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    Untreue und Steuerhinterziehung  1494  0 Kommentare Haftbeschwerde Middelhoffs - Gericht entscheidet über U-Haft

    +++ Update: Die Haftbeschwerde von Thomas Middelhoff wurde vom Landgericht Essen abgelehnt. Der 61-jährige ehemalige Arcandor-Chef muss vorerst in Untersuchungshaft bleiben.+++

     

    Das Landgericht Essen will in Kürze über die Haftbeschwerde und damit über die mögliche Freilassung des früheren Karstadt-Managers Thomas Middelhoffs entscheiden. Am heutigen Freitag, spätestens Anfang kommender Woche falle eine Entscheidung, bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber der "WirtschaftsWoche".

    Direkt nach seiner Verurteilung am 14. November wegen Untreue und Steuerhinterziehung hatte das Langericht Middelhoff in Untersuchungshaft geschickt. Sollte das Landgericht nun der Haftbeschwerde stattgeben, kommt Middelhoff sofort auf freien Fuß. Lehnt das Landgericht die Haftbeschwerde ab, wäre die nächste Instanz der 5. Senat des Oberlandesgerichts Hamm. Für Middelhoff würde das eine vermutlich mehrwöchige Verlängerung der U-Haft bedeuten  und dies unter weiterhin engmaschiger Kontrolle in der JVA Essen.

    Aufwendige Überwachungsmaßnahmen im Minutentakt

    Auch vier Wochen nach seiner Inhaftierung hält die Essener Justiz an den aufwendigen Überwachungsmaßnahmen fest, die einen möglichen Selbstmord Middelhoffs ausschließen sollen. Wie der Leiter der JVA Essen, Alfred Doliwa, gegenüber der "WirtschaftsWoche" bestätigte, wird Middelhoff in kurzen Abständen und rund um die Uhr kontrolliert. Wenn jemand alles zu verlieren droht, was er sich erarbeitet hat, ist das der typische Fall eines Bilanz-Selbstmordes, sagte Doliwa dem Magazin. Die auch für die JVA-Bediensteten belastenden Maßnahmen dienten dem Schutz des Gefangenen.

    Middelhoff steht 24 Stunden unter schärfster Beobachtung in unregelmäßigen Minuten-Abständen. Offenbar hat das Landgericht Essen dem 61-Jährigen Suizidgefahr attestiert, als es ihn in U-Haft schickte. JVA-Chef Doliwa stellte Middelhoff deshalb nach Paragraf 42 Absatz 2 des NRW-Untersuchungshaftvollzugsgesetzes unter unregelmäßige Beobachtung in Zeitabständen von höchstens 15 Minuten. Die engmaschige Kontrolle soll verhindern, dass Gefangene angesichts eines tiefen sozialen Absturzes einen sogenannten Bilanz-Suizid begehen.

    Nächtliche Sichkontrollen

    Die ständige Kontrolle ist für die Hälftlinge eine Tortur. Bei jeder nächtlichen Sichtkontrolle durch den Türspion müssen die JVA-Beamten das Licht in der Zelle einschalten. Ist kein Lebenszeichen erkennbar, betritt ein Beamter den Raum und spricht den Häftling an oder weckt ihn, bis er reagiert. Das führt zu massiven Belastungen und Schlafentzug bei den Häftlingen.

    Middelhoff wird wie alle anderen Inhaftierten um 5.40 Uhr geweckt, erhält um 6:10 Uhr sein Frühstück an der Zellentür, kann täglich eine Stunde im Hof spazieren und nimmt ab 17 Uhr das Abendessen in der Zelle ein. Privaten Besuch von jeweils einer Stunde darf Middelhoff zweimal im Monat empfangen.

     





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