checkAd

    Erbschaftsteuer  2330  0 Kommentare Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer - Privilegien für Firmenerben verfassungswidrig

    Die Erbschaftsteuer verstößt in zentralen Punkten - wie den Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben - gegen die Verfassung, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karslruhe. Der Gesetzgeber hat nun bis 30. Juni 2016 Zeit zur Neuregelung der Erbschaftsteuer. Die bisherigen Regeln gelten bis zu diesem Zeitpunkt fort. Bereits in ihrer mündlichen Verhandlung hatten die Richter angedeutet, dass sie die seit 2009 geltenden Regelungen des Erbschaftssteuerrechts bedenklich finden.

    Das Bundesverfassungsgericht erklärte zur heutigen Entscheidung: „Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen.“
     

    Zudem erklärten die Karlsruher Richter die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme sowie die die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 Prozent als unverhältnismäßig.

    Industrie warnt vor Abschaffung der Steuerprivilegien für Firmenerben

    Die Industrie hatte zuvor vor einer Abschaffung der Steuerprivilegien für Firmenerben gewarnt. Nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts erklärte BDI-Präsident Ulrich Grillo: “Die Politik muss jetzt ihr Versprechen einhalten, den Generationenwechsel in Familienunternehmen weiterhin zu ermöglichen. Alles andere gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze.“ Dies sei auch mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich.

    IW fordert komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer

    Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, machte sich im Vorfeld der Entscheidung für eine gänzliche Abschaffung der Erbschaftsteuer stark. Gegenüber der „Bild-Zeitung“ erklärte Hüther am Dienstag: Sollte Karlsruhe die aktuelle Sonderregelung für Betriebsvermögen einschränken, "ist die komplette Abschaffung der Steuer geboten. Das entspricht der Generationengerechtigkeit, weil Jobs an die nachfolgende Generation weitergegeben werden."

    Weitere Informationen des Bundesverfassungsgerichts:

     




    wallstreetONLINE Redaktion
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen

    Melden Sie sich HIER für den Newsletter der wallstreetONLINE Redaktion an - alle Top-Themen der Börsenwoche im Überblick! Verpassen Sie kein wichtiges Anleger-Thema!


    Für Beiträge auf diesem journalistischen Channel ist die Chefredaktion der wallstreetONLINE Redaktion verantwortlich.

    Die Fachjournalisten der wallstreetONLINE Redaktion berichten hier mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerredaktionen exklusiv, fundiert, ausgewogen sowie unabhängig für den Anleger.


    Die Zentralredaktion recherchiert intensiv, um Anlegern der Kategorie Selbstentscheider relevante Informationen für ihre Anlageentscheidungen liefern zu können.


    Mehr anzeigen
    Erbschaftsteuer Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer - Privilegien für Firmenerben verfassungswidrig Die Erbschaftsteuer verstößt in zentralen Punkten - wie den Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben - gegen Verfassung urteilte das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber hat nun bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung der Erbschaftsteuer.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer