Erbschaftsteuer
Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer - Privilegien für Firmenerben verfassungswidrig
Die Erbschaftsteuer verstößt in zentralen Punkten - wie den Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben - gegen die Verfassung, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karslruhe. Der Gesetzgeber hat nun bis 30. Juni 2016 Zeit zur Neuregelung der Erbschaftsteuer. Die bisherigen Regeln gelten bis zu diesem Zeitpunkt fort. Bereits in ihrer mündlichen Verhandlung hatten die Richter angedeutet, dass sie die seit 2009 geltenden Regelungen des Erbschaftssteuerrechts bedenklich finden.
Zudem erklärten die Karlsruher Richter die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme sowie die die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 Prozent als unverhältnismäßig.
Industrie warnt vor Abschaffung der Steuerprivilegien für Firmenerben
Die Industrie hatte zuvor vor einer Abschaffung der Steuerprivilegien für Firmenerben gewarnt. Nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts erklärte BDI-Präsident Ulrich Grillo: “Die Politik muss jetzt ihr Versprechen einhalten, den Generationenwechsel in Familienunternehmen weiterhin zu ermöglichen. Alles andere gefährdet Investitionen und Arbeitsplätze.“ Dies sei auch mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich.
IW fordert komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer
Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, machte sich im Vorfeld der Entscheidung für eine gänzliche Abschaffung der Erbschaftsteuer stark. Gegenüber der „Bild-Zeitung“ erklärte Hüther am Dienstag: Sollte Karlsruhe die aktuelle Sonderregelung für Betriebsvermögen einschränken, "ist die komplette Abschaffung der Steuer geboten. Das entspricht der Generationengerechtigkeit, weil Jobs an die nachfolgende Generation weitergegeben werden."
Weitere Informationen des Bundesverfassungsgerichts: