo-Spielekonsole

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um den Adapter-Nachbau für die Spielekonsole Nintendo DS beschäftigt die Justiz weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren an das Oberlandesgericht (OLG) München zurück verwiesen. Das muss den Fall jetzt größtenteils neu prüfen. (Az.: I ZR 124/11)

    Der Fall hat auch schon den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beschäftigt. Dabei geht es um urheberrechtliche Fragen: Auf der Spielekonsole Nintendo DS werden Spiele über spezielle Speicherkarten geladen. Mit Hilfe besonderer Anschlüsse wird verhindert, dass fremde Speichermedien und Spiele von Drittanbietern aktiviert werden können.

    Die beklagte Firma hat mit ihrem Adapter die Möglichkeit geschaffen, eine herkömmliche Speicherkarte anzuschließen und damit unter anderem Raubkopien, aber auch Computerprogramme auf die Spielkonsole zu übertragen. Darin sieht Nintendo sein Urheberrecht verletzt. Vor dem OLG hatte das Unternehmen damit Erfolg.

    Der BGH gab dem Spielehersteller jetzt zwar im Grundsatz recht. Das OLG München muss aber unter anderem prüfen, ob die Schutzmaßnahmen überhaupt noch verhältnismäßig sind und ob die legale Nutzung dadurch nicht übermäßig beschränkt wird./din/DP/men




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